25.07.2017

Auswege aus dem Förderdschungel – Ein Maßnahmenkatalog

Michael Raab hat rund 80 Startups bei der Einreichung von mehr als 120 Förderanträgen betreut. Für den Brutkasten hat er aufgeschrieben, wie die Fördersituation in Österreich mit einfachen Maßnahmen deutlich verbessert werden könnte.
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(c) fotolia.com - alphaspirit

Österreich kann im Startup-Bereich im internationalen Vergleich besonders mit einem breiten Angebot an öffentlichen Förderungen punkten. Die öffentliche Hand fördert Innovation, F&E sowie Investitionen von Unternehmen gerade in frühen Unternehmensphasen. Das im letzten Jahr beschlossene Startup-Paket sollte hier weitere Anreize setzten. Tatsächlich sind jedoch gerade Startups bei der Beantragung von Förderungen besonderen Herausforderungen ausgesetzt. Das sind etwa der sehr komplexe Prozess der Antragstellung, lange Wartezeiten auf die Zu- oder Absage oder das finanzielle Loch, das entsteht, weil Förderungen erst nach erfolgreichem Projektabschluss ausbezahlt werden. Die meisten Herausforderungen könnten dabei durch geringfügige Adaptionen der jeweils zu Grunde liegenden Richtlinien beseitigt werden.

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Beantragung: 200 Stunden für lauter ähnliche Formulare

Die Beantragung von Förderungen ist aufgrund unterschiedlicher Richtlinien der verschiedenen Institutionen und Ausschreibungen außerordentlich komplex und zeitaufwändig. Der Aufwand für ein Basisprogramm erreicht gerade für junge Gründer schnell die 200-Stunden-Marke. Selbst innerhalb der Institutionen unterscheiden sich Richtlinien hinsichtlich der Anrechenbarkeit von Gesellschafterstunden, geförderten Kosten und Formularvorlagen deutlich. Ein Überblick über aktuelle Förderungen auf Bund-, Länder- und Gemeindeebene ist de Facto nicht möglich. Auch der Förderkompass des bmvit (http://www.foerderkompass.at) ist nicht vollständig.

Die Antragsformulare für Zuschüsse und Unternehmen sind rein inhaltlich insgesamt über alle Institutionen und Programme hinweg ähnlich und mit einem ausführlichen Business Plan vergleichbar. Durch Formvorschriften sind Gründer jedoch gezwungen, denselben Inhalt aufwändig auf unterschiedliche Formulare anzupassen. Das ist ein unnötiger Mehraufwand für die antragstellenden Unternehmen.

Beispiel: Ein nicht nachvollziehbarer Unterschied

Im FFG Basisprogramm können pro am Projekt beteiligten Gründer bis zu 60.200 Euro pro Jahr (exklusive Gemeinkosten) als Personalkosten eingereicht werden. Das sind bei vier Gründern bis zu 240.800 Euro. Im FFG AT:net Programm sind es lediglich 60.200 Euro pro Unternehmen und Jahr. Die vier Gründer würden daher, selbst wenn sie alle Vollzeit in dem Projekt arbeiten, insgesamt nur 60.200 Euro an Personalkosten angerechnet bekommen. Gerade in Startups, die vom Arbeitseinsatz der Gründer leben, ist das eine nicht nachvollziehbare Einschränkung.

Lösungsvorschläge

  • Vereinheitlichung der Antragsformulare in der Struktur:
    • Förderungsspezifische Kriterien
    • Projektbeschreibung
    • Businessplan in einheitlicher Vorlage
  • Vereinheitlichung der anrechenbaren internen Personalkosten für am Projekt mitarbeitenden Gesellschafter über Institutionen und Förderprogramme hinweg.

ERP-Kredite: Nur für Investitionen

Das Volumen der Haftungen für geförderte Kredite (AWS/ÖHT) wurde im Rahmen des Startup-Pakets deutlich erhöht. Das einzige Problem: Die ERP-Kredite sind nur für materielle oder immaterielle Investitionen beantragbar, nicht jedoch für Betriebsmitel oder Personalkosten. Daher sind sie in der Regel für IT-Startups nicht abrufbar.

