11.03.2025
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21energy erhält Zusage für 1,25 Millionen-Euro-Investment bei 2m2m

Das Startup 21energy nutzt Hochleistungscomputer als Basis für Heizungen. Bei "2 Minuten 2 Millionen" erhielten die Gründer eine Investment-Zusage in Höhe von 1,25 Millionen Euro.
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Die beiden Co-Founder Maximilian Obwexer, (CEO) und Lukas Waldner (COO) | Foto: 21energy

Wer Bitcoins mined, produziert mit Hochleistungscomputern normalerweise sehr viel Wärme. In großen Rechenzentren müssen die Computer zusätzlich gekühlt werden. Aber warum die Abwärme nicht einfach zuhause zum Heizen nutzen? Das hat sich Maximilian Obwexer gefragt – und sich einfach einen Prototypen gebaut. Daraus entstanden ist das Startup 21energy, das er gemeinsam mit Lukas Waldner im November 2022 gegründet hat.

Im vergangenen Jahr haben sich die Founder für ihr Unternehmen 1,12 Millionen Euro Investment gesichert. In der heutigen Folge „2 Minuten 2 Millionen“ haben sie nun eine weitere Investment-Zusage in Höhe von 1,25 Millionen Euro erhalten.

21energy nutzt Energie doppelt

„Wir haben eine zweidimensionale Energienutzung. Wir verbrennen nicht nur einen Energieträger, um Wärme zu erhalten, sondern wir nützen ein Abfallprodukt aus den Rechenzentren und machen es zu einem Hauptprodukt und haben so eine Effizienzsteigerung“, erklärt Obwexer die Grundlage seines Geschäfts im Gespräch mit brutkasten.

Abgesehen von den Hashboards, den Chips für die Bitcoin-Miner, produziert das Unternehmen alles in Tirol. Den Bitcoin-Miner könne man auch ohne Vorkenntnisse aufsetzen: „Man stellt sich einfach einen Bitcoin-Heizkörper ins Wohnzimmer, schließt den bei einer normalen Steckdose an den Strom an und verbindet sich dann mit unserer App.“ Obwexer nennt die Geräte „eine eigene kleine Gelddruckmaschine“.

Leiser als ein Kühlschrank

Der „Ofen Pro“, der am meisten Bitcoins produziert, erzeugt im Vierjahresschnitt 26 Cent in Bitcoin und eine Kilowattstunde Wärme – pro Kilowattstunde Strom. „Wir haben keinen Leistungsverlust durch die Rechenleistung“, sagt Obwexer. Die Kund:innen würden zwar deutlich mehr Strom verbrauchen, gleichzeitig aber durch das Mining Gewinne erwirtschaften und sich das Geld für andere Heizmittel, meist fossile Brennstoffe, sparen.

Die größte Herausforderung in der Herstellung: Bitcoin Miner sind normalerweise so laut wie Motorräder. Obwexer und sein Team haben es geschafft, die Heizung leiser als einen Kühlschrank zu machen. Bis jetzt verzeichnet 21energy 4.000 Bestellungen – in 37 Ländern.

21energy steigert Unternehmensbewertung

Finanziert hat Obwexer das Unternehmen anfangs einerseits mit Gewinnen aus seiner Werbeagentur. Zusätzlich schloss das Startup Work-for-Equity-Deals ab. „Wir haben uns vier Gesellschafter ins Boot geholt, die Agenturdienstleistungen im Wert einer halben Million Euro erbracht haben“, sagt Obwexer.

Das erste finanzielle Investment stellte im vergangenen Jahr die Soveco GmbH – brutkasten berichtete. Das Unternehmen setzte 1,12 Millionen Euro in Bitcoin für 16 Prozent der Firmenanteile ein. Das ergibt eine Unternehmensbewertung von sieben Millionen Euro.

In der Startup Show „2 Minuten 2 Millionen“ erhielt 21energy nun eine Investment-Zusage von Mathias Muther. Im Raum stehen 1,25 Millionen für 10 Prozent der Firmenanteile. Die Unternehmensbewertung liegt aktuell entsprechend bei 12,5 Millionen Euro. Zurzeit befindet sich der Deal noch im Due-Diligence-Prozess. Die finalen Unternehmensanteile könnten sich entsprechend noch ändern, sagt Obwexer.

Markteintritt in den USA geplant

Im vergangenen Herbst stand für das Startup die Expansion nach Skandinavien im Fokus. Die verläuft bisher allerdings eher schleppend. „Wir haben über den Winter Verkäufe in den skandinavischen Ländern gemacht, allerdings deutlich weniger, als wir uns erhofft haben“, erzählt Obwexer. Nun seien lokale Ansprechpartner:innen in Norwegen geplant, um die Verkaufszahlen zu steigern.

Mit dem „2 Minuten 2 Millionen“-Investment soll der Markteintritt in den USA gelingen. „Für die USA brauchen wir eine richtig große Kriegskassa“, sagt Co-Founder Obwexer. Marketing, die Steigerung des Produktionsvolumens und die technische Anpassung an die Stromspannung in den USA sind bereits in Arbeit.

Stabilisierung der Stromnetze mit Bitcoin-Minern

Ein weiteres großes Projekt von Obwexer ist die Stabilisierung der österreichischen Stromnetze mit negativer Regelenergie. Konkret bedeutet das: Gibt es überschüssige Energie im Stromnetz, nutzt 21energy sie für Bitcoin-Mining. Das könne das Unternehmen wegen des Bitcoin-Gewinns vergleichsweise günstig anbieten – und so die Netzkosten für alle senken.

Die Zukunft der Bitcoin-Heizung

Generell hat Obwexer mit dem Startup große Pläne. „Aktuell sind wir Weltmarktführer bei Bitcoin-Heizungen. Und sollte unsere These stimmen, dass das die wichtigste Heizmethode der Zukunft ist, kann man sich ausrechnen, wie groß wir dieses Potential einschätzen. Wir haben die Ambition, daraus ein Milliarden-Unternehmen zu machen.“ Mit 21energy will Obwexer zu einer schnelleren und günstigeren Energiewende beitragen.

Laut dem Co-Founder hat das Unternehmen im zweiten Geschäftsjahr zwei Millionen Euro Umsatz gemacht – das entspreche einem Umsatzwachstum von fast 400 Prozent. Und auch die Anzahl der Mitarbeiter:innen wächst: Aktuell beschäftigt 21energy 16 Vollzeitäquivalente, vier Personen wurden gerade erst eingestellt. Vier weitere Personen suchen Obwexer und sein Team schon wieder.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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