25.04.2019

Website-Erstellung für Startups: Vorsicht vor unseriösen Anbietern

Eine Website ist die Visitenkarte eines Unternehmens im Internet - trotzdem wird sie oft recht stiefmütterlich behandelt. Die Tech-Experten von SMARACIS geben fünf Tipps für die Website-Erstellung.
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Website Erstellung Programmierer Team Smaracis
(c) fotolia / REDPIXEL
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Social Media und das Internet allgemein sind zu bestimmenden Faktoren in unserem privaten und beruflichen Leben geworden. Fast jeder würde ohne lange nachzudenken die Frage „Ist ein guter Internetauftritt wichtig?“ sofort mit „ja“ beantworten. Die Website ist heute zu einer sehr wichtigen elektronischen Visitenkarte für jedes Unternehmen geworden.

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Die Website bietet die Möglichkeit, sein Unternehmen und das Leistungsspektrum einer breiten Öffentlichkeit, beziehungsweise dem einzelnen potentiellen Kunden vorzustellen. Und wie im persönlichen Kontakt ist der erste Eindruck sehr wichtig.

Auch Startups haben Aufholbedarf

Dennoch findet man täglich beim Surfen unzählige Websites, deren Inhalt hoffnungslos veraltet ist (also zum Beispiel, dass die letzten News vor sieben Jahren veröffentlicht wurden) oder dessen Design überhaupt nicht zum Unternehmen passt. Viele Websites sind auch technisch veraltet oder entsprechen den gesetzlichen Anforderungen (z.B. e-commerce Gesetz oder DSGVO) nicht mehr.

„Auch Startups konzentrieren sich zu Beginn häufig, und das zu Recht, auf die Produktentwicklung oder den Vertriebsaufbau. Die Website wird dann selbst schnell hingepfuscht, ein Anbieter überstürzt ausgewählt oder die Erstellung der Website wird immer wieder aufgeschoben“, sagt Stefan Weigelhofer, CEO von SMARACIS, ein Unternehmen mit Fokus auf Smart Accounting, Consulting & IT-Solutions.

Viele unseriöse Anbieter

Leider gibt es am Markt auch genügend unseriöse Anbieter. Sehr oft gehen diese auf die Bedürfnisse der Startups nicht ein und erstellen die Websites dann in einer veralteten Technologie oder in einem Baukastensystem, das nur schwer erweiterbar ist. Beides macht es dem Kunden unmöglich, seine Website selbst zu administrieren oder auch nur kleine Anpassungen selbst durchzuführen. Das bedeutet, dass  immer wieder der ursprüngliche Websiteersteller beauftragt werden muss.

Hohe und permanente Folgekosten sind das Ergebnis, verbunden mit mehrjähriger Abhängigkeit. Auch sind Übernahmen durch andere Websiteprovider aus lizenzrechtlichen oder technischen Gründen fast nicht möglich oder sinnvoll.

Die Website ist gerade in der Startup-phase eine nicht außer Acht zu lassende Investition. Diese muss daher entsprechend wohlüberlegt erfolgen.

SMARACIS hat daher fünf konkrete Tipps für Startups:

  1. Die Website ist wichtig, daher sollte man ihr als elektronische Visitenkarte von Anfang an entsprechende Aufmerksamkeit widmen.
  2. Bei der Auswahl des Websitenproviders unbedingt mehrere Anbieter anfragen. Nicht jeder passt zu jedem.
  3. Bei der Auswahl des Anbieters eine Checkliste erstellen, was für einen selbst wichtig ist. Auf die leichte Administrierbarkeit nicht vergessen, um die Folgekosten möglichst gering zu halten.
  4. Vordergründig kostengünstige Abomodelle vermeiden
  5. Genau überlegen, welche Features wirklich notwendig sind, wobei man nicht vergessen darf, dass nachträgliche Anpassungen / Erweiterungen immer teurer sind.

„Wir von Smaracis haben das erklärte Ziel, unseren Kunden selbst administrierbare Websites zu übergeben, mit allen dafür notwendigen Lizenzen und Codes. Wir wollen keine künstlichen Abhängigkeiten schaffen, sondern als Partner auf Augenhöhe helfen, wo es wirklich notwendig ist“, sagt Weigelhofer: „Wenn gewünscht, übernehmen wir natürlich auch gerne die Wartung der Website.“

„Wir haben drei Website-Pakete geschnürt, die aus unserer Sicht alles abdecken, was benötigt wird. Aber keine Angst, wir schauen uns jedes Projekt genau an und passen unser Angebot genau auf die Anforderungen an“, schließt Stefan Weigelhofer seine Ausführungen: „Diese drei Pakete dienen somit nur als grobe Preisindikationen. Und für Startups geben wir noch eine besondere Starthilfe: Wir reduzieren den Preis für das Paket basic und gold um jeweils 10 Prozent innerhalb des ersten Jahres nach der Gründung.“

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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