07.11.2025
ABGÄNGE

Wefox Austria: zwei Geschäftsführer hören auf

Der bisherige Country Head René Besenbäck wechselt mit Jahresende ins Management eines "führenden Industriemaklers". Lukas Lindenhofer bleibt noch bis Ende März 2026 Wefox-Austria-Geschäftsführer und soll "für eine geordnete Übergabe" sorgen.
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vl.: Lukas Lindenhofer, René Besenbäck und Stephan Ehrenfeldner | (c) Wefox Austria
vl.: Lukas Lindenhofer, René Besenbäck und Stephan Ehrenfeldner | (c) Wefox Austria

Erst Ende Juli wurde mit Stephan Ehrenfeldner als COO ein Neuzugang in der bis dahin dualen Geschäftsführung von Wefox Austria präsentiert – brutasten berichtete. Nun kündigte die Österreich-Tochter des Berliner InsurTech-Scaleups den Abgang der beiden länger gedienten Geschäftsführer René Besenbäck und Lukas Lindenhofer an.

Abgang mit Ende Dezember und Ende März

Besenbäck hatte 2023 Rainer Vogelmann als Country Head abgelöst (brutkasten berichtete). Er wechselt nun bereits mit Jahresende ins Management eines „führenden Industriemaklers“, wie es in einer Aussendung von Wefox Austria heißt. Lindenhofer, der bereits 2022 zum Geschäftsführer aufstieg, geht mit Ende März 2026 und soll für eine „geordnete Übergabe“ sorgen. Neuzugang Ehrenfelder soll das Unternehmen „bis zur Nachbesetzung der Country Head Funktion im ersten Quartal 2026“ weiter gemeinsam mit Lukas Lindenhofer führen.

Wefox-CEO: „Bedauere ihre Entscheidung“

Joachim Müller, CEO der Muttergesellschaft wefox Holding AG, sieht Wefox Austria in einem Statement in einer „hervorragenden Ausgangsposition“ und kommentiert: „Rene Besenbäck und Lukas Lindenhofer haben dies mit hohem persönlichen Einsatz vorangetrieben und gleichzeitig ein starkes Team entwickelt. Dafür möchte ich beiden herzlich danken, bedauere ihre Entscheidung und wünsche ihnen für ihre weitere Karriereentwicklung nur das Beste.“ In Österreich trete man nun in „die nächste Phase unserer strategischen Weiterentwicklung“ ein und werde dazu „zeitnah die relevanten Weichenstellungen im Führungsteam bekannt geben“.

„Unendlich dankbar für diese herausfordernde Zeit“

Besenbäck spricht in seinem Resümee von „großem Wehmut und unglaublichem Stolz“. „Ich bin unendlich dankbar für diese herausfordernde Zeit und möchte meinem gesamten Team die höchste Anerkennung für die erreichten Meilensteine aussprechen“, so der bisheriger Country Head. Lindenhofer spricht indes von „einem lachenden und einem weinenden“ Auge, mit dem er Wefox Austria verlassen. „Es ist mir ein großes Anliegen, eine geordnete Übergabe sicherzustellen. Deshalb begleite ich den Übergangsprozess noch aktiv bis 31. März, um gemeinsam mit dem Team diesen wichtigen Schritt vorzubereiten und eine stabile Basis für die Zukunft zu schaffen“, kommentiert er.

Seit kurzem neue Strategie

Das Unternehmen präsentierte erst kürzlich eine neue Strategie, die auf Übernahmen von Makler-Kanzleien im Rahmen von Betriebsnachfolge basiert – brutkasten berichtete. Kürzlich erfolgte zudem der App-Relaunch. Das Unternehmen berichtet auch von einer positiven Entwicklung in den vergangenen Jahren. Das Maklerpartner-Netzwerk sei massiv ausgebaut worden, das Prämienvolumen über das „wefox Serviceportal“ sei seit Ende 2023 um mehr als 30 Prozent gesteigert worden.


Anm. der Redaktion: Dieser Beitrag wurde nach Veröffentlichung adaptiert. Lukas Lindenhofer ist nicht, wie ursprünglich behauptet, bereits 2019 mit der Übernahme des österreichischen Unternehmens „Die Maklergruppe“ durch Wefox (brutkasten berichtete) ins Unternehmen gekommen. Er wurde erst 2022 Geschäftsführer.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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