03.08.2021

Zoom: 85 Millionen US-Dollar Entschädigung an User

Der Videocall-Anbieter legt damit einen Rechtsstreit bei, der seit knapp nach Beginn der Corona-Pandemie andauert.
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Zoom
(c) Zoom

Mit dem schier unglaublichen Wachstum des Videocall-Anbieters Zoom zu Beginn der Corona-Pandemie vergangenes Jahr, ließ auch heftige Kritik am Unternehmen nicht lange auf sich warten. Dabei kamen auch einige handfeste rechtliche Vorwürfe auf, die im März 2020 in einer Sammelklage einiger US-User vorgebracht wurden (im Laufe der Zeit kamen noch mehrere weitere Klagen hinzu). Dabei ging es etwa um „Zoombombing“, also User, die ungewollt Meetings betreten, um dort z.B. politischen Aktionismus zu betreiben. Auch irreführende Werbung und Datenschutz-Probleme, konkret die Weitergabe von Daten an Dritte, etwa an Facebook, Google und LinkedIn wurden thematisiert.

Nun erzielten Zoom und die Kläger eine Einigung vor Gericht. Der Videocall-Riese sicherte dabei eine Entschädigungszahlung von 85 Millionen US-Dollar zu und versprach weitere Maßnahmen, um Personen daran zu hindern, ungewollt in Meetings einzudringen. Dazu zählt etwa, dass Nutzer künftig gewarnt werden sollen, wenn Teilnehmer in Meetings Apps von Drittanbietern nutzen. Mitarbeitern sollen zudem spezielle Schulungen zum Thema Datenschutz und zur Handhabung von Daten angeboten werden. Datenschutz und die Sicherheit der Nutzer hätten für Zoom höchste Priorität. Man sei stolz auf die Fortschritte, die man mit der Plattform bereits gemacht habe, und werde weiterhin Innovationen mit Augenmerk auf Datenschutz und Sicherheit entwickeln, heißt es von Zoom in einer Erklärung dazu.

Dank Sammelklage-Recht bekommen wohl viele Zoom-User Geld zurück

Von der hohen Zahlung dürften letztlich nicht nur die Kläger sondern sehr viele User profitieren. Denn das US-Sammelklage-Recht („class action lawsuit“) sieht in diesem Fall – wenn das Gericht entsprechend entscheidet, was als wahrscheinlich gilt – eine Entschädigung der gesamten betroffenen „Klasse“, also der zahlenden US-Zoom-Kunden im zur Disposition stehenden Zeitraum vor. Konkret werden diese nach derzeitigem Stand entweder 15 Prozent ihres Abonnements oder 25 US-Dollar zurückerstattet bekommen. Die Einigung ist noch nicht rechtskräftig und muss erst vom zuständigen Bezirksgericht in San Jose im US-Staat Kalifornien bestätigt werden.

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Neos und epicenter.works orten Datenschutz-Skandal rund um Härtefallfonds
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In einem Interview mit brutkasten im Februar dieses Jahres hob die Wiener Digitalstadträtin Barbara Novak (SPÖ) den Standort Wien für eine „AI Gigafactory“ noch hervor. Die Abwärme der Server sollte dabei direkt in das bestehende Fernwärmenetz eingespeist werden, so das Konzept. „Bei einer AI Gigafactory fällt sehr viel Abwärme an, mit der bis zu 200.000 Haushalte versorgt werden könnten. Das wäre ein wesentlicher Beitrag zur Dekarbonisierung der Fernwärme und stellt eine klassische Win-win-Situation dar“, so Novak im Interview.

Brief von Digitalstadträtin an EU

Die Auflagen der Förderung seien von Seiten der EU nun aber dahingehend geändert worden, dass das Projekt an keinen bestimmten Standort bzw. an keine definierten Auflagen gebunden werden dürfe, berichtet die Tageszeitung Kurier. Ein zentrales Element der Wiener Bewerbung beinhaltet jedoch die erwähnte Anknüpfung der Gigafactory an das Fernwärmenetz (brutkasten berichtete). Laut Kurier wird in einem offiziellen Brief der Digitalstadträtin an die EU nun dazu aufgerufen, die Auflagen für die Förderung nochmal zu überdenken.

„Einkaufsgemeinschaften“ nicht passend für Stadt Wien

Das Finanzierungsmodell für das 5-Milliarden-Euro-Projekt sah ursprünglich vor, dass zwei Drittel der Mittel von privaten Investoren und ein Drittel gemeinschaftlich von der Stadt Wien, dem Bund sowie der EU aufgebracht werden. Aktuelle Bestrebungen in Brüssel sehen nun jedoch die Bildung von standortungebundenen „Einkaufsgemeinschaften“ vor. Für Wien würde dies bedeuten, dass das Projekt nicht mehr zwingend an die geplante Abwärme-Integration in das Fernwärmenetz gekoppelt werden dürfte. Da diese Koppelung jedoch eine Grundvoraussetzung der Wiener Bewerbung ist, wird eine Beteiligung unter den geänderten Bedingungen derzeit hinterfragt.

Fünf Gigafactories geplant

Bis zum Jahr 2028 plant die Europäische Union den Baubeginn von bis zu fünf neuen „AI-Gigafactories“. Diese hochmodernen Rechenzentren sollen speziell auf die enormen Anforderungen zugeschnitten werden, die das Training und der laufende Betrieb fortschrittlicher Künstlicher Intelligenz mit sich bringen. Dabei legt die EU besonderen Wert auf strengste Maßstäbe in den Bereichen Datensicherheit, IT-Schutz und Energieeffizienz.

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