22.03.2024
EARTH

World Fund: Europas größter ClimateTech-VC schließt 300-Millionen-Euro-Fonds

World Fund hat seinen ersten Fonds in Höhe von 300 Millionen Euro geschlossen. Der Fonds mit Hauptsitz in Berlin wird von institutionellen Investoren wie der Europäischen Investitionsbank (EIF), KfW Capital, Bpifrance, PwC Deutschland, NRWbank und Ignitis Group unterstützt.
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(c) World Fund

Der Bedarf an Risikokapital im Bereich von Klimatechnologien ist groß. Eine Studie der Deutschen Energie-Agentur hat ergeben, dass allein in Deutschland 22,7 Milliarden Euro benötigt werden, um bis 2030 eine positive Klimawirkung zu erzielen.

Nun kommt aber Bewegung in die europäische ClimateTech-Landschaft. Wie der World Fund am Freitag bekannt gab, konnte der ClimateTech-Wagniskapitalgeber seinen ersten Fonds in Höhe von 300 Millionen Euro schließen. Ursprünglich war das Closing mit 350 Millionen Euro bereits für Ende 2022 vorgesehen, wie General Partner, Tim Schumacher, im April 2022 in einem brutkasten-Talk erläuterte.

Der Fonds mit Hauptsitz in Berlin wird von institutionellen Investoren wie der Europäischen Investitionsbank (EIF), KfW Capital, Bpifrance, PwC Deutschland, NRWbank und Ignitis Group unterstützt. Auch der Pensionsfonds der britischen Umweltbehörde, der Wiltshire Pension Fund und der kroatische Erste Plavi beteiligen sich an dem ersten Fonds des Climate-Tech-VC. Die deutsche Suchmaschine Ecosia als erster Geldgeber des World Funds ist ebenfalls beteiligt. 

Investitionen in 25 bis 30 europäische Startups geplant

Die Investitionssumme in Höhe von 300 Millionen Euro ist laut dem World Fund die bislang größte Erstauflage eines VC-Fonds mit Fokus auf europäische Climate-Tech-Startups. Mit dem Kapital will der World Fund in den nächsten Jahren in 25 bis 30 europäische Startups investieren, die das Potenzial haben, ganze Branchen zu dekarbonisieren.

„Wir sind stolz darauf, dass es uns gelungen ist, zahlreiche institutionelle Investoren zu gewinnen, die zum Teil noch nie zuvor in einen VC-Fonds oder einen First-Time-Fund investiert haben”, sagt Danijel Višević, General Partner und Mitgründer des World Fund.

Neue Limited Partner bei World Fund an Bord

Der World Fund hat auch eine Reihe neuer Limited Partner von den Climate-Tech-Investmets überzeugt, die noch nie zuvor einen Wagniskapital-Fonds unterstützt haben. Dazu zählenbeispielsweise der Pensionsfonds der britischen Umweltbehörde EAPF, der Wiltshire Pension Fund, die Pensionskasse Erste Plavi aus Kroatien und die französische Investitionsbank Bpifrance, die erstmals außerhalb Frankreichs investiert. Die Europäische Investitionsbank (EIF) beteiligt sich mit 50 Millionen Euro am Fonds.

Hoher Kapitalbedarf für Hardware

Der World Fund möchte laut eigenen Angaben europäische Startups bei einer ihrer „größten Herausforderungen“ unterstützen: Series-B-Finanzierungsrunden im sogenannten „Tal des Todes“, einer kritischen Wachstumsphase von Startups.

Zu den bisherigen Beteiligungen des World Funds gehören Marktführer wie beispielsweise die Novel-Food-Startups Planet A Foods und Enough Food, die Proptech-Startups ecoworks und aedifion, das Quantencomputer-Unternehmen IQM, das Weltraum-Startup Space Forge oder die Batterie-Startups CustomCells und cylib. 

In Europa benötigen Klima- und Deeptech-Startups laut dem World Fund in der frühen Wachstumsphase häufig Finanzmittel in Höhe von mehr als 30 Millionen Euro, da es sich in der Regel um Hardware-Startups handelt, die hohe Investitionen beispielsweise für den Aufbau von Fabriken benötigen. Insbesondere in Europa mangelt es jedoch häufig an Kapital für so große Finanzierungsrunden, was oft zum Scheitern von Unternehmen trotz exzellenter Technologien führt. Erst unlängst veröffentlichten dazu die VC-Gesellschaften Speedinvest, Planet A und Norrske ein Handbuch für Gründer:innen und Investor:innen, in dem die aktuellen Herausforderungen thematisiert werden (brutkasten berichtete).


