28.07.2017

Wirtschaftsministerium: “9 Punkte Plan” für die Blockchain

Der Hype um die Blockchain-Technologie nimmt weiter Fahrt auf. Das Wirtschaftsministerium präsentierte dazu vor kurzem die Plattform Blockchain Austria und einen "9 Punkte Plan für Österreich".
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Screenshot: https://www.blockchain-austria.gv.at/

“Wir müssen schnell sein. Wer zögert, hat verloren!” warnt Wirtschaftsminister Harald Mahrer auf der Website der neuen Plattform Blockchain Austria. Dazu wird auf der Seite die passende Statistik geliefert: Das World Economic Forum prognostizierte demnach, dass schon im Jahr 2025 insgesamt zehn Prozent des weltweiten Bruttoinlandsprodukts mit Hilfe der Blockchain-Technologie abgewickelt werden. “Wenn wir uns heute nicht mit derartigen Technologien beschäftigen, tun es andere”, heißt es abschließend.

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Experten aus mehreren Teilbereichen beteiligt

Genau diese Beschäftigung mit dem Thema wollen Minister Mahrer und das Wirtschaftsministerium (BMWFW) nun forcieren. Denn es gebe kein sichereres oder transparenteres System, um Daten zu verwalten, schreibt Mahrer. Für die Plattform Blockchain Austria wurden einige ausgewiesene Experten unterschiedlicher Teilbereiche als Partner gefunden. So sind etwa Blockchainhub Graz, die Forschungseinrichtung SBA Research und die Anwaltskanzlei Stadler Völkel beteiligt. Die Plattform verfolgt mehrere (mehr oder weniger) konkrete Ziele. Dazu wird mit einem “9 Punkte Plan für Österreich” eine Reihe von Vorschlägen vorgelegt:

1. Durchführung von Pilotprojekten & Einrichtung von Sandboxes: Es sollen “Leuchtturmprojekte” gefördert werden. Für sie soll ein geschützter Regulierungsrahmen (“Sandbox”) geschaffen werden.

2. Förderung von bestehenden Aktivitäten der Zivilgesellschaft: Bereits bestehende Infrastruktur soll finanziell unterstützt und die Organisation und Dokumentation von Konsortien bei einer existierenden oder neuen Institution sichergestellt werden.

3. Interdisziplinäre nachhaltige Forschungseinrichtungen: Es sollen permanente Forschungsplattformen an verschiedenen Universitäten eingerichtet werden. Diese sollen einen weiteren “Brain-Drain” aus Österreich verhindern.

4. Systematische Ausbildung von Fachkräften: Lehrgänge, Postgraduate Studiengänge und einschlägige Kurse für betroffene Fachkräfte sollen erarbeitet werden.

5. Blockchain Informationsplattform: Es soll eine zentrale Plattform zur Koordination der Wissensweitergabe von und für lokale und nationale Experten geschaffen werden. Sie soll die Informationsströme der momentan vielen kleinen Interessensgemeinschaften zusammenführen.

6. Austrian Krypto-Report: Es soll ein “ausführliches und vollständiges dynamisch wachsendes Nachschlagewerk” geschaffen werden. Das soll die Informationsweitergabe erleichtern und die internationale Sichtbarkeit erhöhen.

7. Bürgerservice für Blockchain-Themen und Kryptowährungen: Es soll ein “Bürgerservice” eingerichtet werden, das Expertenwissen von einer zentralen Stelle gebündelt weitergibt und als Sprachrohr für Blockchain-Angelegenheiten und Kryptowährungen dient.

8. Austrian Blockchain Cluster (ABC): Alle “nötigen Akteure”, sowohl aus dem öffentlichen als auch dem privaten Bereich sollen vernetzt werden. Damit soll Wissen vor allem im Bereich Kryptorecht generiert werden. Die “ABC–Gruppe” ist als “finanziell und organisatorisch unabhängige Einrichtung” angedacht, die mit Politik und Verwaltung zusammenarbeitet.

9. Institutionelle Task Force: Eine interdisziplinäre Taskforce von Politik und Verwaltung soll den Counterpart zum unabhängigen Cluster bilden. Dieser sollen Vertreter von Bund, Ländern und Kammern, aber auch Experten und Corporates angehören. Das BMWFW will dabei den Lead übernehmen.