Lösungsvorschlag

  • Generelle Öffnung der ERP Kleinkreditlinie zur Finanzierung von Personal und Betriebsmitteln für Startups

Wartezeit: Keine Prüfung vor Ende des Calls

Die meisten Förderungen sind in Calls organisiert. Das sind zeitlich begrenzte Einreichzeiträume, in denen eine Förderung beantragt werden kann. Während des offenen Fensters werden Anträge teilweise nicht einmal vorab geprüft. Erst nach Schließung des Calls werden die Anträge formal und inhaltlich geprüft und dann der Jury übergeben. Das kann in Extremfällen mitunter zu einem Zeitfenster von bis zu sechs bis neun Monaten zwischen Einreichung und Förderzu- bzw. Absage führen. Für Startups ist das ein nicht tragbarer Zeitraum, in dem das Unternehmen, das auf eine Förderung angewiesen ist, nur bedingt handlungsfähig ist. Das in der Zwischenzeit andere (internationale) Marktteilnehmer ähnliche Ideen voran treiben, ist nur ein resultierendes Risiko.

Beispiele: Nach einem halben Jahr noch mehr als 200 offene Anträge

FFG AT:net – 12. Ausschreibung 2016

  • Einreichfrist von Oktober 2015 bis Februar 2016
  • Übermittlung der Förderzusage: 12.5.2016
  • Eine Einreichung im Oktober hätte daher erst rund acht Monate später eine Zu-/ Absage bekommen

Startup-Einreichung bei AWS pre-seed

  • Einreichung 20.4.2016
  • Ablehnung formal am 6.10.2016

AWS Risikokapitalprämie

  • Einreichung Anfang Jänner 2017
  • Zusagen derzeit noch immer nicht vollständig versandt (aktuell mehr als 200 offene Anträge)

Lösungsvorschläge

  • Formale Vorabprüfung von Anträgen bereits während der laufenden Einreichfrist
  • Umstellung auf eine laufende Einreichmöglichkeit bei den zentralen Startup-relevanten Programmen mit regelmäßigen Jurysitzungen (z.B. monatlich) wie dies beim FFG Basisprogramm bereits übliche Praxis ist.
Redaktionstipps

Restfinanzierung: Eigenleistung der Gründer oft nicht anerkannt

Gerade die Restfinanzierung von eingereichten Projekten stellt für Early Stage-Startups eine zentrale Hürde dar. Förderungen werden zum überwiegenden Teil für innovative Produktentwicklungen gewährt. Business Angels wollen in den meisten Fällen einen Protoypen sehen, bevor sie in ein Startup investieren. Hier entsteht daher eine zeitliche Lücke, in der eine fehlende Förderung für die Protoypentwicklung auch die Aktivierung von Risikokapital verhindert.

Für die notwendige Restfinanzierung wird bei dem Großteil der Förderprogramme die Eigenleistung der Gründer nicht berücksichtigt. Gerade in Startups besteht der Großteil der eingereichten Projektkosten aus den Stunden der Gründer. Hier wird also eine Situation geschaffen, in der Gründer die Barmittel zur Bezahlung der eigenen Stunden nachweisen müssen, um diese dann gefördert zu bekommen.

Beispiel

Einreichung FFG Basisprogramm (realitätsnahes Berechnungsbeispiel)

  • Projektkosten 300.000 Euro
  • Davon rund 220.000 Euro in Form von 5000 Stunden der Gründer zu je 43,75 Euro (pauschal) sowie
  • 80.000 Euro an externen Kosten
  • Gefördert werden 70 Prozent der Projektkosten, also 210.000 Euro
  • Die Gründer müssen 90.000 Euro an Restfinanzierung in Form von Barmitteln darstellen, obwohl alle externen Kosten plus 130.000 Euro für eigene Stundenleistungen gefördert würden.

Lösungsvorschläge

  • Die Eigenleistung in Form von Stunden der Gesellschafter von Startups sollen als Restfinanzierung anerkennbar sein.
  • Die Wirtschaftsagentur Wien handhabt dies bereits für Gesellschafter ab einem Prozent Unternehmensanteil entsprechend.

Nachschüssige Förderungen: komplette Kosten vorfinanzieren

Hand in Hand mit dem Thema Restfinanzierung gehen nachschüssige Förderungen. Das sind Förderungen, die erst nach erfolgreichem Projektabschluss ausgezahlt werden. Das bedeutet, dass Startups die kompletten Projektkosten vorfinanzieren müssen. Hierbei handelt es sich um eine ausgesprochene Hürde gerade für Jungunternehmen, die in der Regel keine Zwischenfinanzierung von Banken bekommen.

