26.05.2026
INTERVIEW

Wiener Unicorn-Gründer Yat Siu: „Europa läuft Gefahr, dollar-kolonisiert zu werden“

Mit Animoca Brands hat der Wiener Yat Siu in Hong Kong ein Milliardenunternehmen rund um Gaming und Web3 geschaffen. Am International Blockchain Day Vienna der Digital Asset Association Austria (DAAA) im Rahmen der ViennaUp sprachen wir mit Siu über Wien als Krypto-Standort, die EU und den zukünftigen Einsatz von Blockchain und Stablecoins.
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Yat Siu, Gründer von Animoca Brands | (c) brutkasten / Dominik Perlaki
Yat Siu, Gründer von Animoca Brands | (c) brutkasten / Dominik Perlaki

Es gibt sie schon eine ganze Zeit lang, über viele Jahre hinweg waren sie aber primär ein nützliches Hilfsmittel im Krypto-Trading: Stablecoins. Das ändert sich aktuell massiv. Die Blockchain-basierten Äquivalente zu etablierten Währungen, allen voran dem US-Dollar, halten gerade Einzug in der klassischen Finanzwelt – brutkasten berichtete etwa über ein internationales Konsortium, dem auch die heimische Raiffeisen Bank International angehört.

Auch am International Blockchain Day der im Rahmen des Global Digital Asset Forum Vienna der Digital Asset Association Austria (DAAA) im Zuge der ViennaUp stattfand, waren Stablecoins eines der großen Themen. Insights dazu gab es unter anderem von Vertreterinnen des Kreditkartenriesen Visa und der US-Großbank JPMorgan Chase.

Beim International Blockchain Day trafen wir auch Yat Siu zum Interview. Der Wiener baute mit Animoca Brands in Hong Kong ein Milliardenunternehmen rund um Gaming und Web3 auf – brutkasten berichtete bereits ausführlich. Im Interview sprachen wir mit ihm über eine drohende „Kolonisierung“ Europas mit Dollar-Stablecoins, den zukünftigen Einsatz von Stablecoins und Blockchain in einer Welt der AI-Agents, über Wien als Krypto-Standort und die Krypto-Politik der EU rund um die MiCA-Regulierung.


brutkasten: Was bringt dich nach Wien? Worüber sprichst du hier beim Event?

Yat Siu: Ich war schon für die Vienna Blockchain Week hier und wurde eingeladen. Da ich in Wien aufgewachsen bin, war das natürlich eine gute Ausrede, um wieder nach Wien zu kommen. Zusätzlich habe ich hier Leute aus der Politik, dem Business und auch von Banken getroffen, um Introductions zu machen und zu verstehen, wo der Markt aktuell steht. Österreich und Wien ganz besonders sind jetzt viel offener für Krypto. Die FMA (Anm. Österreichische Finanzmarktaufsicht) hat ja verschiedene Kryptofirmen lizenziert. Wir sind selbst keine Kryptobörse, daher betrifft uns das nicht per se, aber dass Bybit und andere Firmen nun hierherkommen (brutkasten berichtete), ist auch für uns sehr interessant. Es war also ein bisschen eine Forschungsreise, gepaart mit gutem Wetter und gutem Essen.

Du hast jetzt etwas angeteasert. Ist Österreich als Markt bzw. Standort für dein Unternehmen auch spannend?

Das könnte sein, das ist ein Teil meiner Forschungsreise hier. Unser europäisches Hauptquartier war ja bisher London, aber London ist technisch gesehen nicht mehr Europa. Wir sind also auf der Suche nach einem Ort für unseren Europa-Sitz. Deutschland war immer ein Thema, aber Deutschland ist leider politisch und businessmäßig momentan nicht so freundlich – nicht nur im Kryptobereich, sondern ganz generell. Dann gibt es natürlich die Schweiz mit Zug und Zürich. Das ist eine tolle Stadt, aber auch sehr institutionell geprägt. Das macht für bestimmte Sachen Sinn, ist dann aber vielleicht nicht ganz so dynamisch. Für die DACH-Region ist Wien sehr geeignet.

