27.06.2024
GELDGRUBE GESUNDHEIT?

Was Startups über den Wirtschaftssektor Fitness wissen müssen

Es ist kein Geheimnis: Die Wirtschaftslage lässt hierzulande zu wünschen übrig. Nicht aber im Fitness-Sektor. Dieser verzeichnet ein Hoch. Warum Gesundheit und Fitness gerade jetzt für Startups lukrativ sind und welche Jungunternehmen bereits im Markt mitmischen.
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Investitionen in körperliche Fitness und Gesundheit steigen (c) Adobe Stock

Oh, du gesundes Österreich? Sport, Fitness und Gesundheit sind lange nicht nur mehr Social-Media-Trends, sie sind gelebte Realität. Luft nach oben gibt allerdings noch, denn: Obwohl die österreichische Bevölkerung immer länger und auch länger gesund lebt, leiden rund zwei Drittel des Landes an chronischen Belastungen. Das schreibt das öffentliche Gesundheitsportal Österreich zu Jahresbeginn.

Die Lebensdauer steigt, chronische Belastungen auch. Beides sind möglicherweise Gründe dafür, warum der Fitness- und Sportsektor aktuell sein Umsatzhoch verzeichnet. Dass es sich auszahlt, auf Körper und Seele Acht zu geben, zeigt ein Blick auf demografische Daten unseres Landes:

Seit 2005 leben Frauen und Männer in Österreich nämlich zwei (Männer) bzw. 2,9 (Frauen) Jahre länger als im Zeitraum davor. Auch das Leben in Gesundheit hat sich hierzulande verlängert: Männer verbringen nämlich 7,4, Frauen 7,8 zusätzliche Jahre in guter Gesundheit als noch im Jahr 1991. So die Daten des zweiten österreichischen Gesundheitsberichts im Auftrag des Gesundheitsministeriums.

Neue Studie zeigt Marktpotenzial

Die Bereitschaft in Gesundheit, Fitness und damit in gute Voraussetzungen für ein möglichst gesundes, langes Leben zu investieren, steigt. Das bestätigen Wirtschaftsdaten aus dem Heimatmarkt, wie jene der erst kürzlich durchgeführten Eckdatenstudie zur österreichischen Fitnesswirtschaft. Initiatoren sind die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) in Zusammenarbeit mit der Deutschen Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement (DHfPG).

Der Studie zufolge verzeichnete der Wirtschaftssektor Fitness im Jahr 2023 ein Umsatzhoch. Ob eine Nachwirkung der Corona-Pandemie oder ein plötzlich gestiegenes Bewusstsein für Gesundheit – Fakt ist: Österreicher:innen investieren gerne und viel in ihre körperliche Fitness. Das Marktsegment ist breit und wachsend – und eignet sich auch für Jungunternehmen.

Landesweit 1,2 Millionen Mitgliedschaften gemeldet

Die in Österreich wirtschaftenden 1.322 Fitnessbetriebe zählten 2023 gemeinsam 20.000 Mitarbeitende und 1,2 Millionen Mitglieder. Generiert wurde damit ein Gesamtumsatz von 615 Millionen Euro.

Der Fitness-Schwerpunkt liegt im Gesundheitsbereich. Dort habe sich nämlich die Mehrheit der heimischen Fitnessbetriebe positioniert (36,9 Prozent), zitiert Bundesbranchensprecher Christian Hörl die Studienergebnisse. Nach “Gesundheit” positionieren sich Fitnessanlagen in den Bereichen “Training” (34,3 Prozent), “Lifestyle” (19,7 Prozent) und „Wellness“ (9,1 Prozent).

Durchschnittsalter der Trainierenden liegt bei 38,8 Jahren

Mit seinen 1,2 Millionen Mitgliedschaften verzeichnete das Wirtschaftsfeld Fitness einen Zuwachs von 5,7 Prozent zum Vorjahr. Zum Vergleich: Von 2021 auf 2022 gab es einen Mitgliederzuwachs von 14,1 Prozent – vermutlich als Folge der Corona-Pandemie.

