21.10.2020

Justizministerin Zadić zu Austria Limited: Kein Schnellschuss in Aussicht

Justizministerin Alma Zadić lud Vertreter der Startup-Szene zu einem informellen Austausch über den anstehenden Reformbedarf im Gesellschaftsrecht bzw. die kolportierte neue Gesellschaftsform Austria Limited.
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Austria Limited: Justizministerin Alma Zadić im Gespräch mit Hansi Hansmann
(c) BMJ/Ausserhofer: Justizministerin Alma Zadić im Gespräch mit Hansi Hansmann

Gestern lud Justizministerin Alma Zadić Vertreter der Startup-Szene ins Justizministerium. Dabei ging es nicht nur darum, sich Input für die Ausarbeitung der neuen Gesellschaftsform Austria Limited zu holen. Zum Thema wurden auch mögliche weitere Reformen von GmbH und AG. Klar wurde dabei: Der Prozess zur Austria Limited, die von der Regierung im Sommer ohne konkreten Zeitplan angekündigt wurde, hat hohe Priorität, steht aber noch relativ am Anfang.

Wünsche an Zadić: Austausch mit Playern wie Hansmann, Holle und Fassl

In diesem Sinne sollten die zum Austausch Geladenen ihre Wünsche einbringen – deren Feedback zum Format war sehr gut. (Dabei waren u.A. Hansi Hansmann, Oliver Holle, Markus Raunig, Lisa Fassl, Niki Futter, Michael Altrichter, Magdalena Hauser, Bernhard Weber, Peter Windischhofer, Matthias Reisinger, Stephanie Cox, Claudia Zettel und Dejan Jovicevic). Dazu wurde zweieinhalb Stunden in Gruppen Input gesammelt, insbesondere darüber, was im aktuellen Modell positiv ist, was verbessert werden soll und wie dringlich das jeweilige Problem ist.

(c) BMJ/Ausserhofer: Schnappschuss vom informellen Austausch im Justizministerium

Positiv wurden von den Arbeitsgruppen etwa die Rechtssicherheit in Österreich und die Digitalisierungsmaßnahmen während des Corona-Lockdown (die freilich bleiben sollen) beurteilt. Ein mittelfristiger Handlungsbedarf wurde tendenziell bei den Kosten für die Gründung und der Möglichkeit einer englischsprachigen Gründung gesehen. Akuten Handlungbedarf gebe es bei den Themen Vereinfachung und steuerliche Begünstigung der Mitarbeiterbeteiligung (konkret Versteuerung erst im Exitfall und dann mit der KöSt und nicht mit der Einkommensteuer) sowie Vereinfachung der Anteilsübertragung und Schaffung unterschiedlicher Anteilsklassen, so der Tenor unter den Anwesenden.

Besonders kontrovers diskutiert wurde das Thema Notariatsaktpflicht. Zwar wird diese per se in Sachen Rechtssicherheit nicht infrage gestellt. Die Teilnehmer sehen aber unterschiedlich hohe Prioritäten bei Vereinfachungen, etwa der Anteilsübertragung oder beim Formzwang.

Austria Limited: Noch offen, ob es überhaupt neue Gesellschaftsform braucht

Im anschließenden Gespräch mit dem brutkasten erklärt Alma Zadić: “Diese Runde hier ist entscheidend, weil man sehen konnte, was die Probleme in der Startup-Welt sind. Wenn man diese erkannt hat, kann man die bestmögliche Lösung finden”. Dabei bekennt sie sich zu den oben definierten Eckpfeilern, lässt jedoch offen, ob diese mit einer Reform der bestehenden Gesellschaftsformen oder mit einer neu zu schaffender Gesellschaftsform gelöst werden können. Die Austria Limited ist also tatsächlich noch nicht beschlossene Sache.

Zwischen den Zeilen lässt sich bei der Ministerin auch klar hören: Sehr schnell ist eine Lösung vor dem Hintergrund hoher Komplexität nicht zu erwarten. “Im Recht im Allgemeinen und auch im Gesellschaftsrecht ist es immer wichtig zu bedenken, was für Folgen eine Regelung hat, bzw. sie auslösen kann”, sagt sie etwa. Wichtig sei es, wenn man ein neues Gesetz angehe, dass man alle Aspekte beleuchte, sodass das, was man schaffe, kein totes Recht werde, sondern tatsächlich in der Praxis gut angewendet werde. Die gesetzlichen Änderungen müssten sowohl Rechtssicherheit bieten als auch die Probleme in der Startup-Szene lösen.

