07.04.2021

XRP-Kurs am höchsten Stand seit 2018 – Zwischenerfolg im Rechtsstreit

Der XRP-Kurs ist in den vergangenen sieben Tagen um mehr als 80 Prozent angezogen. Im Rechtsstreit mit der US-Börsenaufsicht gab es nun außerdem einen kleinen Zwischenerfolg.
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Der XRP-Kurs steigt
Das Unternehmen hinter XRP, Ripple, befindet sich in einem Rechtsstreit mit der US-Börsenaufsicht.

Der jüngste Höhenflug von XRP hält an: Der Kurs der Kryptowährung ist seit Mitte vergangener Woche um über 80 Prozent gestiegen. Alleine in den 24 Stunden bis zum späten Mittwochvormittag hat der Kurs mehr als 10 Prozent zugelegt.

Bereits am Dienstag hatte er erstmals seit 2018 vorübergehend die Marke von 1,00 US-Dollar überschritten und war bis auf 1,12 Dollar gestiegen. Zuletzt stand er wieder etwas darunter bei 0,9728 Dollar. Die Marktkapitalisierung liegt derzeit bei 46 Mrd. Dollar – damit ist XRP mittlerweile wieder die viertgrößte Kryptowährung der Welt.

Seit Anfang des Jahres ist der Kurs mittlerweile bereits um rund 350 Prozent angezogen. Zuvor war er im Dezember 2020 schwer unter Druck geraten. Auslöser war eine Klage der US-Börsenaufsicht Securities and Exchange Commission (SEC) gewesen. Diese wirft dem XRP-Unternehmen Ripple vor, durch den Verkauf von XRP Wertpapiergesetze verletzt zu haben – weil sie XRP als Wertpapier und nicht als Währung einstuft. Der Kurs brach daraufhin von über 0,76 Dollar zwischenzeitlich bis auf unter 0,15 Dollar ein. Mehrere der wichtigsten Krypto-Börsen, darunter auch Coinbase, stellten aufgrund des Rechtsstreits den Handel mit dem XRP-Token ein.

Kleiner Zwischenerfolg im Rechtsstreit

Der Rechtsstreit zieht sich weiter dahin. Nun konnte Ripple jedoch einen kleinen Zwischenerfolg erzielen. Eine Richterin hat beschlossen, dass die SEC dem Unternehmen Einblick in ihre interne Kommunikation zur Einstufung von Bitcoin, Ethereum und XRP geben muss.

Die Aufsichtsbehörde hat bereits festgestellt, dass die beiden erstgenannten Kryptowährungen nicht als Wertpapiere einzustufen sind. Wenn XRP juristisch in dieselbe Kategorie fiele wie die beiden größten Kryptowährungen, wäre der Vorwurf der SEC entkräftet. Bei Ripple hofft man nun, dass man in der internen Kommunikation der SEC Hinweise darauf findet, dass genau dies der Fall ist.

XRP-Kurs schon länger im Aufwind

Schon in den vergangenen Wochen sind Trader zunehmend optimistisch geworden, dass der Rechtsstreit doch noch günstig für Ripple ausgehen könnte. Mitte März hatte beispielweise der Anwalt und Prozessbeobachter Jeremy Hogan ein YouTube-Video veröffentlicht, das viele Trader Hoffnung machte. In dem Video behauptete Hogan, dass die Richterin Sarah Netburn im Prozess angedeutet habe, dass XRP sowohl einen Wert als Währung als auch einen praktischen Nutzen habe. Dies bezweifelt die SEC. In den vergangenen Tagen machten nun Gerüchte die Runde, wonach Coinbase die Wiederaufnahme des Handels mit XRP vorbereite.

Auch andere Altcoins – wie beispielsweise Binance Coin, der BitTorrent-Token oder Filecoin – hatten zuletzt starke Preisanstiege verzeichnet. Vor allem die Aufwärtsbewegung der Altcoins hatte die Marktkapitalisierung des gesamten Krypto-Markts zu Wochenbeginn über die Schwelle von 2 Bio. Dollar getrieben. Der Bitcoin-Kurs dagegen bewegte sich zuletzt unterhalb der 60.000-Dollar-Marke seitwärts.

Der XRP-Token befindet übrigens trotz der massiven Aufwärtsbewegung der jüngsten Wochen noch weit unter seinem Allzeithoch. Dieses lag bei 3,30 Dollar und war im Jänner 2018 erreicht worden.


Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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