Beispiele: Geförderte Lohnnebenkosten erst am Ende des Jahres zurück

Wirtschaftsagentur Wien Dienstleistungsaktion

  • Gefördert werden 35 Prozent der Projektkosten, jedoch erst nach Projektabrechnung, Prüfung und Audit. Ein Prozess, der mitunter mehrere Monate dauern kann (siehe nächster Abschnitt)

Lohnnebenkostenförderungen:

  • Gefördert werden verschiedene Prozentsätze (zwischen 100 und 33 Prozent, je nach Jahr und Programm) der tatsächlich bezahlten Lohnnebenkosten ausgehend von den Jahreslohnkonten im Nachhinein.
  • Das bedeutet, dass Startups trotz einer Förderzusage die vollen Lohnnebenkosten für bis zu drei MitarbeiterInnen des ganzen Jahres begleichen müssen.

Lösungsvorschläge

  • Automatischer Abzug der Lohnnebenkosten-Förderung über die monatliche Personalverrechnung ermöglichen (natürlich inklusive genauer Kontrollen auf Jahresbasis)
  • Generelle Umstellung auf Akontozahlung bei Projektbeginn von zu mindestens 50 Prozent des gewährten Zuschusses für Startups wie etwa beim FFG Basisprogramm bereits üblich.

Dauer bis zur Auszahlung: existenzbedrohende Wartezeit

Selbst wenn eine Förderung gewährt wurde, verzögern sich die Auszahlungen der Gelder teilweise bis zu sechs bis acht Monate. Für bestehende mittelständische Unternehmen ist das bereits eine Belastung. Für Startups kann eine solche Verzögerung existenzbedrohend sein.

Beispiele: Verfahren wegen Mitarbeiterwechsel nach vier Monaten neu aufgerollt

AT:net, 12. Ausschreibung

  • Einreichung der Zwischenabrechnung für 60.000 Euro Zuschuss am 31.1.2017.
  • Auszahlung Ende Juli 2017 noch immer nicht erfolgt.
  • Drei weitere bekannte Fälle in derselben Ausschreibung

Wirtschaftsagentur Wien – creative_project

  • Erstmalige Einreichung der Endabrechnung zur Abrechnung von 75.000 Euro Zuschuss Mitte Dezember 2016
  • Auszahlung Ende Juli 2017 noch nicht erfolgt.
  • In diesem Fall mussten außerdem mehrmals bereits übermittelte Unterlagen erneut gesendet werden. Nach einem Mitarbeiterwechsel wurde das Abrechnungsverfahren nach viermonatiger Bearbeitungszeit erneut von vorne aufgerollt.

Lösungsvorschlag

  • Gerade bei Zwischenabrechnungen Umstellung auf automatische Auszahlung der bereits zugesagten Teiltranchen mit parallelem Prüfungsverfahren für Startups.

Conclusio: kleine Änderungen – große Wirkung

Die skizzierten Lösungsvorschläge könnten einen signifikanten Beitrag zur Unterstützung der heimischen Startup-Szene leisten und Österreich damit noch stärker als Innovationsstandort am internationalen Markt etablieren. Dazu bedarf es, wie gezeigt, meist keiner großen Umwälzungen. Einerseits sind es Änderungen in den Regelungen, die dann auch in der Bearbeitung keinen erheblichen Mehraufwand darstellen würden. Andererseits sind es Änderungen in der Handhabung der Prozesse durch die Fördergeber, die sich im Hinblick auf die dann gesteigerte Effizienz definitiv auszahlen würden.

+++ Vergaberecht: “Startups! Versteckt euch nicht vor öffentlichen Aufträgen” +++


Die genannten Herausforderungen und Lösungsvorschläge resultieren aus Erfahrungen, die Michael Raab mit seiner Firma Minted gemacht hat. Inzwischen hat er rund 80 Startups aus den Bereichen IKT, IoT, FinTech und anderen bei der Einreichung von mehr als 120 Förderanträgen bei der AWS, FFG, der Wirtschaftsagentur Wien und der ÖHT betreut. Darunter waren etwa JobRocker, Baningo und Bitpanda, die jeweils sechsstellige FFG AT:net-Förderungen erhalten haben. Ab August 2017 wird Michael Raab in einem monatlichen Förderblog auf startablish.at Tipps und Tricks zum Thema Förderungen in Österreich verraten.

