16.11.2020

Das Christkind im Lockdown: Wo kommen 2020 die Weihnachtsgeschenke her?

Wo kaufen Österreicherinnen und Österreicher 2020 ihre Weihnachtsgeschenke? Online oder offline? Zwei Studien widmen sich dem Thema.
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Wo kaufen Österreicherinnen und Österreicher ihre Weihnachtsgeschenke während des Corona-Lockdown?
Wo kaufen Österreicherinnen und Österreicher ihre Weihnachtsgeschenke während des Corona-Lockdown? (c) Adobe Stock/lunarts_studio

Jetzt ist er da, der zweite Corona-Lockdown in Österreich. Und laut Verordnung wird er zumindest bis zum 6. Dezember, also dem Nikolotag, eventuell sogar länger dauern. Das stellt viele Österreicherinnen und Österreicher vor die Frage, wo sie dieses Jahr ihre Weihnachtsgeschenke kaufen – der Handel wiederum muss sich überlegen, wie er auf das geänderte Nutzungsverhalten angesichts der Pandemie reagiert.

Studie: Weihnachtsgeschenke werden offline gekauft…

Dabei gibt es für den stationären Handel eigentlich gute Nachrichten in einer schweren Zeit – zumindest, wenn man eine Studie der Offerista Group Austria unter 849 Personen in Österreich glaubt. Denn demnach wollen 87 Prozent der Befragten dieses Jahr Freunde und Familie beschenken – und zwei Drittel geben an, dass sie den Großteil ihrer Geschenke am liebsten im stationären Handel kaufen möchten. Ein Viertle der Befragten beginnt ohnehin erst im Dezember – also eventuell auch erst nach dem Lockdown -, sich mit dem Thema Weihnachtsgeschenke zu beschäftigen.

Die Hälfte der Bevorzugt-offline-Einkäufer setzt dabei auf kleine stationäre Shops. Der Rest will zwar ebenfalls stationär kaufen, jedoch bei den Handelsketten. Lediglich 13 Prozent wollen bei einem Online-Shop ohne Filiale shoppen und 10 Prozent planen den Einkauf bei Online Shops stationärer Händler, heißt es in der Studie.

…aber generell findet Shopping offline statt

Allerdings findet abseits der Weihnachtsgeschenke das Shopping der Österreicher zunehmend online statt, wie unter anderem der otago Trendreport 2020 zum Online-Kaufverhalten der Österreicherinnen und Österreicher – eine repräsentative Umfrage mit 1000 Befragten – zeigt.

Demnach kaufen 60 Prozent der Befragten mindestens einmal pro Monat online ein, 20 Prozent sogar mindestens einmal pro Woche. Dabei nutzen 93 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher mobile Endgeräte.

Weihnachtsgeschenk-Klassiker werden online gekauft

Die beliebtesten Produkte beim Onlinekauf sind Kleidung, Schuhe, Accessoires (56 Prozent), gefolgt von Büchern sowie Kosmetik- und Pflegeartikeln – also an und für sich auch Produktkategorien, die für Weihnachtsgeschenke in Frage kommen.

In Bezug auf die online genutzten Services heißt es in der otago-Studie, dass 76 Prozent der Befragten Online-Banking nutzen, ebenfalls beliebt ist das Steaming von Filmen & Serien (48 Prozent) sowie Musik (35 Prozent).

Online-Shopping in Corona-Zeiten

In der otago-Studie wurde auch erfragt, wie sich die Coronakrise auf das Onlineshopping auswirkt. Ergebnis: 22 Prozent geben an, während der Pandemie mehr im Web zu kaufen. Das betrifft vor allem unter 30-Jährige: Während der Pandemie haben 3 von 10 mehr online geshoppt und 17 Prozent mehr Online-Services genutzt. Hingegen sagen 62 Prozent, Covid-19 habe keinen Einfluss auf ihr Kaufverhalten.

Das Umgehen der Maskenpflicht ist laut otago-Umfrage übrigens für nur zehn Prozent der Befragten ein Grund, online einzukaufen. Und nur fünf Prozent geben an, dass sie damit den Kontakt zu Menschen vermeiden möchten.

