31.05.2021

Wavewinder: Der Dauerwellenmacher aus Königswinter

Milko Grieger war als Friseurmeister auf der Suche nach der perfekten Dauerwelle. Einer, die nicht "nur" bis zur nächsten Haarwäsche hält. Seine Lösung: Wavewinder.
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Wavewinder
(c) Wavewinder/FB - Der Wavewinder möchte für langhaltende Dauerwellen sorgen.

Milko Grieger hat für große Modemagazine und auf Fashionweeks gearbeitet und große Werbespots gedreht. Und festgestellt, dass Kundinnen immer den gleichen Wunsch hatten: natürlich gewelltes Haar. Damals hatte der 32-Jährige den Look mit Lockenstab, Glätteisen und Haarwickler erzielt, aber der hielt nur bis zur nächsten Haarwäsche. Um natürlich gewelltes Haar dauerhaft zu ermöglichen, hat der Gründer aus Königswinter (Nordrhein-Westfallen) daher den Wavewinder entwickelt. Ein Friseur-Tool, mit dem sich „mühelos und permanente Beach Waves“ erzeugen lassen, wie er sagt.

Kundin hat die Wahl

Dazu werden die nassen Haarsträhnen von einem geschulten Friseur in den Wavewinder entsprechend der Form gelegt und eine Dauerwellenflüssigkeit sowie ein Fixiermittel hinzugefügt. Grieger dazu: „Die Kundin kann selbst für sich entscheiden, wie sie ihre Haare an dem Tag tragen möchte. Wenn sie wie gewohnt ihre Haare glatt haben möchte, dann föhnt sie sich einfach trocken. Mit ein bisschen Wasser oder einem feuchtigkeitsspendenden Produkt werden die Haare geknetet und die Wellen kommen zurück“, erklärt der Friseurmeister die Handhabung.

Die Anfänge von Wavewinder

Angefangen hat alles nach einem Termin in Köln, als Grieger über die Autobahn nach Hause fuhr. Es war schon dunkel und kaum ein Auto war auf den Straßen zu sehen. Im Radio spielte leise beruhigende Musik. Plötzlich sah der Gründer ein Bild von einem großen „S“ vor seinen Augen und wie aus dem Nichts brannte sich ein Satz in seinen Kopf: „Es ist Zeit, etwas Neues zu beginnen und dem Zauber des Anfangs zu vertrauen.“

Sofort begann der Founder, seine im Kopf entstandene Vorstellung auf Papier zu bringen. Die gesamte Nacht arbeitete er an Skizzen und Überlegungen, wie er ein Produkt entwickeln konnte, welches seinen Vorstellungen gerecht werden würde. Eines Tages war schließlich der Prototyp geboren und es folgte ein mehrjähriger Optimierungsprozess, der nun zu einem Ende gekommen scheint und die „klassische Dauerwelle revolutionieren möchte“.

Wavewinder, Dauerwelle machen, Wie Dauerwelle machen?
(c) Wavewinder/FB – Der Wavewinder von Milko Grieger bei der Anwendung.

Gegenüber herkömmlichen soll die Beachwaves-Methode von Grieger Friseuren Zeit sparen und somit mehr Umsatz durch höheren Kundendurchlauf ermöglichen, hofft er. Frisur, Haarlänge und Haarfarbe spielen dabei für die Anwendung keine große Rolle, erklärt er. Die Anwendung soll schnell und schonend vonstattengehen und dadurch Vorteile gegenüber anderen Frisiermethoden bieten. Der Wavewinder richtet sich vor allem an professionelle Salons und Ausübende des Frisierhandwerks.

Milko Grieger ist heute Abend zu Gast in der „Höhle der Löwen“ und stellt seine Wellen-Idee den TV Investoren vor. Weiters mit dabei: Lambus, Hilli Fruits, WowWow und sked.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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