24.02.2023

Waterdrop: Wiener Scaleup wird globaler Partner der Tennis ATP Tour

Die ATP gab eine mehrjährige Partnerschaft mit dem Wiener Microdrink-Scaleup Waterdrop bekannt. Das Unternehmen wird ab 2023 offizieller Partner der ATP Tour.
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(c) waterdrop

Erst im Jänner gab das Wiener Scaleup Waterdrop exklusiv über den brutkasten bekannt, dass sich Tennis-Superstar Novak Djokovic am Unternehmen als Investor beteiligt. Im Zuge des Deals tritt Djokovic auch als Markenbotschafter für den Microdrink auf. So wird Djokovic künftig das Waterdrop-Logo auf seinem linken Arm tragen. Die enge Verbindung von Waterdrop zum Profi-Tennissport wird nun durch eine neue Partnerschaft noch weiter verfestigt. Wie ATP und Waterdrop in einer Aussendung bekannt gaben, wird das Wiener Scaleup ab 2023 offizieller „Hydrationspartner und Goldpartner“ der ATP Tour. Laut ATP soll es sich um eine „mehrjährige Partnerschaft“ handeln.

Waterdrop als ATP-Partner

Im Rahmen ihrer Partnerschaft möchten sich die ATP und Waterdrop gemeinsam laut eigenen Angaben für „eine nachhaltige Flüssigkeitsversorgung während der ATP Tour einsetzen.“ So wird das Wiener Scaleup den Spielern, Mitarbeiter:innen und Freiwilligen wiederverwendbare Flaschen zur Verfügung stellen, die mit dem Logo von Waterdrop gekennzeichnet sind. Laut dem Unternehmen soll so auf den „Plastikflaschenverbrauch während der gesamten Saison“ aufmerksam gemacht werden. Waterdrop wirbt selbst damit, dass mit dem Getränkewürfel, der Leistungswasser einen Geschmack verleiht, über 30 Millionen Plastikflaschen eingespart wurden.

(c) waterdrop Linkedin

Waterdrop „Trinkbänke“

Zudem wird Waterdrop „Trinkbänke“ für die Spieler auf dem Spielfeld sowie Trinkstationen für Fans bei jedem ATP-Tour-Event einführen. Vor Ort haben die Fans die Möglichkeit, die Produktpalette und verschiedenen Sorten des Unternehmens kennenzulernen und ihre eigene wiederverwendbare Flasche mit dem exklusiven ATP Design zu erstehen. Die ATP Tour zählt bis zu fünf Millionen Fans pro Saison.

Doch nicht nur das: Während der gesamten Tour wird Waterdrop laut eigenen Angaben mit dem medizinischen Team der ATP zusammenarbeiten, um allen teilnehmenden Spielern eine optimale Flüssigkeitsversorgung zu ermöglichen. „Wir freuen uns sehr, dass die besten Tennisspieler der Welt unsere Flaschen und Trinkbänke benutzen. Das ist ein wichtiges Symbol für diesen nachhaltigen Umbruch in der Branche“, so Martin Murray, CEO und Gründer Waterdrop.

Neben dem Tennissport ist das Scaleup im Bereich des Sport-Sponsorings auch „Wassersponsor“ des berühmten Hahnenkamm-Rennens in Kitzbühel. So präsentiert das aufstrebende Scaleup aus Wien seine Marke mittlerweile neben Weltmarken wie Red Bull, Audi, Mastercard oder Boss.

Das Wachstums des Scaleups aus Wien

Waterdrop hat nach eigenen Angaben mehr als zwei Mio. Kund:innen, ist in 20.000 Geschäften verfügbar und unterhält in Europa, den USA und Singapur insgesamt 40 eigene Läden. Das Team des Scaleups umfasst über 300 Personen.

Zuletzt hatte das Unternehmen im Jänner 2022 eine 60 Mio. Euro schwere Series-B-Finanzierungsrunde kommuniziert. Den Lead in der Runde übernahm der VC Temasek Holdings aus Singapur, die Bestandsinvestoren Bitburger Ventures aus Deutschland und Founders Future aus Frankreich zogen ebenfalls mit.


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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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