09.02.2017

Gastbeitrag: Wandeldarlehen für österreichische Startups

Powered by Schönherr Roadmap17. Thomas Kulnigg von Schönherr erklärt in diesem Experten-Tipp, wie man in Österreich auch mit einer GmbH Wandeldarlehen nutzen kann.
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Wandeldarlehen sind beliebte Finanzierungsinstrumente für Startups. Für die beliebteste Startup-Rechtsform, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, ist dieses Finanzierungsinstrument im Gesetz nicht vorgesehen. Wandeldarlehen müssen daher “synthetisch” nachgebaut werden.

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Was sind Wandeldarlehen und wieso sind sie beliebte Finanzierungsinstrumente für Startups?

Wandeldarlehen sind typischerweise Darlehen die dem Darlehensgeber (dem Investor) das Recht auf Konvertierung (Wandlung) des Darlehensbetrags (samt Zinsen) in eine Beteiligung (Stammeinlage) am Darlehensnehmer (dem Startup) geben. Das Recht wird teilweise auch durch eine fix vorgesehene Wandlung (z.B. bei Erreichen bestimmter Milestones oder nach Zeitablauf) ersetzt. Die Beliebtheit von Wandeldarlehen ist leicht erklärt. Das Wandeldarlehen umgeht (vorerst) eine der wesentlichen Hürden bei Startup-Finanzierungen: die Festlegung einer Bewertung des Startups. Aufgrund der Ausgestaltung von Wandeldarlehen müssen sich die Parteien nicht auf eine Bewertung des Startups einigen. Die Parteien müssen “lediglich” (i) den Kapitalbetrag (Investmentbetrag) und Zinsen sowie (ii) wann die Wandlung erfolgen soll festlegen. Bei Startups wird das Wandlungsrecht meist mit der nächsten (qualifizierten) Investitionsrunde ausgelöst, also wenn das Startup seine nächste (erste) Bewertung erhält. Der Darlehensbetrag wird dann (samt Zinsen) zu der dann festgelegten Bewertung in eine Beteiligung am Darlehensnehmer umgewandelt. Diese Ausgestaltung ermöglicht oft eine – im Vergleich zu anderen Finanzierungsformen – rasche Finanzierung des Startups.

Wesentliche Anreize für Investoren

Investoren in Wandeldarlehen erhalten typischerweise neben der Verzinsung ihrer Investition (welche mit der Zeit die Höhe ihrer Beteiligung erhöht) weitere Anreize, darunter in Form eines Nachlasses (discount) auf die zukünftige Bewertung (üblicherweise rund 10-20%). Durch diesen Abschlag erhöht sich wiederum die Höhe der Beteiligung des Investors (er erhält also mehr Beteiligung für das gleiche Geld, als die Investoren der nächsten Runde; daher der Name “Nachlass” oder “discount”). Ein anderer Anreiz für Wandeldarlehen stellt das sogenannte “Cap” dar. Das “Cap” garantiert eine bestimmte Mindestbeteiligung weil die zukünftige Bewertung mit einem bestimmten Höchstbetrag begrenzt wird. Derartige Anreize sollen einerseits das hohe Risiko eines unbesicherten Investments und andererseits das grundsätzliche Fehlen von Stimm- und Minderheitenrechten des Investors in Bezug auf das Startup kompensieren (im Vergleich würden einem Investor, der sofort eine Beteiligung am Stammkapital der Gesellschaft zeichnet, Stimm- und regelmäßig bestimmte Minderheitenrechte zustehen; in der Praxis werden Investoren von Wandeldarlehen regelmäßig auch – zumindest rudimentäre – Minderheitenrechte eingeräumt).

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Beispiele von rechtlichen Hürden von Wandeldarlehen

Die folgenden zwei Beispiele veranschaulichen, dass ein Wandeldarlehen sauber strukturiert werden sollte:

Wandeldarlehen sind für Gesellschaften mit beschränkter Haftung nicht vorgesehen

Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) sind die beliebteste Rechtsform für österreichische Startups. Im GmbH-Gesetz ist die Begebung von Wandeldarlehen als Finanzierungsinstrument für GmbHs allerdings nicht vorgesehen. Die Wandlung eines Darlehens in eine Beteiligung an der GmbH muss man daher “synthetisch” strukturieren. Das bedeutet, dass die Gesellschafter und die Gesellschaft einerseits und der Investor andererseits einen vertraglichen Anspruch auf Wandlung schaffen müssen. Rechtlich wird das regelmäßig durch eine Verpflichtung der Gesellschafter, bei Eintritt der Wandelbedingungen eine Kapitalerhöhung zu beschließen, zu der ausschließlich der Investor zugelassen wird, umgesetzt. Es ist noch nicht final geklärt, dass eine solche Vereinbarung wirklich rechtlich durchsetzbar ist und ob eine derartige Verpflichtung in Form eines Notariatsaktes vereinbart werden muss. Weiters sollte auch zukünftige Änderungen auf Ebene des Startups (zB die Umwandlung des Startups in eine andere Rechtsform) oder Änderungen im Stand der Gesellschafter (zB durch eine Verpflichtung zum Beitritt des neuen Gesellschafters) geregelt werden.

