21.10.2020

Justizministerin Zadić zu Austria Limited: Kein Schnellschuss in Aussicht

Justizministerin Alma Zadić lud Vertreter der Startup-Szene zu einem informellen Austausch über den anstehenden Reformbedarf im Gesellschaftsrecht bzw. die kolportierte neue Gesellschaftsform Austria Limited.
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Austria Limited: Justizministerin Alma Zadić im Gespräch mit Hansi Hansmann
(c) BMJ/Ausserhofer: Justizministerin Alma Zadić im Gespräch mit Hansi Hansmann

Gestern lud Justizministerin Alma Zadić Vertreter der Startup-Szene ins Justizministerium. Dabei ging es nicht nur darum, sich Input für die Ausarbeitung der neuen Gesellschaftsform Austria Limited zu holen. Zum Thema wurden auch mögliche weitere Reformen von GmbH und AG. Klar wurde dabei: Der Prozess zur Austria Limited, die von der Regierung im Sommer ohne konkreten Zeitplan angekündigt wurde, hat hohe Priorität, steht aber noch relativ am Anfang.

Wünsche an Zadić: Austausch mit Playern wie Hansmann, Holle und Fassl

In diesem Sinne sollten die zum Austausch Geladenen ihre Wünsche einbringen – deren Feedback zum Format war sehr gut. (Dabei waren u.A. Hansi Hansmann, Oliver Holle, Markus Raunig, Lisa Fassl, Niki Futter, Michael Altrichter, Magdalena Hauser, Bernhard Weber, Peter Windischhofer, Matthias Reisinger, Stephanie Cox, Claudia Zettel und Dejan Jovicevic). Dazu wurde zweieinhalb Stunden in Gruppen Input gesammelt, insbesondere darüber, was im aktuellen Modell positiv ist, was verbessert werden soll und wie dringlich das jeweilige Problem ist.

(c) BMJ/Ausserhofer: Schnappschuss vom informellen Austausch im Justizministerium

Positiv wurden von den Arbeitsgruppen etwa die Rechtssicherheit in Österreich und die Digitalisierungsmaßnahmen während des Corona-Lockdown (die freilich bleiben sollen) beurteilt. Ein mittelfristiger Handlungsbedarf wurde tendenziell bei den Kosten für die Gründung und der Möglichkeit einer englischsprachigen Gründung gesehen. Akuten Handlungbedarf gebe es bei den Themen Vereinfachung und steuerliche Begünstigung der Mitarbeiterbeteiligung (konkret Versteuerung erst im Exitfall und dann mit der KöSt und nicht mit der Einkommensteuer) sowie Vereinfachung der Anteilsübertragung und Schaffung unterschiedlicher Anteilsklassen, so der Tenor unter den Anwesenden.

Besonders kontrovers diskutiert wurde das Thema Notariatsaktpflicht. Zwar wird diese per se in Sachen Rechtssicherheit nicht infrage gestellt. Die Teilnehmer sehen aber unterschiedlich hohe Prioritäten bei Vereinfachungen, etwa der Anteilsübertragung oder beim Formzwang.

Austria Limited: Noch offen, ob es überhaupt neue Gesellschaftsform braucht

Im anschließenden Gespräch mit dem brutkasten erklärt Alma Zadić: „Diese Runde hier ist entscheidend, weil man sehen konnte, was die Probleme in der Startup-Welt sind. Wenn man diese erkannt hat, kann man die bestmögliche Lösung finden“. Dabei bekennt sie sich zu den oben definierten Eckpfeilern, lässt jedoch offen, ob diese mit einer Reform der bestehenden Gesellschaftsformen oder mit einer neu zu schaffender Gesellschaftsform gelöst werden können. Die Austria Limited ist also tatsächlich noch nicht beschlossene Sache.

Zwischen den Zeilen lässt sich bei der Ministerin auch klar hören: Sehr schnell ist eine Lösung vor dem Hintergrund hoher Komplexität nicht zu erwarten. „Im Recht im Allgemeinen und auch im Gesellschaftsrecht ist es immer wichtig zu bedenken, was für Folgen eine Regelung hat, bzw. sie auslösen kann“, sagt sie etwa. Wichtig sei es, wenn man ein neues Gesetz angehe, dass man alle Aspekte beleuchte, sodass das, was man schaffe, kein totes Recht werde, sondern tatsächlich in der Praxis gut angewendet werde. Die gesetzlichen Änderungen müssten sowohl Rechtssicherheit bieten als auch die Probleme in der Startup-Szene lösen.

