19.11.2019

WeWork-Debakel: Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft

Seinen Ruf, seinen geplanten Börsengang und seine (überhöhte) Unternehmensbewertung haben die Geschäftspraktiken des Gründers Adam Neumann das Co-Working-Startup WeWork (The We Company) schon gekostet. Jetzt schaltet sich auch die Generalstaatsanwältin des Staats New York ein.
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WeWork-Gründer Adam Neumann
(c) Noam Galai/TechCrunch (Wikimedia Commons): WeWork-Gründer Adam Neumann 2015

Die USA haben schon öfters das Scheitern zunächst gehypter Startups erlebt. Und doch ist der Absturz des Co-Working-Unternehmens WeWork beispiellos. Noch im Jänner dieses Jahrs investierte der japanische Mega-Investor SoftBank zu einer Bewertung von 47 Milliarden US-Dollar. Im Oktober kaufte derselbe 80 Prozent des Unternehmens bei einer Bewertung von nur mehr acht Milliarden US-Dollar und zahlte dabei noch ordentlich drauf – auf zehn Milliarden Dollar. Dazwischen lag viel negative Publicity und ein abgesagter Börsengang.

+++ Im Vorfeld des IPO hat Airbnb seinen Verlust verdoppelt +++

Die Geschäftspraktiken von Gründer Adam Neumann

Einen erheblichen Teil der Schuld an dem Debakel trägt Gründer und (seit September) Ex-CEO Adam Neumann. Denn als das Startup im Vorfeld des eigentlich für September geplanten Börsengangs Zahlen offenlegen musste, offenbarte sich darin ein verheerendes Bild der Geschäftspraktiken des Gründers. So zeigte der im August vorgelegte Börsenprospekt etwa umfassende Geschäfte zwischen The We Company und weiteren Unternehmen Neumanns sowie ihm als Privatperson, die sichtlich vorwiegend der Bereicherung des Gründers dienten. Gleichzeitig fuhr das Unternehmen im ersten Halbjahr 690 Millionen US-Dollar Verlust ein. Entsprechend fährt der neue Eigentümer Soft Bank nun einen massiven Sparkurs. Medienberichten zufolge sollen weltweit zwischen 4000 und 6000 Personen ihren Job verlieren – fast die Hälfte der Belegschaft.

WeWork: Nach SEC ermittelt nun auch Staatsanwaltschaft

So sehr die Geschäfte des Gründers dem Startup bislang also bereits geschadet haben, ist derzeit trotzdem noch unklar, ob sie innerhalb des legalen Rahmens waren. Selbiges will nun die Generalstaatsanwältin des Staats New York ergründen – WeWork hat seinen Hauptsitz in New York City. Schon vergangene Woche hatte die US-Börsenaufsicht SEC Ermittlungen wegen möglicher Regelverletzungen in Zusammenhang mit dem geplanten Börsengang aufgenommen. Gründer Adam Neumann war beim SoftBank-Deal im Oktober Medienberichten zufolge mit rund 1,7 Milliarden US-Dollar in der Tasche gegangen.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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