03.10.2022

Bei Diskriminierung davonkommen? Die WKO liefert „Tipp“ für Unternehmen

Auf ihrer Website gibt die WKO Tipps zum Verfahren der Gleichbehandlungskommission in Fällen von Diskriminierung. Andere Einrichtungen hinterfragen die Formulierung dieser Informationsauflistung.
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WKO Gebäude
(c) Manfred Burger

Wie im Zuge der Initiative #growrespect bereits in mehreren Artikeln erklärt wurde, greift bei Diskriminierung am Arbeitsplatz in Österreich das Gleichbehandlungsgesetz (GlBG). Für Betroffene gibt es verschiedene Anlauf- bzw. Beratungsstellen, die hier unterstützend und informierend auftreten. Ein möglicher Weg ist der Gang zur Gleichbehandlungskommission, wo man seine Diskriminierungserfahrungen anzeigen kann und diese geprüft werden. Zu der Frage, wie Unternehmen bei einem Verfahren vor der Gleichbehandlungskommission vorgehen, will auch die Wirtschaftskammer Österreich auf ihrer Website Tipps geben. 

„Es besteht keine Pflicht zur Teilnahme“

Hierzu wird auf der Seite unter anderem formuliert: “Tipp! Es besteht keine Pflicht zur Teilnahme am GBK-Verfahren. Es gibt auch keine Strafen, wenn Sie sich nicht am Verfahren beteiligen oder einer Ladung nicht Folge leisten.” Dieser Hinweis wurde laut Website zuletzt am 01.01.2021 aktualisiert. Die Formulierung wirft die Frage auf, welche Botschaft die WKO hier an Betroffene und an Betriebe vermitteln möchte. Die Betonung, dass Unternehmen nicht aktiv werden müssen und damit ohne Strafe davon kommen können fällt besonders auf, da sie direkt am Anfang der Website hinter einem Ausrufezeichen aufgeführt wird.

In einem Statement gegenüber dem brutkasten erklärt die Gleichbehandlungsanwaltschaft, dass die Formulierung der WKO nochmal überdacht werden sollte. Dabei betonen sie die positiven Erfahrungen im Zuge dieser Verfahren.

Screenshot von der Website der WKO, Stand 03.10.2022, 12:30 Uhr

„Auch für Unternehmen wertvoll“

Nachdem das Verfahren vor der Gleichbehandlungskommission im Vorfeld eines Gerichtsverfahrens die Möglichkeit zu Schlichtungen und Vergleichen bietet, hätten sie bereits sehr oft gute Lösungen mit Betroffenen und Unternehmen im Einvernehmen gefunden. „Außerdem erhalten Unternehmen auch Vorschläge zur Verbesserung der Situation. Ich denke, dass diese proaktive Herangehensweise auch für die Interessenvertretung der Unternehmen wertvoll ist“, meint Sandra Konstatzky von der GBA.

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft hat sich laut eigener Aussage bereits bei der Wirtschaftskammer gemeldet: „Wir sind mit der Wirtschaftskammer diesbezüglich in Kontakt und ich gehe davon aus, dass dieser ‚Tipp‘ noch einmal überdacht wird“, so Konstatzky.

Arbeiterkammer: GBK-Verfahren ohne Kostenrisiko für Betroffene

Nicole Reiter ist bei der Arbeiterkammer in der Frauen- und Familienabteilung beschäftigt und während ihrer arbeitsrechtlichen Beratung mit vielen Betroffenen in Kontakt. Mit Blick auf die Erläuterungen der WKO betont auch sie, dass das „niederschwellige“ GBK-Verfahren, als Chance gesehen werden sollte. „Es ist eine Möglichkeit für eine außergerichtliche Beilegung von Konflikten infolge von Diskriminierung unter Einbeziehung der Sozialpartner. Die Chance der Schlichtung vor oder während einem GBK-Verfahren sollte daher genutzt werden“, meint Reiter. Zudem sei nicht außer Acht zu lassen, dass das Verfahren vor der GBK – im Gegensatz zu allfälligen gerichtlichen Auseinandersetzungen – kostenlos ist.

Nach Anfrage um ein Statement äußerte die WKO: „Natürlich gilt es Verfahren vor der Gleichbehandlungskommission aus betrieblicher Sicht ernst zu nehmen. Dennoch geben wir in dem vorliegenden Merkblatt die gültige Rechtslage neutral wieder. Es weist ausdrücklich auf die Nachteile hin, die sich für Unternehmen aus der Nichtteilnahme am Verfahren ergeben“.


Update: Nach Veröffentlichung des brutkasten-Berichts hat die WKO die Formulierung auf ihrer Website inzwischen geändert. Die Information wird nicht mehr unter „Tipp!“ gelistet.

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Martina Egger, Director Country Management Österreich bei Redcare Pharmacy (Shop-Apotheke.at) |(c) brutkasten / Haris Dervisevic

Redcare Pharmacy ist Europas führende Online-Apotheke und tritt in Österreich unter Shop-Apotheke.at auf. Die Gruppe setzte 2025 rund 2,9 Mrd. Euro um, ein Plus von 24 Prozent, und zählt europaweit über 14,2 Millionen aktive Kund:innen. Laut Handelsverband war das Unternehmen zuletzt der drittgrößte Onlineshop des Landes, nach Amazon und Zalando. Ein zentrales Geschäftsfeld bleibt hierzulande aber verschlossen: Der Versand rezeptpflichtiger Medikamente, in acht EU-Ländern längst erlaubt, ist in Österreich verboten.

