11.05.2026
FINANZIERUNG

Wiener KI-Startup Last Loop erhält sechsstelliges Investment – „Markt wird explodieren“

Das Wiener Startup Last Loop will KMUs und Gründer:innen von „Wasserträger-Aufgaben“ befreien. Durch autonome KI-Agenten, die sich direkt an die bestehende Firmensoftware anbinden, soll eine einzelne Person die Produktivität eines ganzen Teams erreichen. Um auch das eigene Wachstum zu beschleunigen, sicherte sich das Gründerteam nun ein sechsstelliges Investment.
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Das sechsköpfige Gründerteam von Last Loop sitzt am Boden und lächelt in die Kamera (c) Flora Hübl
Das sechsköpfige Gründerteam von Last Loop (c) Flora Hübl

Künstliche Intelligenz ist in der Arbeitswelt längst angekommen – doch meistens agiert sie noch isoliert. „Vor ein paar Jahren kam die KI: Ich stelle eine Frage, ich bekomme eine Antwort und muss diese dann auswerten. Das Ganze ist sehr manuell“, stellt der Last-Loop-Geschäftsführer Clemens Grünberger fest.

Anstatt einer weiteren Chat-Oberfläche entwickelt das sechsköpfige Gründerteam mit Last Loop einen autonomen KI-Agenten. Dieser digitale Assistent verbindet sich mit der bestehenden Unternehmenssoftware (wie etwa ERP-Systemen) und agiert dort selbstständig. Ein Befehl wie „Benachrichtige mich, sobald Kunde X sich meldet“ reicht aus, und die KI erledigt den mechanischen Prozess im Hintergrund völlig autonom.

Erfolgreiches Investment

Last Loop konnte durch ein privates und hohes sechsstelliges Investment bereits das erste Unternehmensjahr absichern. Die ersten Kunden erreichte das Startup innerhalb der Softwarebranche, in der die Gründer bislang tätig waren. „Man spürt die ständig wachsenden Anfragen der Kunden. Ich glaube, der Markt wird in den nächsten ein bis zwei Jahren explodieren“, so der Geschäftsführer. Als Geschäftsmodell verwendet Last Loop ein Usage-Modell, also die KI-Dauer, die jemand bezieht.

Fokus auf Startups und KMUs

Last Loop richtet sich nach eigenen Angaben zunächst an Gründer:innen und KMUs, da „diese flexibler sind und neue Technologien schneller implementieren können“. Es ginge darum, dass eine einzelne Person durch die Unterstützung der KI-Agenten so produktiv arbeiten könne, wie fünf bis zehn Mitarbeiter:innen, was besonders am Anfang der Unternehmensgründung ein Vorteil sei.

Die Vision der Gründer schließt auch größere Firmen ein, aber die anfängliche Konzentration auf kleinere Unternehmen dient der Validierung und um sicherzustellen, dass die begrenzten Kapazitäten effektiv genutzt werden. „Wir wollen nicht alles für alle sein, sondern wir wollen es gerade am Anfang gut machen“, so der Founder.

Geschäftsführer Clemens Grünberger (c) Flora Hübl

KI-Standort Österreich

Grünberger und sein Team möchten mit ihrem Produkt auch den KI-Standort Österreich gegenüber anderen großen Playern wie den USA stärken. „Die Vorreiterrolle, die Amerika hat, braucht man nicht wegdiskutieren. Dort befinden sich die großen Aushängeschilder der KI. Auf der anderen Seite sollte auch Österreich unbedingt versuchen, mit dabei zu sein“.

Last Loop sieht sich dabei in einer Schlüsselrolle, die heimischen Unternehmen schnelleres Wachstum ermöglichen soll. „Es ist eine tolle Chance für europäische Unternehmen und für Unternehmen, die nicht die Kapazitäten haben, um ins Silicon Valley zu fahren. Durch die agentische KI kann ich als Einzelner wirklich zehnmal so produktiv sein“, zeigt sich der Gründer optimistisch.

Der Companion als Arbeitnehmer der Zukunft?

„Es sollte einfach dazu führen, dass man alle Teile des Unternehmens möglichst autonom führen kann. Ich könnte beispielsweise eine ganze Marketing-Kampagne durch den Agenten betreiben“, erklärt der Gründer seine Zukunftsvision. Eine Herausforderung für die Etablierung der KI-Agenten könnte das Finden von klaren Strukturen und Grenzen sein. „Eine zentrale Frage wird sein: Wo will ich als Benutzer die Kontrolle behalten und wo will ich sie abgeben. Das abzugrenzen wird eine Herausforderung werden.“

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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