14.08.2020

Verbraucherschützer verklagen Zoom in Millionenhöhe

US-Verbraucherschützer klagen Zoom wegen irreführender Angabe zur Verschlüsselung und zu Verbindungen mit China.
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Zoom
(c) Zoom

Eine US-amerikanische Verbraucherschutz-NGO namens Consumer Watchdog klagt den Videoconferencing-Anbieter Zoom auf Schadenersatz in Millionnenhöhe. Das berichtet unter anderem die Washington Post.

Zoom machte irreführende Datenschutz-Angaben

Unter anderem heißt es, dass der Anbieter irreführende Informationen über die eigene Ende-zu-Ende-Verschlüsselung verbreitet habe. Auch beschuldigt Comsumer Watchdog den Videoconferencing-Anbieter, Verbindungen zu China verleugnet und Calls zwischen Usern in den USA über Server in China geleitet zu haben. Insgesamt sei bei den Kunden ein „falsches Gefühl von Sicherheit“ entstanden, heißt es in der Klage.

Die Verbraucherschützer befürchten, dass andere Anbieter dieser Vorgehensweise folgen könnten, wenn Zoom nicht angemessen für die Vergehen bestraft wird. „Mir fällt auf, wie unverhohlen Zoom etwas behauptete, was nicht der Fall war“, sagt Jerry Flanagan, der Direktor für Rechtsstreitigkeiten bei Consumer Watchdog, zur Washington Post: „Wenn ein riesiges Unternehmen wie Zoom jahrelang behauptete, eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zu haben, was nicht der Fall war, muss man sehr besorgt sein, dass andere Unternehmen dasselbe tun oder dass sie es in Zukunft tun werden, wenn sie nicht davon abgehalten werden.“

Seitens Zoom heißt es in einem schriftlichen Statement dazu: „Wir nehmen Datenschutz und Sicherheit sehr ernst und verpflichten uns zu kontinuierlichen Verbesserungen, einschließlich der rechtzeitigen Beta-Tests und der Implementierung von End-to-End-Verschlüsselung“.

Zoom-Aktie hob durch Corona-Pandemie ab

Im Zuge der Coronapandemie hat die Zoom-Aktie so sehr zugelegt wie kaum eine andere: Von 115 Dollar pro Aktie vor Ausbruch der Pandemie auf aktuell rund 250 Dollar – also mehr als eine Verdoppelung.

Die jetzige Klage wurde in Washington DC eingereicht. Die Verbraucherschützer fordern nun für jede Person, die in Washington D.C. lebt und das Unternehmen für nicht-geschäftliche Zwecke genutzt hat, einen Schadensersatz in Höhe von 1.500 US-Dollar.

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Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher
Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher / brutkasten

Er ist seit vielen Jahren einer der obersten Punkte auf der politischen Wunschliste der heimischen Startup-Szene: der Beteiligungsfreibetrag. Das Prinzip ist schnell erklärt: Man kann mit ihm Startup-Investments bis zu einem gewissen jährlichen Betrag von der Steuer absetzen. Das soll einen starken Anreiz schaffen, Risikokapital anderen Veranlagungsformen vorzuziehen und somit mehr privates Kapital für Startups mobilisieren.

Die genaue Ausgestaltung wäre bei einer möglichen Umsetzung Gegenstand politischer Verhandlungen. Die Forderungen aus dem Ökosystem gehen bis zu einem Betrag von 500.000 Euro pro Jahr, wie etwa in der „Vision 2030“ von invest.austria, AustrianStartups, Junge Wirtschaft und StartupNOW aus dem Jahr 2024. Großes internationales Vorbild ist das Vereinigte Königreich, das unter anderem dank eines solchen Modells konstant die mit Abstand höchsten Startup-Investment-Volumina Europas vorweist.