Umsetzung könnte an politischer Situation scheitern

Wie viel Chance auf Umsetzung der “9 Punkte Plan” hat, ist gerade knapp vor der Nationalratswahl freilich fraglich, handelt es sich dabei doch nur um eine Art Positionspapier. Gerade die von Minister Mahrer eingemahnte schnelle Umsetzung von Maßnahmen könnte an der politischen Situation scheitern. So sind von der mehr oder weniger geplatzten rot-schwarzen Koalition vor der Wahl im Oktober kaum noch Beschlüsse zu erwarten. Hinzu kommt die derzeitige Sommerpause des Nationalrats, die notwendige schnelle Gesetzesänderungen ohnehin verunmöglicht. Natürlich wären einige Punkte, etwa jene zu Informationsplattformen und -Netzwerken, auch ohne Nationalratsbeschluss realisierbar. Doch auch hierfür wäre letztendlich die Zusammenarbeit politischer Akteure mit Teilen der Verwaltung notwendig. Wie in vielen Bereichen bleibt also für das Gros des vorgelegten Plans abzuwarten, wie sich die neue Regierung nach der Wahl im Oktober positioniert und welche Akteure dann am Ruder sind.

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
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Es war eine Nachricht, die für viel Aufsehen in der heimischen Startup-Szene sorgte: Die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) klagte das Wiener Startup notarity, das seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen betreibt. Mit dieser hat das Unternehmen nach eigenen Angaben rund ein Viertel der heimischen Notariate als Kunden. Damit steht das Startup auch in direkter Konkurrenz zur IT-Tochter der Kammer, die ebenfalls ein derartiges System anbietet.

Streitpunkt: Notarielle Dienstleistungen angeboten oder nur vermittelt?

In der Klage brachte die ÖNK mehrere Punkte ein, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Ein zentrales Argument war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man bei notarity bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

In einigen weiteren beanstandeten Punkten setzte das Unternehmen noch vor Prozessstart Änderungen um. Dabei betonte CEO Schuster mehrmals öffentlich, dass man sich um eine außergerichtliche Einigung bemühe.

Zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen

Nach drei Verhandlungen bis Juni liegt nun das Urteil durch das Handelsgericht Wien vor. Das Urteil in erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Dabei wurden die zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen, die das Kerngeschäft von notarity, die Vermittlung notarieller Dienstleistungen, betrafen. In einigen Unterpunkten, die konkrete Geschäftspraktiken, etwa Kostentransparenz und Werbung, betreffen, wurde der Kammer vom Gericht Recht gegeben. “Den sich aus der Stattgabe dieser Eventualbegehren ergebenden Änderungsbedarf hat notarity aber bereits weitgehend im vergangenen Winter umgesetzt”, heißt es dazu in einer Aussendung des Startups.

notarity-CEO Schuster: “Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”

“Wir sind froh, dass das Handelsgericht Wien uns in allen für uns wesentlichen Punkten Recht gegeben hat. Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”, kommentiert notarity-Co-Founder und CEO Jakobus Schuster.

Auch ÖNK sieht sich bestätigt

Doch auch die ÖNK sieht sich in einer Aussendung bestätigt. Das Handelsgericht habe die Rechtsansicht der ÖNK “in wesentlichen Punkten” bestätigt, heißt es dort. “Das Erstgericht hat wesentliche Elemente des Geschäftsmodells und des Werbeansatzes von Notarity für unzulässig erklärt”, heißt es von der Kammer. “Mit dem vorliegenden Urteil ist klar, dass das geltende Recht auch bei technischen Weiterentwicklungen von Tools im Bereich der Digitalisierung strikt zu beachten ist”, kommentiert ÖNK-Sprecher Ulrich Voit. Ob seitens der Kammer Berufung in den abgewiesenen Punkten eingelegt wird, wurde noch nicht bekanntgegeben.

notarity-Gründer äußert sich konsensorientiert

Grundsätzlich begrüße man die “Entwicklung von technischen Systemen zur weiteren Digitalisierung der Notariate”, sagt Voit aber. Auch notarity-CEO Schuster äußert sich konsensorientiert. Bedenken der Notariatskammer habe man von Anfang an ernst genommen “und die konstruktiven Hinweise von österreichischen Notaren für eine mögliche einvernehmliche Lösung dieser Angelegenheit und zum Teil auch zur weiteren Verbesserung unserer Dienste bereits vergangenen Winter umgehend umgesetzt”.

Schuster betont in seinem Statement auch einmal mehr den Wunsch, mit der Kammer doch noch auf einen grünen Zweig zu kommen: “Daher würden wir uns freuen, wenn die Kammer jetzt auch umgekehrt mit uns als Startup eine Gesprächsbasis findet, damit wir die Zukunft des Notariats gemeinsam gestalten können. Wir sind jederzeit offen für Dialog und Zusammenarbeit.”

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