23.04.2021

Wiener Corona-Lollipoptest-Gründer gewinnt MIT Bootcamp-Wettbewerb

WOTA- und Bida Medical-Founder Eden Biniaurishvili erhielt bei seinem "2 Minuten 2 Millionen"-Auftritt Anfang Februar zwar kein Investment, dafür aber von Medienunternehmer Stefan Piëch ein Stipendium am Massachusetts Institute of Technology (MIT). Und kehrt mit einem Erfolg zurück.
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MIT, Bida Medical, Corona Lollipop
(c) Screenshot/Biniaurishvili - Bida Medical-Gründer Eden Biniaurishvili (2. v.l. oberste Reihe) mit seinem MIT-Team.

Eden Biniaurishvili hat die “2 Minuten 2 Millionen”-Juroren zwar mit seiner Art, aber nicht mit seiner WOTA-App überzeugen können. Seiner Idee von “Female Taxi-Drivers” für Frauen machte vor allem die Pandemie einen Strich durch die Rechnung. Wie aber der brutkasten berichtete, schwenkte der Gründer zeitgemäß um, und machte mit dem Vertrieb von Lollipop-Tests in sehr kurzer Zeit bereits einen Millionen-Umsatz. Während WOTA nun ruht, blieb davon und seiner Präsentation im TV die Chance über, am renommierten MIT in den USA ein mehrwöchiges Bootcamp zu absolvieren, das von Juror Stefan Piëch in die Wege geleitet wurde.

MIT Innovation Leadership Bootcamp

Konkret geht es bei dem “Innovation Leadership Bootcamp” darum rigorose, umfassende und kollaborative Action-Learning-Erfahrung von ausgewählten Experten des Fachs zu erfahren. Dazu zählen etwa Coaches wie Ingrid Toppelberg, CPO von Cybint Solutions, Chris Pirie COO von ONC Bio oder etwa Sanjay Sarma, Vize-Präsident “MIT Open Learning”.

Idee zu Remote-Tourismus

Live vor seinem Mentor Stefan Piëch pitchte Biniaurishvili mit seinem Team, Touchtours by 7Up, das Projekt und gewannen als bester Pitch. Der Gründer arbeitete mit Dan Gunter, Alisson Negrisolo de Godoi, Diego Toini, Shlomit Yakobovich und Martina Wolf an einer Idee, wie man den Remote-Tourismus- und Kulturerlebnisse auf optimierte und innovative Weise verkaufen und liefern kann.

Eine Art Airbnb für Menschen, die nicht reisen können

Den Sieg als “bester Pitch” erhielt das Team, weil es die aktuellen Herausforderungen dieser Branche durch die Pandemie berücksichtigte und Menschen mit besonderen Bedürfnissen oder geringem Einkommen, die auch den Tourismus miterleben möchten, mitdachte. Zudem sei die Idee geprägt gewesen von einem positiven Aspekt, der sich auch positiv auf die Umwelt auswirken würde, indem es die Fernabwicklung des Tourismus ermöglicht und die CO2- Emissionen aufgrund von Reisen und Transport senkt – so das Credo der MIT-Jury. Im Detail geht es um eine Plattform à la “Airbnb”, bei der User Destinationen buchen und via VR-Brille erleben können. Dies überzeugte die US-Juroren.

Umsetzung noch offen

“Ob daraus tatsächlich eine Unternehmung wird, steht noch in den Sternen”, erzählt Biniaurishvili, der aber betont, dass die Rechte zur Idee beim Team lägen. Man werde sehen, was die Zukunft bringe. Aktuell fokussiert sich der Gründer auf sein Startup Bida Medical, das kurz davor stand die zehn-Millionen-Euro-Umsatzmarke zu durchbrechen.

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Minister Martin Kocher.
© BKA/Dunker - Minister Martin Kocher.

Das seit 1. April 2021 geltende “Home-Office-Maßnahmenpaket 2021” wurde im Rahmen der Covid-19-Pandemie seitens der Bundesregierung unter Einbindung der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung geschaffen. Durch die zunehmende Digitalisierung und die damit verbundene Vereinfachung der Bedingungen für die Ausweitung von Telearbeit nimmt die Arbeit im Home-Office mittlerweile einen bedeutenden Stellenwert ein.

Home-Office-Evaluierung startete im Vorjahr

Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) wurde daher im Jahr 2023 eine Evaluierung der gesetzlichen Regelungen zum Thema Home-Office durch das Forschungsinstitut L&R Sozialforschung in Auftrag gegeben.

Im Kern der Evaluierung stand die Frage, inwiefern sich durch das “Home-Office-Maßnahmenpaket 2021” die arbeitsrechtlichen Bedingungen für die Erbringung der Arbeitsleistung im Home-Office verbessert haben und ob im Hinblick auf die praktischen Erfahrungswerte mit den bestehenden gesetzlichen Grundlagen das Auslangen gefunden werden kann. Wesentliches Ergebnis dieser Studie war unter anderem das Vorliegen eines Bedarfs der Ausweitung von Home-Office auf ortsungebundene Telearbeit außerhalb der Wohnung.

Martin Kocher bindet Sozialpartner ein

Infolgedessen fanden auf Einladung des BMAW unter Arbeitsminister Martin Kocher und unter Einbindung des Finanzministeriums, des Sozialministeriums, von Trägern der Unfallversicherung sowie der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung Gespräche zur Überarbeitung der gesetzlichen Regelungen zum Homeoffice statt. Als Ergebnis dieser Besprechungen sieht die vorliegende Novelle insbesondere Folgendes vor:

  • Schaffung der arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Vereinbarung von Telearbeit auch außerhalb der Wohnung im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und Landarbeitsgesetz 2021.
  • Anpassung der sozialversicherungsrechtlichen Regelungen zur Telearbeit im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG), Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B‑KUVG) und Notarversorgungsgesetz (NVG 2020).
  • Durch eine Anpassung des Einkommensteuergesetzes 1988 (EStG 1988) sollen auch für den Bereich des Steuerrechts harmonisierte Begrifflichkeiten und Grundtatbestände der Telearbeit gelten.
  • Anpassung der Terminologie im Arbeitsverfassungsgesetz, Arbeitsinspektionsgesetz 1993, Dienstnehmerhaftpflichtgesetz und Heimarbeitsgesetz.

Kocher schrieb dazu auf X (ehemals Twitter): “Wir erweitern die Möglichkeiten des Arbeitens außerhalb des Büros, nicht nur von zu Hause aus. Das bedeutet, dass Arbeiten von überall möglich ist – ob im Park, beim Partner oder beim Besuch der Eltern in einem anderen Bundesland. Der Unfallversicherungsschutz wird erweitert, um ArbeitnehmerInnen auch außerhalb des traditionellen Arbeitsumfelds abzusichern. Im Steuerrecht werden die Begriffe entsprechend angepasst. Die entsprechende Gesetzesnovelle ist in Begutachtung und soll noch vor dem Sommer beschlossen werden.” Das Ende der Begutachtungsfrist ist am 21.05.2024.

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