21.02.2020

“Zu hohe Bewertung” – ein österreichischer Denkfehler

Kommentar. Der Vergleich heimischer Startups mit jenen aus dem Silicon Valley ist müssig, so lange hier nach dem Ist-Zustand und dort nach dem Soll-Zustand bewertet wird. Wer Unicorns will, muss anders denken.
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Joool Refurbed - Zu hohe Bewertung
Screenshot: Leo Hillinger bei der Bewertung des Startups Refurbed bei 2 Minuten 2 Millionen

Das Titelbild dieses Beitrags entstammt einer Episode der Puls4-Show 2 Minuten 2 Millionen. Es zeigt den Gesichtsausdruck von Investor Leo Hillinger, als ein Startup seine Bewertung ausrief. Für ihn war es, wie so oft, eine “zu hohe Bewertung” – inzwischen ein Running Gag in der Show. Doch Leo Hillinger sei an dieser Stelle in Schutz genommen. Er ist bei weitem nicht der einzige in Österreich, den das hier betrifft. Wie viele andere Investoren – vom kleinen Business Angel bis zum mittelgroßen VC (Anm. Risikokapital-Gesellschaft) – wird er wahrscheinlich nie in ein zukünftiges Unicorn, also ein Unternehmen mit mehr als einer Milliarde US-Dollar Bewertung investieren – und zwar, weil er sich selbst im Weg steht.

+++ Die beiden schnellsten Unicorns aller Zeiten machen genau das gleiche +++

Bewertung nach dem Soll-Zustand

Um zu verstehen warum, hilft ein Blick ins Silicon Valley, der Region mit der größten Unicorn-Dichte der Welt, oder auch nach China. Hämisch kommentieren wir Österreicher es gerne, wenn sich herausstellt, das eines der Scaleups dort komplett überbewertet war und mit viel medialem Krach untergeht. Aber das gehört zum Spiel dazu. Die großen VCs im Valley und auch andernorts machen nämlich eines entscheidend anders, als die meisten Investoren in Österreich: Sie bewerten Startups nach ihrem Potenzial, quasi nach dem Soll-Zustand. Die Frage lautet: Was kann das Unternehmen erreichen, wenn es ausreichend Kapital hat und alles gut geht?

“Think Big” ist die einzige Option

Die erstgenannte Variable “ausreichend Kapital” bedeutet: Manche Ideen – seien sie auch noch so gut – können überhaupt nur aufgehen, wenn massiv investiert wird (Anm.: Es ist freilich nicht in jedem Fall so). Mit 100.000 oder auch einer Million Euro Kapital lässt sich mit einem B2C-Produkt nicht der Weltmarkt erobern – oft braucht es schon in einer frühen Phase 100 Millionen oder mehr.

Um ein Beispiel zu nennen: In der Konsolidierung des E-Scooter-Markts werden am Ende jene Unternehmen als Sieger aussteigen, die am meisten Kapital haben. Hier geht es um hunderte Millionen US-Dollar und um die Option, von den Investoren im entscheidenden Moment noch einmal einen Mega-Betrag zu bekommen, etwa für eine Übernahme. Hätte einer der relevanten Player in der Seed-Phase 30 Prozent Anteile für 100.000 Euro abgegeben, hätte er das Rennen um weiteres Kapital und in weiterer Folge um den Markt schon verloren gehabt – und sein Investor ebenfalls. Die beteiligten VCs wussten aber: “Think Big” ist die einzige Option. Ein gut umgesetztes Produkt und Umsätze kommen dann schon, wenn das nötige Kapital da ist.

Eine sehr Riskante Wette

Oder sie kommen nicht, was zu zweiten zuvor genannten Variable, “wenn alles gut geht”, führt. Es ist eine sehr riskante Wette, die die Seed-Investoren im Silicon Valley mit jedem einzelnen Investment eingehen. Sie rechnen daher damit, dass aus dem überwiegenden Großteil ihrer Beteiligungen nichts wird. Dieser Umstand ist nämlich nahezu irrelevant, wenn ein Unternehmen in ihrem Portfolio das nächste Facebook ist. Und was hat Facebook dorthin gebracht, wo es heute steht? Unter anderem Unsummen an Kapital zu einer guten Bewertung zu einem frühen Zeitpunkt.