Die Mehrheit der in Österreich zahlenden Trainierenden sind weiblich – mit 54,2 Prozent. 45,8 Prozent sind männliche Trainierende. Das Durchschnittsalter liegt bei 38,8 Jahren – und damit 1,8 Jahre jünger als in Deutschland und 1,2 Jahre jünger als in der Schweiz. Jedes vierte Mitglied sei hierzulande 50 Jahre oder älter.

13 Prozent der Österreicher:innen sind in Fitnessclubs gemeldet

Die Studie bringt überdies eine weitere Kennzahl hervor, die den Stellenwert von Fitness-Mitgliedschaften in der Gesamtbevölkerung messen soll: Die Reaktionsquote gibt den Anteil der Mitgliedschaften in Fitness- und Gesundheitsanlagen gemessen an der Gesamtbevölkerung in Prozent an. Diese lag im Jahr 2023 bei 13,1 Prozent. Heißt: 13,1 Prozent der Menschen in Österreich sind Mitglied in mindestens einer Fitness- und Gesundheitsanlage.

Ausgegeben wird dabei nicht wenig: Der durchschnittliche Mitgliedsbeitrag für ein Monatsabo lag 2023 bei 49,36 Euro. Das sind drei Euro mehr als 2022.

Investitionsbereitschaft gibt es auch auf Angebotsseite: 76,2 Prozent der heimischen Sportbetriebe investierten in die Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden. 68 Prozent der Betriebe steckten außerdem finanzielle Ressourcen in eigene Fitness-Anlagen – und zwar zur Gerätemodernisierung, zum Umbau oder zur Digitalisierung.

Marktpotenzial für Fitness-Startups

Wachstumskurven in Umsatz und Investitionen sowie die steigende Zahlungsbereitschaft der Kund:innen deuten darauf hin, dass sich der Wirtschaftssektor Fitness als lukratives Feld für neue Unternehmen etablieren könnte. Einige Jungunternehmen haben das Potenzial erkannt – und mischen in der heimischen Fitness-Szene mit. Ein paar davon gibt es hier im Überblick:

Fit-Up

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Fit-Up-Founder Shahab Daban (c) Fit-Up

Fit-Up ist ein Linzer Startup, das erst kürzlich Aufsehen erregte: Am vergangenen Dienstag startete es mit einem Angebot für firmeninterne Challenges und führte ein neues Prämiensystem ein. Das Kernangebot umfasst Online-Live-Gruppen-Sportkurse. Gegründet wurde das Jungunternehmen von Shahab Daban. Die erst kürzlich kommunizierten Neuerungen beinhalten außerdem das Feature Moveathlon, bei dem Unternehmen die Möglichkeit haben, firmeninterne Challenges zu starten und Mitarbeitende zur Bewegung zu motivieren.

Trackbar

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Das Trackbar-Team setzt auf „Connected Fitness“(c) Trackbar

Das Wiener Startup Trackbar will bestehende, analoge Fitnessangebote digitalisieren und vernetzen. Gegründet wurde Trackbar von Lukas Butt, Stephan Glauninger und Stefan Schade. Das Gründertrio will mit Sensoren das Training im Fitnessstudio überwachen. Dazu bietet es ein Software Development Kit (SDK), das in bestehende Apps eingegliedert werden kann.

Barzflex

Das Barzflex Gründerteam (c) Barzflex

Das NÖ-Startup Barzflex wurde 2013 von Florian Schachner und David Jandrisevits gegründet – mit der Vision, Sport für alle zugänglich zu machen. Das Team entwickelte individuell anpassbare Outdoor-Sportanlagen. Barzflex zielt in erster Linie auf das Training mit eigenem Körpergewicht ab – und ist derzeit in einigen Gemeinden, Fitnessstudios, Vereinen oder bei Privatpersonen vertreten. So unter anderem in Berndorf bei Salzburg oder im Loosdorfer Sportpark in Niederösterreich.

