09.11.2016

Wolkenmathematik: Die Cloud als Chance für Startups

Mit der Cloud kann sich ein Startup die Produktionsressourcen mieten, den Großen um die Ohren fahren und der Game-Changer sein, meint Tobias Höllwarth. Er ist Unternehmensberater für IT-Outsourcing und Cloud-Consulting und Vorstandssprecher der EuroCloud Austria.
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(c) Andi Bruckner -Tobias Höllwarth sprach beim Industrieforum der Industriellenvereinigung NÖ zum Thema Cybersecurity

Sie beschreiben in Ihrem Buch „Cloud Migration“ die Cloud als Symbol für einen Paradigmenwechsel. Was geht da vor sich?

Was die Dampfmaschine für die industrielle Revolution war, das bedeutet die Cloud für die digitale Revolution. Gartner, ein Unternehmen, das Marktforschungsergebnisse und Analysen über Entwicklungen in der IT anbietet,  hat verschiedene Komponenten herausgearbeitet, die dabei eine Rolle spielen: Mobility, Analytics und Social, Cloud. Letzteres hat mit der Wolke eigentlich das einprägsamste Symbol, aber man kann sich am wenigsten darunter vorstellen.

Eine Wolke, die Datenvolumen speichert?

Die reine Speicher- und Prozessorleistung ist nur das unterste Fundament der Cloud. Da geht es nur mehr um Google versus Microsoft versus Amazon. Interessant ist, was draufgesetzt wird, die Software-Services und Applikationen.

Was bedeutet diese verbindende Funktion beispielsweise für die vielen einzelnen Funktionen im Internet der Dinge?

Diese Helfer im Haushalt, in Büros, in Lagerräumen, in Krankenhäusern, also die sichtbaren Elemente im Internet der Dinge, brauchen keine starken Prozessoren, und daher auch keine großen Batterien mehr. Die unendlichen Ressourcen aus der Cloud eröffnen für die Robotic viele Möglichkeiten. Unlängst hat der Chief Information Officer zu mir gesagt: ,Wir beide erleben noch, dass diese Roboter bei uns Zuhause Aufgaben übernehmen.‘ Das ist nicht mehr in ferner Zukunft. Vor ein paar Jahren klangen 3D-Drucker noch lustig. Jetzt produziert die Ski-Industrie damit Teile ihre Bindungen, die am nächsten Tag schon getestet werden können.

Ein Großteil des Internetbusiness wurzelt derzeit in den USA. Warum findet dort die Adaption von neuen (cloud-basierten) IT-Lösungen schneller als in Europa statt?

Erstens: weil man in manchen Kulturen heutzutage die Chancen deutlicher erkennt und sich etwas weniger fürchtet. Zweitens: weil in manchen Regionen der Erde der Wunsch und der Druck sich zu verändern und anzupassen größer ist als bei uns.

Wie schätzen Sie die Bedeutung für Europa ein?

Aus makroökonomischer Sicht ist die Cloud für  Europa sehr wichtig. Denn 99 Prozent aller europäischen Unternehmen haben weniger als 250 Mitarbeiter, 92 Prozent weniger als zehn Mitarbeiter und 50 Prozent sind sowieso Ein-Personen-Unternehmen. Wir sind darauf angewiesen, dass diese Unternehmen auch nach den radikalen Veränderungen einer digitalen Revolution erfolgreich sind. Unser Lifestyle und Sozialstandard – wir verbrauchen 70 Prozent der Sozialleistungen weltweit – beruht auf der Tatsache, dass diese Unternehmen Wertschöpfung generieren, Steuern bezahlen und Mitarbeiter einstellen.

Welche Branchen müssen aus Ihrer Sicht besonders über Cloud-Services nachdenken?

Die Cloud als Teil der digitalen Revolution ist die technologische Verbindung zwischen Menschen, Informationen und Anwendungen. Es ist mir keine Branche bekannt, die nicht von der digitalen Transformation betroffen ist. Selbst die Katholische Kirche muss sich überlegen, wie sie kommuniziert. Ein Friseur wird vielleicht weniger betroffen sein, oder ein Schwimmlehrer, aber von den Fortune 500, den besten erfolgreichsten Unternehmen des Jahres 2000, ist heutzutage nur noch die Hälfte übrig. Durchschnittlich wird ein Unternehmen 15 Jahre alt

Wie kann die Gründerszene globale Datennetze nutzen?

Die Cloud ist eine Produktionsressource, die in diesem Ausmaß bisher nur großen Unternehmen zur Verfügung stand. Wenn ein Big Player eine Idee hatte und weltweit rausbringen wollte, hat er sich einfach tausende Server gekauft, Rechenzentren angemietet. Jetzt kann auch ein Startup mit einer cleveren Idee, auch wenn sie nur einen Cent pro verkaufter Einheit bringt, ein paar tausend Server haben und sofort die ganze Welt bedienen. Früher musste es dafür einen Kredit aufnehmen. Mit dem richtigen Business-Case stehen einem mit der Cloud schnell alle Türen offen. KMUs haben plötzlich eine Produktionsressource, die bisher nur Großunternehmen zur Verfügung stand.

