21.10.2020

Justizministerin Zadić zu Austria Limited: Kein Schnellschuss in Aussicht

Justizministerin Alma Zadić lud Vertreter der Startup-Szene zu einem informellen Austausch über den anstehenden Reformbedarf im Gesellschaftsrecht bzw. die kolportierte neue Gesellschaftsform Austria Limited.
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Austria Limited: Justizministerin Alma Zadić im Gespräch mit Hansi Hansmann
(c) BMJ/Ausserhofer: Justizministerin Alma Zadić im Gespräch mit Hansi Hansmann

Gestern lud Justizministerin Alma Zadić Vertreter der Startup-Szene ins Justizministerium. Dabei ging es nicht nur darum, sich Input für die Ausarbeitung der neuen Gesellschaftsform Austria Limited zu holen. Zum Thema wurden auch mögliche weitere Reformen von GmbH und AG. Klar wurde dabei: Der Prozess zur Austria Limited, die von der Regierung im Sommer ohne konkreten Zeitplan angekündigt wurde, hat hohe Priorität, steht aber noch relativ am Anfang.

Wünsche an Zadić: Austausch mit Playern wie Hansmann, Holle und Fassl

In diesem Sinne sollten die zum Austausch Geladenen ihre Wünsche einbringen – deren Feedback zum Format war sehr gut. (Dabei waren u.A. Hansi Hansmann, Oliver Holle, Markus Raunig, Lisa Fassl, Niki Futter, Michael Altrichter, Magdalena Hauser, Bernhard Weber, Peter Windischhofer, Matthias Reisinger, Stephanie Cox, Claudia Zettel und Dejan Jovicevic). Dazu wurde zweieinhalb Stunden in Gruppen Input gesammelt, insbesondere darüber, was im aktuellen Modell positiv ist, was verbessert werden soll und wie dringlich das jeweilige Problem ist.

(c) BMJ/Ausserhofer: Schnappschuss vom informellen Austausch im Justizministerium

Positiv wurden von den Arbeitsgruppen etwa die Rechtssicherheit in Österreich und die Digitalisierungsmaßnahmen während des Corona-Lockdown (die freilich bleiben sollen) beurteilt. Ein mittelfristiger Handlungsbedarf wurde tendenziell bei den Kosten für die Gründung und der Möglichkeit einer englischsprachigen Gründung gesehen. Akuten Handlungbedarf gebe es bei den Themen Vereinfachung und steuerliche Begünstigung der Mitarbeiterbeteiligung (konkret Versteuerung erst im Exitfall und dann mit der KöSt und nicht mit der Einkommensteuer) sowie Vereinfachung der Anteilsübertragung und Schaffung unterschiedlicher Anteilsklassen, so der Tenor unter den Anwesenden.

Besonders kontrovers diskutiert wurde das Thema Notariatsaktpflicht. Zwar wird diese per se in Sachen Rechtssicherheit nicht infrage gestellt. Die Teilnehmer sehen aber unterschiedlich hohe Prioritäten bei Vereinfachungen, etwa der Anteilsübertragung oder beim Formzwang.

Austria Limited: Noch offen, ob es überhaupt neue Gesellschaftsform braucht

Im anschließenden Gespräch mit dem brutkasten erklärt Alma Zadić: “Diese Runde hier ist entscheidend, weil man sehen konnte, was die Probleme in der Startup-Welt sind. Wenn man diese erkannt hat, kann man die bestmögliche Lösung finden”. Dabei bekennt sie sich zu den oben definierten Eckpfeilern, lässt jedoch offen, ob diese mit einer Reform der bestehenden Gesellschaftsformen oder mit einer neu zu schaffender Gesellschaftsform gelöst werden können. Die Austria Limited ist also tatsächlich noch nicht beschlossene Sache.

Zwischen den Zeilen lässt sich bei der Ministerin auch klar hören: Sehr schnell ist eine Lösung vor dem Hintergrund hoher Komplexität nicht zu erwarten. “Im Recht im Allgemeinen und auch im Gesellschaftsrecht ist es immer wichtig zu bedenken, was für Folgen eine Regelung hat, bzw. sie auslösen kann”, sagt sie etwa. Wichtig sei es, wenn man ein neues Gesetz angehe, dass man alle Aspekte beleuchte, sodass das, was man schaffe, kein totes Recht werde, sondern tatsächlich in der Praxis gut angewendet werde. Die gesetzlichen Änderungen müssten sowohl Rechtssicherheit bieten als auch die Probleme in der Startup-Szene lösen.

