24.02.2023

Waterdrop: Wiener Scaleup wird globaler Partner der Tennis ATP Tour

Die ATP gab eine mehrjährige Partnerschaft mit dem Wiener Microdrink-Scaleup Waterdrop bekannt. Das Unternehmen wird ab 2023 offizieller Partner der ATP Tour.
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(c) waterdrop

Erst im Jänner gab das Wiener Scaleup Waterdrop exklusiv über den brutkasten bekannt, dass sich Tennis-Superstar Novak Djokovic am Unternehmen als Investor beteiligt. Im Zuge des Deals tritt Djokovic auch als Markenbotschafter für den Microdrink auf. So wird Djokovic künftig das Waterdrop-Logo auf seinem linken Arm tragen. Die enge Verbindung von Waterdrop zum Profi-Tennissport wird nun durch eine neue Partnerschaft noch weiter verfestigt. Wie ATP und Waterdrop in einer Aussendung bekannt gaben, wird das Wiener Scaleup ab 2023 offizieller „Hydrationspartner und Goldpartner“ der ATP Tour. Laut ATP soll es sich um eine „mehrjährige Partnerschaft“ handeln.

Waterdrop als ATP-Partner

Im Rahmen ihrer Partnerschaft möchten sich die ATP und Waterdrop gemeinsam laut eigenen Angaben für „eine nachhaltige Flüssigkeitsversorgung während der ATP Tour einsetzen.“ So wird das Wiener Scaleup den Spielern, Mitarbeiter:innen und Freiwilligen wiederverwendbare Flaschen zur Verfügung stellen, die mit dem Logo von Waterdrop gekennzeichnet sind. Laut dem Unternehmen soll so auf den „Plastikflaschenverbrauch während der gesamten Saison“ aufmerksam gemacht werden. Waterdrop wirbt selbst damit, dass mit dem Getränkewürfel, der Leistungswasser einen Geschmack verleiht, über 30 Millionen Plastikflaschen eingespart wurden.

(c) waterdrop Linkedin

Waterdrop „Trinkbänke“

Zudem wird Waterdrop „Trinkbänke“ für die Spieler auf dem Spielfeld sowie Trinkstationen für Fans bei jedem ATP-Tour-Event einführen. Vor Ort haben die Fans die Möglichkeit, die Produktpalette und verschiedenen Sorten des Unternehmens kennenzulernen und ihre eigene wiederverwendbare Flasche mit dem exklusiven ATP Design zu erstehen. Die ATP Tour zählt bis zu fünf Millionen Fans pro Saison.

Doch nicht nur das: Während der gesamten Tour wird Waterdrop laut eigenen Angaben mit dem medizinischen Team der ATP zusammenarbeiten, um allen teilnehmenden Spielern eine optimale Flüssigkeitsversorgung zu ermöglichen. „Wir freuen uns sehr, dass die besten Tennisspieler der Welt unsere Flaschen und Trinkbänke benutzen. Das ist ein wichtiges Symbol für diesen nachhaltigen Umbruch in der Branche“, so Martin Murray, CEO und Gründer Waterdrop.

Neben dem Tennissport ist das Scaleup im Bereich des Sport-Sponsorings auch „Wassersponsor“ des berühmten Hahnenkamm-Rennens in Kitzbühel. So präsentiert das aufstrebende Scaleup aus Wien seine Marke mittlerweile neben Weltmarken wie Red Bull, Audi, Mastercard oder Boss.

Das Wachstums des Scaleups aus Wien

Waterdrop hat nach eigenen Angaben mehr als zwei Mio. Kund:innen, ist in 20.000 Geschäften verfügbar und unterhält in Europa, den USA und Singapur insgesamt 40 eigene Läden. Das Team des Scaleups umfasst über 300 Personen.

Zuletzt hatte das Unternehmen im Jänner 2022 eine 60 Mio. Euro schwere Series-B-Finanzierungsrunde kommuniziert. Den Lead in der Runde übernahm der VC Temasek Holdings aus Singapur, die Bestandsinvestoren Bitburger Ventures aus Deutschland und Founders Future aus Frankreich zogen ebenfalls mit.


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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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