25.07.2017

Auswege aus dem Förderdschungel – Ein Maßnahmenkatalog

Michael Raab hat rund 80 Startups bei der Einreichung von mehr als 120 Förderanträgen betreut. Für den Brutkasten hat er aufgeschrieben, wie die Fördersituation in Österreich mit einfachen Maßnahmen deutlich verbessert werden könnte.
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Österreich kann im Startup-Bereich im internationalen Vergleich besonders mit einem breiten Angebot an öffentlichen Förderungen punkten. Die öffentliche Hand fördert Innovation, F&E sowie Investitionen von Unternehmen gerade in frühen Unternehmensphasen. Das im letzten Jahr beschlossene Startup-Paket sollte hier weitere Anreize setzten. Tatsächlich sind jedoch gerade Startups bei der Beantragung von Förderungen besonderen Herausforderungen ausgesetzt. Das sind etwa der sehr komplexe Prozess der Antragstellung, lange Wartezeiten auf die Zu- oder Absage oder das finanzielle Loch, das entsteht, weil Förderungen erst nach erfolgreichem Projektabschluss ausbezahlt werden. Die meisten Herausforderungen könnten dabei durch geringfügige Adaptionen der jeweils zu Grunde liegenden Richtlinien beseitigt werden.

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Beantragung: 200 Stunden für lauter ähnliche Formulare

Die Beantragung von Förderungen ist aufgrund unterschiedlicher Richtlinien der verschiedenen Institutionen und Ausschreibungen außerordentlich komplex und zeitaufwändig. Der Aufwand für ein Basisprogramm erreicht gerade für junge Gründer schnell die 200-Stunden-Marke. Selbst innerhalb der Institutionen unterscheiden sich Richtlinien hinsichtlich der Anrechenbarkeit von Gesellschafterstunden, geförderten Kosten und Formularvorlagen deutlich. Ein Überblick über aktuelle Förderungen auf Bund-, Länder- und Gemeindeebene ist de Facto nicht möglich. Auch der Förderkompass des bmvit (http://www.foerderkompass.at) ist nicht vollständig.

Die Antragsformulare für Zuschüsse und Unternehmen sind rein inhaltlich insgesamt über alle Institutionen und Programme hinweg ähnlich und mit einem ausführlichen Business Plan vergleichbar. Durch Formvorschriften sind Gründer jedoch gezwungen, denselben Inhalt aufwändig auf unterschiedliche Formulare anzupassen. Das ist ein unnötiger Mehraufwand für die antragstellenden Unternehmen.

Beispiel: Ein nicht nachvollziehbarer Unterschied

Im FFG Basisprogramm können pro am Projekt beteiligten Gründer bis zu 60.200 Euro pro Jahr (exklusive Gemeinkosten) als Personalkosten eingereicht werden. Das sind bei vier Gründern bis zu 240.800 Euro. Im FFG AT:net Programm sind es lediglich 60.200 Euro pro Unternehmen und Jahr. Die vier Gründer würden daher, selbst wenn sie alle Vollzeit in dem Projekt arbeiten, insgesamt nur 60.200 Euro an Personalkosten angerechnet bekommen. Gerade in Startups, die vom Arbeitseinsatz der Gründer leben, ist das eine nicht nachvollziehbare Einschränkung.

Lösungsvorschläge

  • Vereinheitlichung der Antragsformulare in der Struktur:
    • Förderungsspezifische Kriterien
    • Projektbeschreibung
    • Businessplan in einheitlicher Vorlage
  • Vereinheitlichung der anrechenbaren internen Personalkosten für am Projekt mitarbeitenden Gesellschafter über Institutionen und Förderprogramme hinweg.

ERP-Kredite: Nur für Investitionen

Das Volumen der Haftungen für geförderte Kredite (AWS/ÖHT) wurde im Rahmen des Startup-Pakets deutlich erhöht. Das einzige Problem: Die ERP-Kredite sind nur für materielle oder immaterielle Investitionen beantragbar, nicht jedoch für Betriebsmitel oder Personalkosten. Daher sind sie in der Regel für IT-Startups nicht abrufbar.