„Auch im GmbH- und AG-Recht viele Reformen, die eigentlich anstehen“

Natürlich sehe man sich auch international um. „Es gibt einige Länder, die ein paar Schritte weitergegangen sind. Wir werden uns auf jeden Fall alle Best Practice-Beispiele ansehen“, meint die Justizministerin. „Wenn man eine neue Gesellschaftsform schafft, wird es auch notwendig sein, die so anzupassen, dass sie an europäische Standards angeglichen ist und somit auch international anerkannt wird“. Man wolle etwas, das in den österreichischen Rechtsrahmen passe, aber auch international angesehen ist.

Klar sei: „Es wird viele Schrauben geben, an denen man drehen muss. Es gibt auch im GmbH- und AG-Recht viele Reformen, die eigentlich anstehen, die man angehen könnte“. Auf die Frage, wann es dann mit Austria Limited und/oder GmbH- bzw. AG-Reform tatsächlich soweit sein könnte, meint Zadić: „Es gibt ein paar Sachen, die man recht schnell angehen kann, wie etwa die Digitalisierung oder die Entbürokratisierung bei der Gründung. Da sind wir ja schon recht fortgeschritten“. Die Corona-bedingten Digitalisierungsmaßnahmen, etwa den digitalen Notariatsakt, wolle man „gerne auch ins Dauerrecht überführen“.

Austria Limited: Experten am Zug – aber „mit Hochdruck“

„Aber mir ist es wichtig, dass wir ein Gesamtkonzept haben und dieses gut durchdiskutiert haben. Es soll etwas qualitativ hochwertiges entstehen, das in der Gründerszene auch angenommen wird. Und dafür wird man sich die Zeit mit Expertinnen und Experten nehmen“, so Zadić. Dennoch betont die Ministerin: „Wir arbeiten mit Hochdruck an der Sache, weil wir wirklich wollen, dass es rasch geht. Denn die Krise bereitet vielen Unternehmen Probleme und wir wollen, dass wenn man eine Idee und Investoren hat, man unbürokratisch gründen kann“.

Noch sehr vage äußert sie sich übrigens zum Herzensanliegen der Szene, der Mitarbeiterbeteiligung, das bekanntermaßen mehr ein steuerrechtliches, als ein gesellschaftsrechtliches Thema ist: „Ich kann der Idee viel abgewinnen. Aber das müssen wir noch gut prüfen und schauen, wie wir das umsetzen“. Dies sei nicht nur in der Austria Limited sondern auch in der GmbH möglich.

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Mathias Lipp-Rosenthal, Gründer der KI Schmiede | Foto: Lipp-Rosenthal

Das im August veröffentlichte Gesamtstaatliche Lagebild 2026 des Krisensicherheitsberaters im Bundeskanzleramt enthält einen Satz, der bislang wenig Beachtung fand: Angesichts der Cyberbedrohung rücke digitale Souveränität weiter in den Fokus der nationalen Sicherheit. Daraus leitet es eine unbequeme Handlungsoption ab, nämlich die Förderung von EU-Anbietern und den Verzicht auf externe Anbieter bei künftigen Beschaffungen. Im (ersten) Lagebild 2025 kam der Begriff nicht vor. Aus einem Standortthema wurde binnen eines Jahres eine Sicherheitsfrage.

Der Ist-Zustand ist bekannt. Verwaltung und Wirtschaft in Österreich laufen weitgehend auf Infrastruktur dreier US-Konzerne. Der CLOUD Act erlaubt US-Behörden den Zugriff auf Daten, die diese Unternehmen verarbeiten, unabhängig vom Standort des Rechenzentrums. Als Microsoft im Frühjahr 2025 plötzlich das Konto des Chefanklägers des Internationalen Strafgerichtshofs sperrte, wurde sichtbar, dass die Verfügbarkeit einer digitalen Grundleistung an einer Entscheidung außerhalb Europas hängen kann. Die Leistungsfähigkeit der Hyperscaler steht außer Streit. Zu klären ist, welche Funktionen ein Staat in fremder Hand belassen kann.

