16.07.2024
RATGEBER

Warum auch Startups an Eheverträge denken sollten

Gastbeitrag. Hohe Risiken, komplexe rechtliche Rahmenbedingungen und emotionale Belastungen kennzeichnen die Situation von Ehepaaren, die gemeinsam ein Startup gegründet haben, wenn es zur Krise kommt. Um sich vor negativen Folgen zu schützen, sollten Gründerpaare frühzeitig vertragliche Regelungen treffen, schreibt Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner.
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Die Startup-Szene ist geprägt von Innovation, Dynamik und auch einem gewissen Risiko. Gerade in Krisenzeiten kann es für Gründerpaare besonders herausfordernd sein, Geschäft und Privatleben in Einklang zu bringen. Unvorhergesehene Ereignisse können die Situation von Ehepaaren, die gemeinsam ein Startup gegründet haben, schnell auf die Probe stellen. Hohe Risiken, komplexe rechtliche Rahmenbedingungen und die emotionale Belastung können zu einer großen Herausforderung werden.

Vorausschauend planen: Ehevertrag statt Emotionen

Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehört beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, muss klar geregelt sein.

Unternehmensverschuldung

Weitere wichtige Themen für Gründerpaare sind die Unternehmensverschuldung und Veräußerung. Grundsätzlich bleiben Unternehmensschulden auch Schulden des Unternehmens und müssen bei einer Scheidung im privaten Bereich nicht berücksichtigt werden.

In der Praxis verschwimmen die Bereiche beruflich und privat aber immer mehr, sodass es auch immer häufiger zu schwierigen Aufteilungsfragen kommt. Das Auto ist ein Leasingvertrag in der Gesellschaft. Die privaten Ersparnisse wurden für die Finanzierung des gemeinsamen Vorhabens als Kredit dem gemeinsamen Unternehmen gewährt.

Der Insolvenzfall

Im Falle der Insolvenz eines Ehepartners muss die notwendige Wohnung für den Schuldner und seine Familie erhalten bleiben. Diese Regelung gilt jedoch nur für bestimmte Wohnräume und nicht für das gesamte Haus oder die Wohnung.

Gerade in der aktuellen Wirtschaftslage mit steigenden Zinsen kam es wiederholt zu Situationen, in denen die monatliche Belastung derart angestiegen ist, dass auch Not-Exits erforderlich waren. Die Situation von Existenzgründerehepaaren im Krisenfall ist aufgrund der komplexen Verflechtung von Geschäft und Privatleben wie sich zeigt besonders schwierig.

Umso wichtiger ist eine sorgfältige Vorsorge durch vertragliche Regelungen. Diese Investition in die Zukunft zahlt sich aus, um das Erreichte zu sichern und die finanziellen Folgen einer Krise zu minimieren. Übrigens: das Gesagte gilt nicht nur für Ehepaare. Derartige Regelungen können auch in einem Partnerschaftsvertrag unter Lebensgefährten geregelt werden.


Über die Gastautorin:

Mag. Philadelphy-Steiner ist Rechtsanwältin mit eigener Kanzlei, die sich auf Familien- und Scheidungsrecht spezialisiert hat. Zudem ist sie Präsidentin des Österreichischen Bundesverbandes für Mediation.


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KI-Startups gibt es bekanntlich wie Sand am Meer. Siebt man jedoch jene aus, die sich über ein eigenes Large Language Model (LLM) trauen (und auch die Kompetenz dazu mitbringen) werden es plötzlich sehr wenige. Innerhalb Österreichs ist hier bislang das Linzer Startup NXAI rund um KI-Pionier Sepp Hochreiter zu nennen. Mit dessen Spinout Emmi AI, das zwar kein LLM, aber ein Foundational Model im Bereich Physical AI entwickelt hat, und dieses Jahr an Mistral aus Frankreich verkauft wurde, sollte ein zweites Linzer Unternehmen nicht ausgelassen werden. Und nun kommt ein drittes dazu.

Klarer Fokus auf Europa und digitale Souveränität

Auch Ablatic AI, ein Spinoff des LIT Open Innovation Center der Johannes Kepler Universität Linz, baut mit Talos ein eigenes LLM – und zwar mit klarem B2B-Fokus. Dass das Unternehmen rund um Florian Zimmermann und Julian Mauerkirchner dieses sehr rechenintensive Unterfangen stemmen kann, wird unter anderem über eine Kooperation mit AI Factory Austria AI:AT, wo man im Rahmen des EuroHPC-Programms europäische Hochleistungsrechenressourcen nutzt.

Doch wie wollen sich die Linzer gegen die übermächtige internationale Konkurrenz durchsetzen? Einmal mehr lautet die Antwort auf die Frage: digitale Souveränität. Talos sei bereits in seiner Architektur DSGVO- und AI-Act-konform; man decke den gesamten „Life Cycle“ des Produkts inklusive Hosting innerhalb Europas ab und falle so nicht unter den US-Cloud-Act. „Nicht das erste europäische KI-Modell. Das beste. Talos ist das fähigste, transparenteste und rechtssicherste Modell, das Europa jemals hervorgebracht hat, und wir haben es in Linz gebaut“, schreiben die Gründer durchaus selbstbewusst auf ihrer Website.

Kein Risikokapital

Der Plan ist dabei klar: den europäischen B2B-Markt erobern. Kernzielgruppe sind Unternehmen in regulierten Branchen wie Banken und Versicherungen sowie Softwareunternehmen. Schon in der aktuell noch laufenden Beta-Phase arbeitet Ablatic AI nach eigenen Angaben mit mehr als 100 Firmen zusammen. Schon Ende August soll der Marktstart erfolgen – dabei befindet sich das Unternehmen laut Impressum aktuell noch in Gründung.

Ob die großen Pläne aufgehen, bleibt freilich abzuwarten. Einen Teilaspekt könnte das Gründer-Duo früher oder später überdenken müssen. Man finanziere sich durch die EU, nicht durch Risikokapital, geben die beiden auf ihrer Website stolz an: „Wir bauen für Kunden, nicht für Investoren.“ Um mit den US-Riesen mit ihren bis zu elfstelligen Kapitalrunden konkurrieren zu können, könnte natürlich doch mehr externes Kapital notwendig werden.

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