Lösungsvorschlag

  • Generelle Öffnung der ERP Kleinkreditlinie zur Finanzierung von Personal und Betriebsmitteln für Startups

Wartezeit: Keine Prüfung vor Ende des Calls

Die meisten Förderungen sind in Calls organisiert. Das sind zeitlich begrenzte Einreichzeiträume, in denen eine Förderung beantragt werden kann. Während des offenen Fensters werden Anträge teilweise nicht einmal vorab geprüft. Erst nach Schließung des Calls werden die Anträge formal und inhaltlich geprüft und dann der Jury übergeben. Das kann in Extremfällen mitunter zu einem Zeitfenster von bis zu sechs bis neun Monaten zwischen Einreichung und Förderzu- bzw. Absage führen. Für Startups ist das ein nicht tragbarer Zeitraum, in dem das Unternehmen, das auf eine Förderung angewiesen ist, nur bedingt handlungsfähig ist. Das in der Zwischenzeit andere (internationale) Marktteilnehmer ähnliche Ideen voran treiben, ist nur ein resultierendes Risiko.

Beispiele: Nach einem halben Jahr noch mehr als 200 offene Anträge

FFG AT:net – 12. Ausschreibung 2016

  • Einreichfrist von Oktober 2015 bis Februar 2016
  • Übermittlung der Förderzusage: 12.5.2016
  • Eine Einreichung im Oktober hätte daher erst rund acht Monate später eine Zu-/ Absage bekommen

Startup-Einreichung bei AWS pre-seed

  • Einreichung 20.4.2016
  • Ablehnung formal am 6.10.2016

AWS Risikokapitalprämie

  • Einreichung Anfang Jänner 2017
  • Zusagen derzeit noch immer nicht vollständig versandt (aktuell mehr als 200 offene Anträge)

Lösungsvorschläge

  • Formale Vorabprüfung von Anträgen bereits während der laufenden Einreichfrist
  • Umstellung auf eine laufende Einreichmöglichkeit bei den zentralen Startup-relevanten Programmen mit regelmäßigen Jurysitzungen (z.B. monatlich) wie dies beim FFG Basisprogramm bereits übliche Praxis ist.
Redaktionstipps

Restfinanzierung: Eigenleistung der Gründer oft nicht anerkannt

Gerade die Restfinanzierung von eingereichten Projekten stellt für Early Stage-Startups eine zentrale Hürde dar. Förderungen werden zum überwiegenden Teil für innovative Produktentwicklungen gewährt. Business Angels wollen in den meisten Fällen einen Protoypen sehen, bevor sie in ein Startup investieren. Hier entsteht daher eine zeitliche Lücke, in der eine fehlende Förderung für die Protoypentwicklung auch die Aktivierung von Risikokapital verhindert.

Für die notwendige Restfinanzierung wird bei dem Großteil der Förderprogramme die Eigenleistung der Gründer nicht berücksichtigt. Gerade in Startups besteht der Großteil der eingereichten Projektkosten aus den Stunden der Gründer. Hier wird also eine Situation geschaffen, in der Gründer die Barmittel zur Bezahlung der eigenen Stunden nachweisen müssen, um diese dann gefördert zu bekommen.

Beispiel

Einreichung FFG Basisprogramm (realitätsnahes Berechnungsbeispiel)

  • Projektkosten 300.000 Euro
  • Davon rund 220.000 Euro in Form von 5000 Stunden der Gründer zu je 43,75 Euro (pauschal) sowie
  • 80.000 Euro an externen Kosten
  • Gefördert werden 70 Prozent der Projektkosten, also 210.000 Euro
  • Die Gründer müssen 90.000 Euro an Restfinanzierung in Form von Barmitteln darstellen, obwohl alle externen Kosten plus 130.000 Euro für eigene Stundenleistungen gefördert würden.

Lösungsvorschläge

  • Die Eigenleistung in Form von Stunden der Gesellschafter von Startups sollen als Restfinanzierung anerkennbar sein.
  • Die Wirtschaftsagentur Wien handhabt dies bereits für Gesellschafter ab einem Prozent Unternehmensanteil entsprechend.

Nachschüssige Förderungen: komplette Kosten vorfinanzieren

Hand in Hand mit dem Thema Restfinanzierung gehen nachschüssige Förderungen. Das sind Förderungen, die erst nach erfolgreichem Projektabschluss ausgezahlt werden. Das bedeutet, dass Startups die kompletten Projektkosten vorfinanzieren müssen. Hierbei handelt es sich um eine ausgesprochene Hürde gerade für Jungunternehmen, die in der Regel keine Zwischenfinanzierung von Banken bekommen.