Wir sind natürlich auch in Frankreich, in Italien und in Spanien aktiv, aber wir überlegen, wo ein gutes Hauptquartier für Europa wäre, das auch noch mehr Krypto-Leute anzieht. Ich war gerade auch bei einem Vortrag an der WU Wien und die Studenten dort waren sehr aktiv und interessiert. Ich glaube, Wien hat schon das Zeug dazu, nicht nur ein Crypto Capital, sondern eventuell auch eine Entrepreneurial Capital zu sein. Es muss sich in der breiten Masse vielleicht nur die Attitude zu Geld und Unternehmertum ein bisschen ändern.

Die bekannte Mindset-Frage…

Genau. Aber vielleicht ist das eine Rolle, die auch wir spielen können. Denn wir können vielleicht offener über Geld reden, als die Alteingesessenen.

Wir haben heute bei der Konferenz schon einiges über die EU als Digital Asset Standort und die MiCA-Regulierung gehört. Wie beurteilst du Europa im Vergleich zu deinem Heimatmarkt?

Um es kurz zu machen: Die MiCA-Regulierung ist eigentlich ziemlich gut. Sie ist eine der ersten weltweit, wir sind da also schon sehr fortschrittlich. Das Problem ist jedoch, dass die Unterstützung in der Praxis nicht existiert. Man kann Regulierung haben, aber wenn die Banken und die Zentralbank das nicht unterstützen – was im Moment oft der Fall ist –, dann ist es schwierig.

Ich glaube, ein Teil des Problems in Europa ist, dass sie gerne eine CBDC (Anm. Central Bank Digital Currency / digitale Zentralbankwährung) haben wollen, aber niemand diese eigentlich möchte. Weltweit funktionieren CBDCs nicht. Man müsste völlig neue Infrastrukturen bauen. Dabei bietet die Blockchain die Liquidität und die Use Cases bereits. Alles ist schon da – warum muss man das neu bauen? Natürlich geht es dabei um Kontrolle, aber das macht alles schwerer.

In der Zwischenzeit macht Amerika ganz stark mit Stablecoins weiter. Ein Stablecoin ist eine offene, freie und zulassungsfreie Art von „Programmable Money“. Eine CBDC ist das nicht. Sie ist in diesem Sinne nicht programmierbar und man kann keine neuen innovativen Sachen darauf aufbauen. Es ist eigentlich ein relativ primitives Objekt im Vergleich zu Stablecoins. Man konkurriert hier – um einen Vergleich zu ziehen – wie mit einem alten Volkswagen gegen einen Ferrari. Wenn beide den selben Preis haben, nehme ich natürlich das Bessere.

Wie wird sich das auswirken?

Amerika pusht extrem bei Stablecoins. Das ist politisch betrachtet auch eine Methode, die Welt mit dem Dollar zu kolonisieren. Es gibt jetzt weltweit über 300 Millionen Menschen, die Stablecoins haben. In Regionen wie Südamerika, Afrika und Südostasien wächst eine Generation mit dem Dollar als Hauptwährung auf. In zehn oder 20 Jahren wird das dort die einzige Währung sein. Da stellt sich die Frage: Warum braucht man dann noch die lokale Währung? Das heißt, der steuerbare Markt für die Amerikaner hat sich verdoppelt und wird sich vervierfachen, wenn die ganze Welt den Dollar verwendet.

Europa läuft Gefahr, genauso dollar-kolonisiert zu werden, wie wir im Moment technologisch kolonisiert sind. Das große Thema in Europa ist jetzt „Digitale Souveränität“. Aber digitale Souveränität dreht sich nicht nur um Software oder KI, sondern auch um Geld. Geld ist vielleicht das Wichtigste für Souveränität, und wenn das digitale Geld in Europa nicht als Euro-Stablecoin gefördert wird, dann verliert man diese. Ich glaube, das ist die wahre Gefahr für Europa.

Es gibt aber durchaus Initiativen von etablierten Finanzinstitutionen, beispielsweise in Österreich von der Raiffeisen Bank International, die einen Euro-Stablecoin aufbauen wollen. Wie beurteilst du die Chancen dafür?