Mögliche Unvereinbarkeit mit dem Bankwesengesetz (für Nicht-Banken)

Der Abschluss von Wandeldarlehen auf einer gewerblichen Basis könnte eine Bankkonzession nach dem Bankwesengesetz benötigen. Bereits die Vergabe von einem Kredit könnte als gewerbliche Kreditvergabe gesehen werden, und die Konzessionspflicht auslösen. Ein Verstoß gegen die Konzessionspflicht kann mit Verwaltungsstrafen (Geldstrafe bis zu 5 Millionen Euro oder bis zu dem Zweifachen des aus dem Verstoß gezogenen Nutzens, soweit sich dieser beziffern lässt) bestraft werden. Der Investor würde weiters jeden Anspruch auf Zinsen und Kosten in Zusammenhang mit der illegalen Kreditvergabe verlieren. Wandeldarlehen sollten daher auch regulatorisch sauber strukturiert werden.

Daher gilt: Wandeldarlehen bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung sind rechtlich machbar, sollten aber sauber strukturiert werden, insbesondere um regulatorische Stolpersteine zu umgehen.

+++ Vergaberecht: “Startups! Versteckt euch nicht vor öffentlichen Aufträgen” +++


Thomas Kulnigg ist Partner bei Schönherr. Er ist unter anderem auf die Rechtsberatung von Startups spezialisiert. Für die Publikation Roadmap17 hat er einige wichtige Rechtstipps für Startups zusammengeschrieben.

 

 

 

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Gate Space, Duschel
© Gate Space - Fabian Duschel, Chief Executive Officer Gate Space.

Es ist keine Woche her, dass das TU-Wien-Spinoff Gate Space eine Finanzierungsrunde in Höhe von 6,3 Mio. Euro verkündete – brutkasten berichtete. Nun übernimmt Fabian Duschel die Rolle des Chief Executive Officer.

Gate Space: ESA als Partner

Seit seiner Gründung im Jahr 2022 verfügt das Unternehmen über 31 Mitarbeiter:innen und eigenen Angaben zufolge über eine Sales Pipeline von rund 200 Millionen Euro. Es hat seinen Hauptsitz bereits vor Jahren nach San Francisco verlegt, arbeitet aber operativ von Schwechat und Wien aus. Zu den Kunden und Partnern zählen unter anderem die Europäische Weltraumorganisation ESA, das österreichische Bundesministerium für Landesverteidigung sowie mehrere internationale kommerzielle Raumfahrtunternehmen in Europa und Nordamerika.

Während die vergangenen Jahre von Technologieentwicklung und Marktvalidierung geprägt waren, stehen nun industrielle Produktion, operative Effizienz, kommerzielle Skalierung und internationale Expansion im Mittelpunkt, wie man mitteilt.

Fabian Duschel übernimmt

Im Zuge dieser Entwicklung übernimmt Fabian Duschel die Rolle des Chief Executive Officer von Gate Space. Nachdem er Anfang 2026 aus dem Advisory Board in eine operative Rolle wechselte und wesentliche Aufgaben des ausscheidenden Chief Financial Officers Clemens Weisgram übernahm, verantwortet er künftig die operative Führung, Skalierung und industrielle Umsetzung der nächsten Unternehmensphase.

Duschel bringt langjährige Erfahrung beim Aufbau und in der Skalierung profitabler Unternehmen (Solid MFG, Adventure Catering) mit, liest man in der Aussendung. Unter seiner operativen Leitung soll Gate Space den Wandel von einem Raumfahrtunternehmen zu einem international skalierenden Anbieter für Mobilität und Infrastruktur im Weltraum weiter vorantreiben.

„Mit einem außergewöhnlichen Team, patentierter und validierter Technologie sowie einer hochmodernen Entwicklungs-, Test- und Produktionsinfrastruktur haben wir die Grundlagen geschaffen, um die wachsende internationale Nachfrage nach leistungsfähigen Raumfahrtlösungen zu adressieren“, sagt er. „Unsere nächste Aufgabe ist es, diese technologische Basis in industrielle Skalierung, kommerzielles Wachstum und verlässliche Umsetzung für unsere Kunden zu übersetzen.“

Moritz Novak fokussiert auf Strategie und Wachstum

Mitgründer und bisheriger CEO Moritz Novak übernimmt künftig die Rolle des Chief Strategy Officer und zusätzlich den Vorsitz des Board of Directors. In dieser Funktion fokussiert er künftig auf Unternehmensstrategie, langfristige Finanzierung, strategische Partnerschaften, Business Development, Kommerzialisierung sowie internationale Marktpräsenz.

„Wir stehen am Beginn einer neuen Ära der Raumfahrt. Europa baut seine technologischen Fähigkeiten und seine strategische Unabhängigkeit im All massiv aus, und Gate Space ist hervorragend positioniert, um diese Entwicklung aktiv mitzugestalten“, sagt Novak. „Mit Beteiligungen an wegweisenden Missionen wie Europas erster Satellitenbetankungsmission und Österreichs erstem Militärsatelliten ist unsere Ambition klar: Wir wollen Gate Space zu einem führenden Unternehmen für Mobilität und Infrastruktur im Weltraum aufbauen.“

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