“Auch im GmbH- und AG-Recht viele Reformen, die eigentlich anstehen”

Natürlich sehe man sich auch international um. “Es gibt einige Länder, die ein paar Schritte weitergegangen sind. Wir werden uns auf jeden Fall alle Best Practice-Beispiele ansehen”, meint die Justizministerin. “Wenn man eine neue Gesellschaftsform schafft, wird es auch notwendig sein, die so anzupassen, dass sie an europäische Standards angeglichen ist und somit auch international anerkannt wird”. Man wolle etwas, das in den österreichischen Rechtsrahmen passe, aber auch international angesehen ist.

Klar sei: “Es wird viele Schrauben geben, an denen man drehen muss. Es gibt auch im GmbH- und AG-Recht viele Reformen, die eigentlich anstehen, die man angehen könnte”. Auf die Frage, wann es dann mit Austria Limited und/oder GmbH- bzw. AG-Reform tatsächlich soweit sein könnte, meint Zadić: “Es gibt ein paar Sachen, die man recht schnell angehen kann, wie etwa die Digitalisierung oder die Entbürokratisierung bei der Gründung. Da sind wir ja schon recht fortgeschritten”. Die Corona-bedingten Digitalisierungsmaßnahmen, etwa den digitalen Notariatsakt, wolle man “gerne auch ins Dauerrecht überführen”.

Austria Limited: Experten am Zug – aber “mit Hochdruck”

“Aber mir ist es wichtig, dass wir ein Gesamtkonzept haben und dieses gut durchdiskutiert haben. Es soll etwas qualitativ hochwertiges entstehen, das in der Gründerszene auch angenommen wird. Und dafür wird man sich die Zeit mit Expertinnen und Experten nehmen”, so Zadić. Dennoch betont die Ministerin: “Wir arbeiten mit Hochdruck an der Sache, weil wir wirklich wollen, dass es rasch geht. Denn die Krise bereitet vielen Unternehmen Probleme und wir wollen, dass wenn man eine Idee und Investoren hat, man unbürokratisch gründen kann”.

Noch sehr vage äußert sie sich übrigens zum Herzensanliegen der Szene, der Mitarbeiterbeteiligung, das bekanntermaßen mehr ein steuerrechtliches, als ein gesellschaftsrechtliches Thema ist: “Ich kann der Idee viel abgewinnen. Aber das müssen wir noch gut prüfen und schauen, wie wir das umsetzen”. Dies sei nicht nur in der Austria Limited sondern auch in der GmbH möglich.

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Der Y Combinator aus dem Silicon Valley zählt weltweit zu den bekanntesten Accelerator-Programmen. Zu den Alumini gehören Unicorns wie Airbnb, Reddit und Dropbox. Dementsprechend groß ist die Nachfrage, um in den Y Combinator aufgenommen zu werden. Jedes Jahr werden nur etwa zwischen 1,5 und zwei Prozent der über 10.000 Bewerbungen für das Programm ausgewählt.

Glasskube als einziges Startup aus Österreich

Neben weltbekannten Unicorns wurden bislang nur eine Hand voll österreichische Startups, wie beispielsweise Bitmovin, in das Programm aufgenommen. Nun folgt mit Glasskube ein weiteres österreichischen Startup, das für den Y-Combinator ausgewählt wurde. Konkret wird das heimische Unternehmen am Sommer-Batch 2024 teilnehmen und ist beim aktuellen Durchgang der einzige Vertreter aus Österreich.

Das Unternehmen wurde erst 2023 von Louis Weston und Philip Miglinci gegründete und fokussiert sich auf seinen Open Source Package-Manager für sogenannte Kubernetes, der die Installation, Konfiguration und Updates für Cloud-Anwendungen automatisiert und beschleunigt. Unter anderem pitchte das Startup seine Lösung im vergangenen Jahr auf dem Web Summit in Lissabon (brutkasten berichtete damals vor Ort).

Cash-Investment in Höhe 500.000 Euro

Mit der Teilnahme am Y-Combinator erhält das Startup auch ein Cash-Investment in Höhe von 500.000 US-Dollar, wie Co-Founder Louis Weston gegenüber brutkasten bestätigt. Zu den Investmentbedingungen heißt es auf der Website des Y-Combinator: “We invest $500,000, and our investment gives YC 7% of your company plus an incremental equity amount that will be fixed when you raise money from other investors.” Zudem möchte Glasskube im November in den USA mit dem Fundraising seiner Seedrunde starten, wie Weston weiter erläutert.

“Diese Gelegenheit wird uns nicht nur unschätzbare Ressourcen und Mentorship bieten, sondern uns auch für ein schnelles Wachstum positionieren. Wir freuen uns darauf, das Netzwerk von Y Combinator zu nutzen, um Glasskube Unternehmen weltweit zugänglich zu machen”, so Louis Weston.


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