21.02.2020

„Zu hohe Bewertung“ – ein österreichischer Denkfehler

Kommentar. Der Vergleich heimischer Startups mit jenen aus dem Silicon Valley ist müssig, so lange hier nach dem Ist-Zustand und dort nach dem Soll-Zustand bewertet wird. Wer Unicorns will, muss anders denken.
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Joool Refurbed - Zu hohe Bewertung
Screenshot: Leo Hillinger bei der Bewertung des Startups Refurbed bei 2 Minuten 2 Millionen

Das Titelbild dieses Beitrags entstammt einer Episode der Puls4-Show 2 Minuten 2 Millionen. Es zeigt den Gesichtsausdruck von Investor Leo Hillinger, als ein Startup seine Bewertung ausrief. Für ihn war es, wie so oft, eine „zu hohe Bewertung“ – inzwischen ein Running Gag in der Show. Doch Leo Hillinger sei an dieser Stelle in Schutz genommen. Er ist bei weitem nicht der einzige in Österreich, den das hier betrifft. Wie viele andere Investoren – vom kleinen Business Angel bis zum mittelgroßen VC (Anm. Risikokapital-Gesellschaft) – wird er wahrscheinlich nie in ein zukünftiges Unicorn, also ein Unternehmen mit mehr als einer Milliarde US-Dollar Bewertung investieren – und zwar, weil er sich selbst im Weg steht.

+++ Die beiden schnellsten Unicorns aller Zeiten machen genau das gleiche +++

Bewertung nach dem Soll-Zustand

Um zu verstehen warum, hilft ein Blick ins Silicon Valley, der Region mit der größten Unicorn-Dichte der Welt, oder auch nach China. Hämisch kommentieren wir Österreicher es gerne, wenn sich herausstellt, das eines der Scaleups dort komplett überbewertet war und mit viel medialem Krach untergeht. Aber das gehört zum Spiel dazu. Die großen VCs im Valley und auch andernorts machen nämlich eines entscheidend anders, als die meisten Investoren in Österreich: Sie bewerten Startups nach ihrem Potenzial, quasi nach dem Soll-Zustand. Die Frage lautet: Was kann das Unternehmen erreichen, wenn es ausreichend Kapital hat und alles gut geht?

„Think Big“ ist die einzige Option

Die erstgenannte Variable „ausreichend Kapital“ bedeutet: Manche Ideen – seien sie auch noch so gut – können überhaupt nur aufgehen, wenn massiv investiert wird (Anm.: Es ist freilich nicht in jedem Fall so). Mit 100.000 oder auch einer Million Euro Kapital lässt sich mit einem B2C-Produkt nicht der Weltmarkt erobern – oft braucht es schon in einer frühen Phase 100 Millionen oder mehr.

Um ein Beispiel zu nennen: In der Konsolidierung des E-Scooter-Markts werden am Ende jene Unternehmen als Sieger aussteigen, die am meisten Kapital haben. Hier geht es um hunderte Millionen US-Dollar und um die Option, von den Investoren im entscheidenden Moment noch einmal einen Mega-Betrag zu bekommen, etwa für eine Übernahme. Hätte einer der relevanten Player in der Seed-Phase 30 Prozent Anteile für 100.000 Euro abgegeben, hätte er das Rennen um weiteres Kapital und in weiterer Folge um den Markt schon verloren gehabt – und sein Investor ebenfalls. Die beteiligten VCs wussten aber: „Think Big“ ist die einzige Option. Ein gut umgesetztes Produkt und Umsätze kommen dann schon, wenn das nötige Kapital da ist.

Eine sehr Riskante Wette

Oder sie kommen nicht, was zu zweiten zuvor genannten Variable, „wenn alles gut geht“, führt. Es ist eine sehr riskante Wette, die die Seed-Investoren im Silicon Valley mit jedem einzelnen Investment eingehen. Sie rechnen daher damit, dass aus dem überwiegenden Großteil ihrer Beteiligungen nichts wird. Dieser Umstand ist nämlich nahezu irrelevant, wenn ein Unternehmen in ihrem Portfolio das nächste Facebook ist. Und was hat Facebook dorthin gebracht, wo es heute steht? Unter anderem Unsummen an Kapital zu einer guten Bewertung zu einem frühen Zeitpunkt.

