02.11.2020

Zweiter Corona-Lockdown: Der aktuelle Status der Wirtschaftshilfen

Ein Überblick zu den Wirtschaftshilfen im Rahmen des zweiten Corona-Lockdown in Österreich.
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Covid-19-Impfstoff-Test von Moderna Corona-Impfung - Symptoma Corona-Chatbot der Stadt Wien Covid-Hilfen
(c) Adobe Stock / sdecoret

Seit Samstag ist es fix: Ab der Nacht von Montag auf Dienstag – also ab dem 3.11. um 0:00 Ihr – wird es in Österreich einen zweiten Corona-Lockdown geben, um die weitere Verbreitung der Pandemie nach Möglichkeit einzudämmen. Parallel dazu wird es Wirtschaftshilfen geben, die sich vor allem an die betroffenen Branchen – etwa Gastronomie und Hotellerie – richten. Das wurde auf der Presskonferenz am vergangenen Samstag bereits angekündigt, nun sind weitere Details bekannt sowie Forderungen der einzelnen Interessensvertretungen laut geworden. Ein Überblick zum Status-quo der Corona-Förderungen im Rahmen des zweiten Lockdown.

Ersatz für entgangenen Umsatz

Bereits am Samstag wurde bekannt gegeben, dass Unternehmen aus den betroffenen Branchen – also etwa Tourismus, Kultur und Gastronomie – eine Förderung von 80 Prozent, gemessen am Umsatz im November 2019, beantragen können. An dieser Stelle seien die Kernelemente der Wirtschaftshilfe nochmal kompakt und punktuell zusammengefasst.

  • Für betroffene Branchen, also etwa Tourismus, Kultur und Gastronomie.
  • 80 Prozent vom Umsatz des November 2019 werden ersetzt.
  • Gedeckelt mit 800.000 Euro
  • Beantragung via finanzonline.
  • Kosten für den Staat: Rund eine Milliarde Euro .

Am Samstag hieß es noch, dass bisherige Hilfsmaßnahmen auf die neue Wirtchaftshilfe gegengerechnet werden. Dem ist nun anscheinend nicht so, wie Journalist Martin Thür auf Twitter schreibt.

Corona-Kurzarbeit im November 2020

Eine weitere Wirtschaftshilfe ist die Ausweitung der Kurzarbeit im Rahmen des zweiten Corona-Lockdown. Hier haben sich die Sozialpartner am Sonntag mit Arbeitsministerin Christine Aschbacher auf neue Kurzarbeitsregeln geeinigt.

Demnach sollen direkt von den angeordneten Schließungen betroffene Betriebe die Arbeitszeit auf null reduzieren können. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten bis zu 90 Prozent ihres Nettoeinkommens und eine Arbeitsplatzgarantie.

Die Kurzarbeit kann für maximal sechs Monate beantragt werden. Voraussetzung für Kurzarbeit im November ist, dass seit 1. Oktober ein Beschäftigungsverhältnis besteht. Die freie Zeit kann für Weiterbildungen genutzt werden, die Weiterbildungskosten werden vom AMS gefördert.

Die aktuellen Corona-Fallzahlen in Österreich

Am 2. November hat das Innenministerium aktuelle Zahlen zur Verbreitung des Coronavirus in Österreich bekannt gegeben. Bisher gab es in Österreich demnach 114.016 positive Testergebnisse. Mit heutigem Stand (02. November 2020, 09:30 Uhr) sind österreichweit 1.159 Personen an den Folgen des Corona-Virus verstorben und 71.691 sind wieder genesen. Derzeit befinden sich 2.161 Personen aufgrund des Corona-Virus in krankenhäuslicher Behandlung und davon 336 der Erkrankten auf Intensivstationen.

Die Neuinfektionen seit der letzten Meldung teilen sich auf die Bundesländer Österreichs wie folgt auf:

  • Burgenland: 105
  • Kärnten: 86
  • Niederösterreich: 689
  • Oberösterreich: 835
  • Salzburg: 404
  • Steiermark: 620
  • Tirol: 441
  • Vorarlberg: 377
  • Wien: 578

Handel fordert „Österreich-Schecks“

Als stark benachteiligt in der aktuellen Regelung sehen sich die Handelsbetriebe – denn diese sind von den Unterstützungsmaßnahmen ausgenommen, werden aber aufgrund diverser Einschränkungen auf verschiedenen Ebenen ebenfalls mit einem Kundenschwund zu kämpfen haben.

Die Wirtschaftskammer spricht sich daher für eine Ausweitung der Kurarbeitsregelung aus, so dass diese auch für den Handel gilt. Der Handelsverband selbst fordert ‚Österreich-Schecks‘ für Personen mit Hautwohnsitz in Österreich, welche diese wiederum bei österreichischen Handelsunternehmen einlösen können (mehr dazu unter diesem Link).

