24.04.2023

Zalando: 3D-Avatar zum online Anprobieren erstmals in Österreich verfügbar

Eine virtuelle Umkleidekabine soll Zalando-Kund:innen das Shopping-Erlebnis erleichtern und Frust aufgrund von Fehlkäufen vermeiden. Wir haben uns angesehen, wie sie funktioniert.
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Zalando, virtuelle Umkleidekabine
Zalando bietet ein neues Online-Feature zum virtuellen Anprobieren (c) Mika Baumeister

Kleidungsstücke online shoppen ist oft ein bisschen ein Überraschungsei. Man weiß zwar eigentlich, was man bekommt, aber es bleibt immer ein gewisses Restrisiko bezüglich des Inhalts. Sitzt die Hose? Sind die Schuhe nicht zu klein? Passt der Schnitt vom Hemd oder lag es doch am Model, dass es so gut ausgesehen hat?

Um dem Risiko entgegenzuwirken, hat der europäische Online-Shopping-Riese Zalando eine virtuelle Umkleidekabine ins Leben gerufen. Diese ist nun erstmals auch in Österreich verfügbar. Dabei können Kund:innen online einen 3D-Avatar erstellen, indem sie ihre Körpergröße, Gewicht und ihr Geschlecht eingeben. Eine generische Figur erscheint. Anschließend kann man aus 22 verschiedenen Marken wählen und dabei unterschiedliche Größen ausprobieren.

Funktion vorerst nur für allseits beliebtes Kleidungsstück verfügbar

Vorerst ist die Anprobe nur für Jeans möglich. Laut Zalando sind Jeans erfahrungsgemäß eine der schwierigsten Produktkategorien in Bezug auf die Passform, daher wird die virtuelle Umkleidekabine vorerst nur für den blauen Hosenklassiker angeboten.

So funktioniert der 3D-Anprobier-Avatar von Zalando

Bei der Angabe der Körperformen gibt es nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten – „weiblich“ und „männlich“ stehen zur Auswahl. Offen bleibt, ob die Diversität der Körperformen abgebildet werden kann, da es auch innerhalb dieser Kategorien sehr nuancenreiche Formen gibt.

Praktisch erscheint hingegen das Farbbarometer, das anzeigt, an welchen Stellen die Hose vermutlich „zwickt“ oder wo sie schlabbern könnte. Ist flächendeckend violett dabei, sollte man also eher die Finger von der Hose lassen, außer man steht auf den einschlägigen Schlabberlook.

Zalando, virtuelle Umkleidekabine
(c) Zalando

Größenbedingte Retouren reduzieren

Das Pilotprojekt ist Teil von Zalandos Size-&-Fit-Initiativen – einem Fokusbereich des Unternehmens. Ziel soll es unter anderem sein, größenbedingte Retouren zu reduzieren. „Wir wollen unseren Kund:innen dabei helfen, die richtige Passform gleich beim ersten Mal zu finden. Auf diese Weise möchten wir das Einkaufen bei Zalando persönlicher und ansprechender gestalten und die Kund*innenbeziehungen vertiefen“, sagt Christoph Lütke Schelhowe, General Manager von Zalando im DACH-Raum. Für Kund:innen hat das Feature vermutlich den Vorteil, dass Fehlkäufe verringert und dementsprechend Nerven geschont werden.

Totes Kapital verhindern

Um Retouren zu verringern, gibt Zalando außerdem bereits seit längerem personalisierte Größenempfehlungen für seine Kund:innen aus, die auf deren Kauf- und Retourenhistorie sowie auf Referenzartikeln basieren. Allein diese sollen größenbedingte Rücksendungen um bis zu 10 Prozent verringern. Für den E-Commerce ist das von Vorteil, da es Mehrkosten aufgrund von Wiederaufbereitung und Bearbeitung reduziert und „totes Kapital“ in Form von sich in Umlauf befindenden Produkten verhindert. Der 3D-Avatar soll nun weiter zu einer Reduktion der Retouren beitragen. Die Technologie dazu kommt vom Schweizer Startup Fision, das Zalando 2020 kaufte.

Mehr als 30.000 Kund:innen nutzten den Avatar

Ein weiteres Ziel der Pilotkampagnen soll zudem sein, neue Technologien in den Online-Mode-Handel zu bringen und den Bedarf bei den Kund:innen zu ermitteln. „Mit den Pilotkampagnen wollen wir verstehen, wie Kund*innen die neue Technologie nutzen. Auf dieser Basis können wir eine skalierbare Lösung für die Zukunft entwickeln. Bereits jetzt sehen wir, dass das Interesse an den Kampagnen wächst: Etwa die Hälfte der Kund*innen hat mehr als eine Größe am Avatar ausprobiert“, sagt Stacia Carr, VP des Size-&-Fit-Teams bei Zalando.

Bereits zwei Pilotkampagnen mit ausgewählten Artikeln von Puma und der Eigenmarke Anna Field hat Zalando erfolgreich durchgeführt. Dabei haben nach Angaben des Unternehmens mehr als 30.000 Kund:innen die virtuelle Umkleidefunktion ausprobiert haben. Die Kampagneninhalte jedes Pilotprojekts laufen jeweils mehrere Wochen.

Nicht das erste Mal

Der 3D-Avatar ist nicht die erste Online-Anwendung von Zalando, um die Passform zu überprüfen. Zalando war 2022 der erste Online-Modehändler im deutschen Markt, der beim „Try On“-Feature von Snapchat mitmachte. Dabei konnten Snapchat-User:innen ein Foto von sich in die App laden und virtuell Kleidungsstücke von ausgewählten Anbieter:innen anprobieren. Bei Gefallen leitete Snapchat die User:innen direkt in den Zalando-Online-Shop weiter. Mit der eigenen virtuellen Umkleidekabine will Zalando nun seinen Kund:innen aber eine hausgemachte Möglichkeit zur Verfügung stellen, ohne Umwege über einen amerikanischen Drittanbieter.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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