Redaktionstipps

Ein Startup kann sich also die Chance, die große Unternehmen haben, mieten?

Ja, er kann den Großen um die Ohren fahren und der Game-Changer sein. Weil er schneller reagieren kann. Ein Buchhändler hat jetzt die Idee und ist morgen ist er der größte Internetanbieter der Welt, weil er Amazon heißt. Und weil es so schnell gehen kann, werden Startups oft als Konkurrenz übersehen. So führt eine kleine Idee rasch zu einer Marktveränderung.

Was raten Sie österreichischen Startups?

Die Idee eines Gründers mag nur ein Mini-Detail betreffen, irgendetwas verknüpfen, verbessern, bequemer machen. Wenn er Glück hat, stellt es eine wesentliche Komponente dar. Damit hängt er sich als Teilchen in den riesigen wirtschaftlichen Kreislauf ein. Es gibt ja auch in Österreich Entwickler, die eine App kreieren, die so interessant ist, dass sie Twitter aufkauft. Da reicht oft ein Feature, das einen Mehrwert erzeugt, den große Unternehmen integrieren wollen.

Welches erfolgreiche Beispiel fällt Ihnen dazu als Erstes ein?

Runtastic. Die sind in einen etablierten Markt der Sportuhren reingefahren. Ihre Idee hat einfach die vorhandene Infrastruktur genutzt. Am Handy hab ich ja schon Geopositionierung, Facebook und Musik. Ich kann meine Trainingspläne runter- und meine Top-Zeit  stolz rauflanden. Außerdem ist das Display schöner und das Smartphone sowieso immer mit dabei. Sie haben geschafft, was die Schuhindustrie wollte: Endlich wieder Kontakt zum Endkunden, deswegen hat sie ein Markenhersteller dann aufgekauft.

Sie waren Anfang Oktober beim EuroCloud Forum in Bukarest und vor zehn Tagen in Taiwan. Welche neuen Erkenntnisse haben Sie besonders überrascht?

Es gibt Länder, in denen die Dinge sehr viel schneller funktionieren als bei uns. Taiwan ist gerade einmal 60 Jahre alt. Da leben 23 Millionen Leute. Bis vor kurzem hat dieses Land 90 Prozent aller PCs und Tabletts weltweit hergestellt. Dieses Geschäft geht den Bach hinunter. Deswegen haben sie vor vier Jahren begonnen, sich intensiv auf staatlicher Ebene mit Cloud zu beschäftigen. ,Wir stellen uns auf Services um‘ hat der Vice-Premierminister Chang damals zu mir gesagt. ,aber nicht nur für Taiwan!‘ Es gibt bereits dutzende Cloud Services für unterschiedliche Anwendungen und Themengebiete – eine Food Cloud, eine Health Cloud, eine Education Cloud, eine Fire Departement Cloud…

Wie setzt man die in Taiwan ein?

Vor 10 Tagen hab ich der FDA (Food and Drug Authority Taiwan) für deren Cloud-Anwendung ein Zertifikat von EuroCloud StarAudit übergeben können. Mit der Cloud wollen sie Lebensmittel von der Produktion über den Import bis zum fertigen Produkt rückverfolgen. Da geht der Staat mit gutem Beispiel voran und zeigt: ,Wir verstehen diese neuen Veränderungen, wir bauen auf Cloud auf und zwar auf einer hohen Qualität, und können uns damit international etablieren. Sie zeigen dem Markt, vor allem den jungen interessierten Unternehmen: ,Achtung, man kann die Cloud irgendwie  machen und es kann kräftigst daneben gehen oder man macht es so.‘

Was, wenn diese Cloud gehackt wird?

IT-Anwendungen werden immer Ziel von Angriffen sein, und es ist ein Irrglaube, wenn man meint, dass man grundsätzlich einmal sicher ist, wenn man eine Anwendung selbst betreibt. Es ist wie immer eine Frage des angemessenen Aufwandes sich zu schützen. Das geht nur, wenn man sich nur rechtzeitig darauf vorbereitet und ausreichend Know-how dafür hat. Dies ist bei eigener IT genau so zu prüfen wie bei Cloud Services.

Die auch unterschiedlich in der Qualität sind.

Ich würde behaupten, dass 50 Prozent aller Cloud Anwendungen für den professionellen Einsatz unbrauchbar sind. Sie sind vielleicht in ihrer Funktion gut, aber für Unternehmen unbrauchbar. Der Qualitätsstand ist nicht ideal, sie werden nicht nachvollziehbar und vertrauenswürdig betrieben und mit Verträgen angeboten, die lächerlich oder nicht datenschutzkonform sind. Oft taumeln die Anbieter noch herum wie Schlafwandler.

Tut sich bei uns auf staatlicher Seite schon etwas?

Nach der Fabasoft lässt derzeit gerade ein österreichisches Ministerium seine Cloud Anwendung zertifizieren. Das BMLFUW wird Anfang des nächsten Jahres ein Vorreiter sein. Das ist ein positives Signal. Bei dem Projekt geht es um Abfallwirtschaft, Mülltrennung und Umwelt.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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