Vorbilder im öffentlichen Sektor

Das Österreichische Bundesheer hat mit der Umstellung auf LibreOffice die Kontrolle über einen zentralen Arbeitsplatzbaustein zurückgeholt, die Schweizer Armee migriert ihr Kommando Cyber auf openDesk.

Am weitesten gehen die Niederlande. Dort stellt die Regierung die gesamte Bundesverwaltung auf digitale Souveränität um. Seit Juli 2026 ist von US-Clouds für E-Mail und Dokumente abzuraten, Daten müssen in Europa bleiben und für jeden Dienst muss ein Ausstiegsplan vorliegen.

Sicherheit als Grundbedürfnis der Wirtschaft

Die Frage stellen sich zunehmend auch heimische Unternehmen. Sie wollen wissen, ob ihre Daten in Europa liegen, wer darauf zugreifen kann und ob der Dienst, auf dem ihr Tagesgeschäft läuft, morgen noch verfügbar ist. Souverän zu arbeiten heißt für sie vor allem, Sicherheit zu haben: dass Daten nicht von Drittstaaten abgegriffen werden können und dass sie sich auf die Infrastruktur, die ihr Geschäft trägt, tatsächlich verlassen können.

Anbieter, die diesen Wechsel möglich machen, gibt es in Österreich und Europa bereits. Sie stellen Rechenleistung, Plattformdienste und KI-Modelle bereit, die europäischem Recht unterliegen und deren Betrieb nachvollziehbar bleibt. Was ihnen fehlt, ist nicht die Kompetenz, sondern die Nachfrage, die sie in jene Größe trägt, in der sie für den Mittelstand zur echten Option werden.

Mehr als ein Hackathon

Im Mai 2026 haben das Bundeskanzleramt und die TU Austria dazu einen Public AI Hackathon veranstaltet. In 48 Stunden entwickelten 25 Talente Prototypen für die öffentliche Verwaltung, präsentiert vor Staatssekretär Alexander Pröll und einer Jury aus Verwaltung, Politik und Forschung. Das Format zeigt, dass der Wille zur Zusammenarbeit zwischen Staat und Nachwuchs vorhanden ist. Es zeigt auch, wo die Grenze liegt. Zwei Tage Hackathon ersetzen keine Strategie, mit der die Startup-Szene dauerhaft in den Aufbau souveräner Infrastruktur eingebunden wird. Auf einen Prototyp sollte eine Beschaffung folgen, auf eine Veranstaltung ein Förderprogramm, auf ein Teilnahmezertifikat ein zahlender Kunde.

Der Hebel heißt öffentliche Nachfrage

Genau hier liegt der Hebel für Österreich. Öffentliche Nachfrage entscheidet, ob heimische Anbieter jene Größe erreichen, die sie brauchen, um für die Wirtschaft eine echte Option zu sein. Wenn Bund, Länder und Förderstellen gezielt bei europäischen und österreichischen Anbietern beschaffen, stärkt das deren Marktposition und signalisiert der gesamten Startup-Branche, dass sich Investitionen in souveräne Technologie lohnen. Souveränität und Innovation stehen dabei nicht im Widerspruch, sie bedingen einander: Wer die Kontrolle über seine Infrastruktur behält, kann auf ihr aufbauen, statt sie nur zu mieten.

Für Österreich heißt das, die Empfehlung des Lagebilds über einzelne Prototypen hinaus zu denken. Jede Ausschreibung, jedes Förderprogramm und jede Anschlussfinanzierung entscheidet mit darüber, ob die österreichische Startup-Branche zu jenem Anbieter heranwächst, von dem Verwaltung, Sicherheitsbehörden und Mittelstand in zehn Jahren abhängen können. Wer Gründerinnen und Gründer heute mit mehr als einem Zertifikat ausstattet, entscheidet mit über die technologische Souveränität von morgen.


Über den Gastautor:

Mathias Lipp-Rosenthal ist Gründer der KI Schmiede, einer im Juni 2026 gestarteten Beratung, die Unternehmen im DACH-Raum bei der Einführung und Schulung von KI begleitet. Zuvor war er stellvertretender Klubdirektor der Neos und Mitgründer von Voter AI; die Gründung der KI Schmiede hat brutkasten hier bereits vorgestellt.

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