03.04.2026
COMMUNITY

Was Andreas Tschas mit seinem neuen Netzwerk „Conxious“ vorhat

Mit "Conxious“ ruft Andreas Tschas ein neues Netzwerk für Führungspersönlichkeiten und Gründer:innen ins Leben, bei dem vertrauensvolle Kooperationen im Mittelpunkt stehen. Wir haben mit ihm über die langfristige Vision und die ersten konkreten Projekte der Community gesprochen.
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Andreas Tschas Gründer von Conxious | (c) Luisazzoe | StudioZucker

Andreas Tschas hat schon mehrfach bewiesen, dass er erfolgreich schlagkräftige Communitys aufbauen kann. Als Co-Founder von Pioneers wurde er zu einem der bekanntesten Köpfe der heimischen Startup-Szene. Nach dem Exit an startup300 war er die treibende Kraft bei seinem nächsten großen Wurf: dem Wiener Climate-Tech-Startup Glacier. Im Mai 2025 gab Tschas jedoch seinen operativen Rückzug bei Glacier bekannt, das fortan von seinem langjährigen Wegbegleiter Rainhard Fuchs weitergeführt wurde (brutkasten berichtete). Nach einigen ruhigeren Monaten tritt der Community-Builder nun mit einem neuen Projekt namens Conxious wieder ins Rampenlicht.

Vertrauen als Wirtschaftsfaktor

Im Kern ist Conxious laut Eigendefinition eine kuratierte Mitglieder-Community für Gründer:innen und Führungspersönlichkeiten, die „Unternehmen aus innerer Klarheit heraus führen, statt sich von externem Druck treiben zu lassen, um dadurch bessere Entscheidungen zu treffen, klarer zu führen und langfristig erfolgreichere Unternehmen aufzubauen“.

(c) Luisazzoe | StudioZucker

Die Idee dazu entspringt Tschas’ persönlicher Beobachtung der Startup- und Businesswelt: Er habe festgestellt, dass viele Unternehmer trotz großen äußeren Erfolgs oft ausbrennen. „Ich kenne viele Gründer, die in der Startup-Welt extrem erfolgreich waren – und trotzdem nicht erfüllt sind.“ Zudem rauben toxische Dynamiken laut Tschas vielen Organisationen ihre Kraft: „Ich glaube, dass fünfzig, teilweise siebzig Prozent der Energie im Arbeitsalltag verloren gehen – durch fehlendes Vertrauen, interne Politik und Ego-getriebene Entscheidungen.“

Conxious schafft dafür kleine, bewusst kuratierte Formate, in denen echte Gespräche entstehen, Vertrauen aufgebaut wird und daraus konkrete Zusammenarbeit, bessere Entscheidungen und neue Projekte hervorgehen. Das Ziel ist dabei nicht persönliches Wachstum um seiner selbst willen, sondern bessere Entscheidungen, stärkere Zusammenarbeit und Unternehmen, die langfristig gesünder funktionieren.

150 Mitglieder und 4.000 Euro Jahresbeitrag

Um diese Qualität zu sichern, ist die Community bewusst auf 150 Mitglieder begrenzt. Die Membership liegt aktuell bei 4.000 Euro pro Jahr. „Ein Drittel der Plätze vergeben wir bewusst über Scholarships. So stellen wir sicher, dass nicht das Kapital entscheidet, wer Teil von Conxious wird, sondern Haltung, Qualität und der Beitrag zur Community.“

Die ersten 50 Gründungsmitglieder stehen bereits fest. Die Bandbreite zeigt, wen Conxious anzieht: TTTech-Mitgründer Georg Kopetz, Business Angel Hansi Hansmann, Eversports-Gründer Hanno Lippitsch, die ehemalige Strabag-Vorständin Annette Scheckmann sowie Health-Tech-Gründerin Bianca Gfrei. Neben Unternehmer:innen und Investor:innen gehören auch Wissenschaftler:innen, Künstler:innen und Kreative zur Community. Bewusst, denn Tschas glaubt, dass die besten Ideen dort entstehen, wo unterschiedliche Welten aufeinandertreffen.

(c) Luisazzoe | StudioZucker

Physisch verortet sich Conxious in Wien: Am Otto Wagner Areal plant die Community, künftig einen 3.200 Quadratmeter großen Pavillon anzumieten. Bereits jetzt gibt es dort einen Memberspace, den Mitglieder für Workshops und den inhaltlichen Austausch nutzen können.

Aus der Community sind bereits in den ersten Monaten Investments, Kooperationen und Partnerschaften entstanden. Für Tschas ist das kein Zufall: Vertrauen sei der Hebel, den andere Netzwerke schlicht nicht hätten. Zudem präge das direkte Umfeld die eigene Entwicklung maßgeblich: „Du bist das Produkt der fünf Menschen, mit denen du dich umgibst.“

Erste Projekte von Conxious

Aus dem Netzwerk sollen konkrete Initiativen hervorgehen. Ein erstes Vorhaben ist ein Bildungsprojekt mit dem Namen „Schule des Lebens“. Es soll zeigen, wie eine kleine, stark vernetzte Community eine Wirkung erzielt, die weit über Conxious hinausgeht.

Während die Kerngruppe geschlossen bleibt, gibt es vereinzelte Formate für ein breiteres Publikum, wie das „Conxious Picnic“ für 300 Teilnehmer:innen, das im Herbst stattfinden wird. Das langfristige Ziel für Conxious formuliert Tschas sehr klar: Eine der einflussreichsten Communities Österreichs zu werden. Das soll aber nicht durch bloße Lautstärke passieren, sondern weil hier Entscheidungen auf Basis von echtem Vertrauen getroffen werden – nicht auf Basis von Angst oder Ego.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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