“Auch im GmbH- und AG-Recht viele Reformen, die eigentlich anstehen”

Natürlich sehe man sich auch international um. “Es gibt einige Länder, die ein paar Schritte weitergegangen sind. Wir werden uns auf jeden Fall alle Best Practice-Beispiele ansehen”, meint die Justizministerin. “Wenn man eine neue Gesellschaftsform schafft, wird es auch notwendig sein, die so anzupassen, dass sie an europäische Standards angeglichen ist und somit auch international anerkannt wird”. Man wolle etwas, das in den österreichischen Rechtsrahmen passe, aber auch international angesehen ist.

Klar sei: “Es wird viele Schrauben geben, an denen man drehen muss. Es gibt auch im GmbH- und AG-Recht viele Reformen, die eigentlich anstehen, die man angehen könnte”. Auf die Frage, wann es dann mit Austria Limited und/oder GmbH- bzw. AG-Reform tatsächlich soweit sein könnte, meint Zadić: “Es gibt ein paar Sachen, die man recht schnell angehen kann, wie etwa die Digitalisierung oder die Entbürokratisierung bei der Gründung. Da sind wir ja schon recht fortgeschritten”. Die Corona-bedingten Digitalisierungsmaßnahmen, etwa den digitalen Notariatsakt, wolle man “gerne auch ins Dauerrecht überführen”.

Austria Limited: Experten am Zug – aber “mit Hochdruck”

“Aber mir ist es wichtig, dass wir ein Gesamtkonzept haben und dieses gut durchdiskutiert haben. Es soll etwas qualitativ hochwertiges entstehen, das in der Gründerszene auch angenommen wird. Und dafür wird man sich die Zeit mit Expertinnen und Experten nehmen”, so Zadić. Dennoch betont die Ministerin: “Wir arbeiten mit Hochdruck an der Sache, weil wir wirklich wollen, dass es rasch geht. Denn die Krise bereitet vielen Unternehmen Probleme und wir wollen, dass wenn man eine Idee und Investoren hat, man unbürokratisch gründen kann”.

Noch sehr vage äußert sie sich übrigens zum Herzensanliegen der Szene, der Mitarbeiterbeteiligung, das bekanntermaßen mehr ein steuerrechtliches, als ein gesellschaftsrechtliches Thema ist: “Ich kann der Idee viel abgewinnen. Aber das müssen wir noch gut prüfen und schauen, wie wir das umsetzen”. Dies sei nicht nur in der Austria Limited sondern auch in der GmbH möglich.

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Seedback-Gründer Gabriel Heiml | (c) Seedback
Seedback-Gründer Gabriel Heiml | (c) Seedback

“Feedback ist das Frühstück der Champions”, lautet ein bekanntes und relativ abgedroschenes Zitat des US-amerikanischen Managament-Experten Ken Blanchard. Wahr ist es natürlich trotz seiner Abgedroschenheit – und keineswegs überall erfolgreich umgesetzt. Im Gegenteil, meint Gabriel Heiml, Gründer des Wiener Startups Seedback: “Unternehmen rühmen sich oft mit ihrer Unternehmenskultur, die auf Powerpoint-Folien oder irgendwo steht. Die Realität sieht aber häufig anders aus. Für Mitarbeiter:innen, aber auch für Führungskräfte ist das frustrierend.”

“Wie können Feedback-Trainings nachhaltiger gestaltet werden?”

Dabei werde durchaus versucht, die Feedback-Kultur zu verbessern. “Unternehmen zahlen viel Geld für Feedback-Trainings. Nach wenigen Wochen fallen die Mitarbeiter:innen und Führungskräfte aber meist wieder in die alten Muster zurück und das Investment war umsonst. Der Ausgangspunkt für uns war daher die Frage: Wie können solche Trainings nachhaltiger gestaltet werden?”, so Heiml.