Endur

Severin Bauer, Mario Schafzahl und Thomas Hauer von Endur
Severin Bauer, Mario Schafzahl und Thomas Hauer von Endur (c) Endur

Endur bietet mit seiner Fitness-App digitale Privattrainings für das Fitnesscenter und für zu Hause am Smartphone an. Unter den Gründern des 2022 gestarteten Unternehmens sind neben Severin Bauer auch Fitness-Influencer Mario Schafzahl und Thomas Hauer, der Bruder des ehemaligen N26-DACH-General-Managers Georg Hauer. Mit dessen Community startete die App im Oktober 2022 auch zunächst in eine “Closed Beta”-Phase, in denen die ersten 1.000 User:innen die App testeten. Ende 2023 ging die App in eine “Open Beta”-Phase über.

Boss Fitness

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Boss Fitness Gründerin Sylvia Oberauer möchte mit ihrer App „Vielsitzern“ im Büro zu mehr Fitness verhelfen. (c) Boss Fitness

Mit dem Ziel der „Betrieblichen Gesundheitsförderung“ operiert das von Sylvia Oberauer gegründete Jungunternehmen Boss Fitness im heimischen Sportsektor. Das Startup bietet ein „individuell zugeschnittenes, digitales Office-Trainingsprogramm für Angestellte“ – und zwar „für Teams, im Unternehmen oder privat“, heißt es auf der Website. Boss steht indes für Boxing, Soft Yoga und Stretching. Nutzer:innen von Boss Fitness erhalten täglich Erinnerungen auf PC oder Handy mit einem angepassten Fitnessangebot.

Movevo

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Das Movevo-Team (c) Martin Hofmann

Auch unserem südlichsten Bundesland entsprang ein HealthTech, das sich der betrieblichen Gesundheitsförderung verschrieben hat: Die Rede ist von Movevo und der gleichnamigen App rund um Gründer Michael Omann. Dieser startete Movevo schon im Jahr 2018. Die Idee: Gesundheit und Bewegung in Form von Tageschallenges in den Berufsalltag zu integrieren. Auch dieses Jahr fanden erneut die Movevo Move Days statt, im Zuge derer 82 Unternehmen des Landes über die Fastenzeit Bewegungspunkte in Form von absolvierten Challenges sammelten. Die eingenommenen Spendengelder in Höhe von 7.500 Euro gingen an die Nico Langmann Foundation, um Sportrollstühle für mobilitätseingeschränkte Kinder zu finanzieren.

moveeffect

Moveeffect aus Oberösterreich erhält ein sechsstelliges Investment.
2018 erhielt moveeffect ein sechsstelliges Investment: (v.l.n.r.) Georg Pollak, Stefan Kainz, Roman Heinzle, Markus Kainz, Johannes Eichmeyer (c) primeCROWD

Auch in Linz findet sich eine ähnliche Lösung namens moveeffect – gegründet von Roman Heinzle im Jahr 2013: Das Unternehmen positioniert sich als „360-Grad-Lösung“ für betriebliche Gesundheits- und Sportförderung. Über die gleichnamige App können Betriebe ihre Mitarbeitenden zu Sportaktivitäten motivieren. Ein eigens entwickeltes Incentive-System soll die Teilnehmenden zum Durchhalten motivieren. Die Plattform gibt indes Inspiration zu gesunder Ernährung und eine Möglichkeit des interaktiven Austausches zwischen Sportelnden.

Spird

Spird
Die Spird-Gründer Kevin Josef Schrattel und Dominik Kohl (v.l.n.r.) (c) Spird

Spird wurde 2020 von Kevin Josef Schrattel und Dominik Kohl gegründet. Das Ziel: Mit ihrer App Menschen zum Sport zu motivieren. Die Plattform Spird bietet Vernetzungsmöglichkeioten für Gleichgesinnte und Sportler:innen – und soll potenzielle Trainingspartner:innen miteinander vernetzen.

Shaped by iB

Das Founderteam (c) Shaped by iB

Sportaffinen mag das in Wien gegründete Fitnessstudio Shaped by IB ein gängiger Begriff sein. Der Wiener Sportler Ivo Buchta, der zuvor als Model in New York City tätig war, gründete Shaped gemeinsam mit Thomas Kreuzhuber und Christian Szalay. Nach coronabedingten Schließungen und dem Schwenk zu Online-Angeboten zählt Shaped nun zwei Standorte im zweiten und neunten Wiener Gemeindebezirk. Im Angebot sind mixed Workouts mit Boxing, Laufen und Cycling genauso wie Krafttraining, Pilates und Yoga.

