24.04.2025
STARTUP-POLITIK

Vom Dachfonds bis zur FlexCo-Reform: Wie es in der Startup-Politik weitergeht

Wie sieht der Zeitplan für Österreichs neuen Dachfonds aus – und an welchen Schrauben wird bei der FlexCo nach ihrem ersten Praxisjahr wirklich gedreht? Darüber haben wir mit Staatssekretärin Elisabeth Zehetner und WKO-Präsident Harald Mahrer gesprochen.
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(c) brutkasten

Ende Februar präsentierte die neue Bundesregierung ihr Regierungsprogramm – und versprach darin unter anderem den in der heimischen Startup-Szene lang geforderten Dachfonds, eine „signifikant beschleunigte“ Gründung sowie einen Feinschliff der erst 2024 eingeführten FlexCo-Rechtsform (brutkasten berichtete). Doch wie geht es nun weiter und wie sieht der Fahrplan für die angekündigten Maßnahmen aus? In einem brutkasten-Talk haben wir bei Staatssekretärin Elisabeth Zehetner und WKO-Präsident Harald Mahrer nachgefragt.

Dachfonds – Studie soll Klarheit bringen

Zehetner sieht im Dachfonds das zentrale Vehikel, um institutionelles Kapital in junge Tech-Firmen zu lenken. „Im Sommer liegt die Studie für den Dachfonds am Tisch; bis Ende des Jahres wollen wir wissen, wo er angesiedelt ist und wie er befüllt wird“, kündigte sie an.​ Die Analyse soll Fonds-Modelle „von den Nordics über die USA bis Asien“ vergleichen und eine Governance vorschlagen, die einerseits Private an Bord holt und andererseits politischer Einflussnahme standhält.

Mahrer begrüßt das Projekt, warnt jedoch vor Schnellschüssen: „So eine Fund-of-Funds-Struktur macht Sinn – aber nur, wenn wir aus Fehlern anderer Länder lernen.“​ Scheitere der Fonds an komplizierter Steuerung oder schwacher Attraktivität für Versicherungen und Banken, sei er „ein teurer Papiertiger“. Nach Abschluss der Studie werde man rund sechs bis neun Monate für die Gesetzesgrundlage benötigen. Damit könnte der Fonds im Idealfall im Frühjahr 2026 konkrete Form annehmen. Die Studie wird laut Zehetner aktuell von EcoAustria durchgeführt.

FlexCo – ein Jahr Praxis, dann nachjustieren

Nach ihrer Einführung zählt die Flexible Kapitalgesellschaft (FlexCo) „über 800 Gründungen“. Ein Boom der neuen Rechtsform blieb bislang aus (brutkasten berichtete). Auch Zehetner sieht Anpassungsbedarf: Die Mitarbeiterbeteiligung greife noch zu kurz, der Notariatsakt sei zu aufwendig und das Firmenbuch zu langsam. Ihr Ziel lautet: „Innerhalb von fünf Tagen sollte jede Gründung möglich sein.“​ Vorher müsse die Rechtsform aber ein volles Betriebsjahr lang „echte Daten statt Bauchgefühl“ liefern, betont die Staatssekretärin.​ Zudem müsse hier auch das Justizministerium eingebunden werden.

Beteiligungsfreibetrag als ideologischer Stolperstein

Ein weiterer, seit Jahren geforderter Baustein blieb erneut außen vor: Der Beteiligungsfreibetrag für Business Angels – gedacht, um Verluste aus Risikokapital steuerlich geltend zu machen – fand keinen Eingang ins Regierungsprogramm. „Hier stoßen wir nach wie vor auf ideologische Blockaden“, kritisiert Mahrer. „Viele erkennen nicht, dass diese Regelung lediglich das Risiko mindert und damit privates Kapital erst freisetzt.“

(c) brutkasten

Exkurs: Wissenstransfer von Forschung in die Wirtschaft

Beim Thema Forschungstransfer zeichnet sich ein klarer Befund ab: Österreich hat zwar eine hohe Forschungsquote, doch der Weg vom Labor in den Markt stockt. Staatssekretärin Elisabeth Zehetner sieht den Engpass weniger beim Geld, sondern im „Entrepreneurial Mindset“ an den Hochschulen. Sie verweist auf die A-plus-B-Zentren und fordert, Entrepreneurship Education in allen Studienfächern zum Standard zu machen.

WKO-Präsident Harald Mahrer richtet den Blick ins Ausland: Die ETH Zürich setze mit ihrem Pioneer-Fellowship-Programm auf voll finanzierte Validierungs­phasen, während die TU München mit dem „UnternehmerTUM“-Komplex eine eigene Startup-Fabrik betreibe. Solche Modelle fehlten hierzulande; Institute zögerten, weil ihnen während der Ausgründung Spitzen­kräfte fehlen und kein Ersatz budgetiert ist. Mahrer plädiert daher für „Speedboote“ nach schwedischem Vorbild: gezielte Fördergefäße, die radikale Innovationen schnell aus der Uni heraus­lösen. „Mindset, Mindset, Mindset“ bleibe dennoch die Hauptaufgabe – und dabei wolle man jetzt „viel mehr skalieren“.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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