“Zu hohe Bewertung” – verwässerte Anteile – keine Chance

Hier in Österreich geht es dagegen meist nicht um das Potenzial, den Soll-Zustand, sondern um den Ist-Zustand. Noch keine Umsätze, kein ausgereiftes Produkt – zu hohe Bewertung! Problematisch wird es dann, wenn Startups, die eigentlich Unicorn-Potenzial haben, gerade so sehr auf die ersten 100.000 Euro angewiesen sind, dass sie auf den 30 Prozent-Deal einsteigen. Welcher VC soll ihnen bei so verwässerten Anteilen in der nächsten Runde zehn Millionen Euro für vielleicht zehn Prozent Anteile geben, damit der erste große Rollout gelingt? Oder in der übernächsten Runde 100 Millionen Euro für vielleicht 20 Prozent, damit sprichwörtlich die Welt erobert werden kann und dennoch Anteile für das nächste Mega-Investment übrig bleiben, mit dem die Position am Weltmarkt gefestigt und der Unicorn-Status erreicht wird?

Eine einfache Einhorn-Rechnung

Natürlich verfügt der durchschnittliche heimische Business Angel nicht über das Kapital, um gleich in mehrere Startups mit großen Summen einzusteigen. Das ist auch nicht nötig. Im allerersten Schritt können 100.000 Euro ausreichen, um soviel aufzubauen, dass man bei einem größeren VC anklopfen kann (was die Angels tatkräftig unterstützen sollten). Wenn man als Angel das Unicorn-Potenzial tatsächlich sieht, hilft eine einfache Rechnung: Wer sich um 100.000 Euro ein Prozent Anteile kauft, investiert zu einer Bewertung von zehn Millionen Euro. Erreicht das Startup dann wirklich den Unicorn-Status, kann man seinen Anteil mit einem Return on Investment verkaufen, von dem man hierzulande üblicherweise nur träumt. Man steht sich eben selbst im Weg.

EDIT: Im letzten Absatz hieß es ursprünglich, man könne den beschriebenen ein Prozent-Anteil im Fall des Erreichens des Unicorn-Status für den 100-fachen Preis verkaufen. Das ist aufgrund der Arithmetik bei Folgeinvestments nicht möglich, da der Investor sich an weiteren Kapital-Runden beteiligen müsste, um seinen Anteil von einem Prozent zu halten. Tatsächlich läge der Faktor also niedriger.

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FlexCo-Halbjahresbilanz: vlnr.: Christof Strasser, Keyvan Rastegar, Hannah Wundsam und Gabriel Heiml
vlnr.: Christof Strasser, Keyvan Rastegar, Hannah Wundsam und Gabriel Heiml | (c) 42law / Armin Muratovic / AustrianStartups / Seedback

336 FlexCos wurde in Österreich im ersten Halbjahr 2024 gegründet, neun Unternehmen wurden in eine FlexCo umgewandelt. Demgegenüber stehen nur 19 neu gegründete bzw. umgewandelte AGs, aber ganze 6.539 GmbHs. Diese Zahlen sind dem in Kürze erscheinenden Aufsatz “Ein halbes Jahr FlexCo – ein erstes Resümee”* der unter anderem auf Startups spezialisierten Wiener Gesellschaftsrechtsexperten Keyvan und Rahim Rastegar zu entnehmen. Während die neue Gesellschaftsform die AG also bereits im ersten Halbjahr ihres Bestehens bei den Neugründungen deutlich hinter sich gelassen hat, scheint sie bei der GmbH weit davon entfernt zu sein.

“Die Gründungs- und Umwandlungszahlen der FlexCo überraschen im ersten Halbjahr positiv”

Für Keyvan Rastegar ist gegenüber brutkasten dennoch klar: “Die Gründungs- und Umwandlungszahlen der FlexCo überraschen im ersten Halbjahr positiv.” Die neue Gesellschaftsform werde gut angenommen und liege im Aufwärtstrend. Das zeige sich auch an einer Steigerung im Verhältnis zu GmbH-Gründungen vom ersten (1:26) zum zweiten Quartal (1:15). Dass – wenn es so weiter geht – die FlexCo in einem Jahr die AG bereits in absoluten Zahlen überholt haben wird, zeige aber vor allem “wie dringend die AG reformiert gehört”, so Rastegar.

