18.12.2019

Opfer eines Hacks? Wirtschaftskammer hilft mit einer Hotline gegen Cybercrime

Gerade Ein-Personen-Unternehmen und Kleinunternehmen sind überfordert, wenn sie am Wochenende oder an den Feiertagen Opfer eines Hacks werden - denn oft haben sie keine internen IT-Experten, und Externe sind nicht rasch genug verfügbar. Die Wirtschaftskammer hat deshalb eine Hotline für Soforthilfe gegen Cybercrime eingerichtet.
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Cybercrime Cyber Security A1 Telekom Austria - cybertrap DAO-Hack
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„Cybercrime ist eines der wenigen Kriminalitätsfelder, die weiterwachsen. Auch immer mehr KMU sind betroffen. Eine Umfrage des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KfV) hat ergeben, dass in den letzten Jahren 80 Prozent der Klein- und Mittelbetriebe Ziel von Cyberattacken geworden sind“, sagt Martin Heimhilcher, Obmann der Sparte Information und Consulting der Wirtschaftskammer Wien.

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Für Österreich gibt das Bundeskriminalamt im aktuellen Cybercrime Report für das Jahr 2018 insgesamt 19.627 geahndete Straftaten an, das ist eine weitere Steigerung im Vergleich zum Vorjahr 2017 um 16,8 Prozent. Es wird davon ausgegangen, dass dies Entwicklung sich in naher Zukunft nicht abschwächt.

Phishing und Ransomware als große Cyber-Bedrohungen

Typische Angriffsszenarien gegenüber Unternehmen drehen sich dabei um Themen wie Ransomware oder Inkasso-Betrug, bei dem versucht wird, an Firmendaten zu gelangen. Martin Puaschitz, Obmann der Fachgruppe UBIT in der Wirtschaftskammer Wien, beschreibt mögliche konkrete Vorgehensweisen der Kriminellen: „Zum Beispiel Ransomware, die über Email-Anhänge ins Unternehmen gelangt und anschließend alle Dateien auf dem Computer verschlüsselt – mit dem Ziel, dass der gesamte Betrieb lahmgelegt wird und die Kriminellen somit das Unternehmen erpressen können.“ In anderen Fällen werden zum Beispiel Kreditkartendaten gestohlen, und für illegale Zwecke verwendet oder weiterverkauft.

Cyber-Angriffe an Wochenenden und Feiertagen

Beliebte Angriffszeitpunkte sind dabei das Wochenende oder die Weihnachtsfeiertage, in denen viele Betriebe gerade den wohlverdienten Urlaub genießen. Wenn dann der Betrieb lahmgelegt wurde, Kundendaten verloren gegangen sind oder wichtige Back-ups von Kriminellen verschlüsselt wurden, ist es mit der besinnlichen Festtagsstimmung bald wieder vorbei.

Vielen Unternehmen fehlen in solchen Situationen zudem die Kapazitäten, um rasch zu handeln.  In der Sparte Information und Consulting der Wirtschaftskammer Wien sind zum Beispiel 80 Prozent der vertretenen Unternehmen Ein-Personen-Unternehmen, beziehungsweise Kleinbetriebe. Über 90 Prozent haben weniger als zehn Dienstnehmer und somit meist auch keinen eigenen IT-Techniker, wie Heimhilcher erläutert.

Hotline bietet Soforthilfe für Unternehmen

Genau in solchen Situationen ist schnelle und unbürokratische Hilfe gefordert. Daher hat die Wirtschaftskammer eine Cybersecurity-Hotline eingerichtet, die unter der Telefonnummer 0800 888 133 sieben Tage pro Woche, 24 Stunden am Tag, erreichbar ist und kostenlose Erstberatung im Notfall bietet.

„Die Mitarbeiter der Hotline sind für den Cybercrime-Notfall geschult und bieten Unterstützung für Erstmaßnahmen, wie zum Beispiel betroffene Systeme vom Netzwerk trennen, Back-ups stoppen oder unautorisierte Zugriffe unterbinden,“ sagt Puaschitz. Kann das Problem nicht auf Anhieb gelöst werden, vermittelt die Hotline dem Unternehmen einen auf Cybercrime- und IT-Security spezialisierten Experten. Im kostenlosen Erstgespräch wird die Situation gemeinsam analysiert. Der Experte steht auch für weitere Schritte zur Verfügung, sollte etwa ein Vor-Ort-Einsatz oder weitere Aktivitäten zur Wiederherstellung des Normalbetriebs notwendig sein.

Eine aktuelle Evaluierung der Hotline zeigt, dass sie österreichweit von den Betrieben sehr gut angenommen wird. „Sehr erfreulich ist, dass die überwiegende Mehrheit der Notfälle in Wien, nämlich mehr als drei Viertel, bereits beim ersten Anruf gelöst werden kann“, sagt Heimhilcher: „Die Hotline bietet somit tatsächlich rasche und unbürokratische Hilfe für unsere Mitglieder.“

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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
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„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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Opfer eines Hacks? Wirtschaftskammer hilft mit einer Hotline gegen Cybercrime

In Wien steigt die Zahl der Anzeigen jedes Jahr um über 30 Prozent. Typische Angriffsszenarien gegenüber Unternehmen drehen sich dabei um Themen wie Ransomware oder Inkasso-Betrug, bei dem versucht wird, an Firmendaten zu gelangen. Martin Puaschitz, Obmann der Fachgruppe UBIT in der Wirtschaftskammer Wien, beschreibt mögliche konkrete Vorgehensweisen der Kriminellen: Zum Beispiel Ransomware, die zum Beispiel über infizierte Email-Anhänge ins Unternehmen gelangt und anschließend alle Dateien auf dem Computer verschlüsselt – mit dem Ziel, dass der Mitarbeiter nicht mehr arbeiten kann und die Kriminellen somit das Unternehmen erpressen können. Vielen Unternehmen fehlen in solchen Situationen zudem die Kapazitäten, um rasch zu handelt – allein in Wien sind über 80 Prozent der bei der Wirtschaftskammer Wien vertretenen Unternehmen Ein-Personen-Unternehmen, beziehungsweise Kleinbetriebe. Die Wirtschaftskammer Wien hat daher eine Hotline eingerichtet, bei der Unternehmen kostenlose Ersthilfe gegen Cybercrime bekommen. Kann das Problem nicht auf Anhieb gelöst werden, vermittelt die Hotline dem Unternehmen einen auf Cybercrime- und IT-Security spezialisierten Experten.

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Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

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