14.10.2022

Steiermark will über 250 Windräder in den steirischen Alpen errichten

Die steirische Landesregierung möchte den Ausbau von Windkraft beschleunigen. Bis 2030 sollen 250 Windräder mit 1.000 MW Windkraftleistung in den steirischen Alpen errichtet werden. 
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© Popp-Hackner-Photography

Im Zuge der Energiekrise wurde die letzten Monate viel über den Ausbau der Windkraft in Österreich diskutiert. Stein des Anstoßes: In den westlichen Bundesländer, wie Tirol, gibt es bis lang noch keine einzige große Windkraftanlage. Im Juli brachte die Regierung dahingehend ihr sogenanntes „Beschleunigungspaket“ auf den Weg. Darin enthalten ist eine Novelle zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG). Diese sieht vor, dass in Bundesländern, in denen es keine Energieraumpläne gibt, für die Errichtung einer Windkraft-Anlage keine Widmung mehr erforderlich ist. Bislang verfügten nur Niederösterreich, das Burgenland und die Steiermark über derartige Raumpläne.

Steiermark möchte Behördenapparat ausbauen

Im Zuge ihrer Regierungsklausur in Schladming kündigte die steirische Landesregierung nun an, den Ausbau der Windkraft noch weiter beschleunigen zu wollen. Bis 2030 sollen 250 Windräder mit 1.000 MW Windkraftleistung in den steirischen Alpen errichtet werden.

Dafür wurde bereits eine Novelle des sogenannten Sachprogramms Wind in Auftrag gegeben, um neue Flächen für den Windkraftausbau in den steirischen Alpen freizugeben. Darüber hinaus soll auch die Personalausstattung der Genehmigungsbehörden sukzessive ausgebaut werden.

Mittlerweile gibt es auch bereits erste Reaktionen auf die Pläne der steirischen Landesregierung. Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft begrüßt den Schritt: „Die IG Windkraft beglückwünscht die steirische Landesregierung für das Fortsetzen des erfolgreichen steirischen Windkurses, ist aber hoffnungsfroh, dass das Ausbauziel bei bleibender politischer Unterstützung deutlich vor 2030 erreicht werden kann.“

Das Windkraft Potenzial in der Steiermark

Das langfristige Potenzial der Windenergie in der Steiermark ist nach Niederösterreich laut IG Windkraft mit Abstand das Zweitgrößte. Demnach könnten in der Steiermark über 1.000 Windräder rund 18 TWh Windstrom pro Jahr erzeugen. „Gerade für die Steiermark mit ihrem hohen Industrieanteil, ist der Ausbau der erneuerbaren Energien die Lebensversicherung für den Wirtschaftsstandort und die Garantie für eine günstige Stromerzeugung in der Zukunft“, so Moidl abschließend. Das erste steirische Windrad wurde übrigens auch in den Bergen errichtet – nämlich im Jahr 1999 am Plankogel.


Video-Tipp: Was die Novelle des UVP-Gesetzes für den Ausbau der Windkraft bedeutet

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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