“Etwa jedes zweite Startup wählt diese neue Unternehmensform”

Bekanntlich wurde die neue Gesellschaftsform mit besonderem Augenmerk auf die Bedürfnisse von Startups konzipiert. Dass sie in diesem Segment besonders gerne gewählt wird, bestätigt Hannah Wundsam, Co-Managing-Director von AustrianStartups, gegenüber brutkasten: “Grundsätzlich sehen wir, dass die FlexCo gut angenommen wird. Etwa jedes zweite Startup wählt diese neue Unternehmensform und die Tendenz steigt.” Es hätten auch bereits einige Umgründungen stattgefunden. Beim neuen Modell zur Mitarbeiterbeteiligung hingegen zeige sich, “dass das derzeitige Limit von maximal 100 Mitarbeiter:innen und das Alterslimit von zehn Jahren für viele etablierte Startups und Scaleups weniger attraktiv ist”, so Wundsam.

Setzt sich die FlexCo gegenüber der GmbH durch?

Aus all dem lässt sich also nicht ableiten, ob sich die FlexCo irgendwann gegenüber der GmbH als dominante Rechtsform durchsetzen wird. Wenn ja, könnte es länger dauern, wie ein internationaler und historischer Vergleich im Aufsatz der Rastegar-Brüder nahelegt. Demnach kann die Durchsetzung einer neuen Rechtsform mitunter sogar Jahrzehnte brauchen. “Es gibt aber auch ein paar internationale Beispiele, wo eine neue Kapitalgesellschaftsform die alte in kürzester Zeit überholt hat, rezent in Griechenland, wo es kein Jahr gedauert hat, oder auch seinerzeit die Englische private limited, wo es nur wenige Jahre gedauert hat”, so Keyvan Rastegar.

Hierzulande dürfte es dann doch nicht so schnell gehen. “Ich persönlich gehe davon aus, dass der österreichische Markt erst überhaupt vom Neuen erfahren und die Änderungen verstehen muss, bis eine gewisse Vertrautheit einkehrt und dann die Mühlen unaufhaltsam mahlen. Das heißt, mit dem Status Quo Bias war sowieso zu rechnen”, sagt der Anwalt.

“Begriff und Gesellschaftsform gehören noch nicht zur Allgemeinbildung”

Es ist eine Erfahrung, die Gabriel Heiml im vergangenen halben Jahr persönlich gemacht hat. Sein Startup Seedback hat Anfang des Jahres das Rennen um die erste FlexCo überhaupt gemacht. “Was mir auffällt ist, dass der Begriff und die Gesellschaftsform noch nicht zur Allgemeinbildung gehören. Viele, die nicht in dieser Bubble unterwegs sind, kennen die FlexCo noch gar nicht. Da gibt es sicher noch Handlungsbedarf und braucht es Zeit, damit der Begriff einfach verstanden wird, wie es bei der GmbH der Fall ist”, sagt der Gründer.

Positive Resonanz auf FlexCo bei Kunden

Er sehe das aber neutral. Nachteile entstünden dadurch keine, meint Heiml: “Die Resonanz am Markt ist sehr positiv. Eine Sorge war ja, dass die Unbekanntheit der FlexCo eher für Unsicherheit und Fragezeichen bei Kunden sorgt. Defacto habe ich es bis jetzt gegenteilig erlebt. Die, die es kennen, fragen interessiert nach. Die, die es nicht kennen, fragen genau so interessiert nach und es ist meistens ein sehr positiver Gesprächseinstieg.” Deutsche Kunden würden gar “voller Neid zu uns herüberblicken”.

“Fast ausschließlich Vorteile gegenüber der GmbH”

Auch im operativen Bereich habe er bislang keine Nachteile bemerkt, sagt Heiml: “Da kann ich eigentlich gar nichts sagen”. Keyvan Rastegar, der sich schon in früheren Diskussionen als klarer FlexCo-Befürworter positioniert hat, sieht diese Sache eindeutig: “Es besteht klarer wissenschaftlicher Konsens, dass für die meisten Unternehmer die FlexCo fast ausschließlich Vorteile gegenüber der GmbH hat.”