Aus dem Archiv: World Fund-Gründer Tim Schumacher zu Gast im brutkasten-Talk

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Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede
Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede | (c) Parlamentsdirektion / ​Bernadette Sattler-Remling

Wie bereits vorab von der Regierung angekündigt, bringt das vergangene Woche präsentierte Budget für die kommenden zwei Jahre auch Maßnahmen mit sich, die Unternehmen betreffen. Zu finden sind diese in der Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2027/28 – dieses muss noch vom Nationalrat beschlossen werden. Besonderes mediales Aufsehen hat dabei schon bislang die Staffelung der Körperschaftssteuer (KÖSt) erregt. Es gibt allerdings noch weitere Regelungen, die – auch für Startups und Scaleups – durchaus relevant sind.

Neue Spielregeln bei der Bewertung von Kapitalanteilen

Eine dieser Änderungen betrifft die steuerliche Bewertung von Kapitalanteilen. Die Steuerberatungskanzlei Ecovis in einer aktuellen Analyse festhält, kam es in der Vergangenheit aufgrund von vereinfachten Bewertungsverfahren und der Auslegung durch die Rechtsprechung häufig zu einer steuerlichen Unterbewertung von Unternehmensanteilen. Um den steuerlich relevanten Wert – den sogenannten „gemeinen Wert“ – künftig stärker an die tatsächlichen Marktverhältnisse anzunähern, sieht der Gesetzesentwurf vor, dass dieser bald auch aus einem einzelnen Verkauf abgeleitet werden darf.

Besonders bemerkenswert ist dabei laut Ecovis ein spezifisches Detail: Künftig können für die Wertermittlung auch Verkäufe herangezogen werden, die erst nach dem eigentlichen Bewertungsstichtag stattfinden. Ein solcher späterer Anteilsverkauf wird steuerrechtlich dann als „rückwirkendes Ereignis“ behandelt. Ecovis weist darauf hin, dass diese Neuregelung bereits für Vorgänge ab dem 10. Juni 2026 gelten soll und in verschiedensten Unternehmenssituationen schlagend werden kann. Explizit genannt werden dabei die Wegzugsbesteuerung, die unentgeltliche Zuwendung von Anteilen an Privatstiftungen sowie Mitarbeiterbeteiligungsprogramme. Gerade bei Letzteren könnte die neue Möglichkeit, spätere Verkäufe als Bewertungsmaßstab heranzuziehen, künftig eine wichtige Rolle in der steuerlichen Beurteilung spielen.

Striktere Regeln für Gesellschafterverrechnungskonten

Eine weitere Änderung im Entwurf betrifft den Umgang mit sogenannten Gesellschafterverrechnungskonten. In der Praxis nutzen Kapitalgesellschaften solche Konten, um kurzfristige Geldflüsse zwischen dem Unternehmen und seinen Eigentümern festzuhalten – etwa wenn sich ein Gesellschafter vorübergehend Geld auszahlt oder der Firma privat etwas vorschießt. Der neue Gesetzestext sieht vor, dass Forderungen der Gesellschaft gegenüber einer natürlichen Person als Gesellschafter künftig bis zum Ablauf des Bilanzstichtages zwingend ausgeglichen werden müssen.

Alternativ ist eine Umwandlung in eine „fremdübliche Darlehensforderung“ nötig. Das bedeutet, dass das Darlehen zu Bedingungen abgeschlossen werden muss, die auch unter unabhängigen Dritten üblich wären – etwa durch klare schriftliche Vereinbarungen hinsichtlich Verzinsung, Laufzeit und Bonität.

Ecovis warnt vor den weitreichenden Konsequenzen bei Nichtbeachtung: Wird das Konto nicht fristgerecht ausgeglichen oder formell korrekt umgewandelt, greift eine sogenannte Ausschüttungsfiktion. Der offene Betrag wird in diesem Fall am Tag nach dem Bilanzstichtag steuerrechtlich als Gewinnausschüttung an den Gesellschafter gewertet, wodurch umgehend Kapitalertragsteuer (KESt) fällig wird. Eine Entschärfung gibt es laut Gesetzestext für Gesellschafter, die am Bilanzstichtag zu mindestens zehn Prozent am Unternehmen beteiligt sind: Hier gilt die strenge Regelung erst für Forderungsbeträge, die die Schwelle von 50.000 Euro übersteigen.

