16.07.2024
RATGEBER

Warum auch Startups an Eheverträge denken sollten

Gastbeitrag. Hohe Risiken, komplexe rechtliche Rahmenbedingungen und emotionale Belastungen kennzeichnen die Situation von Ehepaaren, die gemeinsam ein Startup gegründet haben, wenn es zur Krise kommt. Um sich vor negativen Folgen zu schützen, sollten Gründerpaare frühzeitig vertragliche Regelungen treffen, schreibt Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner.
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Die Startup-Szene ist geprägt von Innovation, Dynamik und auch einem gewissen Risiko. Gerade in Krisenzeiten kann es für Gründerpaare besonders herausfordernd sein, Geschäft und Privatleben in Einklang zu bringen. Unvorhergesehene Ereignisse können die Situation von Ehepaaren, die gemeinsam ein Startup gegründet haben, schnell auf die Probe stellen. Hohe Risiken, komplexe rechtliche Rahmenbedingungen und die emotionale Belastung können zu einer großen Herausforderung werden.

Vorausschauend planen: Ehevertrag statt Emotionen

Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehört beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, muss klar geregelt sein.

Unternehmensverschuldung

Weitere wichtige Themen für Gründerpaare sind die Unternehmensverschuldung und Veräußerung. Grundsätzlich bleiben Unternehmensschulden auch Schulden des Unternehmens und müssen bei einer Scheidung im privaten Bereich nicht berücksichtigt werden.

In der Praxis verschwimmen die Bereiche beruflich und privat aber immer mehr, sodass es auch immer häufiger zu schwierigen Aufteilungsfragen kommt. Das Auto ist ein Leasingvertrag in der Gesellschaft. Die privaten Ersparnisse wurden für die Finanzierung des gemeinsamen Vorhabens als Kredit dem gemeinsamen Unternehmen gewährt.

Der Insolvenzfall

Im Falle der Insolvenz eines Ehepartners muss die notwendige Wohnung für den Schuldner und seine Familie erhalten bleiben. Diese Regelung gilt jedoch nur für bestimmte Wohnräume und nicht für das gesamte Haus oder die Wohnung.

Gerade in der aktuellen Wirtschaftslage mit steigenden Zinsen kam es wiederholt zu Situationen, in denen die monatliche Belastung derart angestiegen ist, dass auch Not-Exits erforderlich waren. Die Situation von Existenzgründerehepaaren im Krisenfall ist aufgrund der komplexen Verflechtung von Geschäft und Privatleben wie sich zeigt besonders schwierig.

Umso wichtiger ist eine sorgfältige Vorsorge durch vertragliche Regelungen. Diese Investition in die Zukunft zahlt sich aus, um das Erreichte zu sichern und die finanziellen Folgen einer Krise zu minimieren. Übrigens: das Gesagte gilt nicht nur für Ehepaare. Derartige Regelungen können auch in einem Partnerschaftsvertrag unter Lebensgefährten geregelt werden.


Über die Gastautorin:

Mag. Philadelphy-Steiner ist Rechtsanwältin mit eigener Kanzlei, die sich auf Familien- und Scheidungsrecht spezialisiert hat. Zudem ist sie Präsidentin des Österreichischen Bundesverbandes für Mediation.


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Das Emerald-Horizon-Management (vl.) Mario J. Müller (Vice President R&D), Philipp Pölzl (Vice President Operations) und Florian Wagner (CEO) | © Wolf
Das Emerald-Horizon-Management (v.l.) Mario J. Müller (Vice President R&D), Philipp Pölzl (Vice President Operations) und Florian Wagner (CEO) | © Wolf

Um Bekanntheit zu erlangen, ist Auffälligkeit durchaus von Nutzen. Beim Grazer Unternehmen Emerald Horizon ist diese Auffälligkeit so etwas wie der rote Faden, der sich durch die Unternehmensstrategie zieht. Denn nicht nur sorgt man mit dem geplanten Produkt – Thorium- und Teilchenbeschleuniger-basierten Miniatomkraftwerken – für Aufsehen (brutkasten berichtete). Auffällig sind auch Personalbesetzungen wie Ex-FPÖ-Chef Norbert Hofer, der seinerseits kürzlich durch eine Alkohol-Eskapade öffentlich negativ auffiel. Und besonders auffällig war natürlich der Börsengang im Juni – brutkasten berichtete.

Österreichs nächstes Unicorn?

Nach diesem ist Emerald Horizon aktuell übrigens an der Börse mit mehr als einer Milliarde Euro bewertet. Darüber, ob das Grazer Unternehmen nun Österreichs nächstes Unicorn ist, lässt sich dennoch streiten, nachdem die Bewertung auf vergleichsweise wenigen Trades basiert. Der Börsengang war nämlich nur ein Listing und kein IPO (Initial Public Offering). Es wurden also keine Aktien emittiert, was üblicherweise zu einer breiteren Bewertung durch den Markt führt.

Gründer Florian Wagner will selbst investieren

Statt Kapital von außen aufzunehmen, fiel Gründer und CEO Florian Wagner Ende Juni mit einer anderen Ankündigung auf: Er selbst werde 20 Millionen Euro in vier Tranchen zu je fünf Millionen Euro über einen Zwei-Jahres-Zeitraum in Emerald Horizon investieren. Er behielt sich dabei vor, dass Co-Founder Philipp Pölzl und Investor Carl Page als Co-Investoren je einen Teil der Tranchen übernehmen könnten.

Und woher kommen diese durchaus substanziellen Eigenmittel? Wagner und Pölzl betreiben mit Qbasis Invest seit mehr als 20 Jahren ein Finanzunternehmen, das laut öffentlich einsehbaren Angaben im Vorjahr aber nur rund 40.000 Euro Gewinn abwarf.

Privatdarlehen für Verpfändung von 75.000 Aktien

Mehr Aufschluss gibt wohl eine auffällige Ad-hoc-Meldung (für börsennotierte Unternehmen verpflichtende Mitteilung) von Emerald Horizon von gestern, die heute durch eine erklärende Aussendung des Unternehmens ergänzt wurde: Gründer Wagner nimmt privat ein sogenanntes Lombarddarlehen auf. Bei so einem werden Wertpapiere als Sicherheit hinterlegt. Im konkreten Fall verpfändet der Unternehmer 75.000 eigene Aktien „aus seinem Altbestand“. Diese haben aktuell einen Börsenwert von rund 76 Millionen Euro. Die bewilligte Kreditsumme liegt bei derartigen Darlehen üblicherweise erheblich unter dem Marktwert der beliehenen Wertpapiere.

„Bestandteil eines übergeordneten mehrstufigen Maßnahmenpakets“

„Die Maßnahme ist Bestandteil eines übergeordneten mehrstufigen Maßnahmenpakets. Entsprechend den kapitalmarktrechtlichen Bestimmungen wird die Gesellschaft zu gegebener Zeit über weitere Aktivitäten informieren“, heißt es dazu von Emerald Horizon. Die Mittel sollen demnach „primär direkt und indirekt zur Kommerzialisierung von DUALstorePLUS aber auch zur beschleunigten technischen Umsetzung und industriellen Überführung des ADES/SMRX-Programms verwendet werden“. DUALstorePLUS ist die Energiespeicher-Technologie, mit der Emerald Horizon bereits am Markt ist. ADES ist der Markenname der geplanten Kleinreaktoren.

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