22.03.2024
EARTH

World Fund: Europas größter ClimateTech-VC schließt 300-Millionen-Euro-Fonds

World Fund hat seinen ersten Fonds in Höhe von 300 Millionen Euro geschlossen. Der Fonds mit Hauptsitz in Berlin wird von institutionellen Investoren wie der Europäischen Investitionsbank (EIF), KfW Capital, Bpifrance, PwC Deutschland, NRWbank und Ignitis Group unterstützt.
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(c) World Fund

Der Bedarf an Risikokapital im Bereich von Klimatechnologien ist groß. Eine Studie der Deutschen Energie-Agentur hat ergeben, dass allein in Deutschland 22,7 Milliarden Euro benötigt werden, um bis 2030 eine positive Klimawirkung zu erzielen.

Nun kommt aber Bewegung in die europäische ClimateTech-Landschaft. Wie der World Fund am Freitag bekannt gab, konnte der ClimateTech-Wagniskapitalgeber seinen ersten Fonds in Höhe von 300 Millionen Euro schließen. Ursprünglich war das Closing mit 350 Millionen Euro bereits für Ende 2022 vorgesehen, wie General Partner, Tim Schumacher, im April 2022 in einem brutkasten-Talk erläuterte.

Der Fonds mit Hauptsitz in Berlin wird von institutionellen Investoren wie der Europäischen Investitionsbank (EIF), KfW Capital, Bpifrance, PwC Deutschland, NRWbank und Ignitis Group unterstützt. Auch der Pensionsfonds der britischen Umweltbehörde, der Wiltshire Pension Fund und der kroatische Erste Plavi beteiligen sich an dem ersten Fonds des Climate-Tech-VC. Die deutsche Suchmaschine Ecosia als erster Geldgeber des World Funds ist ebenfalls beteiligt. 

Investitionen in 25 bis 30 europäische Startups geplant

Die Investitionssumme in Höhe von 300 Millionen Euro ist laut dem World Fund die bislang größte Erstauflage eines VC-Fonds mit Fokus auf europäische Climate-Tech-Startups. Mit dem Kapital will der World Fund in den nächsten Jahren in 25 bis 30 europäische Startups investieren, die das Potenzial haben, ganze Branchen zu dekarbonisieren.

„Wir sind stolz darauf, dass es uns gelungen ist, zahlreiche institutionelle Investoren zu gewinnen, die zum Teil noch nie zuvor in einen VC-Fonds oder einen First-Time-Fund investiert haben”, sagt Danijel Višević, General Partner und Mitgründer des World Fund.

Neue Limited Partner bei World Fund an Bord

Der World Fund hat auch eine Reihe neuer Limited Partner von den Climate-Tech-Investmets überzeugt, die noch nie zuvor einen Wagniskapital-Fonds unterstützt haben. Dazu zählenbeispielsweise der Pensionsfonds der britischen Umweltbehörde EAPF, der Wiltshire Pension Fund, die Pensionskasse Erste Plavi aus Kroatien und die französische Investitionsbank Bpifrance, die erstmals außerhalb Frankreichs investiert. Die Europäische Investitionsbank (EIF) beteiligt sich mit 50 Millionen Euro am Fonds.

Hoher Kapitalbedarf für Hardware

Der World Fund möchte laut eigenen Angaben europäische Startups bei einer ihrer „größten Herausforderungen“ unterstützen: Series-B-Finanzierungsrunden im sogenannten „Tal des Todes“, einer kritischen Wachstumsphase von Startups.

Zu den bisherigen Beteiligungen des World Funds gehören Marktführer wie beispielsweise die Novel-Food-Startups Planet A Foods und Enough Food, die Proptech-Startups ecoworks und aedifion, das Quantencomputer-Unternehmen IQM, das Weltraum-Startup Space Forge oder die Batterie-Startups CustomCells und cylib. 

In Europa benötigen Klima- und Deeptech-Startups laut dem World Fund in der frühen Wachstumsphase häufig Finanzmittel in Höhe von mehr als 30 Millionen Euro, da es sich in der Regel um Hardware-Startups handelt, die hohe Investitionen beispielsweise für den Aufbau von Fabriken benötigen. Insbesondere in Europa mangelt es jedoch häufig an Kapital für so große Finanzierungsrunden, was oft zum Scheitern von Unternehmen trotz exzellenter Technologien führt. Erst unlängst veröffentlichten dazu die VC-Gesellschaften Speedinvest, Planet A und Norrske ein Handbuch für Gründer:innen und Investor:innen, in dem die aktuellen Herausforderungen thematisiert werden (brutkasten berichtete).


Aus dem Archiv: World Fund-Gründer Tim Schumacher zu Gast im brutkasten-Talk

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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