Lympik

Archiv: Lympik ist Accent-Alumnus (c) Accent
Aus dem Archiv: Lympik ist Accent-Alumnus (c) Accent

Das Jungunternehmen Lympik bietet Videoanalysen, Zeitmessung und Motion-Tracking an, um professionelles Training – unter anderem in Ausbildungszentren – zu optimieren. Verwendet werden dafür Satelliten und IoT (Internet of Things). Gegründet und ansässig ist das Jungunternehmen im südlichen Niederösterreich – konkret im Ort Ober Piesting. Gründer ist Thomas Peroutka, der die analysierende Hardware selbst entwickelt. Gemessen werden Orts- und Zeitangaben für verschiedene Sportarten – sei es im Skisport, beim Laufen oder im Bike-Tracking.

MyClubs

myClubs-Founder Tobias Homberger (c) myClubs

Viele Betriebe und Privatpersonen nutzen es – das in Wien gegründete Fitnessangebot von myClubs. Das Jungunternehmen zählt zu einem der beliebtesten Sport-Vermittlungsdiensten unseres Landes – und kombiniert das Angebot von Yogastudios, CrossFit, Tennisplätzen oder Kletterhallen. Kund:innen kaufen eine myClubs Mitgliedschaft – meist als Abo – und können je nach ausgewähltem Paket Sportaktivitäten bei unterschiedlichen Anbietern buchen.

Eversports

(c) Eversports

Bei Eversports handelt es sich um eine von Hanno Lippitsch gegründete Plattform, die die Suche nach Trainingsangeboten erleichtern soll. Seit 2013 ist es Interessierten möglich, über Eversports nicht nur Sportangebote, sondern auch Öffnungszeiten, Platzbelegungspläne sowie Tarife und Kurs-Angebote zu buchen.

Sparcs

Manuel Gahn hat Sparcs mitgegründet © Thrive Life
Manuel Gahn hat Sparcs mitgegründet (c) brutkasten

Die Fitness- und Meditations-App Sparcs rund um Mitgründer Manuel Gahn positioniert sich als Social-Network-App für Self-Improvement. Nutzende können aus 20 Aktivitäten aus den Bereichen Fitness, Personal Development oder Ernährung wählen – und ihre Fortschritte mit ihrem Network über die App teilen.

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Ein Exit in Millionenhöhe – und trotzdem bleibt für die Gründer:innen kaum etwas übrig. Schuld daran können sogenannte Liquidation Preferences sein, die darüber entscheiden, wer beim Verkauf eines Startups bevorzugt wird. Rechtsanwalt Manuel Mofidian ordnet ein.
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Liquid Preference, Mofidian
© Armin Hubner/Canva - Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian.

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 „Aufbrechen“ erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Für viele Gründer:innen sind 40-Stunden-Wochen ein Fremdwort und freie Wochenenden ein ferner Wunsch – sie opfern unzählige Arbeitsstunden und verzichten auf Gehalt, um ihr Startup aufzubauen. Doch am Ende dieses jahrelangen harten Einsatzes bleibt selbst bei einem vermeintlich erfolgreichen Millionen-Exit in manchen Fällen kaum etwas übrig. Der Grund kann in einer unscheinbaren Klausel des Beteiligungsvertrags liegen; einer Sonderregel für die Verteilung des Exit-Erlöses. Räumt man etwa späteren Investoren eine „Liquidation Preference“ ein, bedienen sich diese beim Verkauf zuerst. Die Realität sieht dann wie folgt aus: Während die Branche gratuliert, können die Gründer:innen und frühe Kapitalgeber trotz fließender Millionen fast leer ausgehen.

