03.10.2022

Bei Diskriminierung davonkommen? Die WKO liefert „Tipp“ für Unternehmen

Auf ihrer Website gibt die WKO Tipps zum Verfahren der Gleichbehandlungskommission in Fällen von Diskriminierung. Andere Einrichtungen hinterfragen die Formulierung dieser Informationsauflistung.
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WKO Gebäude
(c) Manfred Burger

Wie im Zuge der Initiative #growrespect bereits in mehreren Artikeln erklärt wurde, greift bei Diskriminierung am Arbeitsplatz in Österreich das Gleichbehandlungsgesetz (GlBG). Für Betroffene gibt es verschiedene Anlauf- bzw. Beratungsstellen, die hier unterstützend und informierend auftreten. Ein möglicher Weg ist der Gang zur Gleichbehandlungskommission, wo man seine Diskriminierungserfahrungen anzeigen kann und diese geprüft werden. Zu der Frage, wie Unternehmen bei einem Verfahren vor der Gleichbehandlungskommission vorgehen, will auch die Wirtschaftskammer Österreich auf ihrer Website Tipps geben. 

„Es besteht keine Pflicht zur Teilnahme“

Hierzu wird auf der Seite unter anderem formuliert: “Tipp! Es besteht keine Pflicht zur Teilnahme am GBK-Verfahren. Es gibt auch keine Strafen, wenn Sie sich nicht am Verfahren beteiligen oder einer Ladung nicht Folge leisten.” Dieser Hinweis wurde laut Website zuletzt am 01.01.2021 aktualisiert. Die Formulierung wirft die Frage auf, welche Botschaft die WKO hier an Betroffene und an Betriebe vermitteln möchte. Die Betonung, dass Unternehmen nicht aktiv werden müssen und damit ohne Strafe davon kommen können fällt besonders auf, da sie direkt am Anfang der Website hinter einem Ausrufezeichen aufgeführt wird.

In einem Statement gegenüber dem brutkasten erklärt die Gleichbehandlungsanwaltschaft, dass die Formulierung der WKO nochmal überdacht werden sollte. Dabei betonen sie die positiven Erfahrungen im Zuge dieser Verfahren.

Screenshot von der Website der WKO, Stand 03.10.2022, 12:30 Uhr

„Auch für Unternehmen wertvoll“

Nachdem das Verfahren vor der Gleichbehandlungskommission im Vorfeld eines Gerichtsverfahrens die Möglichkeit zu Schlichtungen und Vergleichen bietet, hätten sie bereits sehr oft gute Lösungen mit Betroffenen und Unternehmen im Einvernehmen gefunden. „Außerdem erhalten Unternehmen auch Vorschläge zur Verbesserung der Situation. Ich denke, dass diese proaktive Herangehensweise auch für die Interessenvertretung der Unternehmen wertvoll ist“, meint Sandra Konstatzky von der GBA.

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft hat sich laut eigener Aussage bereits bei der Wirtschaftskammer gemeldet: „Wir sind mit der Wirtschaftskammer diesbezüglich in Kontakt und ich gehe davon aus, dass dieser ‚Tipp‘ noch einmal überdacht wird“, so Konstatzky.

Arbeiterkammer: GBK-Verfahren ohne Kostenrisiko für Betroffene

Nicole Reiter ist bei der Arbeiterkammer in der Frauen- und Familienabteilung beschäftigt und während ihrer arbeitsrechtlichen Beratung mit vielen Betroffenen in Kontakt. Mit Blick auf die Erläuterungen der WKO betont auch sie, dass das „niederschwellige“ GBK-Verfahren, als Chance gesehen werden sollte. „Es ist eine Möglichkeit für eine außergerichtliche Beilegung von Konflikten infolge von Diskriminierung unter Einbeziehung der Sozialpartner. Die Chance der Schlichtung vor oder während einem GBK-Verfahren sollte daher genutzt werden“, meint Reiter. Zudem sei nicht außer Acht zu lassen, dass das Verfahren vor der GBK – im Gegensatz zu allfälligen gerichtlichen Auseinandersetzungen – kostenlos ist.

Nach Anfrage um ein Statement äußerte die WKO: „Natürlich gilt es Verfahren vor der Gleichbehandlungskommission aus betrieblicher Sicht ernst zu nehmen. Dennoch geben wir in dem vorliegenden Merkblatt die gültige Rechtslage neutral wieder. Es weist ausdrücklich auf die Nachteile hin, die sich für Unternehmen aus der Nichtteilnahme am Verfahren ergeben“.


Update: Nach Veröffentlichung des brutkasten-Berichts hat die WKO die Formulierung auf ihrer Website inzwischen geändert. Die Information wird nicht mehr unter „Tipp!“ gelistet.

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OwnerChip wurde 2022 von Michael Schramm, Julian Kainz und Lukas Götz gegründet, der bekannte Business Angel Niki Futter war als Founding Angel an Bord. Das Startup verknüpfte manipulationssichere NFC-Chips in physischen Objekten mit digitalen Zwillingen auf der Blockchain – als Echtheits- und Eigentumsnachweis für den Onlinehandel mit hochpreisigen Kunst- und Luxusgütern. Als Showcase stattete das Unternehmen unter anderem die teuerste neu gebaute Geige der Welt mit seiner Technologie aus. Nach Unternehmensangaben vom Frühjahr 2025 waren zuletzt über 1.100 Objekte im Wert von mehr als fünf Millionen US-Dollar gechippt.

Konkursverfahren am Handelsgericht Wien

Nun ist das Unternehmen insolvent: Über das Vermögen der OwnerChip GmbH wurde am 3. Juli 2026 am Handelsgericht Wien ein Konkursverfahren eröffnet. Das geht aus einer Aussendung des Kreditschutzverbands KSV1870 hervor. Der Antrag wurde vom Unternehmen selbst gestellt. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Georg Mitteregger bestellt, Gläubigerforderungen können bis 3. September angemeldet werden. Die erste Gläubigerversammlung samt Prüfungs- und Berichtstagsatzung ist für den 17. September angesetzt. Angaben zu Passiva und Insolvenzursachen liegen noch nicht vor.

Series A kam offenbar nicht zustande

Erst im Mai 2025 hatte sich OwnerChip rund 500.000 Euro frisches Kapital gesichert – brutkasten berichtete. Das Investment in Form eines Convertible Loan wurde vom Business-Angel-Pool Angels United angeführt, dessen Ticket über das Programm aws Start-up-Invest der Austria Wirtschaftsservice (aws) verdoppelt wurde. Ebenfalls beteiligt: Kapa Ventures rund um Gerhard Pail und Frank Kappe sowie US-Angel Ryan Quinn. Das Darlehen sollte im Rahmen einer für 2026 geplanten Series-A-Runde in Eigenkapital konvertieren, mit der die Expansion in die USA und nach Asien finanziert werden sollte. Dazu kam es offenbar nicht mehr.


brutkasten hat beim Unternehmen um eine Stellungnahme angefragt. Sofern ein Statement folgt, wird es an dieser Stelle nachgereicht.

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