„Zu hohe Bewertung“ – verwässerte Anteile – keine Chance

Hier in Österreich geht es dagegen meist nicht um das Potenzial, den Soll-Zustand, sondern um den Ist-Zustand. Noch keine Umsätze, kein ausgereiftes Produkt – zu hohe Bewertung! Problematisch wird es dann, wenn Startups, die eigentlich Unicorn-Potenzial haben, gerade so sehr auf die ersten 100.000 Euro angewiesen sind, dass sie auf den 30 Prozent-Deal einsteigen. Welcher VC soll ihnen bei so verwässerten Anteilen in der nächsten Runde zehn Millionen Euro für vielleicht zehn Prozent Anteile geben, damit der erste große Rollout gelingt? Oder in der übernächsten Runde 100 Millionen Euro für vielleicht 20 Prozent, damit sprichwörtlich die Welt erobert werden kann und dennoch Anteile für das nächste Mega-Investment übrig bleiben, mit dem die Position am Weltmarkt gefestigt und der Unicorn-Status erreicht wird?

Eine einfache Einhorn-Rechnung

Natürlich verfügt der durchschnittliche heimische Business Angel nicht über das Kapital, um gleich in mehrere Startups mit großen Summen einzusteigen. Das ist auch nicht nötig. Im allerersten Schritt können 100.000 Euro ausreichen, um soviel aufzubauen, dass man bei einem größeren VC anklopfen kann (was die Angels tatkräftig unterstützen sollten). Wenn man als Angel das Unicorn-Potenzial tatsächlich sieht, hilft eine einfache Rechnung: Wer sich um 100.000 Euro ein Prozent Anteile kauft, investiert zu einer Bewertung von zehn Millionen Euro. Erreicht das Startup dann wirklich den Unicorn-Status, kann man seinen Anteil mit einem Return on Investment verkaufen, von dem man hierzulande üblicherweise nur träumt. Man steht sich eben selbst im Weg.

EDIT: Im letzten Absatz hieß es ursprünglich, man könne den beschriebenen ein Prozent-Anteil im Fall des Erreichens des Unicorn-Status für den 100-fachen Preis verkaufen. Das ist aufgrund der Arithmetik bei Folgeinvestments nicht möglich, da der Investor sich an weiteren Kapital-Runden beteiligen müsste, um seinen Anteil von einem Prozent zu halten. Tatsächlich läge der Faktor also niedriger.

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Clark Parsons und Andreas Klinger | (c) Parsons / Dervisevic/brutkasten
Clark Parsons und Andreas Klinger | (c) Parsons / Dervisevic/brutkasten

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 Aufbrechen erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Als die Initiative „EU INC“ im Herbst 2024 erstmals mit einem offenen Brief und einer Petition antrat, erwarteten wohl nicht wenige, dass deren Ruf nach einer paneuropäischen Gesellschaftsform ähnlich verhallen würde, wie es solche Vorstöße oft tun. Es war das Who is Who der europäischen Startup-Bubble, das unterschrieben hatte – Menschen, die außerhalb ebendieser Bubble bestenfalls in ihren Heimatländern bekannt sind und deren politisches Gewicht sich für gewöhnlich in Grenzen hält.

Doch es kam anders: EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen griff das Thema schon kurze Zeit später persönlich auf und versprach die Umsetzung. „28th Regime“ lautete das Schlagwort dazu – ein Begriff, dessen Grundidee schon lange kursiert war und der 2024 in den viel zitierten Berichten von Enrico Letta und Mario Draghi an die EU-Kommission abermals ins Spiel gebracht worden war, was gewiss zum Interesse an oberster Stelle beitrug. Für die meisten ist der Terminus wohl etwas weniger selbsterklärend, als man in der EU-Kommission meinen will: Neben den 27 nationalen Rechtsrahmen für Unternehmen in den 27 EU-Mitgliedsstaaten soll ein 28., ein paneuropäischer Rahmen geschaffen werden, so die Idee.