ÖHV will rasche Hilfen

Die Österreichische Hoteliervereinigung (ÖHV) wiederum hofft auf eine rasche und unbürokratische Auszahlung der Hilfsgelder. „Die Ausfallszahlungen von 80 % des letztjährigen Umsatzes im November sind ein guter und wichtiger Schritt, der hilft. Wichtig ist, dass das Geld rasch und unbürokratisch an die Betriebe kommt“, sagt ÖHV-Präsidentin Michaela Reitterer. Im Westen gebe es Unternehmen, die zum Anfang der Coronakrise geschlossen wurden und nun noch immer auf die Entschädigungszahlungen warten: „Wenn die Betriebe auf das Geld jetzt ein halbes Jahr oder länger warten müssen, sehe ich schwarz,“ sagt Reitterer.

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Ubitec
© Ubitec

Es war 2024, als sich in einer Ausschreibung der Bundesrepublik Deutschland das 2016 gegründete Linzer Startup Ubitec gemeinsam mit den Partnerunternehmen Materna Information & Communications SE und PwC Deutschland durchsetzte. Die Unternehmen schlossen damals einen Rahmenvertrag mit einem Volumen von 45 Millionen Euro über eine Laufzeit von vier Jahren mit ITZB (Informationstechnikzentrum Bund), dem IT-Dienstleister der deutschen Bundesverwaltung, ab.

Ubitec mit modell-agnostischer KI-Plattform

Etwas mehr als zwei Jahre später schließt sich die Ubitec GmbH mit aicx, einem KI-Unternehmen aus Deutschland, zusammen, um eine „der leistungsfähigsten souveränen KI-Plattformen im deutschsprachigen Raum“ zu schaffen.

Beide Unternehmen bündeln künftig ihre Kompetenzen und treten gemeinsam am Markt auf. Ubitec bringt seine modell-agnostische KI-Plattform sowie Chat- und Voicebot-Lösungen ein, die on-premise und in abgeschotteten (air-gapped) Umgebungen betrieben werden können. Eine Referenzinstallation von KIPITZ ist im Umfeld der deutschen Bundesverwaltung im Einsatz. Das deutsche Unternehmen indes bringt mit der Plattform „Heart“ Enterprise-Agenten ein, die nativ in Microsoft Teams, E-Mail und Messengerdiensten integriert sind und Geschäftsprozesse über natürliche Sprache automatisieren können.

Native Mobile-App

Zeitnah soll zudem eine native Mobile-App für agentisches Arbeiten hinzukommen, die mobiles Arbeiten niederschwellig ermöglicht. Auf der Plattform von Ubitec ergänzen dagegen die Multi-Agenten-Fähigkeiten und Systemintegrationen von aicx – etwa in ERP-, CRM- und Kommunikationssysteme – die bestehenden Einsatzfelder in Verwaltung, Finanzwesen und kritischer Infrastruktur, heißt es per Aussendung.

Die Lösungen von Ubitec und aicx können künftig für unterschiedliche Anwendungsfälle eingesetzt werden – vom RAG-gestützten Wissensmanagement über die automatisierte Angebotserstellung bis hin zu durchgängigen Geschäftsprozessen. Je nach Anforderungen lassen sich die Anwendungen in abgeschotteten, streng regulierten Umgebungen oder in bestehenden Cloud- und Systemlandschaften betreiben.

Ubitec mit Fokus auf öffentlichem Sektor

Durch den Zusammenschluss möchten beide Unternehmen ihre gemeinsame Marktabdeckung erweitern. Ubitec konzentriert sich auf den öffentlichen Sektor und regulierte Branchen in der DACH-Region sowie den Nordics, während aicx Unternehmen aus dem Mittelstand und dem Enterprise-Umfeld adressiert.

„Mit aicx liefern wir gemeinsam das europäische KI-Fundament – für Organisationen, die KI zu ihren eigenen Bedingungen nutzen wollen und für die Datensouveränität, Sicherheit und verlässlicher Betrieb nicht verhandelbar sind“, sagt Dieter Perndl, Geschäftsführer der Ubitec GmbH.

Und David Rizek, Geschäftsführer von aicx, ergänzt: „Ubitec bringt mit seiner souveränen, bis in die Bundesverwaltung erprobten KI-Plattform genau das sichere Fundament ein, das unsere praxiserprobten KI-Agenten auch in regulierten Umgebungen einsatzfähig macht – souveräne Infrastruktur und Enterprise-KI aus einer Hand.“

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Zweiter Corona-Lockdown: Der aktuelle Status der Wirtschaftshilfen

  • Seit Samstag ist es fix: Ab der Nacht von Montag auf Dienstag – also ab dem 3.11. um 0:00 Ihr – wird es in Österreich einen zweiten Corona-Lockdown geben, um die weitere Verbreitung der Pandemie nach Möglichkeit einzudämmen.
  • Parallel dazu wird es Wirtschaftshilfen geben, die sich vor allem an die betroffenen Branchen – etwa Gastronomie und Hotellerie – richten.
  • Bereits am Samstag wurde bekannt gegeben, dass Unternehmen aus den betroffenen Branchen – also etwa Tourismus, Kultur und Gastronomie – eine Förderung von 80 Prozent – gemessen am Umsatz im November 2019 – beantragen können.
  • Voraussetzung für Kurzarbeit im November ist, dass seit 1. Oktober ein Beschäftigungsverhältnis besteht.
  • Die Österreichische Hoteliervereinigung (ÖHV) hofft auf eine rasche und unbürokratische Auszahlung der Hilfsgelder.

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