Beispiele: Geförderte Lohnnebenkosten erst am Ende des Jahres zurück

Wirtschaftsagentur Wien Dienstleistungsaktion

  • Gefördert werden 35 Prozent der Projektkosten, jedoch erst nach Projektabrechnung, Prüfung und Audit. Ein Prozess, der mitunter mehrere Monate dauern kann (siehe nächster Abschnitt)

Lohnnebenkostenförderungen:

  • Gefördert werden verschiedene Prozentsätze (zwischen 100 und 33 Prozent, je nach Jahr und Programm) der tatsächlich bezahlten Lohnnebenkosten ausgehend von den Jahreslohnkonten im Nachhinein.
  • Das bedeutet, dass Startups trotz einer Förderzusage die vollen Lohnnebenkosten für bis zu drei MitarbeiterInnen des ganzen Jahres begleichen müssen.

Lösungsvorschläge

  • Automatischer Abzug der Lohnnebenkosten-Förderung über die monatliche Personalverrechnung ermöglichen (natürlich inklusive genauer Kontrollen auf Jahresbasis)
  • Generelle Umstellung auf Akontozahlung bei Projektbeginn von zu mindestens 50 Prozent des gewährten Zuschusses für Startups wie etwa beim FFG Basisprogramm bereits üblich.

Dauer bis zur Auszahlung: existenzbedrohende Wartezeit

Selbst wenn eine Förderung gewährt wurde, verzögern sich die Auszahlungen der Gelder teilweise bis zu sechs bis acht Monate. Für bestehende mittelständische Unternehmen ist das bereits eine Belastung. Für Startups kann eine solche Verzögerung existenzbedrohend sein.

Beispiele: Verfahren wegen Mitarbeiterwechsel nach vier Monaten neu aufgerollt

AT:net, 12. Ausschreibung

  • Einreichung der Zwischenabrechnung für 60.000 Euro Zuschuss am 31.1.2017.
  • Auszahlung Ende Juli 2017 noch immer nicht erfolgt.
  • Drei weitere bekannte Fälle in derselben Ausschreibung

Wirtschaftsagentur Wien – creative_project

  • Erstmalige Einreichung der Endabrechnung zur Abrechnung von 75.000 Euro Zuschuss Mitte Dezember 2016
  • Auszahlung Ende Juli 2017 noch nicht erfolgt.
  • In diesem Fall mussten außerdem mehrmals bereits übermittelte Unterlagen erneut gesendet werden. Nach einem Mitarbeiterwechsel wurde das Abrechnungsverfahren nach viermonatiger Bearbeitungszeit erneut von vorne aufgerollt.

Lösungsvorschlag

  • Gerade bei Zwischenabrechnungen Umstellung auf automatische Auszahlung der bereits zugesagten Teiltranchen mit parallelem Prüfungsverfahren für Startups.

Conclusio: kleine Änderungen – große Wirkung

Die skizzierten Lösungsvorschläge könnten einen signifikanten Beitrag zur Unterstützung der heimischen Startup-Szene leisten und Österreich damit noch stärker als Innovationsstandort am internationalen Markt etablieren. Dazu bedarf es, wie gezeigt, meist keiner großen Umwälzungen. Einerseits sind es Änderungen in den Regelungen, die dann auch in der Bearbeitung keinen erheblichen Mehraufwand darstellen würden. Andererseits sind es Änderungen in der Handhabung der Prozesse durch die Fördergeber, die sich im Hinblick auf die dann gesteigerte Effizienz definitiv auszahlen würden.

+++ Vergaberecht: “Startups! Versteckt euch nicht vor öffentlichen Aufträgen” +++


Die genannten Herausforderungen und Lösungsvorschläge resultieren aus Erfahrungen, die Michael Raab mit seiner Firma Minted gemacht hat. Inzwischen hat er rund 80 Startups aus den Bereichen IKT, IoT, FinTech und anderen bei der Einreichung von mehr als 120 Förderanträgen bei der AWS, FFG, der Wirtschaftsagentur Wien und der ÖHT betreut. Darunter waren etwa JobRocker, Baningo und Bitpanda, die jeweils sechsstellige FFG AT:net-Förderungen erhalten haben. Ab August 2017 wird Michael Raab in einem monatlichen Förderblog auf startablish.at Tipps und Tricks zum Thema Förderungen in Österreich verraten.

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(c) Michael Meier - Maximilian Kindler, Gründer von incaseof.law.

Rund 600 Rauchfangkehrerbetriebe gibt es in Österreich, rund 350 davon arbeiten mit der Grazer Branchensoftware WinChim. Sie können überfällige Rechnungen nun direkt aus dem Verrechnungsmodul an das Wiener LegalTech incaseof.law übergeben. Die Plattform übernimmt den weiteren Prozess, vom außergerichtlichen Mahnverfahren bis zur gerichtlichen Durchsetzung.

