03.08.2021

Zoom: 85 Millionen US-Dollar Entschädigung an User

Der Videocall-Anbieter legt damit einen Rechtsstreit bei, der seit knapp nach Beginn der Corona-Pandemie andauert.
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Zoom
(c) Zoom

Mit dem schier unglaublichen Wachstum des Videocall-Anbieters Zoom zu Beginn der Corona-Pandemie vergangenes Jahr, ließ auch heftige Kritik am Unternehmen nicht lange auf sich warten. Dabei kamen auch einige handfeste rechtliche Vorwürfe auf, die im März 2020 in einer Sammelklage einiger US-User vorgebracht wurden (im Laufe der Zeit kamen noch mehrere weitere Klagen hinzu). Dabei ging es etwa um „Zoombombing“, also User, die ungewollt Meetings betreten, um dort z.B. politischen Aktionismus zu betreiben. Auch irreführende Werbung und Datenschutz-Probleme, konkret die Weitergabe von Daten an Dritte, etwa an Facebook, Google und LinkedIn wurden thematisiert.

Nun erzielten Zoom und die Kläger eine Einigung vor Gericht. Der Videocall-Riese sicherte dabei eine Entschädigungszahlung von 85 Millionen US-Dollar zu und versprach weitere Maßnahmen, um Personen daran zu hindern, ungewollt in Meetings einzudringen. Dazu zählt etwa, dass Nutzer künftig gewarnt werden sollen, wenn Teilnehmer in Meetings Apps von Drittanbietern nutzen. Mitarbeitern sollen zudem spezielle Schulungen zum Thema Datenschutz und zur Handhabung von Daten angeboten werden. Datenschutz und die Sicherheit der Nutzer hätten für Zoom höchste Priorität. Man sei stolz auf die Fortschritte, die man mit der Plattform bereits gemacht habe, und werde weiterhin Innovationen mit Augenmerk auf Datenschutz und Sicherheit entwickeln, heißt es von Zoom in einer Erklärung dazu.

Dank Sammelklage-Recht bekommen wohl viele Zoom-User Geld zurück

Von der hohen Zahlung dürften letztlich nicht nur die Kläger sondern sehr viele User profitieren. Denn das US-Sammelklage-Recht („class action lawsuit“) sieht in diesem Fall – wenn das Gericht entsprechend entscheidet, was als wahrscheinlich gilt – eine Entschädigung der gesamten betroffenen „Klasse“, also der zahlenden US-Zoom-Kunden im zur Disposition stehenden Zeitraum vor. Konkret werden diese nach derzeitigem Stand entweder 15 Prozent ihres Abonnements oder 25 US-Dollar zurückerstattet bekommen. Die Einigung ist noch nicht rechtskräftig und muss erst vom zuständigen Bezirksgericht in San Jose im US-Staat Kalifornien bestätigt werden.

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© Harrison Broadbent

Die Europäische Kommission plant eine Neuauflage ihres Halbleiter-Gesetzes. Laut einem internen Papier, über das die Nachrichtenagentur Reuters berichtet, soll der geplante „Chips Act 2.0“ staatliche Anreize schaffen, damit Regierungen gezielt Halbleiter von europäischen Startups erwerben.

Öffentliche Beschaffung als Hebel

Wie Reuters berichtet, verschiebt die neue Initiative den Fokus von der Angebots- auf die Nachfrageseite. Der vor drei Jahren eingeführte erste Chips Act sollte den weltweiten Marktanteil der EU bis 2030 auf 20 Prozent verdoppeln. Aktuell liegt dieser jedoch bei lediglich rund zehn Prozent. Mit dem neuen Vorhaben will man vor allem die Abhängigkeiten von Produktionen in Amerika sowie Ostasien verringern.

Um das Wachstum anzukurbeln, soll nun die öffentliche Innovationsbeschaffung als strategisches Instrument genutzt werden. Damit will die EU heimische Startups und Scaleups unterstützen. Zudem sind sogenannte „Demand Accelerators“ geplant, die Anbieter und Endnutzer über Abnahmevereinbarungen sowie ein eigenes Nachfrageforum direkt vernetzen.

120 Milliarden Euro Investitionsbedarf

Das Papier beziffert auch das finanzielle Fundament: Das europäische Halbleiter-Ökosystem benötigt bis 2035 rund 120 Milliarden Euro an öffentlichen und privaten Investitionen. EU-Tech-Kommissarin Henna Virkkunen stellt das Paket voraussichtlich am 3. Juni vor.

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