EU statt Delaware

Doch warum das Ganze? Für die europäische Startup-Szene geht es – abhängig von den Regelungen im jeweiligen Heimatland – um eine Vereinfachung der Gründung; es geht, ganz dem europäischen Gedanken folgend, um eine Vereinfachung der Expansion innerhalb der EU; vor allem aber geht es, wie so oft, um das Thema Finanzierung. „Manche amerikanischen Investoren kommen nie nach Deutschland, weil sie sich sonst zwei Tage lang beim Notar den Vertrag vorlesen lassen müssten – ein Kabuki-Theater, das außerhalb des deutschsprachigen Raums als verrückt gilt“, sagt Clark Parsons, CEO des European Startup Network, im brutkasten-Interview. Daher würde es oft heißen: „Es wäre viel einfacher, wenn du eine Delaware Inc. hättest, in die ich investieren kann, statt deine verrückte GmbH-Struktur verstehen zu müssen“.

Diese Delaware Inc., also ein Unternehmen mit formellem Hauptsitz in Delaware – im Normalfall als Briefkastenfirma –, ist der global etablierte Standard, um US-amerikanische und auch andere internationale Investoren anzuziehen. Gebrauch machen von den besonders unternehmensfreundlichen rechtlichen und steuerlichen Bedingungen im zweitkleinsten US-Bundesstaat nicht nur Startups aus aller Welt, sondern auch rund zwei Drittel aller Fortune-500-Unternehmen, darunter etwa Google, Amazon und Walmart. Parsons formuliert dazu die Leitidee hinter der EU Inc.: „Warum schaffen wir nicht etwas, das mit Delaware konkurriert?“ Und er präzisiert: „Man registriert einmal, es gibt ein Vehikel, das jeder kennt. Wir haben Roaming fürs Handy, unsere Bürger und Arbeitnehmer überqueren Grenzen problemlos – aber unsere Startups können das nicht. Das ist doch Wahnsinn“.

Dass man sich damit ein ausgesprochen ambitioniertes Ziel gesetzt hat, war auch den Initiator:innen der „EU INC“-Initiative, unter ihnen der aus Österreich stammende Investor Andreas Klinger, von Beginn an klar. Entsprechend wollte man auch bei der ersten Ankündigung von Ursula von der Leyen noch nicht so recht euphorisch werden. Im Gegenteil: Nachdem von der Leyen bei einer viel beachteten Rede beim Weltwirtschaftsforum in Davos 2025 eine Vision für das 28th Regime ausgegeben hatte, die den Vorschlag der Initiative im Umfang sogar deutlich übertraf, bremste Klinger gegenüber brutkasten: „Wir haben von Beginn an gesagt, wir wollen Arbeitsrecht und Besteuerung nicht als Teil der EU Inc. Wir wollen das nicht anfassen“. Zu groß war die Sorge vor umfassenden Widerständen von EU-Ländern und anderen Playern im Gesetzgebungsprozess. Man bediente sich beim Vorschlag daher eines in der Startup-Welt nur allzu bekannten Konzepts: Er sollte „lean“ sein, ein „Minimum Viable Product“, um die Chance auf Umsetzung zu maximieren.

Bruchlinien

Doch die befürchteten Widerstände ließen auch so nicht lange auf sich warten. Erstmals kamen sie schon Mitte 2025 in Form eines vorauseilenden Gegenvorschlags von EU-Parlamentarier:innen – Monate bevor der formelle Entwurf der EU-Kommission vorlag. In diesem wurden einige zentrale Forderungen der Initiative nicht berücksichtigt bzw. deutlich aufgeweicht, was für eine Welle der Kritik von europäischen Startup-Institutionen sorgte.