Bei der SPÖ nicht durchzubringen

Doch im Gegensatz zur anderen großen Forderung des heimischen Startup-Ökosystems, dem Dachfonds, der mittlerweile im Entstehen ist, schaffte es der Beteiligungsfreibetrag 2025 nicht ins schwarz-rot-pinke Regierungsprogramm. Hinter vorgehaltener Hand wird der Grund dafür in ÖVP-Kreisen klar benannt: Der Vorschlag sei beim Koalitionspartner SPÖ nicht durchzubringen. Im Frühling 2024, also noch in der Opposition, äußerte sich SPÖ-Chef Andreas Babler, konkret auf das Thema angesprochen, gegenüber brutkasten knapp, aber deutlich: „Steuerbegünstigungen für private Investoren, die in der Regel zu den Top 1 Prozent der Einkommens- und Vermögensverteilung zählen, sind keine Priorität der SPÖ.“

Für Zehetner „nächster logischer Schritt“

On the record ging man dem Thema in der ÖVP seit der Regierungsbildung 2025 dagegen mit Verweis auf die Koalitionsvereinbarung lieber aus dem Weg. Bis jetzt. Denn Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner forderte den Beteiligungsfreibetrag nun via LinkedIn-Posting offen ein. Nach dem Dachfonds wäre dieser, „der nächste logische Schritt“, schreibt sie und führt eine EcoAustria-Studie und internationale Vorbilder ins Treffen.

Unverhoffte Schützenhilfe in der Diskussion

Doch woher kommt der plötzliche Mut zur offenen Forderung entgegen dem koalitionären Konsens? Zehetner bekam Anfang dieser Woche eine Steilvorlage aus Deutschland, über die auch brutkasten berichtete. Dort war es nicht etwa CDU-Wirtschaftsministerin Katherina Reiche, sondern mit Lars Klingbeil der amtierende SPD-Chef, Vizekanzler und Finanzminister, der Steuererleichterungen für Startup-Beteiligungen aufs Tapet brachte.

„Deutschland will mehr privates Kapital für Startups mobilisieren. Österreich sollte das auch tun“, schreibt Zehetner und verweist direkt auf die Ankündigung des SPD-Chefs. Das argumentative Kalkül dahinter liegt auf der Hand: Gegen den Vorstoß des deutschen Parteigenossen, dessen Schützenhilfe für Zehetner wohl unverhofft kam, lässt sich in der österreichischen Sozialdemokratie deutlich schwerer argumentieren, als gegen die Dauerforderung aus der liberalen Ecke. Ob dadurch tatsächlich eine offene Diskussion innerhalb der Koalition angestoßen wird, ist freilich zu bezweifeln.

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AI Summaries

Verbraucherschützer verklagen Zoom in Millionenhöhe

  • Eine US-amerikanische Verbraucherschutz-NGO namens Consumer Watchdog klagt den Videoconferencing-Anbieter Zoom auf Schadenersatz in Millionnenhöhe.
  • Unter anderem heißt es, dass der Anbieter irreführende Informationen über die eigene Ende-zu-Ende-Verschlüsselung verbreitet habe.
  • Auch beschuldigt Comsumer Watchdog den Videoconferencing-Anbieter, Verbindungen zu China verleugnet und Calls zwischen Usern in den USA über Server in China geleitet zu haben.
  • Insgesamt sei bei den Kunden ein „falsches Gefühl von Sicherheit“ entstanden, heißt es in der Klage.
  • Die Verbraucherschützer befürchten, dass andere Anbieter dieser Vorgehensweise folgen könnten, wenn Zoom nicht angemessen für die Vergehen bestraft wird.
  • Im Zuge der Coronapandemie hat die Zoom-Aktie so sehr zugelegt wie kaum eine andere: Von 115 Dollar pro Aktie vor Ausbruch der Pandemie auf aktuell rund 250 Dollar – also mehr als eine Verdoppelung.

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  • Insgesamt sei bei den Kunden ein „falsches Gefühl von Sicherheit“ entstanden, heißt es in der Klage.
  • Die Verbraucherschützer befürchten, dass andere Anbieter dieser Vorgehensweise folgen könnten, wenn Zoom nicht angemessen für die Vergehen bestraft wird.
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  • Eine US-amerikanische Verbraucherschutz-NGO namens Consumer Watchdog klagt den Videoconferencing-Anbieter Zoom auf Schadenersatz in Millionnenhöhe.
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  • Auch beschuldigt Comsumer Watchdog den Videoconferencing-Anbieter, Verbindungen zu China verleugnet und Calls zwischen Usern in den USA über Server in China geleitet zu haben.
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  • Die Verbraucherschützer befürchten, dass andere Anbieter dieser Vorgehensweise folgen könnten, wenn Zoom nicht angemessen für die Vergehen bestraft wird.
  • Im Zuge der Coronapandemie hat die Zoom-Aktie so sehr zugelegt wie kaum eine andere: Von 115 Dollar pro Aktie vor Ausbruch der Pandemie auf aktuell rund 250 Dollar – also mehr als eine Verdoppelung.

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