Feedback geben und erhalten

Seedback entwickelte dazu eine Software-Lösung. “Zentral ist dabei, dass das Feedback nicht einseitig passiert, wie etwa bei Mitarbeiter:innenbefragungen. Jeder Beteiligte gibt und erhält regelmäßig Feedback und kann seine Entwicklung mitverfolgen”, erklärt Heiml. Das passiert sowohl zwischen Führungskräften und Mitarbeiter:innen als auch zwischen Mitarbeiter:innen untereinander. Zudem bekommen alle Beteiligten ein “Werkzeugset” mit Übungen, um auf Basis der Ergebnisse entsprechende Maßnahmen setzen zu können.

Geld-Zurück-Garantie bei Seedback

Die Fragen im Seedback-Tool sind individuell an die Kultur-Ziele des Unternehmens angepasst und so gestaltet, dass das tatsächlich gelebte Verhalten abgefragt wird. “In anderen Culture-Tools werden oft abstrakte Fragen gestellt. Wir vermeiden das, um herauszufinden, ob die Kultur nicht nur gewünscht, sondern auch tatsächlich gelebt wird”, so der Gründer. Die Ergebnisse werden nicht nur individuell ausgegeben, sondern fließen auch aggregiert in ein “Culture Tracking” – eine USP von Seedback, wie Heiml betont. Um seinen Claim der nachhaltigen Veränderung zu unterstreichen, bietet Seedback dabei auch eine Geld-Zurück-Garantie.

Anonymität

Ein weiterer wichtiger Punkt sei Anonymität, sagt Heiml: “Viele Kündigungen passieren ja bekanntlich wegen Führungskräften. Die erfahren das aber meist nicht. Mitarbeiter:innen sagen so etwas wie ‘ich möchte mich umorientieren’, um ein unangenehmes Gespräch zu vermeiden”. Die Anonymität bringe ehrliches Feedback mit sich – “und darauf kann man rechtzeitig reagieren, bevor es zu spät ist.”

Nicht nur Software

Das Software-Tool ist aber nur ein Teil des Seedback-Angebots. “Wir wollten am Anfang wegen der Skalierbarkeit nur auf die Software setzen, haben aber schnell gemerkt, dass das nicht reicht”, sagt Heiml. Kunden bekommen daher zum Start ein halbtätiges Kickoff-Feedback-Training und später einen Check pro Quartal. Dieser Nicht-Software-Teil, der aktuell etwa 20 Prozent der Gesamtleistung ausmache, wird teilweise bereits von Partnern übernommen, was zukünftig verstärkt passieren soll.

Umdasch-Gruppe mit mehr als 8.000 Mitarbeiter:innen als Seedback-Referenzkunde

Kundenseitig kann das Startup, das Anfang des Jahres zur offiziell ersten FlexCo wurde, bereits einige starke Referenzen aufweisen. Eine davon ist die Umdasch-Gruppe mit mehr als 8.000 Mitarbeiter:innen inklusive ihrer Tochter Doka. “Sie haben einen Kulturentwicklungsprozess für die gesamte Gruppe eingeleitet und nutzen seit Mitte letzten Jahres Seeback als Tool, damit es zum gelebten Verhalten wird”, erzählt Heiml.

Fixpreise statt Abo-Modell – und damit komplett eigenfinanziert

Obwohl die Arbeit mit dem Seedback-Tool ein laufender Prozess ist, setzt das Startup in seinem Geschäftsmodell übrigens nicht auf ein monatliches Abo-Modell, wie so viele, sondern auf fixe Pakete oder Package Pricing. Und das – wie auch die genannte Referenz nahelegt, erfolgreich. Bislang ist das Unternehmen komplett eigenfinanziert und das soll auch so bleiben. “Wir wollen ein natürlich-organisches Wachstum und streben auch keinen Exit an”, sagt Heiml.

Seedback will Mitarbeiter:innen beteiligen

Die FlexCo, die im Vergleich zur GmbH vor allem Vorteile bei der Anteilsübertragung bietet, sei dennoch die richtige Rechtsform. “Wir wollen Mitarbeiter:innen beteiligen, um Talenten und motivierten Personen auch einen wirtschaftlichen Anreiz zu geben”, erklärt der Gründer. Zudem stehe die neue Rechtsform für einen Veränderungsprozess. “Ich bin der festen Überzeugung, dass es für den Wirtschaftsstandort Entwicklungen und Veränderungen braucht. Wir wollen Innovation nicht nur mit unserem Tool, sondern auch mit den Rahmenbedingungen leben”, so Heiml.

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