Klar wurden bereits damals die Bruchlinien, die mit der Veröffentlichung des Kommissionsentwurfs zur EU Inc. im März 2026 noch deutlicher wurden: Kritik kommt vor allem von Arbeitnehmer:innenverbänden und damit auch von der politischen Linken. So äußert man dort etwa Sorgen zur möglichen Umgehung von Arbeitsrecht und „Sozialdumping“ durch die vorgeschlagene freie Wahl des Hauptsitzes. Ebenfalls sehr skeptisch äußern sich Notariatsverbände; sie befürchten eine Aushöhlung der Rechtssicherheit.

Es sind Argumente, denen man auf Startup-Seite naturgemäß nicht viel abgewinnen kann. „Das hat mit der Realität wenig zu tun“, sagt Clark Parsons in Bezug auf die arbeitsrechtlichen Bedenken – schließlich bleibe das Arbeitsrecht auch im Kommissionsentwurf unangetastet und hänge nicht am Unternehmenssitz, sondern am Betriebsort. Für die Arbeitnehmer:innen zähle weiterhin, in welchem Land sich ihr Arbeitsplatz befinde, und nicht, wo der Firmensitz sei. Den Sorgen der Notariate hält Parsons entgegen: „Viele Mitgliedstaaten kommen ohne Notare im Prozess bestens zurecht. Niemand behauptet, estnischen Startups fehle Rechtssicherheit, obwohl man dort in zehn Minuten online gründet“. Dennoch sieht er auch mögliche Chancen für Notariate in der neuen Rechtsform: „Wenn österreichische oder deutsche Notare zu ihren Regierungen gingen und sagten: ‚Macht uns zum Teil dieser Zertifizierung innerhalb von zwei Werktagen‘ – man würde sie mit offenen Armen empfangen“, meint der European-Startup-Network-Chef und legt Notar:innen ans Herz, „ein bisschen wie Startups zu denken“.

„Eine typische EU-Lösung“

Kritik am Kommissionsentwurf kam aber auch von der Initiative „EU INC“ und Startup-Verbänden. „Das Proposal ist nicht wirklich das, was wir vorgeschlagen haben, sondern eine typische EU-Lösung“, sagte etwa Andreas Klinger nach Veröffentlichung des Entwurfs im brutkasten-Interview. Letztlich belasse dieser noch immer zu viele Kompetenzen bei den Nationalstaaten und erfülle so nicht tatsächlich die Anforderungen eines 28th Regime, so die Argumentation. Es drohe eine Umsetzung in „27 verschiedenen Geschmacksrichtungen“.

Konkret bekrittelt die Initiative in der aktuellen Version ihres Positionspapiers aus dem Juli etwa, dass kein zentrales EU-Register für die EU Inc. vorgesehen ist und dass die Regelungen zur Arbeitnehmer:innenmitbestimmung nicht klar genug seien. Fast noch stärker als auf die Kritik am Kommissionsentwurf geht die Initiative im Papier aber auf Befürchtungen ein, dass der vorhandene Entwurf verwässert werden könnte. Denn der Prozess bis zum finalen Gesetz ist noch lange nicht vorbei.

Mehrere Schritte bis zum Beschluss

Nach Vorlage des Entwurfs holte nicht nur die Kommission Feedback von Stakeholdern ein – auch das EU-Parlament und der Rat der Europäischen Union, also das Gremium der Mitgliedsstaaten, starteten jeweils kleinteilige Prozesse, um ihre Positionen und Gegenentwürfe festzulegen; ebenfalls unter Einbeziehung von Stakeholdern. Auf Basis der Ergebnisse folgen dann im Herbst sogenannte Trilog-Verhandlungen zwischen Kommission, Parlament und Rat, die laut Plan bis Ende des Jahres abgeschlossen sein sollen.

