19.11.2019

WeWork-Debakel: Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft

Seinen Ruf, seinen geplanten Börsengang und seine (überhöhte) Unternehmensbewertung haben die Geschäftspraktiken des Gründers Adam Neumann das Co-Working-Startup WeWork (The We Company) schon gekostet. Jetzt schaltet sich auch die Generalstaatsanwältin des Staats New York ein.
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WeWork-Gründer Adam Neumann
(c) Noam Galai/TechCrunch (Wikimedia Commons): WeWork-Gründer Adam Neumann 2015

Die USA haben schon öfters das Scheitern zunächst gehypter Startups erlebt. Und doch ist der Absturz des Co-Working-Unternehmens WeWork beispiellos. Noch im Jänner dieses Jahrs investierte der japanische Mega-Investor SoftBank zu einer Bewertung von 47 Milliarden US-Dollar. Im Oktober kaufte derselbe 80 Prozent des Unternehmens bei einer Bewertung von nur mehr acht Milliarden US-Dollar und zahlte dabei noch ordentlich drauf – auf zehn Milliarden Dollar. Dazwischen lag viel negative Publicity und ein abgesagter Börsengang.

+++ Im Vorfeld des IPO hat Airbnb seinen Verlust verdoppelt +++

Die Geschäftspraktiken von Gründer Adam Neumann

Einen erheblichen Teil der Schuld an dem Debakel trägt Gründer und (seit September) Ex-CEO Adam Neumann. Denn als das Startup im Vorfeld des eigentlich für September geplanten Börsengangs Zahlen offenlegen musste, offenbarte sich darin ein verheerendes Bild der Geschäftspraktiken des Gründers. So zeigte der im August vorgelegte Börsenprospekt etwa umfassende Geschäfte zwischen The We Company und weiteren Unternehmen Neumanns sowie ihm als Privatperson, die sichtlich vorwiegend der Bereicherung des Gründers dienten. Gleichzeitig fuhr das Unternehmen im ersten Halbjahr 690 Millionen US-Dollar Verlust ein. Entsprechend fährt der neue Eigentümer Soft Bank nun einen massiven Sparkurs. Medienberichten zufolge sollen weltweit zwischen 4000 und 6000 Personen ihren Job verlieren – fast die Hälfte der Belegschaft.

WeWork: Nach SEC ermittelt nun auch Staatsanwaltschaft

So sehr die Geschäfte des Gründers dem Startup bislang also bereits geschadet haben, ist derzeit trotzdem noch unklar, ob sie innerhalb des legalen Rahmens waren. Selbiges will nun die Generalstaatsanwältin des Staats New York ergründen – WeWork hat seinen Hauptsitz in New York City. Schon vergangene Woche hatte die US-Börsenaufsicht SEC Ermittlungen wegen möglicher Regelverletzungen in Zusammenhang mit dem geplanten Börsengang aufgenommen. Gründer Adam Neumann war beim SoftBank-Deal im Oktober Medienberichten zufolge mit rund 1,7 Milliarden US-Dollar in der Tasche gegangen.

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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
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„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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