Ich hoffe, dass sie Erfolg haben. Es ist ein Konsortium von über 20 Banken. Genau das ist aber die Stärke und die Schwäche zugleich. Die Stärke ist natürlich, dass man sich in einer großen Allianz befindet. Die Schwäche ist, dass sich alle erst auf alles einigen müssen. Das ist ein bisschen wie die EU selbst: Die Stärke und die Schwäche der EU ist, dass immer alle zustimmen müssen, während der Markt in der Zwischenzeit superschnell weiterläuft. Ich gebe dem Projekt gute Chancen, aber das Risiko besteht, weil es eben eine Allianz ist, in der man erst einen Konsens aufbauen muss, dass der Stablecoin buchstäblich einfach nur wie eine weitere EU-Struktur wird.

Abschließend: Wo siehst du in den nächsten Jahren die allergrößten Entwicklungen? Was sind aus deiner Sicht die ganz großen Themen?

Eines der wichtigsten Themen ist die Entwicklung von KI-Agenten. Wir sind der Meinung, dass es in den nächsten fünf bis zehn Jahren mindestens über 100 Milliarden KI-Agenten geben wird, die überall im Internet Aufgaben übernehmen. Diese Agenten brauchen ein Blockchain-Wallet, denn ein KI-Agent bekommt kein traditionelles Bankkonto. Genau hier ist Krypto-Technologie wirklich notwendig. Das fängt mit Stablecoins an, geht dann aber auch um andere tokenisierbare Assets.

Zweitens wird sich durch KI-Agenten das gesamte Web total verändern. Auch die Art, wie wir Leute kennenlernen, etwa die Dating-Szene, wird sich ändern. Man wird seinem KI-Agenten einfach sagen: „Ich suche jemanden.“ Ein anderer sucht ebenfalls, und die Agenten verhandeln dann miteinander. In China, in Shanghai zum Beispiel, gehen heute noch die Eltern auf die Straße und treffen andere Eltern, um nach Ehe-Kandidaten für ihre Kinder zu suchen. Der KI-Agent ist der perfekte Vermittler, weil man Dinge teilen und abfragen kann, die einem persönlich vielleicht ein bisschen peinlich wären. In Südkorea ist es beispielsweise sehr gewöhnlich, dass die Frau schon beim zweiten Date fragt: „Wie viel Geld verdienst du?“. Das ist in Europa nicht typisch, aber es ist eine Frage, die jeder im Hinterkopf hat. Ein KI-Agent muss nicht genau die Summe nennen oder ein Bankkonto zeigen, aber mit der Blockchain und Zero-Knowledge-Proofs kann man beweisen, dass jemand zumindest in einer bestimmten Einkommensstufe ist.

Außerdem sehe ich einen Wandel bei der „Attention Economy“, die ja im Kern eine Transaktion mit Werbung ist. Diese soll dieses Jahr 950 Milliarden Dollar umfassen, also fast eine Billion. Wir denken, dass sich das in eine Art „Invocation Economy“ verwandeln wird, wo die Leute einfach direkt für Dienste bezahlen. Man bezahlt dann nicht mehr indirekt mit Werbegeld, sondern zahlt einen Bruchteil eines Cents via Micropayments. Diese Micropayments können nur durch die Blockchain passieren. Das funktioniert nicht mit Mastercard oder Visa und 2,5 Prozent Gebühren. Wenn man eine oder fünf Transaktionen am Tag macht, geht das. Aber wenn ein KI-Agent 1.000 Transaktionen in der Stunde für kleine Aufgaben für einen Mikro-Cent macht, dann müssen die Kosten fast null sein. Und genau das ist natürlich der entscheidende Vorteil der Blockchain-Technologie.

