07.04.2021

XRP-Kurs am höchsten Stand seit 2018 – Zwischenerfolg im Rechtsstreit

Der XRP-Kurs ist in den vergangenen sieben Tagen um mehr als 80 Prozent angezogen. Im Rechtsstreit mit der US-Börsenaufsicht gab es nun außerdem einen kleinen Zwischenerfolg.
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Der XRP-Kurs steigt
Das Unternehmen hinter XRP, Ripple, befindet sich in einem Rechtsstreit mit der US-Börsenaufsicht.

Der jüngste Höhenflug von XRP hält an: Der Kurs der Kryptowährung ist seit Mitte vergangener Woche um über 80 Prozent gestiegen. Alleine in den 24 Stunden bis zum späten Mittwochvormittag hat der Kurs mehr als 10 Prozent zugelegt.

Bereits am Dienstag hatte er erstmals seit 2018 vorübergehend die Marke von 1,00 US-Dollar überschritten und war bis auf 1,12 Dollar gestiegen. Zuletzt stand er wieder etwas darunter bei 0,9728 Dollar. Die Marktkapitalisierung liegt derzeit bei 46 Mrd. Dollar – damit ist XRP mittlerweile wieder die viertgrößte Kryptowährung der Welt.

Seit Anfang des Jahres ist der Kurs mittlerweile bereits um rund 350 Prozent angezogen. Zuvor war er im Dezember 2020 schwer unter Druck geraten. Auslöser war eine Klage der US-Börsenaufsicht Securities and Exchange Commission (SEC) gewesen. Diese wirft dem XRP-Unternehmen Ripple vor, durch den Verkauf von XRP Wertpapiergesetze verletzt zu haben – weil sie XRP als Wertpapier und nicht als Währung einstuft. Der Kurs brach daraufhin von über 0,76 Dollar zwischenzeitlich bis auf unter 0,15 Dollar ein. Mehrere der wichtigsten Krypto-Börsen, darunter auch Coinbase, stellten aufgrund des Rechtsstreits den Handel mit dem XRP-Token ein.

Kleiner Zwischenerfolg im Rechtsstreit

Der Rechtsstreit zieht sich weiter dahin. Nun konnte Ripple jedoch einen kleinen Zwischenerfolg erzielen. Eine Richterin hat beschlossen, dass die SEC dem Unternehmen Einblick in ihre interne Kommunikation zur Einstufung von Bitcoin, Ethereum und XRP geben muss.

Die Aufsichtsbehörde hat bereits festgestellt, dass die beiden erstgenannten Kryptowährungen nicht als Wertpapiere einzustufen sind. Wenn XRP juristisch in dieselbe Kategorie fiele wie die beiden größten Kryptowährungen, wäre der Vorwurf der SEC entkräftet. Bei Ripple hofft man nun, dass man in der internen Kommunikation der SEC Hinweise darauf findet, dass genau dies der Fall ist.

XRP-Kurs schon länger im Aufwind

Schon in den vergangenen Wochen sind Trader zunehmend optimistisch geworden, dass der Rechtsstreit doch noch günstig für Ripple ausgehen könnte. Mitte März hatte beispielweise der Anwalt und Prozessbeobachter Jeremy Hogan ein YouTube-Video veröffentlicht, das viele Trader Hoffnung machte. In dem Video behauptete Hogan, dass die Richterin Sarah Netburn im Prozess angedeutet habe, dass XRP sowohl einen Wert als Währung als auch einen praktischen Nutzen habe. Dies bezweifelt die SEC. In den vergangenen Tagen machten nun Gerüchte die Runde, wonach Coinbase die Wiederaufnahme des Handels mit XRP vorbereite.

Auch andere Altcoins – wie beispielsweise Binance Coin, der BitTorrent-Token oder Filecoin – hatten zuletzt starke Preisanstiege verzeichnet. Vor allem die Aufwärtsbewegung der Altcoins hatte die Marktkapitalisierung des gesamten Krypto-Markts zu Wochenbeginn über die Schwelle von 2 Bio. Dollar getrieben. Der Bitcoin-Kurs dagegen bewegte sich zuletzt unterhalb der 60.000-Dollar-Marke seitwärts.

Der XRP-Token befindet übrigens trotz der massiven Aufwärtsbewegung der jüngsten Wochen noch weit unter seinem Allzeithoch. Dieses lag bei 3,30 Dollar und war im Jänner 2018 erreicht worden.


Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

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Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher
Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher / brutkasten

Dass sich die aktuell noch laufenden Verhandlungen zur EU Inc. auf Ratsebene nicht so entwickeln, wie es sich die Initiator:innen der gleichnamigen Initiative wünschen würden, ist allgemein bekannt. Übte man nach der Veröffentlichung des Kommissionsentwurfs im März noch deutliche Kritik an diesem, würde man ihn inzwischen wohl gerne so annehmen. Denn der aktuell noch in Ausarbeitung befindliche Vorschlag des Rats der EU-Justizminister:innen dürfte letztlich, wenn man mit den Verhandlungen vertrauten Personen Glauben schenken darf, kaum noch etwas mit dem ursprünglichen Vorschlag der Initiative zu tun haben. Die absoluten Kern-Forderungen seien darin de facto zur Gänze gestrichen, was überbleibe sei „nicht mehr als ein Label und vielleicht etwas schnellere Gründung“, hört man.

Österreich als EU-Inc.-Antagonist

Das offizielle Österreich spielt dabei dem Vernehmen nach eher die Rolle des Antagonisten. Das SPÖ-geführte Justizministerium zähle in den Verhandlungen zu den Verhinderern. Rot-weiß-roter Gegenwind zur EU Inc. komme aber auch von anderer Seite, nicht nur, wie allgemein bekannt, von Notariatskammer und Arbeiterkammer, sondern auch von einflussreichen Personen in der Wirtschaftskammer.

Zehetner: deutliche Positionierung pro EU Inc.

In dieser durchaus komplexen Gemengelage von Interessen aus ganz unterschiedlicher Richtung, mag es fast verwundern, dass sich Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner nun öffentlich durchaus deutlich positionierte. „Ich bin unzufrieden damit, wohin sich die Diskussion zur EU Inc. momentan entwickelt – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene“, sagte sie heute bei einer Keynote im Rahmen des Verbund Venture Day 2026 an der WU Wien. Auf diese Weise werde die EU Inc. nicht zur Alternative zur amerikanischen Delaware Inc., die auch sie sich wünsche.

Mitarbeiter:innenbeteiligung via FlexCo „noch nicht attraktiv genug“

Auch sonst gab sich Zehetner in ihrer Rede, die sich auf europäische Souveränität im Startup-Bereich fokussierte, kritisch. Die FlexCo etwa bezeichnete sie in Sachen Mitarbeiter:innen-Beteiligung als „ersten Schritt“, aber „noch nicht attraktiv genug“. Es brauche neue Steuerregeln, die Mitarbeiter:innenbeteiligung praktikabel machen. Auch ihre bereits einmal dezidiert geäußerte Forderung nach Steuererleichterungen bei Startup-Beteiligungen – vulgo Beteiligungsfreibetrag – wiederholte sie bei der Gelegenheit. Auf europäischer Ebene sieht sie Handlungsbedarf u.a. in Sachen Kapitalmarktunion. Lob gab es von Zehetner dafür für den European Scaleup Funds – ergänzt mit Eigenlob für den geplanten österreichischen Dachfonds.

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