So ein Fall sorgte jüngst für Aufsehen, als Martin Granig, Gründer der Spar-App monkee.rocks, von einem Bekannten berichtete, der einen 15-Millionen-Exit hingelegt hatte. Der Founder meinte nach Glückwünschen bloß, der Exit hätte massiver sein müssen, „damit sich was ausgeht“ – hier hatte die Liquidation Preference gegriffen.

Was ist eine Liquidationspräferenz?

Die historischen Wurzeln der Liquidationspräferenz reichen bis ins 19. Jahrhundert zurück, als US-Eisenbahngesellschaften und Banken Vorzugsaktien nutzten. In den 1950er- bis 1970er-Jahren adaptierte die VC-Branche das Modell und machte es im Silicon Valley zum Standard. Doch obwohl die Klausel omnipräsent ist, sorgt sie bis heute für Missverständnisse.

Der Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian bringt es auf den Punkt: „Eine Liquidationspräferenz ist kein gesetzlich definierter Begriff, sondern eine Klausel in einem Beteiligungsvertrag, die man im Einzelfall auslegen muss, aber häufig einem gewissen spezialisierten Marktstandard entspricht.“ Verankert wird sie in der Praxis meist im sogenannten Shareholders Agreement (kurz SHA, deutsch: Gesellschaftervereinbarung). Es geht dabei nicht um die prozentuelle Beteiligung an einem Startup, sondern um die harte Reihenfolge bei der Verteilung von echten Einnahmen (Proceeds) nach einem bestimmten Trigger-Event – im Normalfall dem Exit.

„Vereinfacht gesagt ist die Liquidationspräferenz eine vertraglich vereinbarte Erlösvorzugs-Regelung. Im Normalfall wird ein Verkaufserlös entsprechend den Beteiligungsquoten (pro rata) verteilt; das entspricht auch der gesetzlichen Grundregel. Für den Exit-Fall soll jedoch eine Sonderregel geschaffen werden; mit mitunter überraschendem Ergebnis: Wer etwa 20 Prozent der Anteile hält, aber 70 Millionen Euro investiert hat, kann bei einem Verkaufserlös von 70 Millionen Euro den gesamten Erlös erhalten – und das dank einer Liquidationspräferenz“, so Mofidian.

„Erst wenn die jeweilige Liquidationspräferenz erfüllt wurde, kommt die nächste liquidationspräferierte Gruppe zum Zug; sind alle Liquidationspräferenzen bedient, wird der Rest pro rata verteilt“, erklärt der Wirtschaftsanwalt das sogenannte „Wasserfallprinzip“. Reicht das Geld bei einem mittelgroßen oder kleinen Exit nicht aus, könnten all jene, die ganz unten im Wasserfall stehen, leer ausgehen.

„Ein Startup durchläuft typischerweise gewisse Phasen“, erläutert Mofidian. „So lassen sich die Investorengruppen ganz gut typisieren: Häufig startet man mit ersten Investoren, Business Angels, Family and Friends, teilweise noch Convertibles. Hier herrscht oft noch eine andere Logik als bei späteren Investmentrunden, wo beispielsweise VC-Fonds einsteigen. In diesen späteren Runden, den ‚Series‘, mit professionelleren neuen Investoren verschieben sich regelmäßig die Kräfteverhältnisse, was zu einer Anpassung der Verträge und der damit verbundenen Rechte führt.“

Das Multiple (X-Faktor) als wichtiger Hebel

Bevor man sich jedoch in rechtliche Details und konkrete Definitionen vertieft, muss man bei Liquidation Preference einen wichtigen Hebel verstehen: das Multiple (oder den X-Faktor). Diese Zahl legt fest, wie viel von seinem ursprünglichen Investment der Geldgeber beim Exit vorrangig – also vor der allgemeinen Verteilung nach Beteiligungsquoten – beanspruchen kann.