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Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede
Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede | (c) Parlamentsdirektion / ​Bernadette Sattler-Remling

Wie bereits vorab von der Regierung angekündigt, bringt das vergangene Woche präsentierte Budget für die kommenden zwei Jahre auch Maßnahmen mit sich, die Unternehmen betreffen. Zu finden sind diese in der Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2027/28 – dieses muss noch vom Nationalrat beschlossen werden. Besonderes mediales Aufsehen hat dabei schon bislang die Staffelung der Körperschaftssteuer (KÖSt) erregt. Es gibt allerdings noch weitere Regelungen, die – auch für Startups und Scaleups – durchaus relevant sind.

Neue Spielregeln bei der Bewertung von Kapitalanteilen

Eine dieser Änderungen betrifft die steuerliche Bewertung von Kapitalanteilen. Die Steuerberatungskanzlei Ecovis in einer aktuellen Analyse festhält, kam es in der Vergangenheit aufgrund von vereinfachten Bewertungsverfahren und der Auslegung durch die Rechtsprechung häufig zu einer steuerlichen Unterbewertung von Unternehmensanteilen. Um den steuerlich relevanten Wert – den sogenannten „gemeinen Wert“ – künftig stärker an die tatsächlichen Marktverhältnisse anzunähern, sieht der Gesetzesentwurf vor, dass dieser bald auch aus einem einzelnen Verkauf abgeleitet werden darf.

Besonders bemerkenswert ist dabei laut Ecovis ein spezifisches Detail: Künftig können für die Wertermittlung auch Verkäufe herangezogen werden, die erst nach dem eigentlichen Bewertungsstichtag stattfinden. Ein solcher späterer Anteilsverkauf wird steuerrechtlich dann als „rückwirkendes Ereignis“ behandelt. Ecovis weist darauf hin, dass diese Neuregelung bereits für Vorgänge ab dem 10. Juni 2026 gelten soll und in verschiedensten Unternehmenssituationen schlagend werden kann. Explizit genannt werden dabei die Wegzugsbesteuerung, die unentgeltliche Zuwendung von Anteilen an Privatstiftungen sowie Mitarbeiterbeteiligungsprogramme. Gerade bei Letzteren könnte die neue Möglichkeit, spätere Verkäufe als Bewertungsmaßstab heranzuziehen, künftig eine wichtige Rolle in der steuerlichen Beurteilung spielen.

Striktere Regeln für Gesellschafterverrechnungskonten

Eine weitere Änderung im Entwurf betrifft den Umgang mit sogenannten Gesellschafterverrechnungskonten. In der Praxis nutzen Kapitalgesellschaften solche Konten, um kurzfristige Geldflüsse zwischen dem Unternehmen und seinen Eigentümern festzuhalten – etwa wenn sich ein Gesellschafter vorübergehend Geld auszahlt oder der Firma privat etwas vorschießt. Der neue Gesetzestext sieht vor, dass Forderungen der Gesellschaft gegenüber einer natürlichen Person als Gesellschafter künftig bis zum Ablauf des Bilanzstichtages zwingend ausgeglichen werden müssen.

Alternativ ist eine Umwandlung in eine „fremdübliche Darlehensforderung“ nötig. Das bedeutet, dass das Darlehen zu Bedingungen abgeschlossen werden muss, die auch unter unabhängigen Dritten üblich wären – etwa durch klare schriftliche Vereinbarungen hinsichtlich Verzinsung, Laufzeit und Bonität.

Ecovis warnt vor den weitreichenden Konsequenzen bei Nichtbeachtung: Wird das Konto nicht fristgerecht ausgeglichen oder formell korrekt umgewandelt, greift eine sogenannte Ausschüttungsfiktion. Der offene Betrag wird in diesem Fall am Tag nach dem Bilanzstichtag steuerrechtlich als Gewinnausschüttung an den Gesellschafter gewertet, wodurch umgehend Kapitalertragsteuer (KESt) fällig wird. Eine Entschärfung gibt es laut Gesetzestext für Gesellschafter, die am Bilanzstichtag zu mindestens zehn Prozent am Unternehmen beteiligt sind: Hier gilt die strenge Regelung erst für Forderungsbeträge, die die Schwelle von 50.000 Euro übersteigen.