Der einzige Nachteil, “der auch nicht immer ein Nachteil ist”, sei, dass man früher einen Aufsichtsrat einrichten muss, wenn man gewisse Schwellen erreicht. “Es spricht also fachlich fast immer alles dafür, eine FlexCo zu gründen und eine GmbH in eine FlexCo umzuwandeln – man kann auch vereinfacht sagen, dass die FlexCo eine deutlich bessere Version der GmbH ist”, so Rastegar. Diese könne alles, was eine GmbH könne, habe aber zusätzlich eine Reihe an optionalen Gestaltungsmöglichkeiten, die man ausnützen könne, aber nicht müsse.

“Ich war von Beginn an überrascht, wie uninteressiert viele Leute inhaltlich waren”

An diesem Punkt hakt Startup-Anwalt Christof Strasser ein. Nach seiner Erfahrung aus dem vergangenen halben Jahr werden die neuen Möglichkeiten, die die FlexCo bietet, bislang kaum genutzt. “Ich war von Beginn an überrascht, wie uninteressiert viele Leute inhaltlich waren. Sie wollen zwar eine FlexCo, weil es das neue ist, haben aber keine Zeit und keinen Nerv, tief ins Thema einzusteigen und die Möglichkeiten auszunutzen”, erzählt Strasser. Er habe sich die Gesellschaftsverträge von rund 80 FlexCos angesehen. “Nur zwei davon haben spezifische Möglichkeiten eingearbeitet. Die meisten haben eine GmbH-Satzung genutzt und ‘FlexCo’ drübergeschrieben”, so der Anwalt.

In seiner Arbeit habe er zuletzt ein Abflauen des Interesses gesehen. “Im ersten Quartal bist du nicht an der FlexCo vorbeigekommen, es gab einen starken Drang in die Richtung. Mittlerweile sagen wieder einige: ‘Ja, die FlexCo kennen wir, wollen aber trotzdem eine GmbH gründen”, erzählt Strasser.

Anwälte noch nicht genügend mit der neuen Unternehmensform vertraut

Mitunter dürfte die Entscheidung für die bewährte Gesellschaftsform aber auch an Strassers und Rastegars Kolleg:innen festzumachen sein. “Immer wieder hören wir, dass ein Grund, warum einige Startups weiterhin die GmbH bevorzugen, die Tatsache ist, dass manche Anwälte noch nicht genügend mit dieser neuen Unternehmensform vertraut sind, was zu Unsicherheiten in bestimmten Rechtsfragen führt”, sagt Hannah Wundsam.

Nicht alle Institutionen rasch bei der Umsetzung

Keyvan Rastegar sieht an mehreren Stellen Fortschritte, aber auch noch Aufholbedarf bei der FlexCo-Kompetenz. “Die Justiz hat zum Teil positiv überrascht. Technisch wurde die FlexCo im Großen und Ganzen eingepflegt und auch interne Schulungen sind forciert worden. Gleichzeitig ist die Anbindung der gesamten Wirtschaft ans Gerichtssystem in der Form, wie wir sie mit der doppelten und dreifachen Prüfung unternehmerischer Schritte haben, an sich nicht gut konzipiert und international nicht wettbewerbsfähig”, meint der Anwalt.

Die Wirtschaftskammer habe inzwischen ihre Neugründungsformulare adaptiert und berate Gründer:innen “tendenziell informiert”. “Die Kammern der freien Berufe haben auch schon erste Fortschritte erzielt, die FlexCo einzuordnen, hier bewegt sich noch einiges”, so Rastegar. Wo es noch am meisten hake, seien die Banken, “die generell beim Bürokratieabbau und raschen Wegen viel aufzuholen haben”. “Das beginnt bei der Eröffnung eines Bankkontos bei der Gründung, den fehlerbehafteten Bankbestätigungen, bis hin zur Bearbeitungsdauer bei Investitionen, gerade auch im EU-Inland von reputablen Investoren. Das hat auch mit echter Geldwäscheprüfung wenig zu tun”, so Rastegar.