Das „1×-Multiple“ findet sich so häufig in den Verträgen, dass man dieses fast schon als Branchenstandard bezeichnen könnte. Das bedeutet: Der Investor holt sich zunächst exakt jene Summe zurück, die er in das Startup gesteckt hat. Komplex wird es, wenn Investoren in schwierigen Marktphasen höhere Multiples durchsetzen. Liegt der Faktor bei 1,5×, 2× oder gar 3×, bedeutet das, dass der Investor vorab – also vor der Verteilung nach Prozenten – ein Vielfaches seines eingesetzten Kapitals fordern kann. „Der Faktor hat mit der Beteiligungsquote nichts zu tun: Auch wer nur ein Prozent hält, kann eine fünffache Liquidationspräferenz vereinbart haben“, erklärt Mofidian. Hat ein VC-Fonds also beispielsweise zehn Millionen Euro bei einem 2×-Multiple investiert, zieht er beim Exit sofort 20 Millionen Euro als Liquidationspräferenz ab, bevor der nächste Gesellschafter auch nur einen Cent sieht. Das schmälert den Erlös für Gründer:innen und frühe Investor:innen – mitunter auch für andere, im Rang nachstehende Investorengruppen – dramatisch.

Participating vs. non-participating

Wenn der Faktor (das Multiple) bzw. damit verbunden die Höhe geklärt ist, regeln weitere Zusätze, wie genau ein Investor am restlichen Erlös beteiligt wird.

So gilt „non-participating“ als die üblichste Variante. Der Investor hat hierbei ein Wahlrecht: Er erhält entweder vorab seine Präferenz, also zum Beispiel sein 1×-Investment, zurück, oder er verzichtet auf diesen Vorabzug und nimmt stattdessen seine reguläre prozentuale Quote am gesamten Erlös. Demgegenüber steht „participating“: Diese investorenfreundliche Variante bezeichnet Mofidian als „Eierlegende Wollmilchsau“ – der Geldgeber bekommt zuerst sein Investment als garantierte Risikoprämie vorab ausbezahlt und partizipiert danach zusätzlich noch entsprechend seiner prozentualen Quote am verbleibenden Erlös-Topf; er wird also faktisch doppelt bedient.

Rangordnung – „Senior“ und „Pari passu“

Aus Sicht eines Investors spielt es zudem eine große Rolle, in welchem Rang seine Liquidationspräferenz eingeordnet wird. „Die Ränge drücken das Rangverhältnis der Liquidationspräferenzen zueinander aus. Nach dem Wasserfallprinzip wird grundsätzlich jeder vorrangige Rang vollständig bedient, bevor Erlöse an den nachfolgenden Rang verteilt werden“, erklärt Mofidian. „Reicht der Erlös auf einem Rang nicht, um alle dort angesiedelten Präferenzansprüche voll zu bedienen, wird typischerweise pro rata verteilt – meist im Verhältnis der jeweiligen Präferenzansprüche. Der genaue Schlüssel ist aber Vertragssache.“

Wird der Liquidationspräferenz eines Investors ein „Senior“-Rang eingeräumt, bedeutet das Vorrang gegenüber den zu diesem Zeitpunkt bestehenden bzw. den vertraglich bezeichneten Liquidationspräferenzen. „‚Senior‘ ist eine relative Rangangabe – man ist immer gegenüber jemandem vorrangig. Soll der oberste Rang gemeint sein, spricht man etwa von ‚most senior‘ oder ‚senior to all other liquidation preferences‘. Maßgeblich ist am Ende ohnehin die Verteilungsreihenfolge der Waterfall-Klausel selbst“, so der Anwalt. Vor später geschaffenen „noch vorrangigeren“ Rängen könne man sich durch einen Zustimmungsvorbehalt schützen; das könne allerdings künftige Finanzierungsrunden erschweren und sei auch unüblich.

Mofidian weiter: „Investor:innen vereinbaren häufig, dass ihre Liquidationspräferenz ‚pari passu‘ mit den Liquidationspräferenzen anderer Investor:innen oder Anteilsklassen rangiert – die betreffenden Präferenzen sind dann gleichrangig, keine wird vor der anderen bedient. Innerhalb derselben Anteilsklasse ist eine ausdrückliche Pari-passu-Regelung häufig nur deklaratorisch, sofern für alle Anteile dieselben Präferenzrechte gelten; sie kann jedoch in einigen Konstellationen auch klarstellende Bedeutung haben. Eine wesentliche Bedeutung entfaltet sie zwischen unterschiedlichen Anteilsklassen oder Finanzierungsrunden: Man kann etwa festlegen, dass die Liquidationspräferenzen einer Series A und einer Series B trotz unterschiedlicher Anteilsklassen auf demselben Rang stehen. ‚Pari passu‘ beschreibt also nicht die Anteilsklasse als solche, sondern das Rangverhältnis der jeweiligen Präferenzen“. Gleichrangigkeit bedeutet dabei nicht zwingend, dass auch die Höhe der Präferenzansprüche, die Multiplikatoren oder die sonstigen Investorenrechte identisch sind.