Gestaffelte KÖSt

Auch bei der generellen Besteuerung der Unternehmensgewinne sieht die Regierungsvorlage eine Neugestaltung vor, die, wie erwähnt, bereits im Vorfeld umfassend diskutiert wurde. Die Körperschaftsteuer (KÖSt) wird künftig gestaffelt berechnet. Für Einkommensteile bis zu einer Million Euro bleibt es beim Steuersatz von 23 Prozent. Erwirtschaftet ein Unternehmen jedoch Einkommensteile, die über diese Grenze hinausgehen, erhöht sich der Steuersatz für diesen übersteigenden Teil auf 24 Prozent. Die Neuregelung wird erstmals auf Wirtschaftsjahre anwendbar sein, die nach dem 31. Dezember 2027 beginnen, und gilt ebenso für Unternehmensgruppen.

Ende des Steuer-Privilegs für E-Firmenautos

Ein weiteres Thema wurde ebenfalls bereits im Vorfeld breit diskutiert – angestoßen etwa durch eine Petition von Biogena-Gründer Albert Schmidbauer (brutkasten berichtete): Eine finanzielle Mehrbelastung kommt auf Angestellte und Führungskräfte zu, die ein Firmen-Elektroauto auch privat nutzen. Bisher fiel für E-Autos ohne CO2-Ausstoß kein steuerpflichtiger Sachbezug an. Dieses Privileg wird nun laut Regierungsvorlage beendet: Künftig muss ein Sachbezug versteuert werden. Ab dem Jahr 2027 werden dafür 0,375 Prozent der Anschaffungskosten (inklusive USt und NoVA) fällig, wobei ein Maximalbetrag von 180 Euro pro Monat gilt. Im Jahr 2028 wird die Steuerlast weiter angehoben: Dann sind 0,625 Prozent der Anschaffungskosten als Sachbezug anzusetzen, gedeckelt mit maximal 300 Euro monatlich.

Neue „Paketsteuer“ für den Online-Handel

Eine branchenspezifische, aber markante Neuerung, die ebenfalls für Unmut in der Startup-Szene sorgt (brutkasten berichtete) ist die Einführung eines neuen Paketsteuergesetzes. Dieses richtet sich zwar gezielt an große Versandhändler, deren Versandhandelsumsätze im Inland im vorangegangenen Wirtschaftsjahr die Grenze von 100 Millionen Euro überschritten haben, betrifft aber indirekt etwa jedes Unternehmen, das seine Produkte über Amazon und Co. verkauft. Ab Oktober 2026 müssen die großen E-Commerce-Anbieter eine Steuer von zwei Euro pro im Inland zugestelltem Paket abführen.

Einschränkung beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag

Auch Unternehmen, die den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag nutzen, müssen sich auf eine deutliche Einschränkung einstellen. Laut Neuregelung sollen Investitionen in Wertpapiere zur Deckung dieses Freibetrags vorübergehend ausgesetzt werden. Konkret betrifft der geplante Ausschluss Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2026 und vor dem 1. Jänner 2030 beginnen. Erst danach sollen Investitionen in Wertpapiere wieder begünstigt möglich sein. Ein kleines Trostpflaster gibt es für den Übergangszeitraum: Für bereits in der Vergangenheit getätigte, begünstigte Wertpapierinvestitionen bleibt eine sogenannte Ersatz- beziehungsweise Wertpapierersatzbeschaffung weiterhin erlaubt.

Homeoffice und digitale Arbeitsmittel

Im Bereich der Einkommensteuer bringt das Budgetbegleitgesetz zudem Anpassungen für das dezentrale Arbeiten. Ausgaben für ergonomisch geeignetes Mobiliar für einen in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatz – explizit genannt werden Schreibtisch, Drehstuhl und Beleuchtung – können künftig bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 300 Euro pro Kalenderjahr steuerlich berücksichtigt werden. Zudem wird gesetzlich festgeschrieben, dass der Wert von digitalen Arbeitsmitteln, die der Arbeitgeber seinen Angestellten unentgeltlich für die berufliche Tätigkeit überlässt, nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen zählt.

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