28.07.2017

Wirtschaftsministerium: “9 Punkte Plan” für die Blockchain

Der Hype um die Blockchain-Technologie nimmt weiter Fahrt auf. Das Wirtschaftsministerium präsentierte dazu vor kurzem die Plattform Blockchain Austria und einen "9 Punkte Plan für Österreich".
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Screenshot: https://www.blockchain-austria.gv.at/

“Wir müssen schnell sein. Wer zögert, hat verloren!” warnt Wirtschaftsminister Harald Mahrer auf der Website der neuen Plattform Blockchain Austria. Dazu wird auf der Seite die passende Statistik geliefert: Das World Economic Forum prognostizierte demnach, dass schon im Jahr 2025 insgesamt zehn Prozent des weltweiten Bruttoinlandsprodukts mit Hilfe der Blockchain-Technologie abgewickelt werden. “Wenn wir uns heute nicht mit derartigen Technologien beschäftigen, tun es andere”, heißt es abschließend.

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Experten aus mehreren Teilbereichen beteiligt

Genau diese Beschäftigung mit dem Thema wollen Minister Mahrer und das Wirtschaftsministerium (BMWFW) nun forcieren. Denn es gebe kein sichereres oder transparenteres System, um Daten zu verwalten, schreibt Mahrer. Für die Plattform Blockchain Austria wurden einige ausgewiesene Experten unterschiedlicher Teilbereiche als Partner gefunden. So sind etwa Blockchainhub Graz, die Forschungseinrichtung SBA Research und die Anwaltskanzlei Stadler Völkel beteiligt. Die Plattform verfolgt mehrere (mehr oder weniger) konkrete Ziele. Dazu wird mit einem “9 Punkte Plan für Österreich” eine Reihe von Vorschlägen vorgelegt:

1. Durchführung von Pilotprojekten & Einrichtung von Sandboxes: Es sollen “Leuchtturmprojekte” gefördert werden. Für sie soll ein geschützter Regulierungsrahmen (“Sandbox”) geschaffen werden.

2. Förderung von bestehenden Aktivitäten der Zivilgesellschaft: Bereits bestehende Infrastruktur soll finanziell unterstützt und die Organisation und Dokumentation von Konsortien bei einer existierenden oder neuen Institution sichergestellt werden.

3. Interdisziplinäre nachhaltige Forschungseinrichtungen: Es sollen permanente Forschungsplattformen an verschiedenen Universitäten eingerichtet werden. Diese sollen einen weiteren “Brain-Drain” aus Österreich verhindern.

4. Systematische Ausbildung von Fachkräften: Lehrgänge, Postgraduate Studiengänge und einschlägige Kurse für betroffene Fachkräfte sollen erarbeitet werden.

5. Blockchain Informationsplattform: Es soll eine zentrale Plattform zur Koordination der Wissensweitergabe von und für lokale und nationale Experten geschaffen werden. Sie soll die Informationsströme der momentan vielen kleinen Interessensgemeinschaften zusammenführen.

6. Austrian Krypto-Report: Es soll ein “ausführliches und vollständiges dynamisch wachsendes Nachschlagewerk” geschaffen werden. Das soll die Informationsweitergabe erleichtern und die internationale Sichtbarkeit erhöhen.

7. Bürgerservice für Blockchain-Themen und Kryptowährungen: Es soll ein “Bürgerservice” eingerichtet werden, das Expertenwissen von einer zentralen Stelle gebündelt weitergibt und als Sprachrohr für Blockchain-Angelegenheiten und Kryptowährungen dient.

8. Austrian Blockchain Cluster (ABC): Alle “nötigen Akteure”, sowohl aus dem öffentlichen als auch dem privaten Bereich sollen vernetzt werden. Damit soll Wissen vor allem im Bereich Kryptorecht generiert werden. Die “ABC–Gruppe” ist als “finanziell und organisatorisch unabhängige Einrichtung” angedacht, die mit Politik und Verwaltung zusammenarbeitet.

9. Institutionelle Task Force: Eine interdisziplinäre Taskforce von Politik und Verwaltung soll den Counterpart zum unabhängigen Cluster bilden. Dieser sollen Vertreter von Bund, Ländern und Kammern, aber auch Experten und Corporates angehören. Das BMWFW will dabei den Lead übernehmen.