Gestaffelte KÖSt

Auch bei der generellen Besteuerung der Unternehmensgewinne sieht die Regierungsvorlage eine Neugestaltung vor, die, wie erwähnt, bereits im Vorfeld umfassend diskutiert wurde. Die Körperschaftsteuer (KÖSt) wird künftig gestaffelt berechnet. Für Einkommensteile bis zu einer Million Euro bleibt es beim Steuersatz von 23 Prozent. Erwirtschaftet ein Unternehmen jedoch Einkommensteile, die über diese Grenze hinausgehen, erhöht sich der Steuersatz für diesen übersteigenden Teil auf 24 Prozent. Die Neuregelung wird erstmals auf Wirtschaftsjahre anwendbar sein, die nach dem 31. Dezember 2027 beginnen, und gilt ebenso für Unternehmensgruppen.

Ende des Steuer-Privilegs für E-Firmenautos

Ein weiteres Thema wurde ebenfalls bereits im Vorfeld breit diskutiert – angestoßen etwa durch eine Petition von Biogena-Gründer Albert Schmidbauer (brutkasten berichtete): Eine finanzielle Mehrbelastung kommt auf Angestellte und Führungskräfte zu, die ein Firmen-Elektroauto auch privat nutzen. Bisher fiel für E-Autos ohne CO2-Ausstoß kein steuerpflichtiger Sachbezug an. Dieses Privileg wird nun laut Regierungsvorlage beendet: Künftig muss ein Sachbezug versteuert werden. Ab dem Jahr 2027 werden dafür 0,375 Prozent der Anschaffungskosten (inklusive USt und NoVA) fällig, wobei ein Maximalbetrag von 180 Euro pro Monat gilt. Im Jahr 2028 wird die Steuerlast weiter angehoben: Dann sind 0,625 Prozent der Anschaffungskosten als Sachbezug anzusetzen, gedeckelt mit maximal 300 Euro monatlich.

Neue „Paketsteuer“ für den Online-Handel

Eine branchenspezifische, aber markante Neuerung, die ebenfalls für Unmut in der Startup-Szene sorgt (brutkasten berichtete) ist die Einführung eines neuen Paketsteuergesetzes. Dieses richtet sich zwar gezielt an große Versandhändler, deren Versandhandelsumsätze im Inland im vorangegangenen Wirtschaftsjahr die Grenze von 100 Millionen Euro überschritten haben, betrifft aber indirekt etwa jedes Unternehmen, das seine Produkte über Amazon und Co. verkauft. Ab Oktober 2026 müssen die großen E-Commerce-Anbieter eine Steuer von zwei Euro pro im Inland zugestelltem Paket abführen.

Einschränkung beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag

Auch Unternehmen, die den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag nutzen, müssen sich auf eine deutliche Einschränkung einstellen. Laut Neuregelung sollen Investitionen in Wertpapiere zur Deckung dieses Freibetrags vorübergehend ausgesetzt werden. Konkret betrifft der geplante Ausschluss Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2026 und vor dem 1. Jänner 2030 beginnen. Erst danach sollen Investitionen in Wertpapiere wieder begünstigt möglich sein. Ein kleines Trostpflaster gibt es für den Übergangszeitraum: Für bereits in der Vergangenheit getätigte, begünstigte Wertpapierinvestitionen bleibt eine sogenannte Ersatz- beziehungsweise Wertpapierersatzbeschaffung weiterhin erlaubt.

Homeoffice und digitale Arbeitsmittel

Im Bereich der Einkommensteuer bringt das Budgetbegleitgesetz zudem Anpassungen für das dezentrale Arbeiten. Ausgaben für ergonomisch geeignetes Mobiliar für einen in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatz – explizit genannt werden Schreibtisch, Drehstuhl und Beleuchtung – können künftig bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 300 Euro pro Kalenderjahr steuerlich berücksichtigt werden. Zudem wird gesetzlich festgeschrieben, dass der Wert von digitalen Arbeitsmitteln, die der Arbeitgeber seinen Angestellten unentgeltlich für die berufliche Tätigkeit überlässt, nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen zählt.

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