Viel mehr Befragte geben hingegen an, sich wegen der größeren Auswahl (47 Prozent), dem Wegfall der Öffnungszeiten (46 Prozent), der wegfallenden Anfahrt (46 Prozent) und der Verfügbarkeit der Waren (43 Prozent) für das Web zu entscheiden.

Vorteile des Offline-Kaufs

Denn auch laut der otago-Studie sehen die Befragten Vorteile im Offline-Kauf: Hier können nämlich Produkte anprobiert (64 Prozent) und gleich mitgenommen (55 Prozent) werden. 40 Prozent schätzen die persönliche Beratung, 30 Prozent Regionalität und 27 Prozent das Einkaufserlebnis.

Dabei gibt es auch Produkte, die laut der otago-Studie für die Befragten nur schwer für einen Online-Kauf in Frage kommen. Zum Beispiel ein Auto: Hier kann sich nur die Hälfte vorstellen, dieses online zu kaufen. Auch Pflanzen möchten sich 32 Prozent lieber im Blumengeschäft oder Gartencenter aussuchen. Und so gerne Bankgeschäfte schon online erledigt werden: Eine Finanzberatung über das Internet können sich die Wenigsten vorstellen (39 Prozent). Besonders skeptisch sind über 50-Jährige sowie weniger Gebildete. Rund ein Drittel hat keinerlei Vorbehalte gegen Online-Services.

Die Online-Offline-Shopping-Kombi

Jede/r Vierte lässt sich übrigens zumindest ab und zu persönlich im Geschäft beraten, um dann aber online einzukaufen. 38 Prozent tun dies nur selten und rund ein Drittel nie. Rund ein Viertel der Österreicherinnen und Österreicher lässt sich bei der Kaufentscheidung von einer persönlichen Beratung im Geschäft stark beeinflussen, heißt es außerdem in der otago-Studie.

Was bedeuten diese Ergebnisse nun schließlich für die Händler selbst? Im Grunde ein gemischtes Bild: Gerade im Weihnachtsgeschäft ist es nicht von Nachteil, wenn man – vor allem, wenn der Lockdown vorbei ist – auch mit einer Brick-and-Mortar-Filiale an einem Shopping-Hotspot vertreten ist. Zugleich lässt sich nicht verleugnen, dass der Onlinehandel in den vergangenen Jahren einen Siegeszug erlebte, der durch die Pandemie noch weiter verstärkt wurde. Es ist somit ratsam, die eigene Präsenz auf möglichst viele Kanäle auszubauen. Eine Strategie, die vor allem für kleine Unternehmen nun wichtiger ist als je zuvor.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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AI Summaries

Das Christkind im Lockdown: Wo kommen 2020 die Weihnachtsgeschenke her?

  • Jetzt ist er da, der zweite Corona-Lockdown in Österreich. Und laut Verordnung wird er zumindest bis zum 6. Dezember, also dem Nikolotag, eventuell sogar länger dauern.
  • Das stellt viele Österreicherinnen und Österreicher vor die Frage, wo sie dieses Jahr ihre Weihnachtsgeschenke kaufen – der Handel wiederum muss sich überlegen, wie er auf das geänderte Nutzungsverhalten angesichts der Pandemie reagiert.
  • Gerade im Weihnachtsgeschäft ist es nicht von Nachteil, wenn man – vor allem, wenn der Lockdown vorbei ist – auch mit einer Brick-and-Mortar-Filiale an einem Shopping-Hotspot vertreten ist.
  • Zugleich lässt sich nicht verleugnen, dass der Onlinehandel in den vergangenen Jahren einen Siegeszug erlebte, der durch die Pandemie noch weiter verstärkt wurde.
  • Es ist somit ratsam, die eigene Präsenz auf möglichst viele Kanäle auszubauen. Eine Strategie, die vor allem für kleine Unternehmen nun wichtiger ist als je zuvor.

AI Kontextualisierung

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