18.07.2022

Vorbild für Österreich?: Spanien mit Sondersteuern für Banken und Energieunternehmen

Mittels einer Sondersteuer der "Kriegsgewinne" von Banken und Energiekonzernen möchte Spanien in den nächsten beiden Jahren mehrere Milliarden Euro einnehmen. Und sie gänzlich für Sozialleistungen einsetzen.
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Inflation, Energikrise, Sondersteuer, Steuer auf Banken und Energieunternehmen,
(c) commons.wikimedia/Arne Müseler - Spaniens Ministerpräsident Pedro Sanchez besteuert "Kriegsgewinner".

Preisdeckel, Einmalzahlungen, Übergewinnsteuer, teilweise eine Vervierfachung von jährlichen Gaskosten, Inflation, Kritik an Sanktionen gegen Kriegstreiber, Übernahme der Gas- und Stromrechnungen durch den Bund und viele andere Ideen und Diskurse. Österreichs politische Landschaft kommt nach über zwei Jahren Corona nicht zur Ruhe. Die Politik, mit spechtelnden Augen auf Umfragewerte, ist bemüht, die richtigen Wege und Antworten zu finden. Vizekanzler Werner Kogler erklärte neulich, ohne mehr zu erklären, ein Preisdeckel für Energie wäre nur EU-weit möglich. Energieministerin Leonore Gewessler wird just von jenen attackiert, die den heutigen Umstand partiell zu verantworten haben, Martin Kocher bedient sich auf Twitter der „MagratheanTimes“ (Kochers Username) und versucht sich als Aufklärer – nicht ohne Dinge auszulassen, wie Kritiker darunter beschreiben.

Inflation?: „Wir sehen uns das an“

Während hierzulande weiter diskutiert sowie abgewartet, und – mit der unter Politiker:innen „trendenen“ Floskel „wir sehen uns das an“ – bloß Zeit gewonnen wird, hat Spaniens Ministerpräsident Pedro Sanchez angekündigt, dass es zu neuen Sondersteuern für Banken und Energieunternehmen kommt. Damit hat er womöglich neue Diskurse – „ohne Denkverbote“ – in Deutschland und Österreich angefacht.

Mit seinen Maßnahmen möchte der Ministerpräsident, unter anderem, vier Monate lang zwischen September und Dezember kostenlose Zugfahrten finanzieren und den Bau von 12.000 neuen Wohnungen unterstützen. Außerdem werden für rund eine Million Schüler:innen und Student:innen Stipendien um 100 Euro erhöht.

Rund sieben Milliarden Euro in zwei Jahren

Spanien hat so wie viele andere Länder unter der Inflation zu leiden. Wie der ORF berichtete, erhöhten sich im Juni die nach europäischer Methode gemessenen Verbraucherpreise (HVPI) gegenüber dem Vorjahresmonat um 10,0 Prozent, wie das Statistikamt INE in Madrid mitteilte. Im Vormonat hatte die Rate 8,5 Prozent betragen.

Sanchez Aktionen sollen die Auswirkungen der Inflation und der Teuerungswelle etwas dämpfen – neue Steuern im Großbanken- und Energiesektor sollen für 2023 und 2024 rund sieben Milliarden Euro einbringen.

+++ Energiekrise, Strompreisdeckel & mehr +++

„Ich werde alles tun, um die Mittelklasse und die Arbeiter vor den Folgen des Ukraine-Konflikts, der Energiekrise und der Inflation in Schutz zu nehmen“, sagte Sanchez sinngemäß letzte Woche im Parlament in Madrid bei der Debatte über die Lage der Nation.

Kritik von Opposition und Börsenschock

Wie der Spiegel schreibt, hatte der Parteivorsitzende der PSOE (Partido Socialista Obrero Español) bereits Ende Juni ein Entlastungspaket im Umfang von neun Milliarden Euro angekündigt. Die Punkte: eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Strom von zehn auf fünf Prozent, die Reduzierungen der Abo-Tarife des öffentlichen Nahverkehrs um 30 bis 50 Prozent, eine 15-prozentige Erhöhung der niedrigeren Alters- und Invaliditätsrenten, sowie ein Sonderbonus von 200 Euro für Menschen mit Jahreseinkommen von unter 14.000 Euro.

Kritik kam wie erwartet von der Opposition: Die Fraktionssprecherin der Volkspartei PP, Cuca Gamarra, nannte die Rede von Sanchez „beleidigend für die Bürger“, weil sie keine wirklichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Inflation präsentiere.

An den Aktienmärkten kamen diese Pläne ebenfalls nicht gut an: Die Großbanken Santander und BBVA verloren mehr als fünf Prozent. Auch ausländische Bankaktien wurden getroffen: Aktien der Deutschen Bank, der französischen BNP Paribas und der italienischen Unicredit mussten Einbußen von rund zwei bis vier Prozent hinnehmen.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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