02.11.2020

Zweiter Corona-Lockdown: Der aktuelle Status der Wirtschaftshilfen

Ein Überblick zu den Wirtschaftshilfen im Rahmen des zweiten Corona-Lockdown in Österreich.
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Covid-19-Impfstoff-Test von Moderna Corona-Impfung - Symptoma Corona-Chatbot der Stadt Wien Covid-Hilfen
(c) Adobe Stock / sdecoret

Seit Samstag ist es fix: Ab der Nacht von Montag auf Dienstag – also ab dem 3.11. um 0:00 Ihr – wird es in Österreich einen zweiten Corona-Lockdown geben, um die weitere Verbreitung der Pandemie nach Möglichkeit einzudämmen. Parallel dazu wird es Wirtschaftshilfen geben, die sich vor allem an die betroffenen Branchen – etwa Gastronomie und Hotellerie – richten. Das wurde auf der Presskonferenz am vergangenen Samstag bereits angekündigt, nun sind weitere Details bekannt sowie Forderungen der einzelnen Interessensvertretungen laut geworden. Ein Überblick zum Status-quo der Corona-Förderungen im Rahmen des zweiten Lockdown.

Ersatz für entgangenen Umsatz

Bereits am Samstag wurde bekannt gegeben, dass Unternehmen aus den betroffenen Branchen – also etwa Tourismus, Kultur und Gastronomie – eine Förderung von 80 Prozent, gemessen am Umsatz im November 2019, beantragen können. An dieser Stelle seien die Kernelemente der Wirtschaftshilfe nochmal kompakt und punktuell zusammengefasst.

  • Für betroffene Branchen, also etwa Tourismus, Kultur und Gastronomie.
  • 80 Prozent vom Umsatz des November 2019 werden ersetzt.
  • Gedeckelt mit 800.000 Euro
  • Beantragung via finanzonline.
  • Kosten für den Staat: Rund eine Milliarde Euro .

Am Samstag hieß es noch, dass bisherige Hilfsmaßnahmen auf die neue Wirtchaftshilfe gegengerechnet werden. Dem ist nun anscheinend nicht so, wie Journalist Martin Thür auf Twitter schreibt.

Corona-Kurzarbeit im November 2020

Eine weitere Wirtschaftshilfe ist die Ausweitung der Kurzarbeit im Rahmen des zweiten Corona-Lockdown. Hier haben sich die Sozialpartner am Sonntag mit Arbeitsministerin Christine Aschbacher auf neue Kurzarbeitsregeln geeinigt.

Demnach sollen direkt von den angeordneten Schließungen betroffene Betriebe die Arbeitszeit auf null reduzieren können. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten bis zu 90 Prozent ihres Nettoeinkommens und eine Arbeitsplatzgarantie.

Die Kurzarbeit kann für maximal sechs Monate beantragt werden. Voraussetzung für Kurzarbeit im November ist, dass seit 1. Oktober ein Beschäftigungsverhältnis besteht. Die freie Zeit kann für Weiterbildungen genutzt werden, die Weiterbildungskosten werden vom AMS gefördert.

Die aktuellen Corona-Fallzahlen in Österreich

Am 2. November hat das Innenministerium aktuelle Zahlen zur Verbreitung des Coronavirus in Österreich bekannt gegeben. Bisher gab es in Österreich demnach 114.016 positive Testergebnisse. Mit heutigem Stand (02. November 2020, 09:30 Uhr) sind österreichweit 1.159 Personen an den Folgen des Corona-Virus verstorben und 71.691 sind wieder genesen. Derzeit befinden sich 2.161 Personen aufgrund des Corona-Virus in krankenhäuslicher Behandlung und davon 336 der Erkrankten auf Intensivstationen.

Die Neuinfektionen seit der letzten Meldung teilen sich auf die Bundesländer Österreichs wie folgt auf:

  • Burgenland: 105
  • Kärnten: 86
  • Niederösterreich: 689
  • Oberösterreich: 835
  • Salzburg: 404
  • Steiermark: 620
  • Tirol: 441
  • Vorarlberg: 377
  • Wien: 578

Handel fordert „Österreich-Schecks“

Als stark benachteiligt in der aktuellen Regelung sehen sich die Handelsbetriebe – denn diese sind von den Unterstützungsmaßnahmen ausgenommen, werden aber aufgrund diverser Einschränkungen auf verschiedenen Ebenen ebenfalls mit einem Kundenschwund zu kämpfen haben.

Die Wirtschaftskammer spricht sich daher für eine Ausweitung der Kurarbeitsregelung aus, so dass diese auch für den Handel gilt. Der Handelsverband selbst fordert ‚Österreich-Schecks‘ für Personen mit Hautwohnsitz in Österreich, welche diese wiederum bei österreichischen Handelsunternehmen einlösen können (mehr dazu unter diesem Link).

ÖHV will rasche Hilfen

Die Österreichische Hoteliervereinigung (ÖHV) wiederum hofft auf eine rasche und unbürokratische Auszahlung der Hilfsgelder. „Die Ausfallszahlungen von 80 % des letztjährigen Umsatzes im November sind ein guter und wichtiger Schritt, der hilft. Wichtig ist, dass das Geld rasch und unbürokratisch an die Betriebe kommt“, sagt ÖHV-Präsidentin Michaela Reitterer. Im Westen gebe es Unternehmen, die zum Anfang der Coronakrise geschlossen wurden und nun noch immer auf die Entschädigungszahlungen warten: „Wenn die Betriebe auf das Geld jetzt ein halbes Jahr oder länger warten müssen, sehe ich schwarz,“ sagt Reitterer.

