16.07.2024
RATGEBER

Warum auch Startups an Eheverträge denken sollten

Gastbeitrag. Hohe Risiken, komplexe rechtliche Rahmenbedingungen und emotionale Belastungen kennzeichnen die Situation von Ehepaaren, die gemeinsam ein Startup gegründet haben, wenn es zur Krise kommt. Um sich vor negativen Folgen zu schützen, sollten Gründerpaare frühzeitig vertragliche Regelungen treffen, schreibt Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner.
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Die Startup-Szene ist geprägt von Innovation, Dynamik und auch einem gewissen Risiko. Gerade in Krisenzeiten kann es für Gründerpaare besonders herausfordernd sein, Geschäft und Privatleben in Einklang zu bringen. Unvorhergesehene Ereignisse können die Situation von Ehepaaren, die gemeinsam ein Startup gegründet haben, schnell auf die Probe stellen. Hohe Risiken, komplexe rechtliche Rahmenbedingungen und die emotionale Belastung können zu einer großen Herausforderung werden.

Vorausschauend planen: Ehevertrag statt Emotionen

Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehört beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, muss klar geregelt sein.

Unternehmensverschuldung

Weitere wichtige Themen für Gründerpaare sind die Unternehmensverschuldung und Veräußerung. Grundsätzlich bleiben Unternehmensschulden auch Schulden des Unternehmens und müssen bei einer Scheidung im privaten Bereich nicht berücksichtigt werden.

In der Praxis verschwimmen die Bereiche beruflich und privat aber immer mehr, sodass es auch immer häufiger zu schwierigen Aufteilungsfragen kommt. Das Auto ist ein Leasingvertrag in der Gesellschaft. Die privaten Ersparnisse wurden für die Finanzierung des gemeinsamen Vorhabens als Kredit dem gemeinsamen Unternehmen gewährt.

Der Insolvenzfall

Im Falle der Insolvenz eines Ehepartners muss die notwendige Wohnung für den Schuldner und seine Familie erhalten bleiben. Diese Regelung gilt jedoch nur für bestimmte Wohnräume und nicht für das gesamte Haus oder die Wohnung.

Gerade in der aktuellen Wirtschaftslage mit steigenden Zinsen kam es wiederholt zu Situationen, in denen die monatliche Belastung derart angestiegen ist, dass auch Not-Exits erforderlich waren. Die Situation von Existenzgründerehepaaren im Krisenfall ist aufgrund der komplexen Verflechtung von Geschäft und Privatleben wie sich zeigt besonders schwierig.

Umso wichtiger ist eine sorgfältige Vorsorge durch vertragliche Regelungen. Diese Investition in die Zukunft zahlt sich aus, um das Erreichte zu sichern und die finanziellen Folgen einer Krise zu minimieren. Übrigens: das Gesagte gilt nicht nur für Ehepaare. Derartige Regelungen können auch in einem Partnerschaftsvertrag unter Lebensgefährten geregelt werden.


Über die Gastautorin:

Mag. Philadelphy-Steiner ist Rechtsanwältin mit eigener Kanzlei, die sich auf Familien- und Scheidungsrecht spezialisiert hat. Zudem ist sie Präsidentin des Österreichischen Bundesverbandes für Mediation.


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Rendering der geplanten AI Heat Factory in Helsinki | (c) OnZero
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Mit seinem Konzept, die Abwärme von Servern zum Heizen zu nutzen, ist das Wiener Unternehmen OnZero auch innerhalb Österreichs nicht alleine – brutkasten berichtete etwa über die beiden Tiroler Startups Serwas, das ebenfalls KI-Abwärme nutzt, und 21energy, das Bitcoin-Mining-Heizschwammerl für den Privatgebrauch anbietet. Das Projekt, mit dem OnZero nun an die Öffentlichkeit ging, hat aber eine andere Größenordnung.

AI Heat Factory in Finnland geplant

Die Rede ist von einer „AI Heat Factory“ in der finnischen Hauptstadt Helsinki mit einer jährlichen Wärmeproduktion von rund 525.000 Megawattstunden. Damit sollen nicht weniger als 70.000 Haushalte per Fernwärme beheizt werden. Gleichzeitig soll damit der große Bedarf an Rechenleistung für KI besser gedeckt werden. „Wir haben OnZero mit dem klaren Ziel gegründet, die Kosten für KI zu senken, indem wir eine leistungsstarke KI-Infrastruktur mit der effizienten Rückgewinnung und produktiven Nutzung von Serverwärme kombinieren“, erklärt Ali Siddiqui, CEO von OnZero.

Finnischer Partner Helen nutzt Server-Abwärme schon seit 2010

Das Wiener Unternehmen kooperiert für das Projekt, dessen Start für kommendes Jahr geplant ist, mit dem finnischen Energieunternehmen Helen. Dieses bringt Erfahrungswerte mit: Bereits seit 2010 nutzt man die Abwärme von Serverzentren für die Fernwärme. Im neuen Projekt will man gemeinsam bis zu 99 Prozent der Server-Abwärme durch ein wasserbasiertes System einfangen und nutzen, heißt es in einer Aussendung. „Unser Ziel ist es, die Energieerzeugung durch Verbrennung bis 2040 auslaufen zu lassen, und die Nutzung von Abwärme spielt eine wichtige Rolle dabei“, kommentiert Tuukka Toivonen, COO für Strategie und M&A bei Helen.

Investor und ehemaliger pakistanischer Botschafter in den USA als CEO

OnZero geht auf das von Alexander Dietrich und Vlado Stanic gegründete Wiener Startup Blockbase zurück, das auf Krypto-Mining aufbaute. Die beiden sind nach wie vor als Geschäftsführer des Unternehmens eingetragen. Dieses befindet sich aber mittlerweile über eine Holding überwiegend im Besitz ausländischer Investoren, die das C-Level stellen. CEO Ali Siddiqui hält über seine Gesellschaft den größten Anteil. Der Investor war unter anderem pakistanischer Botschafter in den USA. CFO ist der frühere Steyr-Motors-CFO Christoph Cerar, COO ist der internationale Manager Stephen Smith.

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