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Lanbiotic, Neurodermitis
(c) Oliver Wolf - Patrick Hart und Katrin Susanna Wallner von Lanbiotic.

Das Grazer Startup Lanbiotic stellt medizinische Hautpflege-Produkte mit lebensfähigen Bakterien speziell für die von Neurodermitis geplagte Haut her. Dabei verwenden die beiden Gründer:innen Patrick Hart und Katrin Wallner den zum Patent angemeldeten Bakterienstamm “Lactococcus Lanbioticus“.

Lanbiotic: “Skalierung als neue Normalität”

“Mit unseren probiotischen Hautanwendungen bringen wir gesundheitsfördernde Bakterien direkt auf die Haut, um die natürliche Balance des Hautmikrobioms wiederherzustellen und Hautprobleme gezielt an der Ursache zu bekämpfen”, erklärt Wallner.

Das letzte Jahr fühlte sich für die Gründerin an, als sei ein Traum nicht nur wahr, sondern sogar übertroffen worden. Andererseits sei es eine “neue Normalität” an der Skalierung des Unternehmens zu arbeiten.

“Wir haben weitere Produkte mit unserem einzigartigen Bakterienstamm ‘Lactococcus Lanbioticus’ entwickelt, um umfassender auf die Bedürfnisse von Menschen mit zu Neurodermitis neigender Haut eingehen zu können. Neu hinzugekommen sind Flora Bath und Flora Sun”, erklärt Wallner.

Flora Bath ist ein spezieller Badezusatz, der für Menschen entwickelt wurde, die großflächig oder an der Kopfhaut von Ekzemen betroffen sind – ein Bereich, in dem Pflegecremen oft an die Grenzen ihrer Praktikabilität stoßen.

“Der Fokus liegt wie immer bei Lanbiotic auf der Ergänzung des Hautmikrobioms, also ‘der lebende Teil’ der natürlichen Schutzbarriere der Haut, die den gesamten Körper bedeckt, mit probiotischen Bakterien”, so Wallner weiter. “Eine Ausgewogenheit des Hautmikrobioms ist, wie auch im Darm, entscheidend, um die Gesundheit der Haut zu bewahren und Beschwerden zu lindern.”

Flora Sun hingegen ist ein weiteres Produkt, das auf die besonderen Herausforderungen empfindlicher Haut unter UV-Strahlung eingeht. Studien hätten gezeigt, dass das Hautmikrobiom die natürliche Fähigkeit der Haut verbessern kann, mit den Effekten – und häufig auch Schäden – durch Sonneneinstrahlung umzugehen.

EHI-Siegel für Onlineshop

“Parallel dazu haben wir auch international expandiert: Der Eintritt in den deutschen Markt war ein großer Schritt, der mit der Anpassung unserer Produktions- und Logistikkapazitäten verbunden war, um langfristig weitere internationale Märkte beliefern zu können. Unser Webshop wurde außerdem mit dem EHI-Siegel zertifiziert, um unseren Kund:innen einen sicheren und vertrauenswürdigen Einkauf zu ermöglichen.”

Auch das Team wuchs 2024, zudem konnte durch zahlreiche Medienauftritte und Messeteilnahmen Aufmerksamkeit für die eigenen Produkte und die Marke gewonnen werden.

“Als weiteres Highlight wurden wir von der Apothekerkammer mit unserer Fachfortbildung akkreditiert, was Apotheker dazu motiviert, unsere Fortbildungen zu besuchen und mehr über das noch recht ‘nischige’ Thema Hautmikrobiom zu erfahren”, sagt Wallner.

Neue Märkte im Fokus

Aktuell arbeitet das Startup intensiv daran, Lanbiotic als Unternehmen und Marke weiterzuentwickeln, strategisch zu positionieren und zu skalieren. Das oberste Ziel ist es, die Lebensqualität von Menschen mit Neurodermitis über ihre mikrobiombasierten Produkte zu verbessern.