Für dieses Thema steht bei Redcare Martina Egger. Die gebürtige Deutsche wurde in der heimischen Startup-Szene als Mitgründerin von Pluz Care bekannt, einer Plattform, die rezeptfreie Medikamente gemeinsam mit lokalen Apotheken nach Hause lieferte. Nach dem Aus des Startups holte sie Redcare Pharmacy als Director Country Management Österreich, unter der Bedingung, unternehmerisch frei agieren zu können.

Im Gespräch mit brutkasten plädiert Egger offen für eine Liberalisierung des Rx-Versands und verweist auf eine von Redcare beauftragte EcoAustria-Studie, die ein volkswirtschaftliches Potenzial im dreistelligen Millionenbereich sieht. Sie erklärt, warum sie kein Apothekensterben fürchtet, wie das Unternehmen Beratung digital abbildet und welche Rolle KI-Agenten künftig spielen sollen.


brutkasten: Du hast Pluz Care mitgegründet, das später in Liquidation übernommen wurde. Was hat dich zu Redcare gebracht?

Ich bin dem Thema treu geblieben. Pluz Care wollte Medikamente binnen einer Stunde nach Hause bringen, in Österreich aber nur rezeptfreie. Als die Finanzierung scheiterte – zwei Due-Diligence-Runden durch, dann geplatzt – hat mich Shop-Apotheke als Country Managerin geholt. Meine Bedingung war, unternehmerisch frei handeln zu können. Heute kann ich viel mehr an der Sache arbeiten als zur Startup-Zeit, in der ich vor allem am Fundraisen war.

brutkasten: Wie entwickelt sich Redcare in Österreich?

Konkrete Österreich-Zahlen nennen wir als börsennotiertes Unternehmen nicht, wir berichten auf Group Level. Aber laut Handelsverband waren wir zuletzt der drittgrößte Onlineshop des Landes, nach Amazon und Zalando. Wir gewinnen weiter eine fünfstellige Zahl neuer Kund:innen pro Monat. Den größten Mehrwert sehen die ländlichen Regionen, dort wird die Online-Bestellung von Medikamenten am stärksten angenommen.

brutkasten: Der Versand rezeptpflichtiger Medikamente ist in Österreich verboten. Warum?

Pharmazeutisch gibt es keinen Grund, der gegen den Rx-Versand spricht. In Deutschland gibt es ihn seit 25 Jahren, in der Schweiz ist er erlaubt. In Skandinavien sind Online-Apotheken bereits lange etabliert. Shop-Apotheke ist eine echte Apotheke, die denselben Regularien unterliegt wie jede andere in Europa. Dass es das Verbot in Österreich gibt, ist eine Frage des politischen Willens. Ähnlich wie bei der Notariatskammer geht es um den Schutz bestehender Strukturen.

brutkasten: Führt der Onlineversand zum Apothekensterben?

In Österreich nicht, im Gegenteil, die Zahl der Apotheken steigt. Das deutsche Problem liegt an der schwierigen Nachfolge und an schließenden Arztpraxen. In Startup-Sprache: Der Arzt ist der Lead Generator für die Apotheke, fällt er weg, ist der Sales Funnel done. Die Dimension ist ohnehin überschaubar: In Deutschland liegt der Online-Anteil am Rx-Geschäft bei fast zwei Prozent, in Märkten mit langer Erfahrung wie Schweden bei etwa 20 Prozent.

Martina Egger im Gespräch mit brutkasten | (c) brutkasten / Haris Dervisevic

brutkasten: Wie versucht ihr, das zu ändern?

Wir sprechen uns seit rund einem Jahr offen für die Rx-Liberalisierung aus, auch im Austausch mit der Apothekerkammer. Eine von uns beauftragte EcoAustria-Studie hat das volkswirtschaftliche Potenzial einer Öffnung berechnet, etwa durch ersparte Wege, herausgekommen ist ein Betrag im dreistelligen Millionenbereich. Auf EU-Ebene erwarte ich viel, gleichzeitig liegt die Entscheidung bei den Mitgliedstaaten. Wichtig ist das hybride Modell: Niemand wird gezwungen, aber wer in Vorarlberg 30 Kilometer zur nächsten Apotheke hat, soll die Option bekommen.

brutkasten: Eine Online-Apotheke verschickt also nicht nur Pakete?

Nein, wir sind eine Apotheke und müssen beraten. Der durchschnittliche Rx-Kunde in Deutschland ist über 60, entsprechend hoch ist die Zahl unserer meist telefonischen Beratungsgespräche. Jede Bestellung durchläuft einen Wechselwirkungscheck, das Vier-Augen-Prinzip bilden wir digital ab. Erkennt das System eine Wechselwirkung, nehmen wir Kontakt auf, notfalls auch zum Arzt.

brutkasten: Wo setzt ihr auf KI?

KI nutzen wir, wo es geht, viel im Hintergrund, etwa im Pricing. Eine eigene AI-Unit beschäftigt sich mit Conversational Commerce. Wir tracken auch schon den Traffic über ChatGPT, der ist noch nicht relevant, steigt aber leicht.

brutkasten: Wo wollt ihr wachsen, und ist Amazon Pharmacy eine Gefahr?

Wachsen wollen wir in allen Bestandsmärkten, neue Markteintritte sind derzeit kein Thema, wir schauen uns aber immer potenzielle Märkte an. Der Fokus liegt klar auf dem Kerngeschäft. Amazon Pharmacy sehe ich nicht als unmittelbare Bedrohung, der US-Markt funktioniert so anders, dass sich die Modelle kaum vergleichen lassen.

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