19.11.2019

WeWork-Debakel: Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft

Seinen Ruf, seinen geplanten Börsengang und seine (überhöhte) Unternehmensbewertung haben die Geschäftspraktiken des Gründers Adam Neumann das Co-Working-Startup WeWork (The We Company) schon gekostet. Jetzt schaltet sich auch die Generalstaatsanwältin des Staats New York ein.
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WeWork-Gründer Adam Neumann
(c) Noam Galai/TechCrunch (Wikimedia Commons): WeWork-Gründer Adam Neumann 2015

Die USA haben schon öfters das Scheitern zunächst gehypter Startups erlebt. Und doch ist der Absturz des Co-Working-Unternehmens WeWork beispiellos. Noch im Jänner dieses Jahrs investierte der japanische Mega-Investor SoftBank zu einer Bewertung von 47 Milliarden US-Dollar. Im Oktober kaufte derselbe 80 Prozent des Unternehmens bei einer Bewertung von nur mehr acht Milliarden US-Dollar und zahlte dabei noch ordentlich drauf – auf zehn Milliarden Dollar. Dazwischen lag viel negative Publicity und ein abgesagter Börsengang.

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Die Geschäftspraktiken von Gründer Adam Neumann

Einen erheblichen Teil der Schuld an dem Debakel trägt Gründer und (seit September) Ex-CEO Adam Neumann. Denn als das Startup im Vorfeld des eigentlich für September geplanten Börsengangs Zahlen offenlegen musste, offenbarte sich darin ein verheerendes Bild der Geschäftspraktiken des Gründers. So zeigte der im August vorgelegte Börsenprospekt etwa umfassende Geschäfte zwischen The We Company und weiteren Unternehmen Neumanns sowie ihm als Privatperson, die sichtlich vorwiegend der Bereicherung des Gründers dienten. Gleichzeitig fuhr das Unternehmen im ersten Halbjahr 690 Millionen US-Dollar Verlust ein. Entsprechend fährt der neue Eigentümer Soft Bank nun einen massiven Sparkurs. Medienberichten zufolge sollen weltweit zwischen 4000 und 6000 Personen ihren Job verlieren – fast die Hälfte der Belegschaft.

WeWork: Nach SEC ermittelt nun auch Staatsanwaltschaft

So sehr die Geschäfte des Gründers dem Startup bislang also bereits geschadet haben, ist derzeit trotzdem noch unklar, ob sie innerhalb des legalen Rahmens waren. Selbiges will nun die Generalstaatsanwältin des Staats New York ergründen – WeWork hat seinen Hauptsitz in New York City. Schon vergangene Woche hatte die US-Börsenaufsicht SEC Ermittlungen wegen möglicher Regelverletzungen in Zusammenhang mit dem geplanten Börsengang aufgenommen. Gründer Adam Neumann war beim SoftBank-Deal im Oktober Medienberichten zufolge mit rund 1,7 Milliarden US-Dollar in der Tasche gegangen.

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Bitpanda
Bitpanda Headquarter in Wien (c) Bitpanda GmbH

Das Wiener Fintech Bitpanda erweitert sein Angebot um Margin Trading für Aktien und ETFs. Nutzer:innen können damit mehr als 875 Wertpapiere mit einem Hebel von bis zu 20x handeln. Käufe sind ordergebührenfrei, beim Verkauf fällt eine pauschale Gebühr von einem Euro an. Für Kund:innen in Österreich und Deutschland übernimmt die Plattform zudem die steuerliche Abwicklung der Kapitalerträge.

Was „Hebel“ bedeutet

Beim Margin Trading leiht man sich Geld, um mit mehr Kapital zu handeln, als man besitzt. 20x heißt: Wer 500 Euro einsetzt, bewegt eine Position von 10.000 Euro. Gewinne wie Verluste vervielfachen sich entsprechend. Schon ein Kursrückgang von fünf Prozent zehrt den Einsatz komplett auf. Das Produkt richtet sich damit an kurzfristige, risikobewusste Trader:innen – nicht an langfristigen Vermögensaufbau.

Der eigentliche Clou: echte Aktien statt Derivate

Interessant ist, wie Bitpanda den 20x-Hebel möglich macht. Für gehebelte Aktienprodukte gilt in der EU eine strenge Grenze: Die Aufsicht ESMA deckelt Aktien-CFDs – Wetten auf Kursbewegungen ohne echten Aktienbesitz – für Privatkund:innen bei 5:1. Diese Obergrenze gilt jedoch nur für CFDs, und genau die bietet Bitpanda bei diesem Produkt nicht an. Auf Nachfrage von brutkasten stellt das Unternehmen klar: Kund:innen handeln echte Aktien, ETFs und ETCs. Sie setzen eigenes Kapital ein und leihen sich für den Rest den Euro-Stablecoin EURCV von Bitpanda. Weil es sich damit um klassisches Wertpapier-Margin und nicht um ein CFD handelt, gelten die CFD-Hebelgrenzen der ESMA hier nicht – und 20x wird darstellbar.

„Gebührenfrei“ heißt nicht kostenlos

Die beworbene „Zero Order Fee“ gilt nur für die Ordergebühr beim Kauf. Für das geliehene Geld fällt eine Finanzierungsgebühr an: In den ersten 60 Tagen sind es 0,18 Prozent pro Tag auf den geliehenen Betrag, danach sinkt sie schrittweise. Bei sehr kurzen Haltedauern fällt das kaum ins Gewicht – wer eine Position länger offen hält, zahlt spürbar drauf.

Das Risiko, das man kennen sollte

Der zentrale Punkt betrifft den Schutz nach unten. Anders als beim Crypto Margin Trading gibt es hier keinen garantierten Schutz vor einem negativen Kontostand. Reißt der Kurs stark aus – etwa durch eine Kurslücke oder geringe Liquidität – kann der Verkaufserlös das geliehene Geld nicht decken. Dann bleibt eine Restschuld, die Kund:innen begleichen müssen. Das steht in Spannung zur Ankündigung, die vor allem die Risikomanagement-Funktionen betont. Zugang gibt es zudem erst nach einem Angemessenheitstest zu Hebel, Margin und Liquidation, angeboten „execution only“ – also ohne Beratung.

Einordnung: ein Baustein Richtung Börsengang

„Anleger erwarten heute zunehmend dieselben professionellen Möglichkeiten, ihre Portfolios zu steuern und abzusichern, die bislang vor allem institutionellen Investoren zur Verfügung standen“, sagt CEO Lukas Enzersdorfer-Konrad. Man reagiere mit dem neuen Produkt „auf die steigende Nachfrage nach mehr Flexibilität und Möglichkeiten zur kurzfristigen Absicherung“.

Der Schritt passt zum Wandel vom Krypto-Broker zur Multi-Asset-Plattform – in einem Jahr, in dem am Markt über einen möglichen Bitpanda-Börsengang spekuliert wird. Und er reiht sich in einen breiteren europäischen Trend ein: Immer mehr Retail-Plattformen bringen gehebelte Produkte an ein breites Publikum. Die Gewinnchance ist real – das Verlustrisiko ebenso.

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