Bis dahin kann also noch viel passieren – und die diesbezüglichen Befürchtungen, die von der Initiative „EU-INC“ im Positionspapier geäußert werden, gehen weit. Die Kernpunkte sind, dass am Ende statt der geplanten Verordnung doch nur eine Richtlinie herauskommen könnte und dass die freie Wahl des Firmensitzes fallen könnte. Ersteres würde zu einer eigenständigen rechtlichen Umsetzung in den jeweiligen Nationalstaaten führen und das Konzept eines tatsächlichen 28th Regime wohl endgültig kippen; Zweiteres würde es Nationalstaaten erleichtern, die Ziele der EU Inc. durch eigene Gesetzgebung zu konterkarieren – der Druck durch mögliche Abwanderung wäre dagegen ein Ansporn, die EU-weite Vereinfachung mitzutragen.

Dass diese Sorgen nicht aus der Luft gegriffen sind, liegt auf der Hand: Sowohl von der europäischen politischen Linken als auch von Stakeholder-Gruppen und den Regierungen einzelner Nationalstaaten kommen Vorschläge in diese Richtung. Was letztlich bei den Trilog-Verhandlungen herauskommt, bleibt abzuwarten.

Dabei gäbe es im Notfall noch eine Hintertür: Für eine sogenannte „Enhanced Cooperation“ (ein Opt-in-Verfahren für einzelne Länder, das über die EU moderiert wird) braucht es kein einstimmiges Votum innerhalb der EU, sondern lediglich mindestens neun Mitgliedsstaaten, die an Bord sind. Ein Beispiel für dieses Modell ist etwa das EU-Patentgericht, das von 18 der 27 Staaten ratifiziert wurde. „Wir wissen, dass in einigen Ländern ein sehr starkes Interesse besteht. Das eigentliche Problem ist aber, dass die EU keine Regierung im klassischen Sinn ist, sondern eher eine Art Debattierklub. Die Länder müssen sich nun entscheiden: Wollen wir mehr Europa oder nicht?“, so Andreas Klinger im Interview.

Zwischen Vision und Realität

Es geht aber eben nicht nur um die Frage nach einem vereinten Europa – Ziel ist und bleibt die Alternative zur Delaware Inc. und damit zur Abwanderung europäischer Unternehmen mit hohem Potenzial in die USA; zumindest, was den Hauptsitz anbelangt. Clark Parsons setzt ein noch größeres Ziel und definiert dazu einen KPI: „Wie viele EU Incs werden von Menschen gegründet, die gar nicht in Europa sitzen? Amerikaner, Inder, Chinesen gründen in Delaware. Warum sollten sie nicht eine EU Inc. gründen – und damit sofort Zugang zu einem Markt von 450 Millionen Menschen haben?“. Für Unternehmer:innen aus den EU-Beitrittskandidatenländern (etwa Ukraine, Montenegro), aber auch aus der Schweiz, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich könnte das „die Speerspitze wirtschaftlicher Integration“ werden, skizziert der European-Startup-Network-Chef.

Doch seine Vision droht, eine solche zu bleiben. Einstweilen heißt es: Warten auf den Kompromiss. Und der könnte, wie es mit Kompromissen oft so ist, nicht nur für die europäische Startup-Szene, sondern für alle Beteiligten unbefriedigend werden.

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„Zu hohe Bewertung“ – ein österreichischer Denkfehler

Das Titelbild dieses Beitrags entstammt einer Episode der Puls4-Show 2 Minuten 2 Millionen. Es zeigt den Gesichtsausdruck von Investor Leo Hillinger, als ein Startup seine Bewertung ausrief. Mit 100.000 oder auch einer Million Euro Kapital lässt sich mit einem B2C-Produkt nicht der Weltmarkt erobern – oft braucht es schon in einer frühen Phase 100 Millionen oder mehr. Die beteiligten VCs wussten aber: „Think Big“ ist die einzige Option. Unter anderem Unsummen an Kapital zu einer guten Bewertung zu einem frühen Zeitpunkt. Wenn man als Angel das Unicorn-Potenzial tatsächlich sieht, hilft eine einfache Rechnung: Wer sich um 100.000 Euro ein Prozent Anteile kauft, investiert zu einer Bewertung von zehn Millionen Euro.

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