Die beiden Unternehmen haben die Kooperation Anfang Oktober bekannt gegeben. Für das Startup von Gründer und CEO Maximilian Kindler ist WinChim nach eigenen Angaben die erste Branchensoftware, über die es eine ganze Branche erreicht.

Viele kleine Rechnungen, wenig Zeit

Die Leistungen der Rauchfangkehrer sind gesetzlich vorgeschrieben, die Tarife reguliert. Daraus ergibt sich ein eigenes Forderungsbild: sehr viele kleine, wiederkehrende Rechnungen an Privathaushalte und Hausverwaltungen. Die Betriebe zählen im Schnitt sechs Beschäftigte, offene Rechnungen verfolgt meist der Inhaber selbst. Eine klassische Inkassobeauftragung zahle sich bei Kleinbeträgen oft nicht aus, heißt es weiter.

„Unsere Anwender wollen kehren, messen und beraten, nicht Zahlungserinnerungen schreiben. Mit incaseof.law ist der offene Posten in unserer Buchhaltungssoftware mit einem Klick erledigt, der Rest passiert im Hintergrund“, sagt Martin Haidenthaler, Gründer von WinChim. Das Unternehmen wurde 1999 in Graz gegründet und ist nach eigenen Angaben Marktführer unter den Rauchfangkehrerbetrieben in sieben Bundesländern.

„Rauchfangkehrer sind das Paradebeispiel für eine Branche, in der Forderungsmanagement bisher schlicht nicht stattfindet, weil es sich nicht auszahlt. Über WinChim erreichen wir die Betriebe dort, wo ihre Rechnungen entstehen. Ab jetzt kommt das Geld dorthin, wo es hingehört: auf das Konto des Betriebs.“

Die Inkassokosten trägt der säumige Schuldner

Laut Aussendung zahlt die Plattform eingehende Beträge ohne Abzüge an den Betrieb aus. Woran incaseof.law dann verdient, erklärt Kindler auf brutkasten-Anfrage: „Der Rauchfangkehrer zahlt uns nichts, weder Provision noch Gebühr. Unser Umsatz kommt ausschließlich vom säumigen Schuldner, und zwar aus den Inkassokosten und den Verzugszinsen.“

Diese Kosten sind laut Kindler durch die Verordnung über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen gedeckelt. Zudem müssen sie nach dem Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) in einem angemessenen Verhältnis zur Forderung stehen. Die Verordnung würde es ihm zufolge auch erlauben, dem Auftraggeber eine Gebühr zu verrechnen. Darauf verzichte man ausnahmslos.

Was das für Schuldner:innen bedeutet, zeigt ein Rechenbeispiel des Gründers. Bei einer offenen Rechnung über 80 Euro fallen mit der ersten Zahlungsaufforderung rund 25 Euro inklusive Umsatzsteuer an, dazu Verzugszinsen von wenigen Cent. Das entspricht einem Aufschlag von rund 31 Prozent. Wer nach der ersten Aufforderung zahlt, bleibt laut Kindler bei diesem Betrag. Bezahlt werden kann über ein Online-Portal, auf Wunsch in Raten über bis zu zwölf Monate. Zu den Kosten bei weiteren Mahnschritten oder im gerichtlichen Verfahren machte Kindler keine Angaben.

Noch keine Zahlen für die Branche

Zahlen für die Rauchfangkehrerbranche gibt es noch nicht, die Anbindung ist erst seit Anfang Oktober aktiv. Kindler erwartet aber eine sehr hohe Quote, weil die Leistung gesetzlich vorgeschrieben, dokumentiert und zu regulierten Tarifen verrechnet sei: „Echten Streit über die Forderung gibt es da kaum. Meistens ist die Rechnung schlicht liegen geblieben.“

Zahlt ein Schuldner trotz mehrerer Mahnschritte nicht, geht der Fall laut Kindler auf derselben Plattform ins gerichtliche Forderungsmanagement über, mit Anbindung an den Elektronischen Rechtsverkehr in Österreich und Deutschland.

Weitere Branchen im Blick

Seit Mai können Kund:innen der Finanzautomatisierungsplattform ibana das Inkasso direkt aus deren Plattform beauftragen (brutkasten berichtete).

Als weitere Branchen sieht sich das Startup laut Kindler Hausverwaltungen, das Gesundheits- und Pflegeumfeld und das Handwerk an und entwickelt dafür eigene Produktlinien. „Die Logik ist überall gleich: viele kleine Rechnungen, kleine Betriebe, kaum Zeit für das Mahnwesen“, so Kindler. Weitere Anbieter will incaseof.law nennen, sobald die Verträge stehen.

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