03.10.2022

Bei Diskriminierung davonkommen? Die WKO liefert „Tipp“ für Unternehmen

Auf ihrer Website gibt die WKO Tipps zum Verfahren der Gleichbehandlungskommission in Fällen von Diskriminierung. Andere Einrichtungen hinterfragen die Formulierung dieser Informationsauflistung.
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WKO Gebäude
(c) Manfred Burger

Wie im Zuge der Initiative #growrespect bereits in mehreren Artikeln erklärt wurde, greift bei Diskriminierung am Arbeitsplatz in Österreich das Gleichbehandlungsgesetz (GlBG). Für Betroffene gibt es verschiedene Anlauf- bzw. Beratungsstellen, die hier unterstützend und informierend auftreten. Ein möglicher Weg ist der Gang zur Gleichbehandlungskommission, wo man seine Diskriminierungserfahrungen anzeigen kann und diese geprüft werden. Zu der Frage, wie Unternehmen bei einem Verfahren vor der Gleichbehandlungskommission vorgehen, will auch die Wirtschaftskammer Österreich auf ihrer Website Tipps geben. 

„Es besteht keine Pflicht zur Teilnahme“

Hierzu wird auf der Seite unter anderem formuliert: “Tipp! Es besteht keine Pflicht zur Teilnahme am GBK-Verfahren. Es gibt auch keine Strafen, wenn Sie sich nicht am Verfahren beteiligen oder einer Ladung nicht Folge leisten.” Dieser Hinweis wurde laut Website zuletzt am 01.01.2021 aktualisiert. Die Formulierung wirft die Frage auf, welche Botschaft die WKO hier an Betroffene und an Betriebe vermitteln möchte. Die Betonung, dass Unternehmen nicht aktiv werden müssen und damit ohne Strafe davon kommen können fällt besonders auf, da sie direkt am Anfang der Website hinter einem Ausrufezeichen aufgeführt wird.

In einem Statement gegenüber dem brutkasten erklärt die Gleichbehandlungsanwaltschaft, dass die Formulierung der WKO nochmal überdacht werden sollte. Dabei betonen sie die positiven Erfahrungen im Zuge dieser Verfahren.

Screenshot von der Website der WKO, Stand 03.10.2022, 12:30 Uhr

„Auch für Unternehmen wertvoll“

Nachdem das Verfahren vor der Gleichbehandlungskommission im Vorfeld eines Gerichtsverfahrens die Möglichkeit zu Schlichtungen und Vergleichen bietet, hätten sie bereits sehr oft gute Lösungen mit Betroffenen und Unternehmen im Einvernehmen gefunden. „Außerdem erhalten Unternehmen auch Vorschläge zur Verbesserung der Situation. Ich denke, dass diese proaktive Herangehensweise auch für die Interessenvertretung der Unternehmen wertvoll ist“, meint Sandra Konstatzky von der GBA.

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft hat sich laut eigener Aussage bereits bei der Wirtschaftskammer gemeldet: „Wir sind mit der Wirtschaftskammer diesbezüglich in Kontakt und ich gehe davon aus, dass dieser ‚Tipp‘ noch einmal überdacht wird“, so Konstatzky.

Arbeiterkammer: GBK-Verfahren ohne Kostenrisiko für Betroffene

Nicole Reiter ist bei der Arbeiterkammer in der Frauen- und Familienabteilung beschäftigt und während ihrer arbeitsrechtlichen Beratung mit vielen Betroffenen in Kontakt. Mit Blick auf die Erläuterungen der WKO betont auch sie, dass das „niederschwellige“ GBK-Verfahren, als Chance gesehen werden sollte. „Es ist eine Möglichkeit für eine außergerichtliche Beilegung von Konflikten infolge von Diskriminierung unter Einbeziehung der Sozialpartner. Die Chance der Schlichtung vor oder während einem GBK-Verfahren sollte daher genutzt werden“, meint Reiter. Zudem sei nicht außer Acht zu lassen, dass das Verfahren vor der GBK – im Gegensatz zu allfälligen gerichtlichen Auseinandersetzungen – kostenlos ist.

Nach Anfrage um ein Statement äußerte die WKO: „Natürlich gilt es Verfahren vor der Gleichbehandlungskommission aus betrieblicher Sicht ernst zu nehmen. Dennoch geben wir in dem vorliegenden Merkblatt die gültige Rechtslage neutral wieder. Es weist ausdrücklich auf die Nachteile hin, die sich für Unternehmen aus der Nichtteilnahme am Verfahren ergeben“.


Update: Nach Veröffentlichung des brutkasten-Berichts hat die WKO die Formulierung auf ihrer Website inzwischen geändert. Die Information wird nicht mehr unter „Tipp!“ gelistet.

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„7hauben hat in den vergangenen Jahren eindrucksvoll bewiesen, dass sich hochwertige digitale Inhalte und ein skalierbares Abo-Geschäftsmodell erfolgreich verbinden lassen. Das starke Wachstum, die konsequente Weiterentwicklung des Produkts und die klare internationale Perspektive haben uns überzeugt. Wir freuen uns, das Team bei der nächsten Wachstumsphase zu begleiten“, sagt Michael Hurnaus, Mitgründer von Tractive und Investor bei Traxit.

Übernahme von Vegan Masterclass

Parallel zu der Investition übernimmt 7hauben die deutsche Vegan Masterclass, eine digitale Kochschule für pflanzenbasierte Küche, sowie das Weiterbildungsangebot der vefa Fernschule für pflanzliche Kulinarik. Mit der Akquisition wachse das Kursangebot auf mehr als 150 Online-Kochkurse.

„Mit Vegan Masterclass übernehmen wir eine starke Marke mit herausragenden Inhalten und einer Community, die für hochwertige pflanzliche Küche begeistert ist. Wir sehen enormes Potenzial, die Plattform mit unserer Erfahrung in Marketing, Technologie und Kursproduktion weiterzuentwickeln“, sagt Johannes Sailer, Geschäftsführer von 7hauben.

Die Zusammenarbeit mit Vegan-Masterclass-Gründer Sebastian Copien werde fortgesetzt und das deutsche Unternehmen als eigenständige Marke weitergeführt. 7hauben plant, das Angebot durch zusätzliche Kursproduktionen, gezieltes Marketing und technologische Weiterentwicklungen auszubauen. Dabei sollen insbesondere Synergien bei der Videoproduktion, Vermarktung und Plattformtechnologie genutzt werden.

Wachstum um „knapp 40 Prozent“

Der Umsatz von 7hauben liege „um knapp 40 Prozent“ über jenem des vergleichbaren Vorjahreszeitraums. Bis Jahresende peile man mehr als drei Millionen Euro wiederkehrenden Jahresumsatz (ARR) an. Insgesamt sollen bisher mehr als 100.000 zahlende Kund:innen das Angebot von 7hauben genutzt haben. Besonders stark entwickle sich die Neukundengewinnung mit einem Plus von nahezu 70 Prozent. In Zukunft möchte man zunehmend internationaler werden.

„Unser Ziel ist es, hochwertiges Kochwissen weltweit zugänglich zu machen. Wir wollen sowohl durch strategische Übernahmen als auch durch die internationale Expansion die nächsten Wachstumsschritte setzen“, erklärt Sailer.

 

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