Die Rangordnung führt in der Praxis oft zu sogenannten Stacked Preferences (gestapelten Präferenzen). Faktisch gesehen kommt es dabei meist zum Prinzip „Last in, first out“: Der späteste Geldgeber (z. B. der Lead-Investor der Series C) sichert sich meist den höchsten Rang und holt sich beim Exit (nach Rückführung von Fremdkapital) als Allererster sein Geld aus dem Topf. Ist seine Präferenz bedient, darf sich die vorherige Series B aus dem verbleibenden Rest bedienen; und so weiter bis hinunter zur Series A. Häufig warten am Ende der Nahrungskette die frühen Seed-Investoren sowie Gründer:innen und Mitarbeiter:innen mit ESOP-Anteilen – ist der Exit-Erlös nicht hoch genug, ist der Topf leer, bevor sie erreicht werden.

„Eine der Schwierigkeiten bei Liquidation Preferences ist die Unschärfe der Begrifflichkeiten“, betont Mofidian an dieser Stelle und erklärt, warum es zu Streitereien unter den Beteiligten kommen könnte. Ein typischer Konfliktherd können Triggerdefinitionen sein: Was ist ein Exit? In einem „frühen“ Vertrag kann ein Exit anders definiert sein als im späteren Beteiligungsvertrag. Dazu kommen Side Letters bzw. in Investitionsdokumenten enthaltene Rechte, bei denen Widersprüche auftreten können. Liquidationspräferenzen können ein sinnvolles Instrument der Risikoverteilung sein – aber es kann zu unangenehmen Überraschungen kommen, weil die Beteiligten nicht jedes Szenario durchdenken und durchrechnen.

Die Schicksalsgemeinschaft der Frühphase

Oliver Holle, CEO des Seed-VCs Speedinvest, sieht die Debatte vor allem für die Frühphase pragmatisch: Dank klarer Standards (1×, non-participating) bilden frühe Kapitalgeber und Gründer:innen hier eine Schicksalsgemeinschaft im Sinne von „engsten Verbündeten“. Dramatisch wird es jedoch bei Wertberichtigungen in späten Runden, wenn sich die Ansprüche durch viel frisches Kapital massiv aufsummieren – die bereits erwähnten Stacked Preferences. Wie das in der Praxis aussieht, veranschaulicht Holle am E-Scooter-Anbieter Tier, dessen Preference-Stack nach mehreren Runden und Mergern auf fast eine Milliarde Euro angewachsen ist: „Das sind sie jetzt doch nicht mehr wert. Das heißt, wir haben das wahrscheinlich schon lange auf null abgeschrieben, und die Gründer auch, weil wir da kein Geld rausholen werden, auch wenn diese Firma für fünf-, sechs- oder siebenhundert Millionen Euro verkauft wird. Das ist also eine Realität, die wir absolut durchlebt haben.“ Und damit ist Speedinvest nicht allein.

Konflikte, Statistiken und eine mögliche Zukunft

Was konkrete Statistiken angeht, gibt es im DACH-Raum kaum belastbare öffentliche Marktdaten. Mofidians subjektiver Praxisbeobachtung nach kommen Liquidationspräferenzen jedoch in fast jedem Deal vor, sind ein von Investoren erwarteter Standard und in ihrer Grundform kaum wegzuverhandeln.