Slowenisches Gesetz steht FlexCo-Gründung im Weg

Christof Strasser wiederum ist in seiner Arbeit auf ein sehr spezifisches FlexCo-Problem gestoßen. “Ein slowenisches Startup wollte eine Holding in Österreich errichten und die Anteile entsprechend einbringen. Nach dem slowenischen Gesetz war die Einbringung steuerneutral aber nur in einer GmbH oder AG möglich, weil nur die konkret im Gesetzestext genannt wurden”, erzählt der Anwalt. Das Gesetz in Slowenien müsste also in diesem Fall geändert werden, was jenseits der Grenze keine Priorität habe. Das sei nicht nur beim südlichen Nachbarland der Fall. “Man könnte dann eine GmbH gründen und im nächsten Schritt in eine FlexCo umwandeln. Aber dadurch entstehen weitere Kosten – das macht keinen Sinn”, so Strasser.

Mitarbeiter:innenbeteiligung: “Es ist schon aufwändig. Das hat ja davor noch niemand gemacht. Es dauert seine Zeit”

Auch bei der Mitarbeiter:innenbeteiligung in Form von Unternehmenswert-Anteilen in der FlexCo sieht der Anwalt noch Hürden. “Wir haben derzeit mehrere Umwandlungsprojekte von GmbH zu FlexCo am Laufen. Das sind Unternehmen, die Investoren und viele Mitarbeiter haben und sich wirklich dafür interessieren, die Vorteile der FlexCo zu nutzen. Die Projekte laufen seit April, seit Mai arbeiten wir konkret an den ersten Mitarbeiterbeteiligungsmodellen. Es zeigt sich: Es ist schon aufwändig. Das hat ja davor noch niemand gemacht. Es dauert seine Zeit”, sagt Strasser.

Er selbst habe vor zehn Jahren das bisher übliche Mitarbeiterbeteiligungsmodell in Österreich, den Phantom-Stock-Plan, entwickelt. “Das lässt sich inzwischen innerhalb von 20 Minuten umsetzen. Die Unternehmenswert-Anteile in der FlexCo sind dagegen momentan noch ein großes Projekt”, meint der Jurist. Es werde noch länger dauern, bis das zum standardisierten Produkt werde, schätzt er. “Aber macht ja nur dann Spaß, wenn wir dem Klienten fertiges Produkt schicken können und der oder die CEO für die Mitarbeiterbeteiligung nur mehr ein paar Unterschriften setzen muss. Da sind wir noch nicht”, so Strasser.

“Zielführender, die steuerlichen Vorteile auszuschöpfen und die gesetzlich dafür geschaffene Struktur zu verwenden”

Keyvan Rastegar spricht sich jedenfalls klar für das Modell der Unternehmenswert-Anteile aus. Es gebe nach wie vor eine Vielfalt an Standpunkten am Markt, erläutert der Anwalt. Manche fänden, dass virtuelle Programme oder Substanzgenussrechte immer noch besser seien, “weil sie hoffen, dass das im rechtsfreien Raum passiert”.

Für ihn ist aber klar: “Mir scheint es zielführender, die steuerlichen Vorteile auszuschöpfen und die gesetzlich dafür geschaffene Struktur der Unternehmenswert-Anteile zu verwenden, die zwar Nachteile hat und verbessert gehört, aber umgekehrt einige Nachteile der alten Modelle nicht hat, beginnend mit der steuerlichen Rechtsunsicherheit und bilanziellen Abgrenzungsfragen.” Im Abgabenänderungsgesetz 2024 sei nun zudem die Möglichkeit geschaffen worden, die virtuellen Programme in das neue Modell umzuwandeln. “Ob die Finanzverwaltung danach noch die alten Modelle undifferenziert prüft, wird sich noch zeigen”, meint Rastegar.

Gabriel Heiml hat dieses Prozedere mit Seedback noch vor sich. “Wir haben noch keine Mitarbeiter beteiligt, haben das aber vor”, sagt er. Ende 2024 oder Anfang 2025 soll es soweit sein. Über seine Erfahrungen damit, will er brutkasten dann erzählen, verspricht der Gründer.


* Keyvan Rastegar/ Rahim Rastegar, Ein halbes Jahr FlexCo – ein erstes Resümee, DJA 2024 H 3 (in Druck)

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“Zu hohe Bewertung” – ein österreichischer Denkfehler

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