Umsetzung könnte an politischer Situation scheitern

Wie viel Chance auf Umsetzung der “9 Punkte Plan” hat, ist gerade knapp vor der Nationalratswahl freilich fraglich, handelt es sich dabei doch nur um eine Art Positionspapier. Gerade die von Minister Mahrer eingemahnte schnelle Umsetzung von Maßnahmen könnte an der politischen Situation scheitern. So sind von der mehr oder weniger geplatzten rot-schwarzen Koalition vor der Wahl im Oktober kaum noch Beschlüsse zu erwarten. Hinzu kommt die derzeitige Sommerpause des Nationalrats, die notwendige schnelle Gesetzesänderungen ohnehin verunmöglicht. Natürlich wären einige Punkte, etwa jene zu Informationsplattformen und -Netzwerken, auch ohne Nationalratsbeschluss realisierbar. Doch auch hierfür wäre letztendlich die Zusammenarbeit politischer Akteure mit Teilen der Verwaltung notwendig. Wie in vielen Bereichen bleibt also für das Gros des vorgelegten Plans abzuwarten, wie sich die neue Regierung nach der Wahl im Oktober positioniert und welche Akteure dann am Ruder sind.

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Rechtsanwalt Christian Nordberg | (c) Nordberg

Mitten in der österreichischen Startup-Szene sorgte das Quantencomputing-Unternehmen ParityQC im April diesen Jahres für Aufsehen: Das Unternehmen rund um Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser sicherte sich ein Investment der B&C Innovation Investments GmbH, die mit einem nicht genannten Betrag beim Spin-off einstieg. Laut einer Aussendung der Uni Innsbruck und der Österreichische Akademie der Wissenschaften erreichte ParityQC eine Bewertung vergleichbar mit US-börsennotierten Quantenunternehmen. Diese Bewertungen bewegen sich meist im niedrigen neunstelligen Bereich. Das wertvollste, IonQ, liegt bei 1,67 Milliarden US-Dollar (brutkasten berichtete).

Aber wie läuft ein solcher Deal ab, insbesondere wenn es um hochsensible Technologien wie Quantencomputing geht? brutkasten hatte die Gelegenheit, mit Christian Nordberg, dem Rechtsanwalt, der die Transaktion rechtlich begleitet hat, zu sprechen. Nordberg liefert Einblicke in die Dynamik einer solchen Finanzierung, die Rolle der IP-Rechte und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem liefert Nordberg auch Tipps für Startups, die sich in einer Finanzierungsrunde befinden.

Die Ausgangslage im Fall von ParityQC

Das 2019 gegründete Unternehmen ParityQC hat sich in kürzester Zeit einen Namen in der internationalen Quantencomputing-Szene gemacht. Die Gründer Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser entwickelten ein einzigartiges Architekturmodell für Quantencomputer, das speziell auf Optimierungsprobleme ausgerichtet ist. Diese Technologie ist in der Lage, komplexe Probleme schneller und effizienter zu lösen als herkömmliche Systeme – ein entscheidender Vorteil in Bereichen wie Logistik, Energienetzwerken und Finanzmärkten.

Anders als viele Startups, die oft Jahre brauchen, um profitabel zu werden, hatte ParityQC in der Phase der Finanzierungsrunde bereits eine starke finanzielle Basis. Dank renommierten Kunden wie NEC ist das Unternehmen nach eigenen Angaben seit 2023 profitabel – eine Seltenheit in der Quantenbranche (brutkasten berichtete).

“Ein Unternehmen wie ParityQC, das bereits operativ erfolgreich ist, hat natürlich eine viel bessere Verhandlungsposition gegenüber Investoren als ein Startup in der Frühphase, das dringend Kapital benötigt,“ erklärt Nordberg. Die Profitabilität und die bereits bestehende Kundenbasis gaben dem Unternehmen eine gewisse Unabhängigkeit und Verhandlungsmacht.

Die Bedeutung von IP-Rechten

In der hochspezialisierten Welt des Quantencomputings kommen rechtliche Herausforderungen, wie die Bewertung und Absicherung geistigen Eigentums, besonders stark zum Tragen. Bei einer Due-Diligence-Prüfung wird das gesamte Unternehmen auf Herz und Nieren geprüft – von den finanziellen Aspekten über das Geschäftsmodell bis hin zu den IP-Rechten.

Nordberg erklärt: „Für den Investor steht die Frage im Vordergrund, wie gut die einzigartigen Technologien von ParityQC rechtlich geschützt und risikominimiert werden können.“ IP-Rechte, insbesondere bei einer technologischen Innovation, die wie bei ParityQC eine Zukunftsbranche vorantreibt, sind ein entscheidender Faktor, um das Investment langfristig abzusichern.

