16.07.2024
RATGEBER

Warum auch Startups an Eheverträge denken sollten

Gastbeitrag. Hohe Risiken, komplexe rechtliche Rahmenbedingungen und emotionale Belastungen kennzeichnen die Situation von Ehepaaren, die gemeinsam ein Startup gegründet haben, wenn es zur Krise kommt. Um sich vor negativen Folgen zu schützen, sollten Gründerpaare frühzeitig vertragliche Regelungen treffen, schreibt Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner.
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Die Startup-Szene ist geprägt von Innovation, Dynamik und auch einem gewissen Risiko. Gerade in Krisenzeiten kann es für Gründerpaare besonders herausfordernd sein, Geschäft und Privatleben in Einklang zu bringen. Unvorhergesehene Ereignisse können die Situation von Ehepaaren, die gemeinsam ein Startup gegründet haben, schnell auf die Probe stellen. Hohe Risiken, komplexe rechtliche Rahmenbedingungen und die emotionale Belastung können zu einer großen Herausforderung werden.

Vorausschauend planen: Ehevertrag statt Emotionen

Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehört beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, muss klar geregelt sein.

Unternehmensverschuldung

Weitere wichtige Themen für Gründerpaare sind die Unternehmensverschuldung und Veräußerung. Grundsätzlich bleiben Unternehmensschulden auch Schulden des Unternehmens und müssen bei einer Scheidung im privaten Bereich nicht berücksichtigt werden.

In der Praxis verschwimmen die Bereiche beruflich und privat aber immer mehr, sodass es auch immer häufiger zu schwierigen Aufteilungsfragen kommt. Das Auto ist ein Leasingvertrag in der Gesellschaft. Die privaten Ersparnisse wurden für die Finanzierung des gemeinsamen Vorhabens als Kredit dem gemeinsamen Unternehmen gewährt.

Der Insolvenzfall

Im Falle der Insolvenz eines Ehepartners muss die notwendige Wohnung für den Schuldner und seine Familie erhalten bleiben. Diese Regelung gilt jedoch nur für bestimmte Wohnräume und nicht für das gesamte Haus oder die Wohnung.

Gerade in der aktuellen Wirtschaftslage mit steigenden Zinsen kam es wiederholt zu Situationen, in denen die monatliche Belastung derart angestiegen ist, dass auch Not-Exits erforderlich waren. Die Situation von Existenzgründerehepaaren im Krisenfall ist aufgrund der komplexen Verflechtung von Geschäft und Privatleben wie sich zeigt besonders schwierig.

Umso wichtiger ist eine sorgfältige Vorsorge durch vertragliche Regelungen. Diese Investition in die Zukunft zahlt sich aus, um das Erreichte zu sichern und die finanziellen Folgen einer Krise zu minimieren. Übrigens: das Gesagte gilt nicht nur für Ehepaare. Derartige Regelungen können auch in einem Partnerschaftsvertrag unter Lebensgefährten geregelt werden.


Über die Gastautorin:

Mag. Philadelphy-Steiner ist Rechtsanwältin mit eigener Kanzlei, die sich auf Familien- und Scheidungsrecht spezialisiert hat. Zudem ist sie Präsidentin des Österreichischen Bundesverbandes für Mediation.


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Novus-Gründer und CEO René Renger mit dem Novus One
(c) Novus

Als brutkasten erstmals über Novus berichtete, war das Fahrzeug aus Braunschweig noch ein Projekt mit guter Anekdote: 75 Kilogramm leicht, Vollcarbonrahmen, Motor im Hinterrad, und ein Team, das eine Kaufanfrage von Elon Musk ausgeschlagen hatte. Inzwischen ist aus dem Prototyp ein Serienfahrzeug geworden. Jetzt gibt das 2019 gegründete Unternehmen von Gründer und CEO René Renger, einem ehemaligen Lead Designer bei Volkswagen, eine Finanzierungsrunde in Höhe eines zweistelligen Millionen-Dollar-Betrags bekannt. Angeführt wird sie von 468 Capital mit Sitz in Berlin und San Francisco. Die genaue Summe nennt Novus nicht.

Serienauslieferungen seit dem Frühjahr

Das Novus One im Stadtverkehr
Das Novus One im Stadtverkehr (c) Novus

Die Serienauslieferungen des Novus One in Europa starteten laut Aussendung im Frühjahr 2026, das Fahrzeug ist in mehreren europäischen Ländern in Kundenhand. Die Founders Edition startet bei 21.300 Euro netto. Das Fahrzeug wiegt 121 Kilogramm, beschleunigt in unter zwei Sekunden von 0 auf 50 km/h und erreicht bis zu 130 km/h. Die 6,2-kWh-Batterie bietet laut Hersteller 150 Kilometer Reichweite und lädt in 90 Minuten von 0 auf 80 Prozent.

Novus bezeichnet das Fahrzeug als „Lightbike“ und reklamiert damit eine eigene Kategorie, die die Vorteile von E-Bike, Roller und Motorrad kombinieren soll. Der eigentliche Kniff liegt in der Zulassung: Das Fahrzeug fährt in zwei per Software einstellbaren Leistungsstufen, als Rollerklasse L1e bis 45 km/h und als Motorradklasse L3e bis 130 km/h. In der Einstiegskonfiguration reicht in den USA und in Europa laut Novus ein Autoführerschein, wobei die Voraussetzungen je nach Land und in den USA je nach Bundesstaat variieren. Damit zielt das Unternehmen nach eigenen Angaben auf über 400 Millionen Autofahrer in Europa und Nordamerika statt auf die Nische des Zweiradmarkts.

„Unser Ziel ist nicht, den Motorradmarkt zu elektrifizieren oder nur ein weiteres Zweirad zu bauen. Unser Ziel ist, urbane Mobilität neu zu verteilen. Investoren dieses Kalibers an Bord zu haben, zeigt mir, dass der Markt das genauso sieht“, sagt Renger.

Vom Musk-Nein zum Tesla-Ingenieur an Bord

Das Shareholder-Ökosystem umfasst laut Novus über 30 Investoren. Mit an Bord ist Eric Bach, ehemaliger Chief Engineer bei Lucid Motors und Director of Engineering bei Tesla, der als Investor und Board Advisor an der Fahrzeugentwicklung mitwirkt. Zudem steigt Martin Hoffmann ein, der On vom Schweizer Startup zur globalen Premium-Performance-Marke skaliert und als CFO und Co-CEO an die Börse gebracht hat. Dazu kommen Gründer und Führungskräfte von Kembara VC, Adidas, Audi, BMW, Chrono24, FINN, Grover, Mercedes-AMG, New Balance, Vay und Xiaomi, Venture-Investoren aus dem Silicon Valley und Europa sowie Rennfahrerin Sophia Flörsch. Ein Zweiradhersteller findet sich unter den Gesellschaftern nicht.

„Wir haben uns nicht nach klassischen Mobilitätsinvestoren umgeschaut. Was wir aufgebaut haben, funktioniert eher wie ein eigener Y Combinator“, sagt Hannes A. H. Krieger, CSO und Gründungsmitglied von Novus.

USA 2027, Novus Two Ende 2027

Das frische Kapital soll in den Marktstart in den USA 2027, die Expansion in europäische Lifestyle-Metropolen und die Entwicklung des Novus Two fließen. Das zweite Modell soll die Lightbike-Kategorie zu einem niedrigeren Einstiegspreis in die Breite bringen, der Produktionsstart ist für Ende 2027 geplant.

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