02.04.2025
DEATH-TECH

Willow Stories: 700.000 Euro Pre-Seed für Erinnerungs-Startup

Willow Stories ermöglicht es, Hinterbliebenen von Verstorbenen digitale Tribute zu erstellen. Damit möchte Gründerin Patricia Klimek nicht nur Lebensgeschichten für künftige Generationen bewahren, sondern auch das Tabuthema Tod zumindest etwas vom Trauer-Dogma befreien. Dafür gab es bereits Ende des letzten Jahres frisches Kapital.
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Willow Stories, Nachruf, digitaler Nachruf, Bestattung, Beerdigung, Trauerfeier
© Willow Stories - (v.l.) Steven Henty, Adam Fischer und Patricia Klimek von Willow Stories.

Adam Fischer hat mit acht Jahren seinen Onkel verloren. Jener hinterließ eine einjährige Tochter, die später bei Familienfeiern Geschichten von ihrem Papa hören wollte. „Sie empfand es stets als unfair, dass alle anderen ihren Vater gekannt haben und sie nicht“, erzählt Patricia Klimek. Also gründeten Klimek und Fischer gemeinsam mit Steven Henty Willow Stories.

Willow Stories: Zeremonien individualisieren

„Wir haben erkannt, dass in einem digitalen Zeitalter wie unserem, in dem man alles verwahrt, jede Uber-Fahrt oder wohin man ausgegangen ist, es kaum möglich ist, Erinnerungen zu bewahren.“

Genau das soll nun Willow Stories ermöglichen. Das Wiener Startup wurde 2024 im Dezember als FlexCo gegründet und fokussiert sich auf die Bestattungsindustrie, um private Momente zum Leben zu erwecken. „In einer Zeit, in der immer weniger Menschen religiös sind, helfen wir der Familie dabei, die Zeremonie zu individualisieren“, erklärt Klimek. „Bestattungen sind so unpersönlich geworden.“

Investment bereits im Vorjahr

Das sechsstellige Pre-Seed-Investment für die Vision des Death-Techs, das bereits im Dezember erhalten und jetzt kommuniziert wurde, stammt vom Fund F, Angel Invest und PurposeTech. Zudem haben sich kleinere Angels am Startup beteiligt.

In drei Märkten aktiv

Kund:innen des Startups können „das Andenken“ der verstorbenen Person in Frankreich, Deutschland und Österreich erwerben. Konkret erhalten dann Freunde und Familie eine digitale Einladung zur Trauerfeier, die interaktiv ist.

„Jeder wird darin gebeten“, sagt Klimek, „Erinnerungen zu teilen und Fotos hochzuladen.“ Dazu wird ein Fragebogen mitgeschickt, der dazu animieren soll, Fragen wie „Wie hat ein typischer Tag im Leben des oder der Verstorbenen ausgesehen“ oder „Welches besondere Erlebnis hattest du mit der Person?“, zu beantworten.

Zwei Content-Streams

Alle Antworten und Bilder werden den User:innen mittels eines „Feeds“ angezeigt, sodass jeder Einsicht hat, was bereits „geposted“ wurde. Zusätzlich wird die Familie mittels eines Chatbots interviewt. „Aus diesen beiden Content-Streams wird dann eine personalisierte Webseite erstellt, die man weiter bearbeiten kann“, so die gebürtige Wienerin. „Man kann immer weiter zu Erinnerungen beitragen, einen Familienstammbaum erstellen und Familiengeschichten bewahren.“

Willow Stories-Founderin: „Produkt hat Erklärungsbedarf“

Das frische Kapital der Investor:innen wird künftig in die Produktentwicklung und Markteinführung fließen. Zudem soll das Marketing weiter ausgebaut werden.

„Bei unserem handelt es sich um ein neues Produkt, das Erklärungsbedarf hat“ sagt Klimek. „In Zentraleuropa ist der Tod noch immer ein riesiges Tabuthema und die Leute leiden darunter. Derzeit gibt es nur Kondolenzbücher, wo nur traurige Dinge drinnen stehen, das hilft niemandem.“

Klimek und Team haben deshalb mit Psychologen gesprochen, um ihren Fragenkatalog auszuarbeiten. „Unsere große Mission ist es, herauszuheben, dass der Tod etwas ganz Natürliches ist“, betont die Founderin. „Es ist nicht schön, aber es geht jedem einmal so. Man sollte sich an die positiven Dinge zurückerinnern und dem auch Platz geben. Anstatt alles zu unterdrücken.“

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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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