10.08.2022

Analyse: Was die neue UVP-Novelle für den Ausbau der Windkraft in Österreich bedeutet

Ende Juli hat Klimaschutzministerin Leonore Gewessler die Novelle zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) in Begutachtung geschickt. Wir haben mit Energie- und Klimarechtsexperten Florian Stangl darüber gesprochen, was dies für den Ausbau der Windkraft in Österreich bedeuten könnte.
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Energie- und Klimarechtsexperte Florian Stangl zu Gast im Talk | (c) brutkasten / Adobestock

Bis 2030 möchte Österreich seinen Strombedarf zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien decken. Damit dieses ambitionierte Ziel erreicht wird, bedarf es eines enormen Ausbaus von Photovoltaik, Windkraft und Wasserkraft. Bei der Windkraft soll die jährliche Stromerzeugung auf 10 TWh gesteigert werden. In der Vergangenheit kritisieren Branchenverterter:innen allerdings die Rahmenbedingungen für den Ausbau. Insbesondere Genehmigungsverfahren für größere Projekte würden sich unnötig in die Länge ziehen. Zudem gibt es in den einzelnen Bundesländern aktuell unterschiedliche Voraussetzungen für den Ausbau. So existiert in einigen Ländern eine Energieraumplanung, in anderen wiederum nicht.

Novelle soll den Ausbau der Windkraft beschleunigen

Abhilfe soll nun ein sogenanntes „Beschleunigungspaket“ schaffen, das die Regierung Ende Juli auf den Weg gebracht hat. Darin enthalten ist eine Novelle zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG), die sich aktuell in der Begutachtung befindet.

Der aktuelle Entwurf sieht vor, dass in Bundesländern, in denen es keine Energieraumpläne gibt, für die Errichtung einer Windkraft-Anlage keine Widmung mehr erforderlich ist. Bisher braucht es für eine UVP nämlich eine entsprechende Flächenwidmung, die im Zuständigkeitsbereich der Gemeinden liegt. Die Idee dahinter: Eine fehlende Energieraumplanung soll künftig die Errichtung von Windkrafträdern nicht mehr blockieren können.

Eine derartige Energieraumplanung gibt es derzeit nur in Niederösterreich, der Steiermark und dem Burgenland, wie Energie- und Klimarechtsexperte Florian Stangl von nhp Rechtsanwälte im brutkasten Talk erläutert. Im Rahmen der Energieraumplanung werden überregional Zonen festgeschrieben, die sich für den Ausbau der Windkraft eignen. Die westlichen Bundesländer, wie Vorarlberg oder Tirol, standen bislang beim Ausbau der Windkraft allerdings auf der Bremse. In Salzburg ist hingegen ein entsprechender Entwurf in Planung.

Die Reaktionen auf die Novelle fielen laut dem Experten durchwegs positiv aus. Derzeit werden die entsprechenden Stellungnahmen von Interessensverbänden eingeholt. „Ich gehe davon aus, dass sobald der Nationalrat nach den Sommerferien wieder zusammentreten wird, bereits eine politische Entscheidung gefunden wurde“, so Stangl. Verfahrensbeschleunigungen bräuchte es allerdings auch in Bezug auf Genehmigungsverfahren bei Photovoltaik-Anlagen. „Hier bräuchte es auch für PV-Anlagen ein schlankeres Anlagenrecht, im Idealfall mit einer einheitlichen Anlaufstelle“, wie der Experte anfügt.

REPowerEU-Plan könnte Karten neu mischen

Wie Stangl im Talk weiters ausführt, gibt es allerdings auch auf europäischer Ebene aktuell Bestrebungen den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen und verweist in diesem Zusammenhang auf den REPowerEU-Plan der Europäischen Kommission. Ein entsprechender Vorschlag der EU-Kommission sieht nämlich vor, dass die Mitgliedstaaten entsprechende Go-To-Areas für den Ausbau der erneuerbaren Energien ausweisen, in denen keine Umweltverträglichkeitsprüfungen, wie wir sie derzeit kennen, mehr erforderlich sind. Dies könnte laut dem Experten zu einem Systemumbruch führen. Allerdings müssten hierfür noch die EU-Mitgliedstaaten und das EU-Parlament zustimmen, wobei mit einer breit angelegten Diskussion noch zu rechnen ist, wie Stangl abschließend anmerkt.


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Die beiden CEOs von ParityQC: Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser. | © Günther Egger

In der öffentlichen Wahrnehmung ist Quantencomputing nach wie vor eine Zukunftstechnologie. In der Breite ist diese definitiv noch nicht angekommen. Entsprechend sind auch viele Startups in dem Feld noch die klassische Wette auf die Zukunft, wie sie im Hightech-Bereich üblich ist: massive Forschungsausgaben und noch keine Umsätze. Dass es aber nicht so sein muss, beweist das Innsbrucker Quanten-Scaleup ParityQC.

Dieses legte nun seinen Jahresabschluss für 2025 vor. Als GmbH und „kleine Kapitalgesellschaft“ gelten dabei eingeschränkte Berichtspflichten – so muss etwa die Gewinn- und Verlustrechnung nicht veröffentlicht werden. Aus dem Bericht lässt sich der Gewinn aber (im Gegensatz zum Umsatz) genau ableiten.

1,46 Millionen Euro Gewinn mit nur 27 Mitarbeiter:innen

ParityQC stand demnach 2025 bei einem Bilanzgewinn von knapp über drei Millionen Euro. Abzüglich des Gewinnvortrags ergibt sich ein Jahresüberschuss von etwa 1,46 Millionen Euro – und das mit 27 Mitarbeiter:innen. Bereits im Jahr 2024 hatte das Scaleup einen Gewinn von rund 1,36 Millionen Euro zu Buche stehen.

Die Umsätze lassen sich dagegen – wie erwähnt – nicht aus dem Bericht ableiten. Bekannt ist, dass ParityQC an mehreren Großaufträgen im Quantenbereich beteiligt ist. Brutkasten berichtete zuletzt Ende Juni über einen 35-Millionen-Euro-Deal mit der deutschen Cyberagentur, der Innovationsabteilung des deutschen Verteidigungsministeriums.

Fast 14 Millionen Euro liquide Mittel

Neben den Gewinnen sind auch die liquiden Mittel, die aus dem Bericht hervorgehen, beachtlich. Diese betrugen mit Abschluss 2025 fast 14 Millionen Euro und damit fast 93 Prozent der Bilanzsumme von rund 15 Millionen Euro. Mit rund 12,6 Millionen Euro Eigenkapital kommt ParityQC zudem auf eine Eigenkapitalquote von 83,7 Prozent. Und schließlich: Kapitalrücklagen von 9,49 Millionen Euro, die schon 2024 zu Buche standen, blieben unangetastet.

Eine logische Ableitung aus all den Zahlen: Das Kapital aus der großen (nicht konkret bezifferten) Finanzierungsrunde 2024 – brutkasten berichtete – wurde kaum bis gar nicht gebraucht. Auch das ist für Scaleups im Hightech-Bereich alles andere als üblich.

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