18.07.2022

Vorbild für Österreich?: Spanien mit Sondersteuern für Banken und Energieunternehmen

Mittels einer Sondersteuer der "Kriegsgewinne" von Banken und Energiekonzernen möchte Spanien in den nächsten beiden Jahren mehrere Milliarden Euro einnehmen. Und sie gänzlich für Sozialleistungen einsetzen.
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Inflation, Energikrise, Sondersteuer, Steuer auf Banken und Energieunternehmen,
(c) commons.wikimedia/Arne Müseler - Spaniens Ministerpräsident Pedro Sanchez besteuert "Kriegsgewinner".

Preisdeckel, Einmalzahlungen, Übergewinnsteuer, teilweise eine Vervierfachung von jährlichen Gaskosten, Inflation, Kritik an Sanktionen gegen Kriegstreiber, Übernahme der Gas- und Stromrechnungen durch den Bund und viele andere Ideen und Diskurse. Österreichs politische Landschaft kommt nach über zwei Jahren Corona nicht zur Ruhe. Die Politik, mit spechtelnden Augen auf Umfragewerte, ist bemüht, die richtigen Wege und Antworten zu finden. Vizekanzler Werner Kogler erklärte neulich, ohne mehr zu erklären, ein Preisdeckel für Energie wäre nur EU-weit möglich. Energieministerin Leonore Gewessler wird just von jenen attackiert, die den heutigen Umstand partiell zu verantworten haben, Martin Kocher bedient sich auf Twitter der „MagratheanTimes“ (Kochers Username) und versucht sich als Aufklärer – nicht ohne Dinge auszulassen, wie Kritiker darunter beschreiben.

Inflation?: „Wir sehen uns das an“

Während hierzulande weiter diskutiert sowie abgewartet, und – mit der unter Politiker:innen „trendenen“ Floskel „wir sehen uns das an“ – bloß Zeit gewonnen wird, hat Spaniens Ministerpräsident Pedro Sanchez angekündigt, dass es zu neuen Sondersteuern für Banken und Energieunternehmen kommt. Damit hat er womöglich neue Diskurse – „ohne Denkverbote“ – in Deutschland und Österreich angefacht.

Mit seinen Maßnahmen möchte der Ministerpräsident, unter anderem, vier Monate lang zwischen September und Dezember kostenlose Zugfahrten finanzieren und den Bau von 12.000 neuen Wohnungen unterstützen. Außerdem werden für rund eine Million Schüler:innen und Student:innen Stipendien um 100 Euro erhöht.

Rund sieben Milliarden Euro in zwei Jahren

Spanien hat so wie viele andere Länder unter der Inflation zu leiden. Wie der ORF berichtete, erhöhten sich im Juni die nach europäischer Methode gemessenen Verbraucherpreise (HVPI) gegenüber dem Vorjahresmonat um 10,0 Prozent, wie das Statistikamt INE in Madrid mitteilte. Im Vormonat hatte die Rate 8,5 Prozent betragen.

Sanchez Aktionen sollen die Auswirkungen der Inflation und der Teuerungswelle etwas dämpfen – neue Steuern im Großbanken- und Energiesektor sollen für 2023 und 2024 rund sieben Milliarden Euro einbringen.

+++ Energiekrise, Strompreisdeckel & mehr +++

„Ich werde alles tun, um die Mittelklasse und die Arbeiter vor den Folgen des Ukraine-Konflikts, der Energiekrise und der Inflation in Schutz zu nehmen“, sagte Sanchez sinngemäß letzte Woche im Parlament in Madrid bei der Debatte über die Lage der Nation.

Kritik von Opposition und Börsenschock

Wie der Spiegel schreibt, hatte der Parteivorsitzende der PSOE (Partido Socialista Obrero Español) bereits Ende Juni ein Entlastungspaket im Umfang von neun Milliarden Euro angekündigt. Die Punkte: eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Strom von zehn auf fünf Prozent, die Reduzierungen der Abo-Tarife des öffentlichen Nahverkehrs um 30 bis 50 Prozent, eine 15-prozentige Erhöhung der niedrigeren Alters- und Invaliditätsrenten, sowie ein Sonderbonus von 200 Euro für Menschen mit Jahreseinkommen von unter 14.000 Euro.

Kritik kam wie erwartet von der Opposition: Die Fraktionssprecherin der Volkspartei PP, Cuca Gamarra, nannte die Rede von Sanchez „beleidigend für die Bürger“, weil sie keine wirklichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Inflation präsentiere.

An den Aktienmärkten kamen diese Pläne ebenfalls nicht gut an: Die Großbanken Santander und BBVA verloren mehr als fünf Prozent. Auch ausländische Bankaktien wurden getroffen: Aktien der Deutschen Bank, der französischen BNP Paribas und der italienischen Unicredit mussten Einbußen von rund zwei bis vier Prozent hinnehmen.

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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig

Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


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Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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