In diesem Fall wurde ein technischer Berater hinzugezogen, der die Patente und Technologien im Detail analysierte. Neben dem rechtlichen Schutz ist es hier wichtig, dass der Inhalt und die Funktionsweise der Technologie verstanden werden. “Bei Quantencomputing war das auch für uns als Kanzlei eine besondere Herausforderung, da es sich um hochkomplexe technologische Entwicklungen handelt”, so Nordberg.

Weit mehr als reine Paragraphen

Die Rechtsberatung spielte in der Verhandlungsphase von ParityQC eine zentrale Rolle. Neben der Prüfung der rechtlichen Aspekte war es für Nordberg und sein Team essenziell, das Unternehmen durch die Verhandlungen zu begleiten und strategisch zu beraten. Der Unterschied zu größeren Unternehmen besteht oft darin, dass Startups keine eigenen Rechtsabteilungen oder Corporate-Strukturen besitzen. “Bei ParityQC war das zwar nicht der Fall, Startups in der Frühphase benötigen allerdings oft nicht nur rechtliche, sondern auch strukturelle Unterstützung, um den Anforderungen von Investoren gerecht zu werden“, betont Nordberg.

Die Anforderung an den Rechtsberater ist nicht nur eine klassische Rechtsberatung zu liefern, sondern auch ein Verständnis für unternehmerische Abläufe mitzubringen. “Wenn Startups Unterstützung bei Verhandlungen benötigen, dann geht es häufig auch darum, die Verhandlungsposition zu stärken und sicherzustellen, dass das Startup langfristig von der Partnerschaft mit dem Investor profitiert,“ erklärt Nordberg.

Ein zusätzlicher, oft unterschätzter Aspekt sind dabei die vertraglichen Feinheiten, die sich aus der Investmentrunde ergeben. Hierzu zählt etwa der Gesellschaftsvertrag, der neu aufgesetzt wird, um Investoren Mitsprache- und Vetorechte einzuräumen, ohne dabei die Gründungsgesellschaften in ihrer zukünftigen Geschäftsentwicklung zu stark einzuschränken.

Tipps für Startups in Finanzierungsphasen

Nordberg gibt zudem auch Ratschläge für Startups, die sich in einer Finanzierungsphase befinden. „Investoren wollen sehen, dass ein Startup eine gewisse Struktur aufweist, da dies Vertrauen schafft“, betont er. Dabei gehe es keinesfalls darum, die Atmosphäre eines Konzerns zu simulieren, sondern vielmehr darum, grundlegende Prozesse und Abläufe klar zu definieren. “Wenn ein Startup strukturiert auftritt und den genauen Finanzierungsbedarf kennt, zeigt das den Investoren, dass sie es mit einer professionellen Organisation zu tun haben,“ so Nordberg.

Ein weiterer Tipp des erfahrenen Anwalts betrifft die Wahl des Investors. Hier sollten Gründer:innen darauf achten, dass der Investor zur Unternehmenskultur und den Zielen passt. Neben dem finanziellen Beitrag sind es oft die Netzwerke, Branchenkenntnisse und die Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Produkts oder der Dienstleistung, die ein Investor bieten kann. “Ein Startup sollte sich gut überlegen, ob der Investor lediglich Kapital bereitstellt oder auch strategischen Mehrwert bringt,“ erklärt Nordberg.

Arbeit mit Startups erfordert Dynamik und Flexibität

Nordberg teilt zudem auch seine persönlichen Learnings. Für Rechtsanwälte, die sich mit Startup-Beratung beschäftigen, bringt diese Arbeit eine besondere Dynamik und Flexibilität mit sich. Die oft noch jungen Gründer:innen sind stark auf die Entwicklung ihrer Produkte und Ideen fokussiert, und Rechtsberatung muss daher effizient und verständlich sein. „Die Gründer haben selten die Zeit und Kapazität, sich in komplexe juristische Details einzuarbeiten. Da ist es unsere Aufgabe, sie praxisnah und lösungsorientiert zu unterstützen,“ sagt Nordberg.

Abschließend betont Nordberg, dass es für die österreichische Gründerszene ein positives Signal sei, dass ein so komplexes Thema wie Quantencomputing in Österreich erfolgreich im Zuge einer Eigenkapitalrunde finanziert werden konnte. Der Anwalt ist überzeugt, dass derartige Deals dazu beitragen, den Innovationsstandort Österreich zu stärken. Mit seiner Kanzlei sieht er sich gut aufgestellt, um weiteren Startups den Weg durch die komplexe Welt der Investorengespräche zu ebnen – eine Rolle, die in einer wachsenden Startup-Landschaft immer wichtiger wird.


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