16.07.2024
RATGEBER

Warum auch Startups an Eheverträge denken sollten

Gastbeitrag. Hohe Risiken, komplexe rechtliche Rahmenbedingungen und emotionale Belastungen kennzeichnen die Situation von Ehepaaren, die gemeinsam ein Startup gegründet haben, wenn es zur Krise kommt. Um sich vor negativen Folgen zu schützen, sollten Gründerpaare frühzeitig vertragliche Regelungen treffen, schreibt Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner.
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Die Startup-Szene ist geprägt von Innovation, Dynamik und auch einem gewissen Risiko. Gerade in Krisenzeiten kann es für Gründerpaare besonders herausfordernd sein, Geschäft und Privatleben in Einklang zu bringen. Unvorhergesehene Ereignisse können die Situation von Ehepaaren, die gemeinsam ein Startup gegründet haben, schnell auf die Probe stellen. Hohe Risiken, komplexe rechtliche Rahmenbedingungen und die emotionale Belastung können zu einer großen Herausforderung werden.

Vorausschauend planen: Ehevertrag statt Emotionen

Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehört beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, muss klar geregelt sein.

Unternehmensverschuldung

Weitere wichtige Themen für Gründerpaare sind die Unternehmensverschuldung und Veräußerung. Grundsätzlich bleiben Unternehmensschulden auch Schulden des Unternehmens und müssen bei einer Scheidung im privaten Bereich nicht berücksichtigt werden.

In der Praxis verschwimmen die Bereiche beruflich und privat aber immer mehr, sodass es auch immer häufiger zu schwierigen Aufteilungsfragen kommt. Das Auto ist ein Leasingvertrag in der Gesellschaft. Die privaten Ersparnisse wurden für die Finanzierung des gemeinsamen Vorhabens als Kredit dem gemeinsamen Unternehmen gewährt.

Der Insolvenzfall

Im Falle der Insolvenz eines Ehepartners muss die notwendige Wohnung für den Schuldner und seine Familie erhalten bleiben. Diese Regelung gilt jedoch nur für bestimmte Wohnräume und nicht für das gesamte Haus oder die Wohnung.

Gerade in der aktuellen Wirtschaftslage mit steigenden Zinsen kam es wiederholt zu Situationen, in denen die monatliche Belastung derart angestiegen ist, dass auch Not-Exits erforderlich waren. Die Situation von Existenzgründerehepaaren im Krisenfall ist aufgrund der komplexen Verflechtung von Geschäft und Privatleben wie sich zeigt besonders schwierig.

Umso wichtiger ist eine sorgfältige Vorsorge durch vertragliche Regelungen. Diese Investition in die Zukunft zahlt sich aus, um das Erreichte zu sichern und die finanziellen Folgen einer Krise zu minimieren. Übrigens: das Gesagte gilt nicht nur für Ehepaare. Derartige Regelungen können auch in einem Partnerschaftsvertrag unter Lebensgefährten geregelt werden.


Über die Gastautorin:

Mag. Philadelphy-Steiner ist Rechtsanwältin mit eigener Kanzlei, die sich auf Familien- und Scheidungsrecht spezialisiert hat. Zudem ist sie Präsidentin des Österreichischen Bundesverbandes für Mediation.


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© Wiener Börse/Nik Pichler

Der direct market plus der Wiener Börse ist nach Genehmigung durch die Finanzmarktaufsicht FMA seit 1. Juli 2026 offiziell als EU-KMU-Wachstumsmarkt registriert. Rechtliche Grundlage ist die nationale Umsetzung des EU Listing Act.

Für Unternehmen bedeutet das laut Wiener Börse konkret: Ausnahmen von der Prospekterstellung bei Kapitalerhöhungen sowie ein reduzierter Prospektumfang, wenn später ein Aufstieg in den prime market oder standard market (amtlicher Handel) erfolgt. In der Praxis dürfte das vor allem eines bedeuten: weniger bürokratischer Aufwand und geringere Rechtskosten beim Kapitalmarktzugang.

Zielgruppe: Klein- und Mittelbetriebe

Der direct market plus richtet sich an Klein- und Mittelbetriebe sowie Wachstumsunternehmen, die einen kosteneffizienten Einstieg in den Kapitalmarkt suchen. Als Segment des börsenregulierten Vienna MTF soll er Unternehmen ermöglichen, ihre Aktien handelbar zu machen, Kapitalmarkterfahrung aufzubauen und die Basis für weitere Finanzierungsschritte zu legen. Aktuell sind elf Unternehmen im direct market plus gelistet, darunter etwa das Welser Scaleup Reploid (brutkasten berichtete).

Schon vor der EU-Registrierung gefragt

Nicht nur in diesem Segment gab es schon vor der heutigen Registrierung Zulauf, wie das aktuelle IPO-Barometer von EY zeigt: Im ersten Halbjahr 2026 verzeichnete die Wiener Börse mit Emerald Horizon AG, FIT GROUP AG und K2G Holding AG drei Neuzugänge, noch vor Inkrafttreten der neuen EU-Erleichterungen.

Emerald Horizon AG wurde in den Amtlichen Handel einbezogen, FIT GROUP AG nutzte den direct market plus, K2G Holding AG das Segment direct market. Größere internationale Sichtbarkeit erreichte im Juni zudem der in Tirol gegründete Gasmotorenhersteller Innio mit seinem Börsendebüt an der US-Technologiebörse Nasdaq.

Weltweit weniger, aber deutlich größere Börsengänge

Erfreuliche Entwicklungen verzeichnete zuletzt auch der ATX und überschritt im zweiten Quartal inklusive Dividenden erstmals die Marke von 16.000 Punkten. International ging die Zahl der Börsengänge im ersten Halbjahr laut EY allerdings um zwölf Prozent auf 483 zurück. Das Emissionsvolumen stieg dagegen massiv um 201 Prozent auf 186,8 Milliarden US-Dollar.

Haupttreiber war der Börsengang von SpaceX, der mit 86,2 Milliarden US-Dollar laut EY als größter IPO aller Zeiten gilt. „Die geopolitischen Spannungen und Unsicherheiten des ersten Halbjahres haben viele Börsenkandidaten zur Zurückhaltung veranlasst. Umso bemerkenswerter ist, wie widerstandsfähig sich die Kapitalmärkte gezeigt haben“, kommentiert Martina Geisler, Leiterin IPO und Partnerin bei EY Österreich.

Für den weiteren Jahresverlauf rechnet Geisler mit kurzen, selektiven IPO-Fenstern: Im Fokus der Investor:innen stünden laut Geisler Unternehmen, die Nachfrage nach KI-Anwendungen, Dateninfrastruktur, Energieversorgung, Halbleitern, Verteidigung oder kritischer Infrastruktur bereits in belastbare Umsätze und Margen übersetzen können. Für heimische Unternehmen mit Börsenambitionen dürfte der direct market plus ab heute ein administrativ leichterer erster Schritt in Richtung Kapitalmarkt sein.

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