26.05.2021

VR Coach: Salzburger Virtual-Reality-Therapie Startup expandiert in über 30 Länder

Das Salzburger Startup VR Coach hat ein mobiles Virtual-Reality-Therapie-System (VRT) zur Behandlung von Angststörungen entwickelt. Durch die Kooperation mit dem kanadischen Unternehmen Thought Tech, das zu den Weltmarktführern im Bereich Biofeedback zählt, konnte nun die Internationalisierung vorangetrieben werden.
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VR-Coach
(c) VR-Coach YouTube-Video

Virtual-Reality-Anwendungen beschränken sich nicht nur auf die Entertainment-Industrie, sondern kommen mittlerweile auch für Therapien zum Einsatz, um Angststörungen zu behandeln – angefangen von sozialen Phobien, über Flugangst bis hin zur Spinnenphobie. Gängige Systeme am Markt kosten allerdings oftmals mehrere Zehntausend Euro und kommen daher fast ausschließlich in größeren Kliniken zur Anwendung.

Das 2019 gegründete Salzburger Startup VR Coach rund um Gründer Michael Altenhofer hat sich dieser Problematik angenommen und gemeinsam mit dem österreichischen Hirnforscher Marcus Täuber, dem Frühphaseninvestor Thomas Blaschke und einigen beratenden klinischen Psychologen ein kompaktes Hardware System auf den Markt gebracht. Das System kostet rund 1700 Euro und bietet zudem eine Therapie-Software auf Abo-Basis. Die jährliche Lizenzkosten belaufen sich auf 1000 Euro und sind somit auch für Psychologen und Psychotherapeuten erschwinglich, die Privatpraxen betreiben.

Prototyp fertiggestellt

Erst Ende 2020 konnte sich Altenhofer gemeinsam mit seinem Team eine Förderungen in der Höhe von 250.000 Euro sichern – der brutkasten berichtete. Mit dem frischen Kapital sollte das Produkt weiterentwickelt und der Vertrieb in Nordamerika aufgebaut werden. Dabei handelt es sich um einen Markt der laut Altenhofer über 200.000 Privatpraxen verfügt und sich besonders für den Einsatz von VR-Systemen zur Psychotherapie eignet.

Noch vor der Fertigstellung des ersten Prototypen gab es bereits erste Anfragen von internationalen Kunden, so Altenhofer. Im Februar 2021 konnte das Startup schlussendlich den ersten Prototypen fertigstellen und an die ersten Kunden ausliefern. Nach wenigen Wochen gab es laut dem Gründer bereits Bestellungen aus sieben Ländern. „Mit diesem Produkt sind wir in einer sehr kaufkräftigen und attraktiven Nische. Wollen wir aber wirklich groß werden, sind wir zur Internationalisierung fast gezwungen“, so Altenhofer.

VR Coach kooperiert mit Weltmarktführer

Für die internationale Skalierung ist das Startup nun eine Kooperation mit dem kanadischen Unternehmen Thought Tech eingegangen. Das Unternehmen zählt zu den Weltmarktführern im Bereich Biofeedback und ist seit vierzig Jahren am Markt aktiv. Durch die Kooperation erschließt sich für das Salzburger Startup ein internationaler Markt. Laut Altenhofer kommt die VR-Anwendung des Salzburger Startups nun in rund 30 Ländern zum Einsatz.

„Die Kooperation mit Biofeedback-Unternehmen ist die perfekte Synergie. Denn diese Unternehmen haben mit technikaffinen Psychologen eine ähnliche Zielgruppe wie wir und ein Produkt, das man zeitgleich mit unserem anwenden kann. Mit Thought Tech haben wir zudem einen Partner, der sich über die Jahrzehnte Vertriebsstrukturen in dreißig Länder aufgebaut hat – die wir nun nutzen können“, so Gründer Altenhofer.

Neben dieser Geschäftsmodell-Innovation tut sich auch technisch einiges bei dem Startup: Ende Juni erscheint eine neue Software-Version mit Behandlungsszenarien gegen Spritzenphobie und Angst vor Infektionen im öffentlichen Raum. Außerdem wird ein Screen für Biofeedback-Daten integriert. Dazu brauchen die Kunden nur noch einen speziellen Fingersensor, der laut Altenhofer vom kanadischen Unternehmen Thought Tech stammt.


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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