Aufgrund globaler Krisen brauchten viele Startups zuletzt jedoch Bridge-Finanzierungen. Um ihre Bewertungen hochzuhalten („Vanity Valuation“), akzeptierten Gründer:innen oft harte Konditionen. Mofidian kann sich vorstellen, dass es in Zukunft aufgrund dieser Dynamik zu Konflikten kommen könnte: „Aufgrund von Brückenfinanzierungen könnten Liquidationspräferenzen wahrscheinlich jetzt relevanter werden, weil wir jetzt einige Senior-Investoren sehen, die zu sehr guten Terms eingestiegen sind, darunter auch Verkaufsrechte. Wenn du in den letzten Jahren investiert hast, und das zu einer vermeintlich guten Bewertung, mit starken Terms, und dir viele Rechte geholt hast, jetzt aber daran zweifelst, dass eine neue Runde zu einer höheren Bewertung realistisch ist, dann pushst du möglicherweise in den Exit. Und das machst du wahrscheinlich nur, weil du eine Liquidationspräferenz, vielleicht sogar mit einem ‚Über-Eins-Faktor‘, hast“, zeichnet Mofidian eine mögliche Zukunft für die heimische Szene. „Ich kann mir vorstellen, dass die Logik, die Liquidationspräferenzen und anderen damit funktionell verbundenen Terms zugrunde liegt, dazu führt, dass der eine oder andere Investor sagt: ‚Ich nutze jetzt meine vertraglichen Möglichkeiten, dränge auf den Exit und hole mir lieber mein Investment 1,5-fach plus ein bisschen extra vom verbleibenden Erlöstopf. Das macht mehr Sinn, als nur darauf zu hoffen, dass es noch eine Runde zu einer viel höheren Bewertung gibt – und selbst wenn sich das so großartig entwickelt, was nicht sicher ist, steht der nächste Investor vermutlich nach dem Last-in-first-out-Prinzip mit seiner Präferenz wieder vor mir.‘“

Der Anwalt ergänzt: „‚Drängen‘ heißt in diesem Kontext: Wenn dieser Investor – etwa in Kombination mit anderen Investoren – starke Drag-Along-Rechte hat, kann er den Verkauf auch gegen den Willen der Founder rechtlich erzwingen.“ Dies gelte selbst dann, wenn die Founder die Bewertung als zu niedrig empfänden und aufgrund der Liquidation Preference leer ausgingen.

Trotz dieser Konsequenzen betont Mofidian nachdrücklich, dass man das Thema auch aus der Investorenperspektive betrachten muss: Die Liquidationspräferenz sei per se nichts Böses und in der Praxis völlig in Ordnung, wenn man sie korrekt verwendet. „Man muss diese Klauseln verstehen, durchrechnen und verschiedene Szenarien durchspielen, damit böse Überraschungen ausbleiben“, sagt der Jurist.

Secondaries als mögliches Instrument

Für Gründer gilt laut dem Experten eine wichtige Regel: Man sollte sich niemals nur auf eine möglichst hohe Firmenbewertung fixieren, wenn die Vorzugsrechte der Investoren im Gegenzug gefährlich stark ausgeprägt sind. Mofidian rät, das Term-Sheet stets als bewegliches Gesamtsystem zu betrachten.

Anstatt Deals aus reiner Angst vor einem Null-Ausstieg kategorisch platzen zu lassen, empfiehlt der Anwalt, allenfalls ungünstigere Liquidationspräferenzen durch andere Mechanismen auszugleichen. Dazu zählen klug verhandelte Drag-Along- und Tag-Along-Rechte. Wenn der Druck allerdings über die Jahre extrem hoch wird, seien Secondaries ein mögliches Tool: Durch den vorzeitigen Verkauf eines kleinen Teils der eigenen Anteile an spätere Investoren könnten Gründer bereits auf dem Weg zum Exit etwas Geld auf dem Privatkonto sichern.

„Das ist jedoch nicht gern gesehen und auch in Österreich oder im DACH-Raum relativ unüblich, aber es passiert“, sagt Mofidian. „Nach ein paar Jahren Arbeit kann man in so einem Fall sagen: ‚Ich habe eine ordentliche Netto-Summe auf meinem Konto. Das erlaubt mir zumindest, mit freiem Kopf weiter an meiner Vision zu bauen.‘“

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