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Rendering der Anlage in Bruck an der Leitha | (c) OMV Aktiengesellschaft
Rendering der Anlage in Bruck an der Leitha | (c) OMV Aktiengesellschaft

Während man sich im Individualverkehr in den vergangenen Jahren tendenziell von der Idee verabschiedet hat, bleibt Wasserstoff vor allem für Schwerverkehr, Flugverkehr und Industrie eine zentrale Wette in der Energiewende. Konkret grüner Wasserstoff, der mittels Elektrolyse mit Strom aus erneuerbaren Energien gewonnen wird. Mit einer 140-Megawatt-Anlage im niederösterreichischen Bruck an der Leitha will der heimische Energieriese OMV im Joint Venture mit Masdar aus Abu Dhabi eine der größten Anlagen Europas bauen (brutkasten berichtete zuletzt über eine Förderzusage durch die aws über 123 Mio. Euro).

Direkte Pipeline zur Raffinerie Schwechat

Ab Ende 2027 soll die Anlage bis zu 23.000 Tonnen grünen Wasserstoff pro Jahr produzieren und diesen direkt über eine 22 Kilometer lange Pipeline in die OMV-Raffinerie Schwechat liefern. Dort wird dieser dann in der Produktion von Kraftstoffen und chemischen Produkten eingesetzt und soll die direkten Emissionen um zehn Prozent bzw. 150.000 Tonnen CO2 pro Jahr reduzieren. „Die Produktion von grünem Wasserstoff in Österreich ermöglicht es uns, den Einsatz nachhaltigerer Energie in unserer Produktion sowie für unsere innovativen Produkte zu erhöhen. Der Bau einer der größten Anlagen für grünen Wasserstoff in Europa ist ein wichtiger Meilenstein bei der Dekarbonisierung unserer industriellen Prozesse“, meint dazu Reinhard Florey, stellvertretender Vorstandsvorsitzender und CFO von OMV.

EIB-Darlehen: Nehammer betont Bedeutung für Souveränität

Die Kosten für den Bau der Anlage in Bruck an der Leitha sind mit insgesamt 600 Millionen Euro veranschlagt. Nach der genannten Förderung durch die aws holt sich die OMV nun den größten Brocken des notwendigen Budgets – 450 Millionen Euro – in Form eines Darlehens der Europäischen Investitionsbank (EIB). „Die Darlehenszusage der Europäischen Investitionsbank ist ein starkes Signal für das Vertrauen in die Transformationsstrategie von OMV und unsere Fähigkeit, Großprojekte umzusetzen, die zur Dekarbonisierung der Industrie beitragen“, kommentiert Florey.

Reinhard Florey und Karl Nehammer beim Signing | (c) OMV Aktiengesellschaft

EIB-Vizepräsident und Ex-Bundeskanzler Karl Nehammer betont in einem Statement die Relevanz für die europäische Souveränität. „Grüner Wasserstoff ist ein wichtiger Baustein des Übergangs zu einem wettbewerbsfähigen, klimaneutralen und sicheren Energiesystem für Europa“, so Nehammer. „Diese Investition legt zudem den Grundstein für die künftige Produktion von nachhaltigen Flugkraftstoffen und unterstützt damit die Klima- und Energiesicherheitsziele der EU.“

OMV: „Netto-Null-Emissionen“-Ziel für 2050

Im Rahmen ihrer „Strategie 2030“ strebt die OMV bis Ende des Jahrzehnts eine Wasserstoff-Produktionskapazität von rund 900.000 Tonnen an. Dazu sind bereits kleinere Anlagen an verschiedenen europäischen Standorten in Betrieb. Anlagen für nachhaltigen Flugkraftstoff (Sustainable Aviation Fuel) und hydriertes Pflanzenöl (Hydrotreated Vegetable Oil) befinden sich in Umsetzung. Bis 2050 hat sich der Konzern das Ziel „Netto-Null-Emissionen“ gesetzt.

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Zweiter Corona-Lockdown: Der aktuelle Status der Wirtschaftshilfen

  • Seit Samstag ist es fix: Ab der Nacht von Montag auf Dienstag – also ab dem 3.11. um 0:00 Ihr – wird es in Österreich einen zweiten Corona-Lockdown geben, um die weitere Verbreitung der Pandemie nach Möglichkeit einzudämmen.
  • Parallel dazu wird es Wirtschaftshilfen geben, die sich vor allem an die betroffenen Branchen – etwa Gastronomie und Hotellerie – richten.
  • Bereits am Samstag wurde bekannt gegeben, dass Unternehmen aus den betroffenen Branchen – also etwa Tourismus, Kultur und Gastronomie – eine Förderung von 80 Prozent – gemessen am Umsatz im November 2019 – beantragen können.
  • Voraussetzung für Kurzarbeit im November ist, dass seit 1. Oktober ein Beschäftigungsverhältnis besteht.
  • Die Österreichische Hoteliervereinigung (ÖHV) hofft auf eine rasche und unbürokratische Auszahlung der Hilfsgelder.

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