“Wir möchten Lanbiotic in weiteren Märkten etablieren, insbesondere natürlich in Ländern, wo die Prävalenz für Neurodermitis hoch ist. Dafür arbeiten wir an effizienten Marketingprozessen, um unsere Markenbekanntheit zu steigern, und bauen unsere Vertriebsstrukturen aus”, erklärt die Founderin. “Um diesen Schritt bestmöglich zu unterstützen, suchen wir gezielt nach vertrauenswürdigen Partnern für den internationalen Vertrieb, die unsere Werte und Qualitätsansprüche teilen. Die Kooperationen sollen es uns ermöglichen, unsere Produkte nachhaltig in weiteren europäischen und außereuropäischen Ländern anzubieten und das Thema Hautmikrobiom international bekannter zu machen.”

Daneben optimiert das Team Produktionsprozesse, um der wachsenden Nachfrage nachkommen zu können. In der Produktentwicklung liegt dabei der Fokus auf der Entwicklung weiterer wissenschaftsbasierten probiotischen Pflegeprodukten, die speziell auf die Bedürfnisse von Menschen mit Neurodermitis und empfindlicher Haut zugeschnitten sind. Dazu steht man intensiv mit Industrie und Spitzenforschung in Kontakt.

Lanbiotic: Strukturen und Prozesse schaffen

Intern sei man vor allem stark mit dem Aufbau der Organisation beschäftigt. Man arbeitet daran, Strukturen und Prozesse zu schaffen, die das Wachstum langfristig stützen können. Ziel sei es, eine gesunde Organisation aufzubauen, die den Expansions- und Innovationszielen gerecht werde und das Unternehmen flexibel in die nächsten Entwicklungsstufen führt.

Lanbiotic wurde in der Vergangenheit unter anderem auch von der Austria Wirtschaftsservice (aws) unterstützt. So absolvierte das Unternehmen den aws First Incubator und erhielt über aws Innovationsschutz eine Förderung, um sein geistiges Eigentum zu schützen. Später folgte eine Preseed- und Seed-Förderung über aws Innovative Solutions. Mit diesem Seed-Förderprogramm unterstützt die aws innovative Gründungsideen, die über die Unternehmensgrenzen hinaus einen positiven gesellschaftlichen Impact bewirken. Der Fokus liegt auf skalierbaren Geschäftsmodellen. Im Fall von Lanbiotic war die Förderung essentiell, um die Produktentwicklung und Markteinführung zu finanzieren und sich allgemein zu professionalisieren.

“Eine bessere Förderung als aws Seed Innovative Solutions könnte es derzeit, meiner Meinung nach, für uns nicht geben”, sagt sie. “Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von 400.000 Euro, der für unterschiedlichste Aktivitäten in der Markteinführung und Produkteinführung verwendet werden kann. Naturgemäß ist das Programm sehr kompetitiv, aber wenn man für die Finanzierung ausgewählt wird, hat man wirklich einen gewaltigen Booster, um ein nachhaltiges Unternehmen aufzubauen.”

Die weiteren Ziele von Lanbiotic

Im Allgemeinen habe ihnen das Programm bereits jetzt weit mehr gebracht als Geld. “Ich empfand den Bewerbungsprozess per se als wertvolle Erfahrung, um mir unser Business Model noch einmal ganz genau anzusehen und unsere Ziele zu definieren”, präzisiert die Grazerin. “Dass wir sie jetzt so scheinbar ‘locker’ übertreffen konnten, ist natürlich die Draufgabe.”

Durch die positive Resonanz der stetig wachsenden Stammkundenbasis sieht sich Wallner in ihrer Mission bestätigt. “Wir wissen aber auch, dass viele Menschen Lanbiotic noch nicht kennen und Neurodermitis in vielen Ländern nach wie vor ein großes Problem darstellt”, sagt sie. “Daher wollen wir gezielt skalieren, den Umsatz und Gewinn steigern, innerhalb und außerhalb Europas expandieren und unser Produktportfolio weiter diversifizieren.”

In Sachen Umsatzentwicklung wird Lanbiotic 2024 das gesetzte Umsatzziel voraussichtlich verdoppeln, wie Wallner erzählt. “Unser für 2025 gestecktes Ziel ist ambitioniert, aber wir sind zuversichtlich, dass wir hier wieder gute Arbeit leisten. Aktuell haben wir einen sechsstelligen Nettoumsatz erreicht, und dank der Unterstützung durch die aws Seed-Förderung werden wir auch heuer, wie jedes Jahr seit unserer Gründung, noch profitabler sein.”


* Disclaimer: Das Startup-Porträt erscheint in Kooperation mit Austria Wirtschaftsservice (aws)

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