10.08.2022

Analyse: Was die neue UVP-Novelle für den Ausbau der Windkraft in Österreich bedeutet

Ende Juli hat Klimaschutzministerin Leonore Gewessler die Novelle zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) in Begutachtung geschickt. Wir haben mit Energie- und Klimarechtsexperten Florian Stangl darüber gesprochen, was dies für den Ausbau der Windkraft in Österreich bedeuten könnte.
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Energie- und Klimarechtsexperte Florian Stangl zu Gast im Talk | (c) brutkasten / Adobestock

Bis 2030 möchte Österreich seinen Strombedarf zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien decken. Damit dieses ambitionierte Ziel erreicht wird, bedarf es eines enormen Ausbaus von Photovoltaik, Windkraft und Wasserkraft. Bei der Windkraft soll die jährliche Stromerzeugung auf 10 TWh gesteigert werden. In der Vergangenheit kritisieren Branchenverterter:innen allerdings die Rahmenbedingungen für den Ausbau. Insbesondere Genehmigungsverfahren für größere Projekte würden sich unnötig in die Länge ziehen. Zudem gibt es in den einzelnen Bundesländern aktuell unterschiedliche Voraussetzungen für den Ausbau. So existiert in einigen Ländern eine Energieraumplanung, in anderen wiederum nicht.

Novelle soll den Ausbau der Windkraft beschleunigen

Abhilfe soll nun ein sogenanntes „Beschleunigungspaket“ schaffen, das die Regierung Ende Juli auf den Weg gebracht hat. Darin enthalten ist eine Novelle zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG), die sich aktuell in der Begutachtung befindet.

Der aktuelle Entwurf sieht vor, dass in Bundesländern, in denen es keine Energieraumpläne gibt, für die Errichtung einer Windkraft-Anlage keine Widmung mehr erforderlich ist. Bisher braucht es für eine UVP nämlich eine entsprechende Flächenwidmung, die im Zuständigkeitsbereich der Gemeinden liegt. Die Idee dahinter: Eine fehlende Energieraumplanung soll künftig die Errichtung von Windkrafträdern nicht mehr blockieren können.

Eine derartige Energieraumplanung gibt es derzeit nur in Niederösterreich, der Steiermark und dem Burgenland, wie Energie- und Klimarechtsexperte Florian Stangl von nhp Rechtsanwälte im brutkasten Talk erläutert. Im Rahmen der Energieraumplanung werden überregional Zonen festgeschrieben, die sich für den Ausbau der Windkraft eignen. Die westlichen Bundesländer, wie Vorarlberg oder Tirol, standen bislang beim Ausbau der Windkraft allerdings auf der Bremse. In Salzburg ist hingegen ein entsprechender Entwurf in Planung.

Die Reaktionen auf die Novelle fielen laut dem Experten durchwegs positiv aus. Derzeit werden die entsprechenden Stellungnahmen von Interessensverbänden eingeholt. „Ich gehe davon aus, dass sobald der Nationalrat nach den Sommerferien wieder zusammentreten wird, bereits eine politische Entscheidung gefunden wurde“, so Stangl. Verfahrensbeschleunigungen bräuchte es allerdings auch in Bezug auf Genehmigungsverfahren bei Photovoltaik-Anlagen. „Hier bräuchte es auch für PV-Anlagen ein schlankeres Anlagenrecht, im Idealfall mit einer einheitlichen Anlaufstelle“, wie der Experte anfügt.

REPowerEU-Plan könnte Karten neu mischen

Wie Stangl im Talk weiters ausführt, gibt es allerdings auch auf europäischer Ebene aktuell Bestrebungen den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen und verweist in diesem Zusammenhang auf den REPowerEU-Plan der Europäischen Kommission. Ein entsprechender Vorschlag der EU-Kommission sieht nämlich vor, dass die Mitgliedstaaten entsprechende Go-To-Areas für den Ausbau der erneuerbaren Energien ausweisen, in denen keine Umweltverträglichkeitsprüfungen, wie wir sie derzeit kennen, mehr erforderlich sind. Dies könnte laut dem Experten zu einem Systemumbruch führen. Allerdings müssten hierfür noch die EU-Mitgliedstaaten und das EU-Parlament zustimmen, wobei mit einer breit angelegten Diskussion noch zu rechnen ist, wie Stangl abschließend anmerkt.


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Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer und Innovationsminister Peter Hanke (Archivbild) | (c) BKA/Paul Gruber
Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer und Innovationsminister Peter Hanke (Archivbild) | (c) BKA/Paul Gruber

Mit dem „Agenturen Leitbild 2030“ möchten Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer und Innovationsminister Peter Hanke die Förderagenturen nun stärker an der Industriestrategie 2035 ausrichten. Betroffen sind zum einen die Agenturen des Bundes, aws und FFG, und zum anderen die Austrian Business Agency sowie die Christian Doppler Forschungsgesellschaft, beide im Zuständigkeitsbereich des Wirtschaftsministeriums. Das neue Leitbild soll in neun Schritten umgesetzt werden.

„Mit dem Agenturen Leitbild 2030 werden unsere Förderprogramme treffsicherer, wir steigern den Service und beseitigen Förderbürokratie. Damit fördern wir Zukunft, Arbeitsplätze und Wohlstand – einfacher, schneller und wirksamer“, sagt Hattmannsdorfer. Hanke ergänzt: „Eine moderne Förderlandschaft muss sich an den Bedürfnissen von Unternehmen und Forschung orientieren – mit einfachen Zugängen, klaren Zuständigkeiten und abgestimmten Angeboten.“

Vereinfachte Förderbeantragung

Ein zentraler Umsetzungsschritt des „Agenturen Leitbild 2030“ ist die Vereinfachung der Förderbeantragung. So wird es in Zukunft einen gemeinsamen Zugang geben, wodurch der Erstkontakt für Unternehmen erleichtert werden soll. Zudem setzt das Wirtschaftsministerium auf einen „Once Only“-Ansatz, wodurch gewisse Daten nur einmal angegeben werden müssen. Dadurch sollen die Förderbürokratie abgebaut und der Antragsprozess vereinfacht werden.

Fokus auf Schlüsseltechnologien und „Made in Europe“

Weiters sollen sich Förderungen auf die in der Industriestrategie vorgestellten Schlüsseltechnologien konzentrieren. Das sind u.a. Künstliche Intelligenz und Dateninnovation oder Chips, elektronische Komponenten und Systeme. Hattmannsdorfer betonte zudem einen klaren Fokus auf „Made in Europe“. „Das heißt, Unternehmen, die bei uns andocken im Bereich der Forschungsförderungen, im Bereich auch der angewandten Förderungen, müssen verpflichtet werden zu einem ‚Made in Europe‘-Ansatz'“, erklärt der Wirtschaftsminister.

Durch das „Agenturen Leitbild 2030“ werde auch die Marktüberleitung zwischen den vier Agenturen besser. „Es sollen nicht die Firmen durch den Förderdschungel durchnavigieren müssen nach dem Motto: ‚Welches Programm ist jetzt für mich passend?'“, sagt Hattmannsdorfer.

Große Unternehmen als Anker für Startups

Laut Hanke werden auch Startups im Zuge der neuen Strategie berücksichtigt. „Für mich ist auch wichtig, dass diese großen Unternehmen wie eine Asfinag, wie eine ÖBB, als Anker dienen für all die Startups, die im Innovationsbereich im Kleinen großartig sind“ erklärt der Innovationsminister. Scaleups sollen in Österreich bleiben und hierzulande größere Aufträge abarbeiten können.

„Input-Output-Relation“ verbessern

Das Ziel der Neuausrichtung der Förderagenturen ist es laut dem Wirtschaftsminister, die „Input-Output-Relation“ in Österreichs Forschung und Entwicklung zu verbessern. Man zähle laut Hattmannsdorfer zu Europas Top-Nationen in puncto Forschungsausgaben, sei aber im Rückstand, die Forschungsergebnisse in die Wirtschaft zu bekommen. Österreich solle sich zu einem Hochtechnologie-Standort entwickeln, Ideen dürften dabei „nicht im Labor bleiben oder nicht in Drittstaaten abwandern, sondern sollen möglichst rasch in die wirtschaftliche Umsetzung kommen“.

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